Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Mitteilungen und Bekanntmachungen
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ISSN 0376-9461 Amtsblatt C 340 39. Jahrgang 12. November 1996 der Europäischen Gemeinschaften fnUdeuícher Sprache Mitteilungen und Bekanntmachungen Informationsnummer Inhalt I Mitteilungen Rechnungshof 96/C 340/01 Jahresbericht zum Haushaltsjahr 1995 zusammen mit den Antworten der Organe 1 Preis: 65 ECU HINWEIS FÜR DEN LESER 1. Der Jahresbericht ist Teil des Entlastungsverfahrens (Artikel 206 des EG-Vertrages und Artikel 89 der Haushaltsordnung). Die Weiterbehandlung der darin enthaltenen Bemerkungen fällt in den Zuständigkeitsbereich des Europäischen Parlaments, das als verantwortliche Behörde auf Empfehlung des Rates die Entlastung beschließt. Die Kommission muß über die Maßnahmen, die getroffen wurden, um den Bemerkungen in den Entschließungen zum Entlastungssbeschluß des Europäischen Parlaments Rechnung zu tragen, sowie über die Folgemaßnahmen zu den Erläuterungen, die der Entlastungsempfehlung des Rates beigefügt sind, Bericht erstatten. 2. Dieser 19. Jahresbericht (zum Haushaltsjahr 1995) des Europäischen Rechnungshofes umfaßt nur einen Band. 3. Der Bericht ist wie folgt gegliedert: — eine Einleitung; — ein Teil I mit den Bemerkungen zu den Einnahmen und den operationeilen Mitteln der Kommission und zu den Europäischen Entwicklungsfonds.

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ISSN 0376-9461
Amtsblatt C 340
39. Jahrgang
12. November 1996 der Europäischen Gemeinschaften
fnUdeuícher Sprache Mitteilungen und Bekanntmachungen
Informationsnummer Inhalt
I Mitteilungen
Rechnungshof
96/C 340/01 Jahresbericht zum Haushaltsjahr 1995 zusammen mit den Antworten
der Organe 1
Preis: 65 ECU HINWEIS FÜR DEN LESER
1. Der Jahresbericht ist Teil des Entlastungsverfahrens (Artikel 206 des EG-Vertrages
und Artikel 89 der Haushaltsordnung). Die Weiterbehandlung der darin enthaltenen
Bemerkungen fällt in den Zuständigkeitsbereich des Europäischen Parlaments, das als
verantwortliche Behörde auf Empfehlung des Rates die Entlastung beschließt. Die
Kommission muß über die Maßnahmen, die getroffen wurden, um den Bemerkungen
in den Entschließungen zum Entlastungssbeschluß des Europäischen Parlaments
Rechnung zu tragen, sowie über die Folgemaßnahmen zu den Erläuterungen, die der
Entlastungsempfehlung des Rates beigefügt sind, Bericht erstatten.
2. Dieser 19. Jahresbericht (zum Haushaltsjahr 1995) des Europäischen Rechnungshofes
umfaßt nur einen Band.
3. Der Bericht ist wie folgt gegliedert:
— eine Einleitung;
— ein Teil I mit den Bemerkungen zu den Einnahmen und den operationeilen Mitteln
der Kommission und zu den Europäischen Entwicklungsfonds. An die einzelnen
Kapitel schließen sich die diesbezüglichen Antworten der Kommission an ;
— ein Teil II mit den Bemerkungen zu den Verwaltungsmitteln der Organe und
Einrichtungen der Europäischen Gemeinschaften, gefolgt von deren Antworten.
4. Der Hof hat seinen Bericht erstellt, nachdem er die Antworten der Organe zur
Kenntnis genommen hat, die dem Hof bis zum 31. Oktober zugeleitet wurden. An
Stellen, bei denen der Hof im Lichte der Antworten eine Klärung für erforderlich hielt,
um dem Leser ein besseres Verständnis der Probleme zu ermöglichen, wurde dies in der
entsprechenden Textziffer des Berichts untergebracht. Eine fehlende Bewertung der
Antworten der Organe ist durchaus nicht immer mit dem Einverständnis des Hofes
dazu gleichzusetzen.
