La lecture à portée de main
Découvre YouScribe en t'inscrivant gratuitement
Je m'inscrisDécouvre YouScribe en t'inscrivant gratuitement
Je m'inscrisDescription
Informations
Publié par | DIRECTORATE-GENERAL-FOR-ECONOMIC-AND-FINANCIAL-AFFAIRS |
Nombre de lectures | 28 |
Langue | Deutsch |
Poids de l'ouvrage | 20 Mo |
Extrait
„EUROPÄISCHE WIRTSCHAFT" erscheint viermal jährlich, im März,
Mai, Juli und November. Sie veröffentlicht wichtige Berichte und Mittei
lungen der Kommission an den Rat und das Parlament über die Wirt
schaftslage sowie über die Anleihe und Darlehenstätigkeit der Gemein
schaft. Außerdem enthält „Europäische Wirtschaft" Berichte und Studien
zu aktuellen wirtschaftspolitischen Problemen.
„Europäische Wirtschaft" wird durch zwei Serien von Beiheften ergänzt:
— Serie A — „Konjunkturtendenzen" erscheint monatlich außer im
August und stellt anhand von Tabellen und Schaubildern die jüngste
Entwicklung von industrieller Produktion, Verbraucherpreisen, Ar
beitslosigkeit, Handelsbilanz, Wechselkursen und sonstigen Indikato
ren dar. Die Beihefte enthalten auch die makroökonomischen Vor
ausschätzungen der Kommissionsdienststellen sowie die Mittei
lungen der Kommission an den Rat die Wirtschaftspolitik betreffend.
— Serie Β — „Ergebnisse der Umfragen bei den Unternehmern und
den Verbrauchern" berichtet über die wichtigsten Ergebnisse der
monatlichen Meinungsumfragen bei den Industrieunternehmern
(Aufträge, Läger, Produktionsaussichten usw.) und bei den Verbrau
chern (finanzielle und wirtschaftliche Lage und Aussichten usw.)
sowie andere Konjunkturindikatoren. Die Erscheinungsweise ist
ebenfalls monatlich, mit Ausnahme von August.
Die Bestellbedingungen stehen auf der letzten Umschlagseite, die An
schriften der Vertriebsbüros auf der dritten .
Soweit nicht anders angegeben, werden die Texte veröffentlicht unter
der Verantwortung der Generaldirektion Wirtschaft und Finanzen der
Kommission der Europäischen Gemeinschaften, Rue de la Loi 200, 1049
Bruxelles, an die alle Anfragen, die nicht den Verkauf und die Bestellung
betreffen, gerichtet werden können. Kommission der Europäischen Gemeinschaften
EUROPAISCHE
WIRTSCHAFT
Mai 1988 Nummer 36 Schaffung eines europäischen
Finanzraums
Liberalisierung des Kapitalverkehrs und finanzielle
Integration in der Gemeinschaft Abkürzungen und benutzte Symbole
Länder
Β Belgien
DK Dänemark
D Bundesrepublik Deutschland
GR Griechenland
E Spanien
F Frankreich
IRL Irland
I Italien
L Luxemburg
NL Niederlande
Ρ Portugal
UK Vereinigtes Königreich
EUR 10 Gesamtheit aller Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften 1985
EUR 9 Gemeinschaft 1985 ohne Griechenland
EUR 12 t
Währungen
BFR Belgischer Franc
DKR Dänische Krone
DM Deutsche Mark
DR Griechische Drachme
ESC Portugiesischer Escudo
FF Französischer Franc
IRL Irisches Pfund
LIT Italienische Lira
LFR Luxemburgischer Franc
HFL Niederländischer Gulden
PTA Spanische Peseta
UKL Pfund Sterling
ECU Europäische Währungseinheit
USD USDollar
SFR Schweizer Franken
YEN Yen
CAND Kanadischer Dollar
ÖS Österreichischer Schilling
Andere Abkürzungen usw.
AKP Länder Afrikas, der Karibik und des Pazifiks, Signatarstaaten des Abkommens
von Lomé
EIBEuropäische Investitionsbank
EGKS e Gemeinschaft für Kohle und Stahl
EURATOM e Atomgemeinschaft
EUROSTATStatistisches Amt der Europäischen Gemeinschaften
BAI Bruttoanlageinvestitionen
EFWZEuropäischer Fondsfürwährungspolitische Zusammenarbeit
EEFr Entwicklungsfonds
EFRE r Fonds für regionale Entwicklung
NGINeues Gemeinschaftsinstrument
: Nicht verfügbar
OECDOrganisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
OPECn der erdölexportierenden Länder
SAEG Statistisches Amt der Europäischen Gemeinschaften
BIP(BSP)Bruttoinlandsprodukt (Bruttosozialprodukt)
KMUKlein und Mittelunternehmen
ÜLG Überseeische Länder und Gebiete
EWSEuropäisches Währungssystem
t/RÖETonnen Rohöleinheiten
Mio Millionen
MrdMilliardenINHALT
Allgemeine Einführung 7
Erster — Von der Kommission vorgeschlagenes Vorgehen 13
Teil
Zweiter — Beiträge unabhängiger Sachverständiger 43
Teil
Dritter — Die Vorschläge der Kommission an den Rat zur
Teil Schaffung eines europäischen Finanzraums 195 Allgemeine Einführung
Der freie Kapitalverkehr innerhalb der Gemeinschaft ist in zu den Bestimmungen über die Zollunion ist kein Zeitplan
gleicher Weise wie der freie Verkehr von Waren, Personen mit aufeinanderfolgenden Etappen für den Abbau der Be
und Dienstleistungen eine der im EWG-Vertrag verankerten schränkungen vorgesehen; vielmehr ist es Sache des Rates,
wirtschaftlichen Grundfreiheiten. die Liberalisierung durch Richtlinien zu verwirklichen, die
auf Vorschlag der Kommission erlassen werden. Auch heute
ist dies der einzig mögliche Weg.
