Die finanzielle Zusammenarbeit im Rahmen der Abkommen von Lomé
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ISSN 1025-2053 * * Ζ DIE FINANZIELLE DZUSAMMENARBEIT ¿ IM RAHMEN υDER ABKOMMEN VON LOME Ζ LU BILANZ DER ZUSAMMENARBEIT ENDE 1996 DE 92 November 1997 Die Finanzielle Zusammenarbeit im Rahmen der Abkommen von Lomé Bilanz der Zusammenarbeit Ende 1996 Vorbemerkung Nach Artikel 327 Absatz 1 des Vierten Abkommens von Lomé unterbreiten die begünstigten AKP-Staaten und ihre regionalen Einrichtungen einerseits und die Kommission (in Zusammenarbeit mit der Europäischen Investitionsbank) andererseits Jahresberichte über die Abwicklung der Zusammenarbeit bei der Entwicklungsfinanzierung. Diese Berichte sollen dem nach Artikel 325 des Abkommens eingesetzten AKP-EG-Ausschuß für die Zusammenarbeit bei der Entwicklungsfinanzierung dabei helfen zu prüfen, ob die Ziele der finanziellen Zusammenarbeit erreicht wurden. Ferner müssen darin sämtliche allgemeinen und besonderen Probleme im Zusammenhang mit der Durchführung dieser Zusammenarbeit behandelt werden. Nach Artikel 327 Absatz 2 Buchstabe a) erstellt der AKP-EG-Ausschuß Jahresberichte über den Stand seiner Arbeit, die dann vom Ministerrat auf dessen Jahrestagungen zur Festlegung der allgemeinen Leitlinien für die Zusammenarbeit in der Entwicklungsfinanzierung geprüft werden. Der vorliegende Bericht wurde von der Kommission in Zusammenarbeit mit der Europäischen Investitionsbank (EIB) erstellt. Die Zahlen, ausgedrückt in Millionen ECU (Mio. ECU), beziehen sich ausschließlich auf die AKP-Länder.

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ISSN 1025-2053
* *
Ζ DIE FINANZIELLE
DZUSAMMENARBEIT
¿ IM RAHMEN
υDER ABKOMMEN
VON LOME
Ζ
LU
BILANZ DER ZUSAMMENARBEIT
ENDE 1996
DE 92
November
1997 Die Finanzielle Zusammenarbeit
im Rahmen
der Abkommen von Lomé
Bilanz der Zusammenarbeit
Ende 1996 Vorbemerkung
Nach Artikel 327 Absatz 1 des Vierten Abkommens von Lomé unterbreiten die begünstigten
AKP-Staaten und ihre regionalen Einrichtungen einerseits und die Kommission (in
Zusammenarbeit mit der Europäischen Investitionsbank) andererseits Jahresberichte über die
Abwicklung der Zusammenarbeit bei der Entwicklungsfinanzierung. Diese Berichte sollen dem
nach Artikel 325 des Abkommens eingesetzten AKP-EG-Ausschuß für die Zusammenarbeit bei
der Entwicklungsfinanzierung dabei helfen zu prüfen, ob die Ziele der finanziellen
Zusammenarbeit erreicht wurden. Ferner müssen darin sämtliche allgemeinen und besonderen
Probleme im Zusammenhang mit der Durchführung dieser Zusammenarbeit behandelt werden.
Nach Artikel 327 Absatz 2 Buchstabe a) erstellt der AKP-EG-Ausschuß Jahresberichte über
den Stand seiner Arbeit, die dann vom Ministerrat auf dessen Jahrestagungen zur Festlegung
der allgemeinen Leitlinien für die Zusammenarbeit in der Entwicklungsfinanzierung geprüft
werden.
Der vorliegende Bericht wurde von der Kommission in Zusammenarbeit mit der Europäischen
Investitionsbank (EIB) erstellt.
Die Zahlen, ausgedrückt in Millionen ECU (Mio. ECU), beziehen sich ausschließlich auf
die AKP-Länder.
Im vorliegenden Bericht wird der Stand der Durchführung der finanziellen Zusammenarbeit im
Rahmen der noch nicht abgeschlossenen Lome-Abkommen erläutert, wobei das
Schwergewicht auf die 1996 durchgeführten Maßnahmen gelegt wird.
