Transport gefährlicher Abfälle
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Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen Transport gefährlicher Abfalle Loughlinstown House Shankill, Co. Dublin, Irland L^r-Transport gefährlicher Abfalle Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen Loughlinstown House, Shankill, Co. Dublin, Irland. Telefon: 826888 Telex: 30726 EURF EI Diese Veröffentlichung erscheint ebenfalls in folgenden Sprachen: DA ISBN 92-825-6745-1 GR ISBN 92-825-6747-8 EN ISBN 92-825-6748-6 FR ISBN 92-825-6749-4 IT ISBN 92-825-6750-8 NL ISBN 92-825-6751-6 Bibliographische Daten befinden sich am Ende der Veröffentlichung. Luxemburg: Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften ISBN: 92-825-6746-X Katalognummer: SY-48-87-234-DE-C Druck: Europäische Stiftung ©Copyright: EUROPÄISCHE STIFTUNG ZUR VERBESSERUNG DER LEBENS-UND ARBEITS­BEDINGUNGEN, 1987. Die Genehmigung zur Übersetzung oder Vervielfältigung des Werkes kann auf schriftlichen Antrag an die European Foundation for the Improvement of Living and Working Conditions, Loughlinstown House. Shankill, Co. Dublin, Ireland, erteilt werden. VORWORT 1984 beschloss die Europäische Stiftung für die Ver­besserung von Lebens- und Arbeitsbedingungen die Ini­tiierung zweier Forschungsprojekte über den Transport gefährlicher Güter, Stoffe und Abfälle innerhalb der Euro­päischen Gemeinschaft. Über die Dringlichkeit des Themas besteht wohl kein Zwei­fel.

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Nombre de lectures 12
EAN13 928256746
Langue Deutsch
Poids de l'ouvrage 4 Mo

Extrait

Europäische Stiftung
zur Verbesserung der
Lebens- und Arbeitsbedingungen
Transport gefährlicher Abfalle
Loughlinstown House
Shankill, Co. Dublin, Irland L^r-
Transport gefährlicher Abfalle
Europäische Stiftung
zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen
Loughlinstown House, Shankill, Co. Dublin, Irland. Telefon: 826888 Telex: 30726 EURF EI Diese Veröffentlichung erscheint ebenfalls in folgenden Sprachen:
DA ISBN 92-825-6745-1
GR ISBN 92-825-6747-8
EN ISBN 92-825-6748-6
FR ISBN 92-825-6749-4
IT ISBN 92-825-6750-8
NL ISBN 92-825-6751-6
Bibliographische Daten befinden sich am Ende der Veröffentlichung.
Luxemburg: Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften
ISBN: 92-825-6746-X
Katalognummer: SY-48-87-234-DE-C
Druck: Europäische Stiftung
©Copyright: EUROPÄISCHE STIFTUNG ZUR VERBESSERUNG DER LEBENS-UND ARBEITS­
BEDINGUNGEN, 1987. Die Genehmigung zur Übersetzung oder Vervielfältigung des Werkes kann auf
schriftlichen Antrag an die European Foundation for the Improvement of Living and Working Conditions,
Loughlinstown House. Shankill, Co. Dublin, Ireland, erteilt werden. VORWORT
1984 beschloss die Europäische Stiftung für die Ver­
besserung von Lebens- und Arbeitsbedingungen die Ini­
tiierung zweier Forschungsprojekte über den Transport
gefährlicher Güter, Stoffe und Abfälle innerhalb der Euro­
päischen Gemeinschaft.
Über die Dringlichkeit des Themas besteht wohl kein Zwei­
fel. Über die rein wirtschaftlichen Aspekte des Trans­
ports gefährlicher Substanzen hinaus - sowohl für den be­
troffenen Industriezweig, als auch für den Transportsektor
überhaupt -, ist vom Standpunkt des Umweltschutzes und
der Sorge um eine sichere Beförderung aus, höchste Alarm­
stufe geboten. Dies gilt besonders für den Transport ge­
fährlicher Abfälle und wurde durch die beklagenswerte Af­
färe um die 'wandernden Giftfässer von Seveso' in jeder­
manns Bewusstsein gerückt.
