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Publié par | SECRETARIAT-GENERAL |
Nombre de lectures | 21 |
Langue | Deutsch |
Poids de l'ouvrage | 3 Mo |
Extrait
ISSN 0378-3707
Bulletin
der Europäischen
Gemeinschaften
Kommission
Nr. 4 1988 21. Jahrgang Das Bulletin der Europaischen Gemeinschaften berichtet monatlich
(11 Ausgaben pro Jahr) über die Tätigkeit der Kommission und der
übrigen Gemeinschaftsorgane. Es wird vom Generalsekretariat der Kom
mission der Europäischen Gemeinschaften (Rue de la Loi 200. Β1049
Brüssel) in den Amtssprachen der Gemeinschaft herausgegeben.
Der Nachdruck ist nur mit Quellenangabe gestattet.
Um das Nachschlagen in den verschiedensprachigen Ausgaben des Bul
letins zu erleichtern und ihre Übereinstimmung zu gewährleisten, werden
die Texte nach folgendem System numeriert: Die erste Zahl bezeichnet
den Teil, die zweite das Kapitel und die letzte Zahl bzw. die beiden letzten
Zahlen die laufenden Nummern in jedem Kapitel. Verweisungen werden
also nach folgendem Muster angegeben: Bull. EG 1 1 987, Ziff. 1.1.3 bzw.
2.2.36.
Beilagen werden in unregelmäßigen Abständen in Form gesonderter, aber
zum Bulletin gehörender Hefte veröffentlicht. Sie werden jahrgangsweise
gesondert durchnumeriert. Sie enthalten amtliche Texte der Kommission
(Mitteilungen an den Rat, Programme. Berichte, Vorschläge).
Printed in Belgium Bulletin
der Europäischen
Gemeinschaften
Kommission
EGKS — EWG — EAG
Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Generalsekretariat
Brüssel
Nr. 4 1988 21. Jahrgang
Manuskript abgeschlossen im Juni 1988 nformationsdienst Bulletin
.eser, die nach Erscheinen dieser Bulletinnummer zu deren Inhalt weitere Informationen
rhalten möchten (Zeitpunkt einer Beschlußfassung durch den Rat, von Stellungnahmen
les Europäischen Parlaments und des Wirtschafts- und Sozialausschusses, Nummer des
ntsprechenden Amtsblatts usw.), werden gebeten, sich zu diesem Zweck an den Dokumen-
ationsdienst bei den Presse- und Informationsbüros in Bonn, Berlin und München zu
venden, die unter folgenden Rufnummern zu erreichen sind:
lonn: 02 28/53 00 90
ierlin: 30/8 92 40 28
dünchen: 0 89/23 99 29 00
riitteilung an den Leser (Hinweise und Fußnoten)
Ziff. ...) = Hinweis auf eine Ziffer innerhalb des vorliegenden Bulletins
') = Hinweis auf ein anderes Bulletin, ein Amtsblatt, eine Beilage oder irgendeine andere
Quelle
Vereinheitlichte Abkürzungen fur die Bezeichnung bestimmter Wahrungseinheiten in den verschiedenen
Sprachen der Gemeinschaft:
ECU = Europaische Wahrungseinheit
BFR = Belgische frank / Franc belge
DKR = Dansk krone
DM = Deutsche Mark
DR Drachma =
ESC = Escudo
FF = Franc français
HFL = Nederlandse gulden (Hollandse florijn)
IRL = Irish pound / Punt
LFR Franc luxembourgeois =
LIT = Lira italiana
PTA = Peseta
UKL = Pound sterling
USD United States Dollar Inhalt
TEIL WICHTIGE EREIGNISSE
1. Der Binnenmarkt für Energie 8
2. Solvabilitätskoeff izient für Kreditinstitute 11
3. Beziehungen zu Japan 12
4. Sonstige wichtige Ereignisse4
TTC II O TÄTIGKEITEN
CIL £- IM APRIL 198! I8
1. Schaffung einer Gemeinschaftsstruktur 16
— Wirtschafts- und Währungspolitik
— Binnenmarkt 17
— Unternehmenspolitik 21
— Industrielle Strategie und Dienstleistungen 22
— Forschungs- und Technologiepolitik3
— Telekommunikation, Informationsindustrie und Innovation 28
— Zollunion und indirekte Steuern 30
— Wettbewerb 3
— Finanzinstitutionen und Gesellschaftsrecht4
— Beschäftigung, Bildung und Sozialpolitik
— Aktionen im kulturellen Bereich9
— Regionalpolitik
— Koordinierung der Strukturinstrumente 40
— Umwelt und Verbraucher 41
— Agrarpolitik4
— Fischereipolitik 5
— Verkehrspolitik6
— Energiepolitik7
— Nukleare Sicherheit8 2. Auswärtige Beziehungen 59
— Neue multilaterale Handelsverhandlungen 5
— Handelspolitik 60
— Beziehungen zu Industrieländern3
—n zu anderen Ländern und Regionen 65
• Mittelmeerländer
• Länder Lateinamerikas7
• Staatshandelsländer
— Entwicklungspolitik
— Internationale Organisationen und Konferenzen 75
3. Finanzierung der Gemeinschaftstätigkeiten 76
— Haushaltspläne 7
— Finanztätigkeiten 80
4. Politische und institutionelle Fragen1
— Europäische Politische Zusammenarbeit 8