Gleichwohl wurde die Aufhebung der in diesem Bereich
bestehenden Beschränkungen lange Zeit als ein zweitrangi
Der wesentliche Teil, der bis Ende 1986 bei der Liberalisieges Ziel des europäischen Aufbauwerks betrachtet. So war
rung des innergemeinschaftlichen Kapitalverkehrs erreicht zu Beginn der achtziger Jahre der tatsächliche Grad der
wurde, stammt aus der Zeit zu Beginn der sechziger Jahre. Kapitalmobilität zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten re
Aufgrund von zwei Richtlinien, die 1960 und 1962 (') erlaslativ gering, wenn man sich die beträchtliche Ausweitung
sen wurden, waren die Kapitaltransaktionen, die unmittelder innergemeinschaftlichen Handelsbeziehungen und die
bar mit der Ausübung der übrigen Grundfreiheiten des Verspektakuläre Entwicklung der internationalen Finanzbezie
trages zusammenhängen (Direktinvestitionen, Bürgschaften hungen über die Euromärkte vor Augen hält.
und Kredite im Zusammenhang mit Handelsgeschäften, Ka
pitalverkehr mit persönlichem Charakter), sowie finanzielle
Innerhalb weniger Jahre wurde das Ziel der vollständigen
Transaktionen im engeren Sinne (Erwerb von an Börsen
Liberalisierung des Kapitalverkehrs zu einem Kernstück der
gehandelten ausländischen Wertpapieren) vollkommen libe-
Bemühungen um eine Wirtschafts- und Währungsunion in
ralisiert worden.
der Gemeinschaft. Auf Vorschlag der Kommission befaßt
sich der Rat gegenwärtig mit einer Reihe von Texten, mit
Nach Erlaß dieser Richtlinien wurde die Frage gestellt, ob denen der Prozeß der Kapitalverkehrsliberalisierung inner
die einzelstaatlichen Regelungen für finanzielle Aktivitäten halb der Gemeinschaft zu Ende geführt werden soll.
harmonisiert oder angenähert werden sollten, namentlich im
Rahmen der Arbeiten einer von der Kommission eingesetz
Ziel dieser Veröffentlichung ist es nun, die wichtigsten Etap ten Sachverständigengruppe unter dem Vorsitz von
pen nachzuzeichnen, die die Kommission zur Unterbreitung S. Segré (2). Auf dieser Grundlage konnte eine Reihe von
ihrer Vorschläge veranlaßt haben, und deren Gründe und Richtlinien für die Tätigkeit der finanziellen Mittler und
Einzelheiten darzulegen. der Wertpapierbörsen erlassen werden. Die Versuche, den
Kapitalverkehr etappenweise weiter zu liberalisieren, wur
In dieser allgemeinen Einführung soll die Wiederbelebung den jedoch blockiert. Die Kommission hatte dem Rat 1964
des Prozesses der Kapitalverkehrsliberalisierung innerhalb einen neuen Richtlinienvorschlag hierzu unterbreitet. Damit
der Gemeinschaft in die rechte Perspektive gerückt werden. sollten bis zu bestimmten Höchstbeträgen die Beschränkun
Es soll aufgezeigt werden, weshalb der Liberalisierungspro gen für die Emission und Plazierung von Wertpapieren von
zeß nach einem beachtlichen Durchbruch Anfang der sechzi Unternehmen der übrigen Mitgliedstaaten auf dem In
ger Jahre lange Zeit zum Stillstarid kam, aus welchen Grün landsmarkt abgeschafft werden. Dieser Vorschlag wurde
den in diesem Bereich seit einigen Jahren neue Initiativen jedoch nicht angenommen. In den siebziger Jahren war sogar
ergriffen werden, worin die vollständige Liberalisierung des insofern ein Rückschritt gegenüber den sechziger Jahren
Kapitalverkehrs hauptsächlich besteht und wie die Kommis festzustellen, als mehrere Mitgliedstaaten weitgehenden Ge
sion sie zu verwirklichen gedenkt. brauch von den im Vertrag vorgesehenen Schutzklauseln
machten, um Beschränkungen grundsätzlich liberalisierter
Kapitaltransaktionen einzuführen oder beizubehalten.
I — Wiederbelebung des Prozesses der So hatten Anfang 1983 von den damaligen sechs Mitglied
Kapitalverkehrsliberalisierung staaten nur Deutschland, das Vereinigte Königreich, Belgien
und Luxemburg (mit der Einschränkung, daß die beiden
letztgenannten Länder einen gespaltenen Devisenmarkt
1. Kapitalverkehrsliberalisierung —
ein Prozeß, der lange Zeit blockiert war
Für gewöhnlich wird die re