5. Die Bedeutung der wichtigsten in diesem Bericht, insbesondere in den Abbildungen,
verwendeten Abkürzungen und Zeichen sowie allgemeine Informationen über den
Gesamthaushaltsplan sind dem Anhang am Ende des Berichts zu entnehmen.
6. Die fünf vorangegangenen Jahresberichte des Rechnungshofes wurden in den
folgenden Amtsblättern veröffentlicht :
— 1990: ABl. C 324 vom 13.12.1991 — 1993: ABl. C 327 vom 24.11.1994
— 1991: C 330 vom 15.12.1992 1994: C 303 vom 14.11.1995
— 1992: ABl. C 309 vom 16.11.1993
7. Soweit nicht anders angegeben, beziehen sich die Bemerkungen in diesem Bericht auf
die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemein­
schaften vom 21. Dezember 1977 (ABl. L 356 vom 31.12.1977), zuletzt geändert durch
die Verordnung (EG, Euratom, EGKS) Nr. 2335/95 des Rates vom 18. September
1995 (ABl. L 240 vom 7.10.1995, S. 12).
8. Der Hof weist darauf hin, daß unabhängig vom vorliegenden Jahresbericht ein
Sonderbericht zur Zuverlässigkeitserklärung (DAS) über die Zuverlässigkeit der
Rechnungsführung sowie die Rechtsmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde­
liegenden Vorgänge veröffentlicht wird, den der Hof dem Parlament und dem Rat
unterbreitet. Zum besseren Verständnis der Tätigkeiten des Hofes wird empfohlen,
auch diesen Sonderbericht (DAS) heranzuziehen. 12. 11. 96 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
RECHNUNGSHOF
. çAT/0/1
Der Rechnungshof der Europäischen Gemeinschaften hat im Einklang mit den Vorschriften der
Verträge [Artikel 45 c (4) EGKSV, Artikel 188 c (4) EGV und Artikel 160 c (4) EAGV] und der
Haushaltsordnung vom 21. Dezember 1977 (Artikel 88), zuletzt geändert durch die Verordnung
(EG, Euratom, EGKS) Nr. 2335/95 des Rates vom 18. September 1995, sowie mit den
entsprechenden Vorschriften für die Europäischen Entwicklungsfonds seinen
JAHRESBERICHT
zum Haushaltsjahr 1995
(96/C 340/01)
in seiner Sitzung vom 24. Oktober 1996 verabschiedet.
Dieser Bericht ist zusammen mit den Antworten der Organe
auf die Bemerkungen des Hofes den für die Entlastung
zuständigen Organen sowie den übrigen Organen übermittelt worden.
Bernhard FRIEDMANN
(Präsident)
John WIGGINS
Giorgio CLEMENTE
Barry DESMOND
Patrick EVERARD
Armindo de Jesus de SOUSA RIBEIRO
Antoni CASTELLS
Jan O. KARLSSON
Hubert WEBER
Aunus Olavi SALMI
Jørgen MOHR
Kalliopi NIKOLAOU
François COLLING
Maarten B. ENGWIRDA
Jean-François BERNICOT Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 12. 11. 96
INHALTSVERZEICHNIS
Seite
Einleitung 5
Teil I: BEMERKUNGEN ZU DEN EINNAHMEN UND
DEN OPERATIONELLEN MITTELN DER KOMMISSION
SOWIE ZU DEN EUROPÄISCHEN ENTWICKLUNGSFONDS
Kapitel 1 — Eigenmittel 23
Kapitel — Europäischer Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirt­
schaft, Abteilung Garantie (EAGFL-Garantie)
Ausführung des Haushaltsplans und Direktausgaben 58
Kapitel 3 — Europäischer Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirt­
schaft, Abteilung Garantie)
Organisation und Verwaltung der Agrarmärkte 75
Kapitel 4 — Gemeinsame Fischerei- und Seepolitik 102
Kapitel 5 — Regionaler Bereich 12
Kapitel 6 — Sozialer Bereich 149
Kapitel 7 — Europäischer Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirt­
schaft, Abteilung Ausrichtung (EAGFL-Ausrichtung) 187
Kapitel 8 — Finanzinstrumente und Bankaktivitäten 204
