Bedingungen für die Unternehmenskooperation
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BINNENMARKT STAND I. JULI 1994 BEDINGUNGEN FUR DIE UNTERNEHMENSKOOPERATION Gesellschaftsrecht Geistiges Eigentum Steuerwesen der Unternehmen ÖFFENTLICHES AUFTRAGSWESEN ENERGIEBINNENMARKT EUROPÄISCHE KOMMISSION JULI 1994 Band 3 ie vorliegende Broschüre gehört zu einer Reihe von D sechs Broschüren über den Binnenmarkt. Die komplette Reihe behandelt folgende Themen: Ein gemeinsamer Markt für Dienstleistungen Die Abschaffung der Grenzkontrollen Bedingungen für die Unternehmenskooperation Öffentliches Auftragswesen Energiebinnenmarkt Eine neue gemeinsame Normungspolitik Tier- und pflanzengesundheitliche Kontrollen Soziale Gemeinschaftspolitik © EGKS-EG-EAG, Brüssel · Luxemburg, 1994 Der vollständige oder auszugsweise Nachdruck von Beiträgen dieser Broschüre ¡st— ausgenommen zu kommerziellen Zwecken — mit Quellenangabe gestattet.

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Langue Deutsch
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BINNENMARKT
STAND I. JULI 1994
BEDINGUNGEN FUR DIE
UNTERNEHMENSKOOPERATION
Gesellschaftsrecht
Geistiges Eigentum
Steuerwesen der Unternehmen
ÖFFENTLICHES AUFTRAGSWESEN
ENERGIEBINNENMARKT
EUROPÄISCHE KOMMISSION
JULI 1994 Band 3 ie vorliegende Broschüre gehört zu einer Reihe von
D sechs Broschüren über den Binnenmarkt.
Die komplette Reihe behandelt folgende Themen:
Ein gemeinsamer Markt für Dienstleistungen
Die Abschaffung der Grenzkontrollen
Bedingungen für die Unternehmenskooperation
Öffentliches Auftragswesen
Energiebinnenmarkt
Eine neue gemeinsame Normungspolitik
Tier- und pflanzengesundheitliche Kontrollen
Soziale Gemeinschaftspolitik
© EGKS-EG-EAG, Brüssel · Luxemburg, 1994
Der vollständige oder auszugsweise Nachdruck von Beiträgen dieser Broschüre
¡st— ausgenommen zu kommerziellen Zwecken — mit Quellenangabe gestattet.
Luxemburg: Amt für amtliche Veröffentlichungen
der Europäischen Gemeinschaften, 1994
Diese Broschüre: ISBN 92-826-7250-6
Satz von 6 Broschüren: ISBN 92-826-7296-4
Printed in Belgium 94mmm im
BEDINGUNGEN FUR DIE
UNTERNEHMENSKOOPERATION
ÖFFENTLICHES AUFTRAGSWESEN
ENERGIEBINNENMARKT
Benutzerhinweis
Das Ziel dieser Broschürenreihe ist,
— die interessierte europäische Öffentlichkeit darüber zu infor­
mieren, welche Schritte zur Schaffung des einheitlichen
Marktes unternommen werden;
— die Strategie zur Umsetzung des Weißbuches in den einzelnen
Wirtschaftszweigen zusammenzufassen ;
— einen ersten Hinweis auf Inhalt und gegenwärtigen Stand
jedes Vorschlags zu geben, den die Kommission zur Schaffung
des Binnenmarktes entworfen hat.
