Der Fall von Slowenien Jože-Janez Kuhelj Stellvertretender Generaldirektor Renten- und Invalidenversicherungsanstalt Sloweniens Slowenien Anfang 1992 wurde in Slowenien erstmals eine eigenständige gesetzliche Renten- und Invalidenversicherung eingeführt. Am 12.12.1999 wurde ein neues Gesetz zur Renten- und Invalidenversicherung verabschiedet und am 23.12.1999 veröffentlicht. Mit diesem Gesetz wurde das vorherige System reformiert. Die verabschiedete Reform und ihre Auswirkungen sind langfristig orientiert. Dies ist äußerst wichtig, da das Kapitel Menschenrechte und Grundfreiheiten, zu denen auch das von der Verfassung der Republik Slowenien garantierte Recht auf soziale Sicherheit gehört, eine sehr heikle Frage darstellt. Aus diesem Grund ist die durch das oben angegebene Gesetz eingeführte Reform noch nicht abgeschlossen. Bestimmte zur Reform gehörige Bestimmungen werden stufenweise eingeführt. Hierbei geht es in erster Linie um Anspruchskriterien für einzelne Arten von Pensionsleistungen und deren Bemessungs- und Berechnungsgrundlagen sowie um ein Verfahren, mit dem sichergestellt werden soll, dass Anspruchsberechtigte, die ihre Ansprüche zu verschiedenen Zeitpunkten geltend machen, möglichst gleich behandelt werden. Einige der Anforderungen werden erst nach 2024 oder sogar noch später implementiert. In der Zwischenzeit werden alljährlich neue Vorschriften eingeführt, um bereits in der Implementierungsphase schrittweise Anpassungen ...