Kapitel 9 — Forschung und technologische Entwicklung 21
Kapitel 10 — Maßnahmen zugunsten der Länder Mittel- und Osteuropas, der Neuen
Unabhängigen Staaten (ehemalige UdSSR) und der Mongolei 235
Kapitel 11 — Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern und Drittländern
(ausgenommen Mittel- und Osteuropa) 264
Kapitel 12 — Europäische Entwicklungsfonds 290
Teil II: BEMERKUNGEN ZU DEN VERWALTUNGSMITTELN DER ORGANE
UND EINRICHTUNGEN DER EUROPÄISCHEN UNION
Kapitel 13 — Kommission 334
Kapitel 14 — Rechnungshof 348
Kapitel 15 — Wirtschafts- und Sozialausschuß, Ausschuß der Regionen und
Gemeinsame Organisationsstruktur9
ANHANGE
Anhang I — Berichte und Stellungnahmen, die vom Hof in den letzten fünf Jahren
verabschiedet worden sind 353
Anhang II — Im Bericht verwendete Abkürzungen und Zeichen sowie allgemeine
Informationen über den Gesamthaushaltsplan 3612. II. 96 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
ANTWORTEN DER ORGANE
Seite
Teil I: BEMERKUNGEN ZU DEN EINNAHMEN UND
DEN OPERATIONELLEN MITTELN DER KOMMISSION
SOWIE ZU DEN EUROPÄISCHEN ENTWICKLUNGSFONDS
Kapitel 1 — Eigenmittel 45
Kapitel 2 — Europäischer Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirt­
schaft, Abteilung Garantie (EAGFL-Garantie)
Ausführung des Haushaltsplans und Direktausgaben 70
Kapitel 3 — Europäischer Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirt­
schaft. Abteilung Garantie)
Organisation und Verwaltung der Agrarmärkte 9
Kapitel 4 — Gemeinsame Fischerei-und Seepolitik 117
Kapitel 5 — Regionaler Bereich 141
Kapitel 6 — Sozialer Bereich 169
Kapitel 7 — Europäischer Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirt­
schaft, Abteilung Ausrichtung (EAGFL-Ausrichtung) 19
Kapitel 8 — Finanzinstrumente und Bankaktivitäten 212
Kapitel 9 — Forschung und technologische Entwicklung 228
Kapitel 10 — Maßnahmen zugunsten der Länder Mittel- und Osteuropas, der Neuen
Unabhängigen Staaten (ehemalige UdSSR) und der Mongolei 255
Kapitel 11 — Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern und Drittländern
(ausgenommen Mittel- und Osteuropa) 283
Kapitel 12 — Europäische Entwicklungsfonds 31
Teil II: BEMERKUNGEN ZU DEN VERWALTUNGSMITTELN DER ORGANE
UND EINRICHTUNGEN DER EUROPÄISCHEN UNION
Kapitel 13 — Kommission 342
Kapitel 15 — Wirtschafts- und Sozialausschuß, Ausschuß der Regionen und
Gemeinsame Organisationsstruktur 35Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 12. 11. 96
ÜBERSICHT ÜBER DIE ABBILDUNGEN (Abb.)
Seite
Abb. I Gesamthaushaltsplan 1995 — Veranschlagte Einnahmen 10
Abb.IIn 1995 — e Ausgaben— Mittel für
Zahlungen 11
Abb.IIIn 1995 — Mittel für Verpflichtungen 12
Abb.IVVerwendungder 1995 verfügbaren Mittel für Verpflichtungen nach
BereichenundOrganen13
Abb.Vgder 1995 verfügbaren Mittel für ZahlungennachBereichen
undOrganen14
Abb. VIFinanzielle Vorausschau : zu Lasten des Haushaltsplans 1995verfügbare
Mittel für Verpflichtungen im einzelnen und deren Ausführung;zu
Lasten des Haushaltsplans 1995 insgesamt verfügbareMittelfür
Zahlungen und deren Ausführung 15
Abb. VII A Konsolidierte HaushaltsrechnungundErmittlung des Saldosdes
Haushaltsjahres199516
Abb. VII Β ZusammenfassungderkonsolidiertenVermögensübersicht der

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