Diese Broschüre enthält
— eine kurze Beschreibung des Gesetzgebungsverfahrens der
Gemeinschaft;
— eine allgemeine Einführung in die Problematik der Schaffung
eines Binnenmarktes im Bereich der Unternehmenskoopera­
tion, des öffentlichen Auftragswesens und der Energie;
— eine Darstellung der einzelnen Bereiche der Unternehmens­
kooperation, des öffentlichen Auftragswesens und der Energie
sowie der Strategie zur Umsetzung des Weißbuches;
— zusammenfassende Angaben zu den Maßnahmen, die im
Hinblick auf die Schaffung des Binnenmarktes im Bereich der
Unternehmenskooperation, des öffentlichen Auftragswesens
und der Energie vorgeschlagen oder bereits beschlossen
wurden. Bei den Vorschlägen wird auch die Stellungnahme
des Europäischen Parlaments angeführt und der aktuelle
Stand des Verfahrens beschrieben. Bei den bereits beschlos­
senen Maßnahmen werden die Fristen für die Umsetzung des
betreffenden Rechtsaktes in den Mitgliedstaaten sowie
etwaige weitere Schritte und die Durchführungsmaßnahmen
der Kommission genannt.
Der Leser sollte
— mit den Rechtsetzungsverfahren der Gemeinschaft vertraut
sein (Seite iii);
— die allgemeine Einführung zur Unternehmenskooperation und
zum öffentlichen Auftragswesen lesen, um einen Überblick
über die entsprechenden Fragen zu bekommen (Seite 1);
— die Abschnitte auswählen, die seine Interessengebiete behan­
deln (Seite ix).
Die Zusammenfassungen geben den Lesern, die bestimmte Maßnah­
men genauer studieren möchten, Hinweise auf die jeweiligen
Ausgaben des Amtsblatts der Europäischen Gemeinschaften. n des Amtsblatts können über die Verkaufsbüros bezogen
werden (siehe Umschlagrückseite innen).
BAND 3 - JULI 1994- DE Hinweis für den Leser
Diese Veröffentlichung stellt eine Momentaufnahme vom I.Juli 1994 einer sich ständig
wandelnden Lage dar. Sie wurde zu Dokumentationszwecken erstellt; für ihre Verwendung
übernimmt die Kommission keine Verantwortung.
BAND 3 - JULI 1994 - DE — Q94MMM I////:
LEGISLATIVVERFAHREN DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT
ÜBERBLICK
Zum besseren Verständnis der in den Resümees enthaltenen Angaben wird empfohlen, sich mit
den Legislativverfahren der Gemeinschaft vertraut zu machen. Jedes Resümee bezieht sich auf
eine spezifische Maßnahme, die die Verwirklichung des Binnenmarktes erleichtern soll.
Grundsätzlich gilt:
— Die Kommission verfügt über Entscheidungs- und Durchführungsbefugnisse und besitzt
Initiativrecht: Sie erarbeitet die Entwürfe von Vorschlägen, die sie dem Rat vorlegt.
— Der Rat, in dem Vertreter der einzelnen Mitgliedstaaten mit Ministerrang vereinigt sind,
erläßt auf der Grundlage dieser Vorschläge zusammen mit dem Parlament und der
Kommission Rechtsakte der Gemeinschaft.
— Das (von den Bürgern der Gemeinschaft gewählte) Europäische Parlament prüft diese
Vorschläge und nimmt innerhalb seiner Zuständigkeit an der Verabschiedung der
gemeinschaftlichen Rechtsakte teil.
— Der Wirtschafts- und Sozialausschuß (bestehend aus Vertretern von Arbeitgeberorganisatio­
nen, Gewerkschaften und sonstigen Interessengruppen) muß zu bestimmten Vorschlägen
gehört werden.
— Der Ausschuß der Regionen, dem Vertreter der regionalen und lokalen Gebietskörper­
schaften angehören, hat ebenfalls in bestimmten Bereichen eine beratende Funktion.
1. RECHTSAKTE UND ANDERE MASSNAHMEN
Verordnungen
Eine Verordnung ist ein allgemein verbindlicher Rechtsakt, der in allen Mitgliedstaaten
unmittelbar anzuwenden ist, ohne zuvor in nationales Recht umgesetzt zu werden. Sowohl
der Rat als auch die Kommission können Verordnungen erlassen.
