How the management and experts of the insurance provider have been involved in the processes of changes
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Der Fall von Slowenien Jože-Janez Kuhelj Stellvertretender Generaldirektor Renten- und Invalidenversicherungsanstalt Sloweniens Slowenien Anfang 1992 wurde in Slowenien erstmals eine eigenständige gesetzliche Renten- und Invalidenversicherung eingeführt. Am 12.12.1999 wurde ein neues Gesetz zur Renten- und Invalidenversicherung verabschiedet und am 23.12.1999 veröffentlicht. Mit diesem Gesetz wurde das vorherige System reformiert. Die verabschiedete Reform und ihre Auswirkungen sind langfristig orientiert. Dies ist äußerst wichtig, da das Kapitel Menschenrechte und Grundfreiheiten, zu denen auch das von der Verfassung der Republik Slowenien garantierte Recht auf soziale Sicherheit gehört, eine sehr heikle Frage darstellt. Aus diesem Grund ist die durch das oben angegebene Gesetz eingeführte Reform noch nicht abgeschlossen. Bestimmte zur Reform gehörige Bestimmungen werden stufenweise eingeführt. Hierbei geht es in erster Linie um Anspruchskriterien für einzelne Arten von Pensionsleistungen und deren Bemessungs- und Berechnungsgrundlagen sowie um ein Verfahren, mit dem sichergestellt werden soll, dass Anspruchsberechtigte, die ihre Ansprüche zu verschiedenen Zeitpunkten geltend machen, möglichst gleich behandelt werden. Einige der Anforderungen werden erst nach 2024 oder sogar noch später implementiert. In der Zwischenzeit werden alljährlich neue Vorschriften eingeführt, um bereits in der Implementierungsphase schrittweise Anpassungen ...

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Der Fall von Slowenien
Jože-Janez Kuhelj
Stellvertretender Generaldirektor
Renten- und Invalidenversicherungsanstalt Sloweniens
Slowenien
Anfang 1992 wurde in Slowenien erstmals eine eigenständige gesetzliche Renten- und
Invalidenversicherung eingeführt. Am 12.12.1999 wurde ein neues Gesetz zur Renten- und
Invalidenversicherung verabschiedet und am 23.12.1999 veröffentlicht. Mit diesem Gesetz
wurde das vorherige System reformiert. Die verabschiedete Reform und ihre Auswirkungen
sind langfristig orientiert. Dies ist äußerst wichtig, da das Kapitel Menschenrechte und
Grundfreiheiten, zu denen auch das von der Verfassung der Republik Slowenien garantierte
Recht auf soziale Sicherheit gehört, eine sehr heikle Frage darstellt. Aus diesem Grund ist
die durch das oben angegebene Gesetz eingeführte Reform noch nicht abgeschlossen.
Bestimmte zur Reform gehörige Bestimmungen werden stufenweise eingeführt. Hierbei geht
es in erster Linie um Anspruchskriterien für einzelne Arten von Pensionsleistungen und
deren Bemessungs- und Berechnungsgrundlagen sowie um ein Verfahren, mit dem
sichergestellt werden soll, dass Anspruchsberechtigte, die ihre Ansprüche zu verschiedenen
Zeitpunkten geltend machen, möglichst gleich behandelt werden. Einige der Anforderungen
werden erst nach 2024 oder sogar noch später implementiert. In der Zwischenzeit werden
alljährlich neue Vorschriften eingeführt, um bereits in der Implementierungsphase
schrittweise Anpassungen vorzunehmen.
Obwohl eine derartige umfassende und tief greifende Reform (die dennoch von manchen
als rein "kosmetisch" kritisiert wurde) nicht nur eine genaue Untersuchung der bereits
bestehenden Techniken und Verfahren, sondern auch die Ausarbeitung von völlig neuen
Verfahren notwendig gemacht hätte, war die Zeit für eine erfolgreiche Vorbereitung und
Umsetzung einfach zu knapp. Dies ist vielleicht das einzige Manko des Reformprozesses,
der Ende 1999 abgewickelt wurde, wobei das neue Gesetz bereits am 01.01.2000 in Kraft
trat.
Seit seinem Inkrafttreten wurde das Gesetz bereits durch sechs Nachträge ergänzt. Der
siebente soll Mitte 2006 verabschiedet werden. Die Renten- und Invalidenversicherungs-
anstalt Sloweniens war sowohl am Prozess der Verabschiedung der Reform sowie an allen
nachfolgenden Verfahren zur Änderung und Verabschiedung der Änderungen aktiv beteiligt.
