Internes Abkommen über die Finanzierung und Verwaltung der Hilfe der GemeinschaftInternes Abkommen über die zur Durchführung des dritten AKP-EWG-Abkommens zu treffenden Maβnahmen und die dabei anzuwenden Verfahren
INTERNES ABKOMMEN ÜBER DIE FINANZIERUNG UND VERWALTUNG DER HILFE DER GEMEINSCHAFT INTERNES ABKOMMEN ÜBER DIE ZUR DURCHFÜHRUNG DES DRITTEN AKP-EWG-ABKOMMENS ZU TREFFENDEN MASSNAHMEN UND DIE DABEI ANZUWENDENDEN VERFAHREN beide unterzeichnet in Brüssel am 19. Februar 1985 INTERNES ABKOMMEN ÜBER DIE FINANZIERUNG UND VERWALTUNG DER HILFE DER GEMEINSCHAFT INTERNES ABKOMMEN ÜBER DIE ZUR DURCHFÜHRUNG DES DRITTEN AKP-EWG-ABKOMMENS ZU TREFFENDEN MASSNAHMEN UND DIE DABEI ANZUWENDENDEN VERFAHREN beide unterzeichnet in Brüssel am 19. Februar 1985 INTERNES ABKOMMEN UEBER DIE FINANZIERUNG UND VERWALTUNG DER HILFE DER GEMEINSCHAFT INT/CEE/ACP/d 1 DIE IM RAT VEREINIGTEN VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN -gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, nachstehend "der Vertrag" genannt, in Erwägung nachstehender Gründe: In dem am 8. Dezember 198t in Lome unterzeichneten dritten AKP-EWG-Abkommen, nachstehend "das Abkommen" genannt, ist der Gesamtbetrag der Hilfe der Gemeinschaft für die AKP-Staaten auf 8 500 Millionen ECU festgesetzt worden. Die im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten sind übereingekommen, den Betrag der Hilfe zu Lasten des Europäischen Entwicklungsfonds und zugunsten der überseeischen Länder und Gebiete, auf die der vierte Teil des Vertrags anwendbar ist - nachstehend "Länder und Gebiete" genannt -auf 100 Millionen ECU festzusetzen.