Richtlinien
Eine Richtlinie ist ein Gemeinschaftsgesetz, das die Mitgliedstaaten zur Verwirklichung eines
bestimmten Ziels verpflichtet, wobei jedoch die Wahl der Methode jedem einzelnen
überlassen bleibt. In der Praxis sind meistens nationale Rechtsvorschriften zur Umsetzung
erforderlich. Dies ist ein wichtiger Punkt, da die von einer Richtlinie betroffenen Branchen
sowohl das nationale Recht als auch die Richtlinie selbst berücksichtigen müssen.
Entscheidungen
Eine Entscheidung ist für alle Betroffenen verbindlich. Nationale Rechtsvorschriften zur
Umsetzung sind nicht nötig. Die in dieser Broschüre zusammengefaßten Entscheidungen
sind Entscheidungen des Rates, obwohl in bestimmten Fällen die Kommission befugt ist,
Entscheidungen anzunehmen.
Empfehlungen
Eine Empfehlung ist nicht verbindlich (sie ist kein Gesetz). Sowohl der Rat als auch die
Kommission können Empfehlungen annehmen.
In dieser Broschüre handelt es sich überwiegend um Richtlinien des Rates.
BAND 3-JULI 1994- DE III Das EG­Rechtsetzungsverfahren von Anfang bis Ende
(Richtlinien und Verordnungen)
Das Anhörungsverfahren Das Kooperationsverfahren
1. Lesung
Annahme einer
Stellungnahme gemeinsamen
des Europäischen Stellungnahme
Parlaments durch den Minislerrat
'rülung des gemei 2. Lesung
samen Standpunkts Möglichkeit
durch das /von Abänderungen.^
Europaische Parlament I zugelassen durch I
ι die Kommission ι
/ Vorlage \
/des Vorschlags Abänderungen \ \ zur Prüfung
des Europaischen / \ beim Rat
Parlaments /
Rechtsakl
angenommen
Recmsakl Rechtsakt
nicht angenommen
Rechlsakl
angenommen
Rechtsakt
angenommen
IV BAND 3­JULI 1994­ DE 94 i alili
Mitentscheidungsverfahren
1. Lesung
Annahme
einer gemeinsamen
Stellungnahme
durcf den Ministerrat
lung des gemein
samen Standpunkts
2. Lesung durch das
Europaische Parlament
Parlamenl beab­
sichtigt, den gemein­
samen Standpunk!
abzulehnen
Abänderungen
des Europäischen Einberufung
Parlaments des Vermilllungs­
ausschusses

Bestatig ung
des gemeir samen
Standpu ikts
durch de Rat Rechtsakt
angenommen
BAND 3 ­ JULI 1994 ­ DE 2. LEGISLATIVVERFAHREN
Zum besseren Verständnis der gemeinschaftlichen Beschlußverfahren empfiehlt es sich, die
einzelnen Etappen bis zur Verabschiedung eines Rechtsaktes zu verfolgen (siehe dazu auch
die schematischen Übersichten auf den vorhergehenden Seiten).
Seit Inkrafttreten des Vertrages über die Europäische Union am 1. November 1993 gibt es vier
verschiedene Verfahren für den Erlaß von Rechtsakten: das Konsultationsverfahren, das
Zustimmungsverfahren, das Verfahren der Zusammenarbeit und das Mitentscheidungs­
verfahren.
Welches Verfahren jeweils zur Anwendung gelangt, hängt davon ab, welcher Artikel des EU-
Vertrags dem Vorschlag — jeder Rechtsakt des Rates beruht auf einem Vorschlag der
Kommission — zugrunde liegt.
Beim Konsultationsverfahren fordert der Rat das Europäische Parlament und in den meisten
Fällen auch den Wirtschafts- und Sozialausschuß zur Stellungnahme auf. Nach Vorlage
dieser Stellungnahme kann die Kommission, wenn sie dies wünscht, ihren Vorschlag ändern.
Dieser wird anschließend vom Rat geprüft und entweder unverändert o

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