— Europapolitik — Beziehungen zwischen den Organen 83
— Institutionen und Organe der Gemeinschaften4
• Europäisches Parlament
• Rat 92
• Kommission4
• Gerichtshof5
• Wirtschafts-und Sozialausschuß 11
• Beratender Ausschuß der EGKS7
• Europäische Investitionsbank8
5. Statistische Nachrichten 123
EIL 3 DOKU MENTATION
1. ECU 126
2. Zusätzliche Hinweise auf das Amtsblatt 128
3. VerstoßverfahrenBeilagen 1987
1/87 Die Einheitliche Akte muß ein Erfolg werden — Arbeitspro
gramm der Kommission für Europa
2/87 25. März 1987: Dreißigster Jahrestag der Unterzeichnung der
Römischen Verträge
3/87 Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV)
4/87 Neue Impulse für die Aktion der Europäischen Gemeinschaft
im kulturellen Bereich
Beilagen 1988
1 /88 Arbeitsprogramm der Kommission für 1988 TEIL 1
WICHTIGE
EREIGNISSE 1. Der Binnenmarkt für Energie
1.1.1. Die Verwirklichung des großen Bin sichtlich der Produkte, sondern auch hin
nenmarktes wird davon abhängen, wie erh deren Verwendung eine große Ver
folgreich die Maßnahmen in den verschiede schiedenartigkeit auf. So kann ein Ener
nen Bereichen sein werden, unter denen die gieprodukt je nach Verarbeitung als
Energiewirtschaft eine bedeutende Stellung Brennstoff, als Kraftstoff, als Rohstoff oder
einnimmt. In ihrem Arbeitsdokument mit als Antriebskraft dienen. In bestimmten Be
dem Titel „Der Binnenmarkt für Ener reichen (Straßenverkehr, Petrochemie) sind
gie" (1 ), das sie dem Rat am 6. Mai über die Märkte darüber hinaus quasi relevant.
mittelt hat, beschreibt die Kommission an
Die Sachzwänge, die — außer dem allgemei
hand einer vollständigen Bestandsaufnahme
nen Problem des wirtschaftlichen und sozia
der Hindernisse, die einer Verwirklichung
len Zusammenhalts der Gemeinschaft —
des großen Binnenmarktes in verschiedenen
die Verwirklichung des Energiebinnen
Energiesektoren entgegenstehen, mit wel
marktes kennzeichnen, sind durch das Ziel
chen Mitteln sich eine bessere Integration
der Versorgungssicherheit und durch den
der Energiemärkte erreichen läßt.
strategischen Charakter der Energiewirt
schaft gegeben. Die Besonderheit des von der Kommission
gewählten Ansatzes besteht darin, die durch
1.1.3. Eine einzige Zahl mag bereits verdas „Weißbuch" von 1985 (2 ) über die Ver
deutlichen, wie wichtig die Maßnahmen wirklichung des Binnenmarktes geschaffene
sind: Die Kosten des Nicht-Europas im Dynamik zu nutzen, um jenen strategischen
Energiesektor werden mit 0,5 bis 1% des Sektor, als der die Energiewirtschaft zu gel
BIP der Gemeinschaft veranschlagt; dies ten hat, unter allen Gesichtspunkten zu be
sind 5 bis 10 % der Kosten des Nicht-Euroleuchten und eine Bestandsaufnahme aller
pas (3 ) für die gesamte Wirtschaft der GeInstrumente vorzulegen, mit denen die noch
meinschaft ! bestehenden Hemmnisse für die Verwirkli
chung des Binnenmarktes in diesem Sektor
beseitigt werden können, wobei eine ent
Die Aktionsrahmen
schlossene Anwendung der einschlägigen
der Gemeinschaft
Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts als
prioritäre Forderung gilt.
1.1.4. Die Errichtung des Binnenmarktes
für Energie vollzieht sich innerhalb von vier
Aktionsrahmen: Umsetzung des „Weiß
Ziele, besondere Merkmale und buchs'^2), entschlossene Anwendung des
Sachzwänge einer Integration Gemeinschaftsrechts, Umweltschutz, Maß
der Energiemärkte nahmen in energiespezifischen Bereichen
(Kosten, Preise und Tarife, Infrastruktur).
1.1.2. Bei der geplanten Aktion geht es in
erster Linie um eine Senkung der Energie
Umsetzung des „Weißbuchs" kosten als natürliche Folge des einheitlichen
Marktes und als Voraussetzung für eine bes
1.1.5. Die Umsetzung des „Weißbuchs"
sere Wettbewerbsfähigkeit der Gemein
bedeutet, die technischen und die Steuer
schaftswirtschaft. Der einheitliche Markt
grenzen innerhalb des gemeinschaftlichen
muß auch für den Verbraucher, für die
Energiemarktes zu beseitigen. Hierzu sind
Struktur der Energiewirtschaft der Gemein
Maßnahmen in drei Schwerpunktbereichen
schaft, für die Versorgungsicherheit und für
erforderlich: Harmonisierung der techni-
den Handel zwischen den Mitgliedstaaten
positive Folgen haben.
Ein Handikap dabei bilden die spezifischen
( ' ) KOM(88) 238 endg.
Merkmale und b