9 S ■ ■ ¡uus DER EUROPAISCHE ARBEITSMARKT EUROPÄISCHE KOMMISSION STEHT IHNEN OFFEN • 19SS: Artikel 48 und Artikel 49 des EWG-Vertrsgs regeln das Recht auf Freizügigkeit der Arbeitnehmer. • 1968 : Cíe Verordnung EWG Nr. 1612/68 des Rates bewirkt die Anwendung der im EWG-Vertrag enthaltenen einschlägigen Rechte und Pflichten. Sie regelt die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten sowie mit der Kommission, Insbesondere die Zusammenführung und den Ausgleich von Steffenangeboten und Arbeitsgesuchen, • 1989 : Wer der zwölf Grundsätze der Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer betreffen ganz besonders die europäischen Wanderarbeitnehmer: das Recht in einem anderen Land der Europäischen Gemeinschaft zu ¡rbeiten, das Recht EIN GRUNDLEGENDES PRINZIP auf Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen, das Recht auf Der freie Waren-, Dienstleistungs-, Kapital- und Personenverkehr ist sozialen Schutz und das Recht auf Berufsausbildung. eines der grundlegenden Prinzipien, das die Europäische • 199t; Das Konzept eines EURES-Gemeinschaft zu einer ausgewogenen und dauerhaften Entwicklung führt. Netzwerkes nimmt klare Formen an. Das Netzwerk wird folgende Zur Verwirklichung der im Vertrag über die Europäische Union erwähnten Dienstleistungen bereitstellen: Information, Beratung und Unionsbürgerschaft bedarf es einer wirklichen Freizügigkeit der Personen innerhalb Stellenvermittlung.