Revue d'histoire de la pharmacie - Année 1972 - Volume 60 - Numéro 214 - Pages 193-200In den frühesten Texte der elsässischen Apothekereide und Ordnungen wird vorgeschrieben einen unüberschätzbaren und gebührlichen Preiz zu fordern. Später erlässt Strassburg öffentliche Taxen. Es kommt vor dass diese Taxen von anderen elsassischen Städten und Herrschaften übernomment werden. In Kolmar und Schlettstadt zwar wird die Taxe von Freiburg im Breisgau eingesetzt ; dieses erklärt sich aus den guten Beziehungen zwischen den Reichsstädten. Nachdem mit der Grossen Revolution die Preisverordnungen hinfällig wurden, war es an den Berufsorganisationen des XIX. Jhts. diesen Zuständen ein Ende zu bereiten. 8 pages Source : Persée ; Ministère de la jeunesse, de l’éducation nationale et de la recherche, Direction de l’enseignement supérieur, Sous-direction des bibliothèques et de la documentation.