Definitionsgemäß
ist
die
Anstalt
der
Träger
der
gesetzlichen
Renten-
und
Invalidenversicherung und hat den Status einer öffentlichen Anstalt. Entsprechend den
gesetzlichen Bestimmungen ist sie auch für die Aufklärung der Öffentlichkeit im Hinblick auf
die
Renten-
und
Invalidenversicherung
verantwortlich
und
ist
damit
Teil
des
Informationssystems der Republik Slowenien.
Aufgrund eines entsprechenden Gesetzes verwaltet die Anstalt die Aufzeichnungen mit
den gesetzlich vorgeschriebenen Daten der Versicherten und der Leistungsempfänger der
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Renten und Invalidenversicherung sowie andere Daten, die für die Bereitstellung der
gesetzlichen Renten- und Invalidenversicherung notwendig sind.
Den gesetzlichen Vorschriften entsprechend, verfügt die Anstalt über ein eigenes
Girokonto, auf dem die Gelder für die gesetzliche Renten- und Invalidenversicherung
verwaltet werden. Die Einkünfte der gesetzlichen Versicherung setzen sich folgendermaßen
zusammen:
Beiträge der Versicherten und ihrer Arbeitgeber;
Rückvergütungen aus dem Staatshaushalt und anderen Quellen:
- für die Zahlung von Verbindlichkeiten, die der gesetzlichen Versicherung durch die
Zahlung von Leistungen der Renten- und Invalidenversicherung aufgrund spezieller
Gesetze oder durch nicht erfolgte Beitragszahlungen entstanden sind;
- für die Deckung der Differenz zwischen den Einkünften der Anstalt aus
Beitragszahlungen und den Auszahlungen;
andere gesetzlich geregelte Einkünfte.
Die gesetzliche Versicherung finanziert sich nicht nur durch Beiträge, sondern auch durch
einen Kapitalfonds.
Ausgaben und Einnahmen des Instituts sind in einem Finanzhaushalt geregelt, der für
jedes Kalenderjahr oder aber die Zeitspanne, für die der Landeshaushalt erstellt wird, neu
erstellt und genehmigt wird. Hierin ist die Höhe der Einkünfte aus Beiträgen und anderen
Quellen angegeben, die notwendig sind, um die Bereitstellung von Leistungen, die
Implementierung der Versicherung und deren andere Verpflichtungen zu finanzieren.
Weiterhin enthält dieser Haushalt die Mittel, die von der Republik Slowenien besichert
werden müssen. Der Finanzhaushalt wird vom Rat der Anstalt verabschiedet und muss von
der slowenischen Regierung genehmigt werden. Die Nationalversammlung berät über diesen
Finanzhaushalt im Rahmen der Verabschiedung des Staatshaushalts.
Die Anstalt ist verpflichtet, einen Jahresbericht über die Transaktionen im vergangenen
Kalenderjahr zu erstellen. Dieser Bericht wird der Nationalversammlung der Republik
Slowenien zur Diskussion vorgelegt. Der Inhalt dieses Jahresberichts ist gesetzlich
vorgeschrieben. Er muss alle Angaben über Veränderungen der Anzahl der
Leistungsempfänger (für Renten und andere Leistungen), finanzielle Kennzahlen für
geschäftliche Transaktionen und alle wichtigen Daten im Zusammenhang mit der
Bereitstellung der gesetzlichen Renten- und Invalidenversicherung sowie der Tätigkeit der
Anstalt enthalten.
Der Minister für Arbeit, Familie und Soziales überwacht die Gesetzmäßigkeit der
Tätigkeiten der Anstalt und die geplante Verwendung der Mittel. Die finanziellen
Transaktionen der Anstalt werden außerdem von der Haushaltsinspektion des
Finanzministeriums und dem Rechnungshof der Republik Slowenien kontrolliert.
In den Rahmen dieser gesetzlich vorgegebenen Zuständigkeiten und Pflichten der Anstalt
fallen auch die Aufgaben von Leitung und Experten der Anstalt bei der Änderung und
Verabschiedung von Gesetzen zur gesetzlichen Renten- und Invalidenversicherung. Dies gilt
für normale Verfahren zur Änderung der Gesetzgebung im Bereich der gesetzlichen Renten-
und Invalidenversicherung, aber auch für umfassendere und radikalere Eingriffe in dieses
System und nicht zuletzt auch für "Reform-Verfahren". Für die Einführung und Umsetzung
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solcher Änderungen ist eine gründliche, umfassende und tief greifende Kenntnis der
derzeitigen, aber auch der früheren Systeme notwendig. Besonders wichtig sind dabei die
Umstände und Gründe, die zu bestimmten Entscheidungen und Lösungen führten, die
Fähigkeit, die guten und schlechten Seiten solcher Lösungen zu erkennen und deren
Auswirkungen zu beurteilen. Ebenfalls wichtig ist die Kenntnis ähnlicher Systeme in anderen
Ländern und die Erfahrung, die deren Träger damit gesammelt haben.
