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Publié par | SECRETARIAT-GENERAL |
Nombre de lectures | 29 |
Langue | Deutsch |
Poids de l'ouvrage | 3 Mo |
Extrait
ISSN 0378-3707
Bulletin
der Europäischen
Gemeinschaften
Kommission
Nr. 9 1988 21 Jahrgang Das Bulletin der Europäischen Gemeinschaften berichtet monatlich
(11 Ausgaben pro Jahr) über die Tätigkeit der Kommission und der
übrigen Gemeinschaftsorgane. Es wird vom Generalsekretariat der Kom
mission der Europäischen Gemeinschaften (Rue de la Loi 200, B-1049
Brüssel) in den Amtssprachen der Gemeinschaft herausgegeben.
Der Nachdruck ist nur mit Quellenangabe gestattet.
Um das Nachschlagen in den verschiedensprachigen Ausgaben des Bul
letins zu erleichtern und ihre Übereinstimmung zu gewährleisten, werden
die Texte nach folgendem System numeriert: Die erste Zahl bezeichnet
den Teil, die zweite das Kapitel und die letzte Zahl bzw. die beiden letzten
Zahlen die laufenden Nummern in jedem Kapitel. Verweisungen werden
also nachfolgendem Muster angegeben: Bull. EG 1-1987 Ziff 1 1 3 bzw
2.2.36.
Beilagen werden in unregelmäßigen Abständen in Form gesonderter, aber
zum Bulletin gehörender Hefte veröffentlicht. Sie werden jahrgangsweise
gesondert durchnumeriert. Sie enthalten amtliche Texte der Kommission
(Mitteilungen an den Rat, Programme, Berichte, Vorschläge).
Printed in Belgium Bulletin
der Europäischen
Gemeinschaften
Kommission
EGKS—EWG —EAG
Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Generalsekretariat
Brüssel
Nr. 9 1988 21. Jahrgang
Manuskript abgeschlossen im November 1988 Informationsdienst Bulletin
Leser, die nach Erscheinen dieser Bulletinnummer zu deren Inhalt weitere Informationen
erhalten möchten (Zeitpunkt einer Beschlußfassung durch den Rat, von Stellungnahmen
des Europäischen Parlaments und des Wirtschafts- und Sozialausschusses, Nummer des
entsprechenden Amtsblatts usw.), werden gebeten, sich zu diesem Zweck an den Dokumen
tationsdienst bei den Presse- und Informationsbüros in Bonn, Berlin und München zu
wenden, die unter folgenden Rufnummern zu erreichen sind:
Bonn: 02 28/53 00 90
Berlin: 30/8 92 40 28
München: 0 89/23 99 29 00
Mitteilung an den Leser (Hinweise und Fußnoten)
(Ziff. ...) = Hinweis auf eine Ziffer innerhalb des vorliegenden Bulletins
(J) = Hinweis auf ein anderes Bulletin, ein Amtsblatt, eine Beilage oder irgendeine andere
Quelle
Vereinheitlichte Abkürzungen für die Bezeichnung bestimmter Währungseinheiten in den verschiedenen
Sprachen der Gemeinschaft:
= ECU Europäische Währungseinheit
BFR = Belgische frank / Franc belge
DKR = Dansk krone
DM = Deutsche Mark
DR = Drachma
ESC Escudo =
FF Franc français =
HFL Nederlandse gulden (Hollandse florijn) =
IRL = Irish pound / Punt
LFR = Franc luxembourgeois
LIT = Lira italiana
PTA = Peseta
UKL - Pound sterling
USD United States Dollar Inhalt
TEIL 1 WICHTIGE EREIGNISSE
1. Die soziale Dimension des Binnenmarktes 8
2. Strategie und Aktion der Gemeinschaft auf dem Gebiet der
Forstwirtschaft 11
3. Sonstige wichtige Ereignisse4
TÄTIGKEITEN
IM SEPTEMBER 1988
1. Schaffung einer Gemeinschaftsstruktur 16
— Wirtschafts- und Währungspolitik
— Binnenmarkt 1
— Unternehmenspolitik9
— Industrielle Strategie und Dienstleistungen 1
— Forschungs- und Technologiepolitik 20
— Telekommunikation, Informationsindustrie und
Innovation 24
— Zollunion und indirekte Steuern6
— Wettbewerb7
— Finanzinstitutionen und Gesellschaftsrecht 30
— Beschäftigung, Bildung und Sozialpolitik
— Kultureller Bereich 33
— Regionalpolitik
— Koordinierung der Strukturinstrumente
— Umwelt und Verbraucher5
— Agrarpolitik7
— Fischereipolitik 4
— Verkehrspolitik
— Energiepolitik6
— Nukleare Sicherheit2. Auswärtige Beziehungen 49
— Neue multilaterale Handelsverhandlungen 4
— Handelspolitik 50
— Beziehungen zu den Industrieländern 52
—n zu anderen Ländern und Regionen 53
• Mittelmeerländer
• Länder Asiens4
• Staatshandelsländer5
— Entwicklungspolitik6
— Internationale Organisationen und Konferenzen 61
3. Finanzierung der Gemeinschaftstätigkeiten 6
— Haushaltspläne 6
— Finanztätigkeiten
4. Politische und institutionelle Fragen6
— Europäische Politische Zusammenarbeit 6
