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Publié par | SECRETARIAT-GENERAL |
Nombre de lectures | 13 |
Langue | Deutsch |
Poids de l'ouvrage | 4 Mo |
Extrait
ISSN 0378-3707
Bulletin
der Europäischen
Gemeinschaften
Kommission
NT. 9 1989 22.Jahrgan< Das Bulletin der Europäischen Gemeinschaften berichtet monatlich
(11 Ausgaben pro Jahr) über die Tätigkeit der Kommission und der übrigen
Gemeinschaftsorgane. Es wird vom Generalsekretariat der Kommission der
Europäischen Gemeinschaften (Rue de la Loi 200, B-1049 Brüssel) in den
Amtssprachen der Gemeinschaft herausgegeben.
Um das Nachschlagen in den verschiedensprachigen Ausgaben des Bulletins
zu erleichtern und ihre Übereinstimmung zu gewährleisten, werden die Texte
nach folgendem System numeriert: Die erste Zahl bezeichnet den Teil, die
zweite das Kapitel und die letzte Zahl bzw. die beiden letzten Zahlen die
laufenden Nummern in jedem Kapitel. Verweisungen werden also nach
folgendem Muster angegeben: Bull. EG 1-1987, Ziff. 1.1.3 bzw. 2.2.36.
Beilagen werden in unregelmäßigen Abständen in Form gesonderter, aber
zum Bulletin gehörender Hefte veröffentlicht. Sie werden jahrgangsweise
gesondert durchnumeriert. Sie enthalten amtliche Texte der Kommission
(Mitteilungen an den Rat, Programme, Berichte, Vorschläge).
© EGKS-EWG-EAG, Brüssel — Luxemburg, 1989
Nachdruck — ausgenommen zu kommerziellen Zwecken — mit Quellen
angabe gestattet.
Printed in Belgium Bulletin
der Europäischen
Gemeinschaften
Kommission
EGKS — EWG — EAG
Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Generalsekretariat
Brüssel
NT. 9 1989 22. Jahrgang
Manuskript abgeschlossen im Oktober 1989 Informationsdienst Bulletin
Leser, die nach Erscheinen dieser Bulletinnummer zu deren Inhalt weitere Informationen
erhalten möchten (Zeitpunkt einer Beschlußfassung durch den Rat, von Stellungnahmen des
Europäischen Parlaments und des Wirtschafts- und Sozialausschusses, Nummer des entspre
chenden Amtsblatts usw.), werden gebeten, sich zu diesem Zweck an den Dokumentations
dienst bei den Presse- und Informationsbüros in Bonn, Berlin und München zu wenden, die
unter folgenden Rufnummern zu erreichen sind:
Bonn: 02 28/53 00 90
Berlin: 30/8 92 40 28
München: 0 89/23 99 29 00
Mitteilung an den Leser (Hinweise und Fußnoten)
(Ziff. ...) = Hinweis auf eine Ziffer innerhalb des vorliegenden Bulletins
(') = Hinweis auf ein anderes Bulletin, ein Amtsblatt, eine Beilage oder irgendeine andere
Quelle
Vereinh eitlichte Abkürzungen für die Bezeichnung bestimmter Währungseinheiten in den
verschiedenen Sprachen der Gemeinschaft:
Europäische Währungseinheit ECU =
BFR = Belgische frank/Franc beige
DKR = Dansk krone
DM = Deutsche Mark
DR = Drachma
ESC = Escudo
FF = Franc français
Nederlandse gulden (Hollandse florijn) HFL
IRL = Irish pound/Punt
Franc luxembourgeois LFR =
LIT = Lira italiana
PTA = Peseta
Pound sterling UKL =
United States Dollar USD = Inhalt
WICHTIGE EREIGNISSE
1. Gemeinschaftsstrategie für die Abfallwirtschaft 8
2. Sonstige wichtige Ereignisse 11
TÄTIGKEITEN
IM SEPTEMBER 1989
1. Schaffung einer Gemeinschaftsstruktur 14
— Wirtschafts-und Währungspolitik
— Binnenmarkt 16
— Zollunion 20
— Unternehmenspolitik
— Industrielle Strategie und Dienstleistungen 21
— Forschungs-und Technologiepolitik2
— Telekommunikation, Informationsindustrie und
Innovation3
— Wettbewerb4
— Beschäftigung und Sozialpolitik 29
— Humanressourcen, allgemeine und berufliche Bildung,
Jugend 31
— Information, Kommunikation und Kultur 3
— Regionalpolitik2
— Umwelt
— Verbraucher5
— Agrarpolitik
— Fischereipolitik 4
— Verkehrspolitik3
— Energiepolitik4
2. Auswärtige Beziehungen
— Handelspolitik
— Beziehungen zu den Industrieländern 46 — Beziehungen zu den Mittelmeerländern, den Golfstaaten
und den Ländern der arabischen Halbinsel 50
—n zu den Ländern Lateinamerikas1
— Beziehungen zu denn in Afrika, im karibischen
Raum und im Pazifischen Ozean (AKP)
sowie den Überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG) 5
— Entwicklungszusammenarbeit 53
— Internationale Organisationen und Konferenzen 55
3. Zusammenarbeit der Regierungen6
— Europäische Politische Zusammenarbeit
4. Menschenrechte und Grundfreiheiten8
5. Finanzierung der Gemeinschaftstätigkeiten 61
6. Statistische Nachrichten 62
7. Institutionen und Organeder Gemeinschaften4
— Europäisches Parlament
— Rat8
— Kommission9
— Gerichtshof 70
— Wirtschafts-und Sozialausschuß6
— Beratender Ausschuß EGKS7
— Europäische Investitionsbank
Ó DOKUMENTATION
1. Ecu 82
2. Die Gemeinschaft vorden Vereinten Nationen 84
3. Jacques Delors im Europarat 93
4. Verstoßverfahren8
5. Zusätzliche Hinweise auf das Amtsblatt 100
6. Stichwortverzeichnis 10Beilagen 1989
1/89 Die Orientierungen der Kommission — Erklärung von Kommis
sionspräsident Delors vor dem Europäischen Parlament und
Erwiderung nach Abschluß der parlamentarischen Aussprache
2/89 Arbeitsprogramm der Kommission für 1989
3/89 Übernahmeangebote
4/89 Mittelfristiges Aktionsprogramm der Gemeinschaft zur wirt
schaftlichen und sozialen Eingliederung der am stärksten
benachteiligten Gruppen
5/89 Statut der Europäischen Aktiengesellschaft TEIL 1
WICHTIGE
EREIGNISSE 1. Gemeinschaftsstrategie für die
Abfall Wirtschaft
/././. Die Kommission nahm am 13. Septem einen Zeitraum bis zum Jahr 2000 gestaffelt ist.