Diese Aufgabe ist nicht einfach und manchmal kaum zu bewältigen, insbesondere dann,
wenn die Vertreter der Anstalt nicht an allen Phasen der Einbringung von
Gesetzesänderungen oder neuen Gesetzen beteiligt waren. In der Praxis wurden Vertreter
der Anstalt häufig aufgefordert, Lösungen zu rechtfertigen, die in der Vergangenheit im
Voraus von den Politikern festgelegt worden waren oder aber in sehr kleinen formellen oder
informellen Arbeitsgruppen entwickelt wurden. Heute will man wissen, wie es dazu kam, da
diese Lösungen früher nicht gerechtfertigt oder durch Argumente begründet worden waren.
Die Kenntnis der Vorteile des Systems kann dessen Weiterentwicklung ermöglichen oder
(unerwünschten) Einmischungen von Fachleuten entgegengesetzt werden. Sie kann jedoch
nicht politische Einmischung verhindern und kann von politischer Seite aus sogar mit
Misstrauen betrachtet werden. Dasselbe gilt für die Nachteile des Systems. Einige der
Nachteile waren vor Einführung des Systems bekannt (der Träger hatte die Ersteller des
Gesetzentwurfs darüber informiert), wurden jedoch bewusst ignoriert. Andere ergaben sich
unter Umständen erst lange Zeit nach Verabschiedung des entsprechenden Gesetzes.
Selbst früher war die Einführung einer Renten- und Invaliditätsversicherung sehr komplex.
Die neue Renten- und Invaliditätsversicherung lässt sich jedoch kaum mit ihren Vorgängern
vergleichen. Kompromisse, die für die Durchsetzung der Reform notwendig waren, eilig
getroffene Entscheidungen, zahlreiche Ausnahmefälle, unterschiedlich lange Übergangs-
perioden und sich ständig ändernde Anspruchskriterien und Bemessungsgrundlagen für
Pensionsleistungen führten zu einem sehr komplexen System. Da ständig neue Änderungen
hinzukommen, wird die Verwaltung der Versicherung immer schwieriger. Hinzu kommt, dass
es bei der Einführung des Systems unmöglich war, alle möglichen Folgen abzusehen oder
vorherzusagen. Wenn auf die Folgen einer Regelung hingewiesen wird, führt das
üblicherweise zu Änderungen. Dies ist jedoch nicht immer der Fall, da eine eventuelle
Abschaffung bestimmter Bestimmungen unter Umständen den Interessen, die mit der
Einführung der Reform verfolgt wurden, zuwiderläuft.
Die Renten- und Invalidenversicherungsanstalt ist gehalten, alle statistischen und
finanziellen Daten bereitzustellen, die benötigt werden, um bestimmte Situationen und deren
Folgen richtig einzuschätzen. Weiterhin muss die Anstalt Simulationen durchführen und
Größenordnungen für die erwarteten Auswirkungen angeben. In der Praxis traten dabei
keine größeren Probleme auf, wenn man von bestimmten Fällen, in denen die
Anforderungen und Ergebnisse die objektiven Möglichkeiten des Versicherungsträgers bei
weitem übertrafen, einmal absieht. Dies gilt zum Beispiel für einige der langfristigen
makroökonomischen und demographischen Schätzungen, die aufgrund ihrer Wesensart von
anderen öffentlichen Anstalten und Einrichtungen behandelt werden sollten.
Ein Teil der Änderungen des Systems wurde von den Experten der Anstalt angeregt.
Fachleute der Abteilungen für Versicherungsimplementierung und, sofern erforderlich, auch
der Abteilungen für Statistik, Planung und Analyse versorgten die Anstaltsleitung im Vorfeld
mit Stellungnahmen, Vorschlägen und unterstützendem Datenmaterial. Leider war die
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Anstalt im Rahmen der Reformverfahren häufig gezwungen, innerhalb sehr kurzer Fristen
auf Vorschläge zu reagieren, sachgerechte Lösungen auszuarbeiten und wenn möglich auch
zu testen. Die wichtigsten Reformvorschläge mussten "über Nacht" untersucht werden.
Innerhalb ihrer Zuständigkeit und ihrer Pflichten waren Leitung und Experten der Anstalt
aktiv an der Vorbereitung des Großteils des Ausgangsmaterials für die Rentenreform
beteiligt. Sie arbeiteten hierfür in speziellen Kommissionen und Ausschüssen, die vom
Einbringer des Gesetzentwurfes oder dem zuständigen Ministerium gebildet worden waren.