— Europapolitik — Beziehungen zwischen den Organen 67
— Institutionen und Organe der Gemeinschaften9
• Europäisches Parlament 6
• Rat 78
• Kommission9
• Gerichtshof 80
• Rechnungshof 9
• Wirtschafts- und Sozialausschuß
• Europäische Investitionsbank 103
5. Statistische Nachrichten
JL «2 DOKUMENTATION
1. ECU 112
2. Zusätzliche Hinweise auf das Amtsblatt 114
3. Verstoßverfahren7
4. Die Gemeinschaft vor den Vereinten Nationen8 Beilagen 1988
1 /88 Arbeitsprogramm der Kommission für 1988
2/88 Europa der Bürger
3/88 Statut für die Europäische Aktiengesellschaft
*4/88 Die Zukunft des ländlichen Raums
*5/88 Offenlegung von Zweigniederlassungen — Gesellschaft mit
beschränkter Haftung mit einem einzigen Gesellschafter
"6/88 Das öffentliche Beschaffungswesen in den ausgenommenen
Sektoren
In Vorbereitung TEIL 1
WICHTIGE
EREIGNISSE 1. Die soziale Dimension des Binnenmarktes
geprägt. Die regionalen Arbeitslosenquoten 1.1.1. Die Kommission nahm am 14. Sep
tember eine Arbeitsunterlage über die sozia reichen von 3% bis über 30%, wobei mehr
le Dimension des Binnenmarktes (λ ) an. als die Hälfte der Arbeitslosen in 42 (von
Dieses Papier fügt sich in das Konzept der insgesamt 161) Regionen mit einer Arbeits
Einheitlichen Europäischen Akte(2) ein, losenquote von mehr als 12% lebt.
deren nunmehr in den EWGVertrag aufge
nommener Artikel 130a die Stärkung des
wirtschaftlichen und sozialen Zusammen
Die kooperative halts als Ziel der Gemeinschaftspolitik fest
Wachstumsstrategie legt. Wie auch der Europäische Rat von
für mehr Beschäftigung Hannover(3) betonte, ist die Vollendung
des Binnenmarktes so zu konzipieren, daß
die Lebens und Arbeitsbedingungen aller 1.1.3. In den kommenden Jahren ist die
Bürger der Gemeinschaft verbessert werden Gemeinschaft wahrscheinlich das erfolg
können. Diese Arbeitsunterlage, die von den versprechendste Terrain für Wachstum und
Ministern für soziale Angelegenheiten der Beschäftigung. Die kooperative Wachs
Mitgliedstaaten auf ihrer informellen Ta tumsstrategie für mehr Beschäftigung, die
gung vom 20. September in Athen unter sich auf die Zusammenarbeit von Gemein
stützt wurde, soll als Grundlage für eine schaft, Mitgliedstaaten und Sozialpartnern
breite Diskussion über die Entwicklung der stützt, ist vom Rat am 22. Dezember 1986
sozialen Dimension des Binnenmarktes die in einer Entschließung über ein Aktionspro
nen. Sie stellt für die Kommission den An gramm zur Förderung des Beschäftigungs
satzpunkt für ein Arbeitsprogramm mit fol wachstums förmlich angenommen wor
genden Leitlinien dar. den (4).
Diese Strategie muß auf die gegenwärtige
Wirtschaftslage, die einen beschäftigungsBekämpfung der Arbeitslosigkeit
wirksamen Konjunkturaufschwung erlebt,
zugeschnitten werden. Es geht auch um die
1.1.2. Jede Sozialpolitik muß, ob sie von
Optimierung ihrer Möglichkeiten durch die
der Gemeinschaft oder den Mitgliedstaaten
volle Nutzung des potentiellen Wachstums
betrieben wird, vorrangig darauf ausgerich
und der Handlungsspielräume, die sich aus
tet sein, zur Lösung des ernsten Problems
der Vollendung des Binnenmarktes erge
der Arbeitslosigkeit und zur Verringerung
ben (5). Diese überarbeitete Strategie er
der sich daraus ergebenden Ungleichheiten
weist sich auch bei der gegenwärtigen Wirt
beizutragen. In den letzten Jahren lag die
schaftskonjunktur als notwendig; die euro
Arbeitslosenquote in der Gemeinschaft fast
päischen Volkswirtschaften dürfen nicht
unverändert bei 11% der Erwerbspersonen,
auf positive Anreize von außen hoffen, so
was bedeutet, daß über 16 Millionen ar
daß sich das Wirtschaftswachstum in der
beitswillige Europäer keinen Arbeitsplatz
Gemeinschaft im wesentlichen auf seine in
finden. Die Arbeitslosigkeit ist außerdem
neren Kräfte stützen und sich die Gemein
sehr ungleich verteilt. Bei Jugendlichen un
schaft verstärkt dafür einsetzen muß, das
ter 25 Jahren ist die Arbeitslosenquote mit
Wachstum strukturschwächerer Regionen
über 22% mehr als doppelt so hoch wie bei
zu fördern.
den übrigen Arbeitnehmern. Die Arbeitslo
sigkeit trifft bestimmte Personen besonders
nachhaltig, wenn man bedenkt, daß sich
rund 50% der Arbeitslosen seit mehr als (') Bull. EG 51988, Ziff. 1.1.1 ff.