Die vorliegende Untersuchung stützt sich ausschließlich auf Zahlenangaben, die die
Finanzierungsbeschlüsse der Kommission und der EIB, die sekundären Mittelbindungen und
die Zahlungen betreffen. Die einzelnen Abkommen, Sektoren und AKP-Staaten werden jeweils
untereinander verglichen, wobei angegeben wird, ob über- oder unterdurchschnittliche
Ergebnisse erzielt wurden. Damit sollen keineswegs die "Leistungen" der AKP-Staaten bei der
Durchführung der Hilfe bewertet werden, sondern es sollen die Hilfeprogramme und -
instrumente sowie die angestrebten Ziele beurteilt werden. Die Analyse der rasch auszahlbaren
Hilfen wie Stabex, Soforthilfe oder Strukturanpassungsfazilität führt zu anderen Ergebnissen
als die der Projekte zur ländlichen Entwicklung oder der großen Infrastrukturprogramme, bei
denen die Auszahlung naturgemäß langsamer vonstatten geht.
Für die Gemeinschaft kommt es vor allem darauf an, daß die finanzielle Zusammenarbeit
möglichst wirksam zur Erreichung der Entwicklungsziele beiträgt, weshalb auch die finanzielle
Analyse unter diesem Gesichtspunkt vorgenommen wird. Übermäßige Verzögerungen bei der
Durchführung verhindern ein gutes Zusammenspiel der einzelnen Maßnahmen, erhöhen die
Kosten und mindern die Qualität. Die Zahlenangaben über die Verträge und Zahlungen sollen
außerdem Aufschluß über den Durchführungsstand der Maßnahmen geben, die wiederum der
Erreichung der qualitativen und quantitativen Ziele dienen. Einleitung
Die von der Generaldirektion Entwicklung (GD VIII) der Europäischen Kommission
verwaltete Hilfe wird aus dem Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) und dem
Gemeinschaftshaushalt finanziert.
Der EEF, das Finanzinstrument des Abkommens von Lomé, setzt sich aus Ad-hoc-Beiträgen
der Mitgliedstaaten zusammen. Die Maßnahmen des Fonds werden jeweils für fünf Jahre
programmiert.
Aber auch die große Zahl der Haushaltslinien, die aus den Eigenmitteln der Gemeinschaft
finanziert werden, zeigt das Engagement der Europäischen Union für die Entwicklungsländer,
ob nun in Afrika, im karibischen Raum oder Pazifischen Ozean (AKP) oder in anderen
Regionen der Welt. Die wichtigsten dieser Haushaltslinien betreffen die Nahrungsmittelhilfe,
die Unterstützung von NRO, Rehabilitationsmaßnahmen, Tropenwälder, Aids und seit kurzem
Südafrika. So kann es vorkommen, daß ein AKP-Staat beispielsweise im Bereich der
Nahrungsmittelhilfe gleichzeitig Mittel aus dem EEF und dem Haushalt erhält.
Der EEF, der als Instrument wesentlich weniger "horizontal" konzipiert ist als der
Haushalt, ¡st den AKP-Staaten vorbehalten.
Aus dem EEF werden Zuschüsse zu Entwicklungsprogrammen für die 70 AKP-Staaten
finanziert, die das Abkommen von Lomé unterzeichnet haben. Die Mittel des EEF setzen sich
aus Ad-hoc-Beiträgen der Mitgliedstaaten zusammen und sind nicht im Haushalt der Union
veranschlagt.
Für die Durchführung der einzelnen Lomé-Abkommen ist jeweils ein gesonderter EEF
vorgesehen: der 6. EEF für Lomé III und der 7. EEF für die ersten fünf Jahre der
Durchführung von Lomé IV. Die Maßnahmen des Fonds werden jeweils für fünf Jahre
programmiert und betreffen vor allem prioritäre Bereiche wie Bildung, Gesundheit, ländliche
Entwicklung, Infrastruktur, Privatinvestitionen usw.
Für die letzten fünf Jahre von Lomé IV wurde erst kürzlich der 8. EEF eingerichtet. Er ist mit
12,967 Mrd. ECU ausgestattet und wird wie die bisherigen EEF der Finanzierung der
programmierbaren Hilfe, von Stabex, Sysmin, der Strukturanpassung usw. dienen. Er tritt in
Kraft, wenn die Ratifizierung des am 4. November 1995 in Mauritius unterzeichneten
Abkommens zur Änderung des Vierten Abkommens von Lomé abgeschlossen ist, was 1997
der Fall sein dürfte.