Um die Problematik von allen Seiten beleuchten zu können,
wurden zwei unabhängige, jedoch sich gegenseitig ergänzende
Forschungsprojekte durchgeführt. Zunächst handelte es sich
darum, die aus dem Transport gefährlicher Güter, Stoffe und
Abfälle erwachsenden rechtlichen Probleme, danach die
speziellen Probleme der Beförderung gefährlicher Abfälle
unter ihrem technischen Aspekt eingehender zu betrachten.
Die vorliegenden Schlussberichte wurden auf der Grundlage
nationaler Berichte erstellt, die die Lage in folgenden
M i t g l i eds t aa t en schildern: Belgien, Dänemark, Deutsch­
land, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande
und Vereinigtes Königreich. Die nationalen Einzelberichte
sind auch separat verfügbar. Zur Erzielung optimaler For­
schungsergebnisse wurde eine enge Zusammenarbeit zwischen
beteiligten Wissenschaftlern, der Stiftung und der ERCO in
Brüssel vereinbart. Auf der Grundlage der von der Stiftung festgelegten Leit­
linien und in Zusammenarbeit mit dem Projektleiter Di Mar­
tino, erarbeitete ERCO sprl (sic. sari) einen für die
nationalen Rechtsexperten bestimmten Fragebogen. Dieser
Fragebogen wie auch alle anderen die Projekte betreffen­
den organisatorischen Fragen, wurden dann während einer
Koord i nat i ons tagung am 13. und 14. September 1984 in
Brüssel besprochen. Vertreter von zuständigen inter­
nationalen Organisationen und der Kommission der Euro­
päischen Gemeinschaft nahmen ebenfalls an der Tagung teil.
Die endgültige Fassung des Fragebogens, auf die man sich
geeinigt hat und auf deren Grundlage die nationalen Be­
richte erstellt wurden, befindet sich im Anhang zum Rechts­
bericht.
Bei der Behandlung der rein technischen Seite des Trans­
ports gefährlicher Abfälle, ging man nach dem gleichen
Verfahren vor; Pedersen fungierte als Projek t le i ter für
die Stiftung. ERCO erstellte eine vorläufige Liste von
Fragen, die während einer Koordi na t i ons tagung am 16. und
17. Januar in Brüssel erörtert wurde.
Die endgültige Liste, die den nationalen Berichten als
Grundlage diente, befindet sich im Anhang zum technischen
Bericht.
Nach Abschluss der vorbereitenden Arbeiten, erstellten
die nationalen Experten in Zusammenarbeit mit ERCO und
den Projektleitern ihre jeweiligen Berichte.
Untersuchungsergebnisse und nationale Berichte sind in
den nachfolgenden Sc h Lussberi c h t en zusammengefasst. Die
Endfassung wurde im November 1985 erstellt. Eine der
Schwierigkeiten, die sich im Laufe der Untersuchungen ergaben, ist die Tatsache, dass eine vollständige gesetz­
liche Regelung noch nicht existiert. So sind zum Beispiel
in einigen Mi t g l i ed s t aa ten, während die Untersuchungen
in vollem Gange waren oder sogar nach deren Abschluss,
Änderungen in Kraft getreten. Die erfolgten Änderungen,
die in der Hauptsache eine Anderung der Bestimmungen
bezüglich der Klassen 3, 6.1 und 8 beim Verpackungs­
material betreffen, werden in den Vorbemerkungen zu den
nationalen Berichten berücksichtigt. Die genannten Be­
richte wurden sowohl Arbeitgeber - und Arbeitnehmerorga­
nisationen als auch den zuständigen Behörden der jewei­
ligen Mitgliedstaaten zur Begutachtung vorgelegt.
