Bulletin der EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN Beilage 9/73 Verstärkung der Haushaltsbefugnisse des Europäischen Parlaments Kommission der Europäischen Gemeinschaften Bulletin der Europäischen Gemeinschaften Beilage 9/73 Verstärkung der Haushaltsbefugnisse des Europäischen Parlaments (Vorschlag der Kommission an den Rat, übermittelt am 8. Juni 1973) EUROPÄISCHE GEMEINSCHAFTEN Kommission Im Jahre 1970 hat sich die Kommssion ver Erster Teil pflichtet, Vorschläge zur Stärkung der Haushaltsbefugnisse des Parlaments zu unterbreiten; der Rat hat sich verpflichtet, diese Vorschläge Grundsätze, von denen sich zu prüfen; in beiden Texten geht es ausdrück die Kommission leiten läßt lich um das Verfahren zur Vertragsrevision. Der Zeitpunkt ist besonders günstig: 1975 ist 1. Die Kontrolle das Jahr des ersten echten Haushaltsplans der Gemeinschaften; ab 1975 sollten die Vorschläge der Kommission Anwendung finden. Die Kontrolle der Verwendung der öffentlichen Gelder durch die Gemeinschaftsorgane ist Dien hat diese wichtige Frage unter unzureichend und muß verstärkt werden. Das allen Gesichtspunkten eingehend geprüft. Sie ist Parlament hat in dieser Hinsicht eine wesentlider Meinung, daß der fortschreitende Ausbau che Rolle zu spielen; es findet hierbei Mittel der Gemeinschaften, insbesondere die Erweiteund Gelegenheiten, sämtliche Tätigkeiten zu rung ihrer Kompetenzen und Aktionsmittel, kontrollieren.