Da der Durchführungszyklus eines EEF die fünfjährige Geltungsdauer des zugehörigen
Abkommens bei weitem übersteigt, werden mehrere EEF, deren Durchführung unterschiedlich
weit ist, gleichzeitig verwaltet. Kapitel I
Die Hilfe für die AKP-Staaten im Rahmen der Abkommen von Lomé im
Überblick
Es gibt mehrere Möglichkeiten, die Fortschritte bei der Umsetzung der Hilfe zu messen und zu
bewerten: die praktische Ausführung der Projekte, die Zusagen und Beiträge der nationalen
Regierungen, die Durchführung von Aktivitäten bei den Zielgruppen, die Partizipation der
einheimischen Verwaltung und/oder der Empfängergruppen, die Ankunft der Waren am
Bestimmungsort usw.
Da sich der vorliegende Bericht hauptsächlich auf die finanzielle Zusammenarbeit bezieht,
erschien es zweckmäßig, von den Finanzierungsbeschlüssen1, den geschlossenen Verträgen2
und den Zahlungen auszugehen. Dennoch geben diese Indikatoren über die tatsächlichen
Fortschritte nur teilweise Auskunft.
Tabelle I
Allgemeiner Stand des 6. und 7. EEF
knmnllert 1994 1995 1996
Beschlüsse
6. EEF 7.416 48 45 -56
7. EEF 9.618 2.401 1.450 1.004
1.4*5 ii:«tSI 'mÊmmM il wmmm
Verträge
6. EEF 6.907 169 92 116
7.218 1.751 1.491 1.239 7. EEF
1.92« 1.583 iJiSie^SAMT mmm
Zahlungen
6. EEF 6.526 440 262 195
5.483 1.322 1.276 1.100 7. EEF
1.29S vt& mmmwr mmm
1996 ist in der Entwicklung des EEF ein außergewöhnliches Jahr: Die anfängliche Mittelausstattung
des 6. EEF ist nahezu erschöpft, die Abwicklung des 7. EEF nähert sich ebenfalls dem Ende, und
der 8. EEF tritt erst nach der Ratifizierung des geänderten Abkommens von Lomé rv in Kraft.
Insgesamt wurden Finanzierungsbeschlüsse in Höhe von 948 Mio. ECU gefaßt (alle EEF). Im Falle
des 6. EEF ist bei den Beschlüssen sogar ein Negativbetrag zu verzeichnen (-56 Mio. ECU), da
nach Projektabschlüssen Mittel frei wurden. Bei den Verträgen und Zahlungen wurde ein Stand von
1,355 Mrd. ECU bzw. 1,295 Mrd. ECU erreicht.
1 Finanzierungsbeschlüsse der Kommission zugunsten von Projekten/Programmen, die zuvor vom
EEF-Ausschuß befürwortet wurden (ausgenommen Projekte im Wert von weniger als 2 Mio. ECU).
Daß in der Endphase der Stand der Zahlungen und der der Mittelbindungen unterschiedlich sein
können, liegt an der gleichzeitigen Verwaltung mehrerer EEF und an dem zeiüichen Abstand
zwischen der Beschlußfassung und der dazugehörigen Mittelbindung.
I
2 Aus den Verträgen geht die Umsetzung der Finanzierungsbeschlüsse durch Bau-, Dienstleistungs­
und Lieferaufträge, Programmvoranschläge und Ausführungen in staauicher Regie hervor. Lomé ΠΙ
Im Rahmen von Lomé ΓΠ entfielen 56 Mio. ECU auf die Beschlüsse, 116 Mio. ECU auf die
Verträge und 195 Mio. ECU auf die Zahlungen.
Tabelle II
Entwicklung des 6. EEF (1986-1996)
Zahlungen Beschlüsse Verträge
Jahr Mittelaus-
stattung
% der Mittel­% der Mittel­ kumuliert % der Mittel­ kumuliert kumuliert
ausstattung ausstattung ausstattung
117 1,58 % 1986 7.400 313 4,23 % 176 2,39 %
469 6,33 % 1987 7.411 2.265 30,56 % 669 9,02 %
2.026 26,12 % 1.

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