Die Schlussberichte wurden am 17. Juni 1986 in Brüssel
während einer Tagung einer abschliessenden Begutachtung
unterzogen, an der Vertreter der nationalen Regierungen,
Gewerkschaften und Arbe itgeberverbände, wie auch Vertreter
der Kommission der Europäischen Gemeinschaft teilnahmen.
Es ist zunächst festzustellen, dass die Untersuchungen
von allen Teilnehmern sehr positiv aufgenommen wurden;
man war sich darüber einig, dass sie für alle, die in ir­
gendeiner Weise mit dem Transport gefährlicher Güter,
Stoffe und Abfälle zu tun haben, eine äusserst nützliche
Hilfe darstellen.
Die Gewerkschaftsvertreter betonten während dieser Tagung
die Notwendigkeit einer Vereinheitlichung aller Bestim­
mungen über Sicherheits- und Gesundhei t s f ragen in Verbin­
dung mit dem Transport gefährlicher Substanzen, Stoffe
und Abfälle auf Gemeinschaftsebene. Man wies auch auf die
Transportpolitik der Gemeinschaft hin, die einen Hauptbe­
standteil der Wirtschaftsgemeinschaft bei deren Erreichung
1992 darstellen würde. Diese Politik müsste demnach fol­
gende Massnahmen beinhalten: - Jeder, der in irgendeiner Weise und auf welcher Ebene
auch immer mit dem Transport gefährlicher Substanzen,
Stoffe und Abfälle zu tun hat, müsste während jeder
Phase des Transports, einschliesslich des Be- und Ent­
ladens wie auch möglicher Zwischenlagerungen, über die
Art und Gefahren der fraglichen Substanzen, Stoffe und
Abfälle, sowie über die zu treffenden Hassnahmen bei
einem Unfall unterrichtet sein;
- wird versäumt, während jeder Phase des Transports, ein­
schliesslich des Be- und Entladens sowie möglicher
Zwischenlagerungen, ein Höchstmass an Sicherheit zu ge­
währleisten, so wäre cies unter Strafe zu stellen;
- eine gründliche Ausbildung aller, die am Transport und
während sämtlicher Phasen des Transports gefährlicher
Substanzen, Stoffe und Abfälle beteiligt sind, ein­
schliesslich der Fahrer, müsste gewährleistet werden;
diese Ausbildung und die Qualifikation der Fahrer
müssten EG-einheitlich geregelt werden;
- Transportunternehmer, die die Beförderung gefährlicher
Substanzen, Stoffe und Abfälle übernehmen, müssten
spezielle Qualifikationen und einen Gewerbeschein vor­
weisen können; die dafür notwendigen Normen müssten
ebenfalls EG-einheitlich festgelegt werden;
- die im Zusammenhang mit der Zwischenlagerung und der
Wahl des Endlagers entstehenden Probleme, müssten auf
Gemeinschaftsebene gelöst werden.
Die Ergebnisse des Rechtsberichts, wonach gefährliche
Stoffe und Abfälle, was die Sicherheit beim Transport
anbetrifft, weiter dieselbe Behandlung erfahren sollen,
stiessen bei den Arbe i t gebervertre t ern auf breite Zu­
stimmung. Sicherlich stellt die Behandlung giftiger Ab­
fälle ein besonderes Problem dar, dem man nur mit dem
Erlass weiterer Massnahmen gerecht werden kann. Diese
Massnahmen müssen sich jedoch ergänzen und dürften die
bereits bestehenden Transportrege Lungen nicht in nega-tiver Weise beeinflussen. Die Vertreter der Industrie
bedauerten, dass diese Unterscheidung im technischen
Bericht nicht immer deutlich wird.
Die Tagungsteilnehmer waren sich einig, dass die Zu­
ständigkeit der Gemeinschaft ausser Zweifel steht; über
die daraus zu ziehenden Schlüsse gingen die Meinu

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