Das oben erwähnte Material bildete auch die Datenbank, auf die bei der Durchführung der
Arbeit zurückgegriffen wurde (Ausgangspunkte, Weißbücher usw.) Die Anstalt war
außerdem an der normativen Umsetzung der angenommenen Vorschläge, Meinungen und
Lösungen beteiligt.
Die deutlich stärkere Einbindung der Anstalt in die Rentenreform hatte auch
Auswirkungen auf die interne Organisation (kleine und große Arbeitsgruppen sowie
Unterausschüsse mit Fachleuten mit unterschiedlichen Profilen und unterschiedlichem
professionellen Hintergrund). Aufgabe dieser Gruppen und Ausschüsse war es, die
vorgeschlagenen Lösungen zu untersuchen, zu verbessern, neu zu gestalten und zu
implementieren. Leider wurden einige der wichtigsten Reformvorschläge erst in den letzten
Phasen des Reformprozesses verabschiedet und konnten daher nicht im Vorfeld getestet
werden, wodurch die Implementierung erschwert wurde. Einzelne Vertreter der Anstalt, die
an der Planung und Implementierung der Reform beteiligt waren, nahmen auch an
Präsentationen der vorgeschlagenen Lösungen (auch in den Medien), sowie an einer
Vielzahl von Sitzungen mit Experten und Sozialpartnern sowie Diskussionen im Parlament
teil.
Bei dieser Arbeit, insbesondere nach den letzten Phasen des Reformprozesses, war der
Einfluss der Experten der Anstalt weniger zu spüren. Bei diesen Präsentationen und
Diskussionen war die Anstalt mehr oder weniger neutral und beschränkte sich darauf, die
derzeitige Lage und die sich aus den vorgeschlagenen Änderungen möglicherweise
ergebenden Folgen zu erklären, zu interpretieren und fachliche Gründe dafür anzuführen,
ohne jedoch dafür oder dagegen Partei zu ergreifen oder selbst Vorschläge zu einzubringen.
Diese relativ passive Rolle der Anstalt lässt sich darauf zurückführen, dass entsprechend
den Verfahrensregeln des Parlaments die Anstalt im Gesetzgebungsverfahren keine aktive
Rolle spielt. Ein weiterer Grund ist die Tatsache, dass das Endergebnis einer Reform immer
das Ergebnis eines Kompromisses zwischen Sozialpartnern, politischen Parteien und der
Öffentlichkeit ist, wobei in letztere Kategorie die betroffenen Versicherten und Rentner fallen.
Im Gegensatz zu ihrer eher passiven Rolle in den letzten Phasen der Rentenreform,
brachte die Anstalt nach einem guten Jahr Arbeit eine umfassende Fallstudie und einen
Bericht über die Implementierung des Reformgesetzes heraus und schlug dem zuständigen
Ministerium und der Regierung einige Änderungen vor. Dieser Bericht kam im April 2001
heraus. Er wurde von der Regierung und der zuständigen Stelle im Parlament diskutiert und
später als Grundlage für einige Nachträge zu dem Gesetz verwendet.
Ende 2005 verabschiedete die slowenische Regierung einen weitgefassten "Vorschlag für
wirtschaftliche und soziale Reformkonzepte für die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit
der slowenischen Wirtschaft". Die sich daraus ergebenden Maßnahmen, die sofort ergriffen
werden sollen, zielen auf ein faireres, motivationsorientierteres System der sozialen
Jože-Janez Kuhelj
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Umverteilung
ab
und
werden
sich
auch
in
einigen
Änderungen
des
Altersversorgungssystems niederschlagen. Management und Experten der Anstalt haben für
diesen Prozess Arbeitsmaterialien bereitgestellt und eng mit den für diesen Zweck von der
Regierung
und
dem
verantwortlichen
Ministerium
eingerichteten
Stellen
zusammengearbeitet. Sie stützen sich auf ihre Erfahrung und versuchen, Situationen zu
korrigieren, bei denen sich in der Praxis Umsetzungsprobleme ergeben haben. Ziel ihrer
Arbeit ist es, das verabschiedete Reformgesetz zu verbessern und die langfristige finanzielle
Nachhaltigkeit
des
Systems
unter
schwierigen
demographischen
Bedingungen
sicherzustellen. Dies war auch das Thema des "nationalen Berichts über angemessene und
nachhaltige Renten", an dem die Vertreter der Anstalt ebenfalls aktiv beteiligt waren.
Jože-Janez Kuhelj
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