ber eine Mitteilung über eine Gemeinschafts Dies ist der Mitteilung zu entnehmen, die die
strategie für die Abfallwirtschaft an, die dem Kommission auf Ersuchen des Parlaments in
Rat und dem Europäischen Parlament übermit seiner Entschließung vom 11. April 1984 (')
telt werden soll. nach Verschwinden der Dioxinfässer im Zusam
menhang mit dem Unfall von Seveso annahm.
Die in dieser Abfallwirtschaftsstrategie festge
legten allgemeinen Prioritäten betreffen: die
Die Tatsachen erfordern
Verhütung, die Wiederverwertung, die Entsor
eine Gemeinschaftsstrategie
gung, den Transport von Abfällen und die
Sanierung kontaminierter Standorte. Sie wer
1.1.2. Wie die Entwicklung der Abfallwirt den flankiert von Überlegungen zur Abfallwirt
schaft während der letzten Jahrzehnte zeigt, schaft im Rahmen der Gemeinschaft ohne Bin
haben die Abfallprobleme ein derartiges Aus nengrenzen.
maß angenommen, daß die Abfallbewirtschaf
tung über den rein regionalen oder nationalen
Rahmen hinausgeht. Bisher erfolgte die Abfall
Prioritäten
entsorgung in der Regel auf örtlicher Ebene,
doch erfordert die Diversifizierung der entste
Verhütung
henden Abfälle umfassendere Lösungen, für die
wirtschaftliche Erwägungen ausschlaggebend
1.1.3. Die Verhütung der Entstehung von Ab
sind. In der Tat waren bereits 1982 in der
fällen stellt den Schwerpunkt der europäischen Gemeinschaft insgesamt über 2 Millionen Ar
Gemeinschaftsstrategie dar. Wie die jüngsten
beitskräfte in der Abfallbehandlung tätig, und
Daten zeigen, kann der technologische Wandel
der Gesamtumsatz belief sich auf 100 bis 200
zur Verminderung der Abfallmengen beitragen,
Mrd ECU im Jahr.
sofern wirklich saubere Technologien entwik-
kelt werden und nicht etwa Reinigungstechno
Die Abfälle, die eine potentielle Verschmut
logien, die die Verschmutzung lediglich verla
zungsquelle darstellen, können auch „sekundä
gern. Die Verhütung der Abfallentstehung ist
re" natürliche Ressourcen darstellen. In diesem
auch eine Frage der Produkte. Hier besteht das
Zusammenhang ist zu prüfen, auf welchem
Ziel darin, die Verwendung von Produkten zu
Wege die Abfälle hauptsächlich entsorgt wer
fördern, die weniger Abfälle erzeugen (z. B.
den und nach welchen Regeln die Abfallver-
durch Verleihung eines Umweltsiegels). Davon
bringung im großen Binnenmarkt erfolgen soll.
betroffen sind sowohl die Hersteller und Planer
Angesichts der engen gegenseitigen Abhängig
der Verbrauchsgüter als auch die Verbraucher
keit zwischen der Abfallwirtschaft und zahlrei
und Erzeuger von Abfällen.
chen Industrie- und Handelstätigkeiten könnte
das Fehlen eines gemeinschaftlichen Abfallwirt
schaftskonzepts nicht nur den Umweltschutz,
sondern auch die Verwirklichung des großen Wiederverwertung
Binnenmarktes beeinträchtigen, da Wettbe
1.1.4. Die Wiederverwertung der Abfälle ist werbsverzerrungen und ungerechtfertigte In
vestitionsverschiebungen, ja sogar eine Ab nach Ansicht der Kommission eine der vorran
gig zu fördernden Entsorgungsarten. Die Anschottung des Marktes zu befürchten sind.
strengungen zur Förderung