% *'Pm*i- rütFONTESREM! AUSTRIACARII.CESTERREICHISCHE GESCHICHTS QUELLENHERAUSGEGEBENHISTORISCHEN COMMISSIONDERDER WISSENSCHAFTEN IN WIEN.KAISERLICHEN AKADEMIEZWEITE ABTHEILUNG.ET ACTA.DIPLOMATARIAV. BAND.CODEX WANGIANUS.STAATSDRUCKEREl.AUS DER K. K. HOF- UND1852.CODEX WANGIANÜS.DESURKUNDENBUCH HOCHSTIFTES TRIENT,BEGONNEN UNTERFRIEDRICH VON WANGEN,BISCHÖFE VON TRIENT UND KAISER FRIEDRICHS II. REICHSVICARFÜR ITALIEN.SEINEN NACHFOLGERN.FORTGESETZT VONHERAUSGEGEBEN UND MIT ANMERKUNGEN HEGLEITETftnklf link,UNTERRICHT.MINISTERIALCONCIPISTEN BEIM K. K. MINISTERIUM FÜR CULTUS UNDAUS DER K. HOF- UND STAATSDRUCKEREI.K.1852.1333lSEinleitung.Seitdem der Ulrich IL von Trient durch dieBischofIL, Salier 31.SchenkungKonrad's des s,vom Mai1027,die Würde und Macht eines Reichsfürsten erlangt1hatte bewegten sich die Geschicke dieses Fürsten-),thums über ein Jahrhundert lang in geordneten, wederdurch Unruhen im Innern, noch durch äussere Feindegestörten Verhältnissen. Wenigstens ist aus diesemZeitabschnitte, welcher Periode der salischendieganzeKaiser sammt ihren ungestümen mitKämpfen denPetri, so wieNachfolgern die grossartigen Züge derchristlichen Völker nach dem heiligen L/ande in sichkeinebegreift, Kunde zu uns gedrungen, welche unszu sagen wüsste , dass diese Bewegun-Kämpfe undgen ihren Widerhall in dem Striche Landes, der ebendie Brücke von Deutschland nach Italien bildete, ge-funden und homogene Erscheinungen darin hervorge-rufen ...
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- rütFONTESREM! AUSTRIACARII.
CESTERREICHISCHE GESCHICHTS QUELLEN
HERAUSGEGEBEN
HISTORISCHEN COMMISSION
DER
DER WISSENSCHAFTEN IN WIEN.KAISERLICHEN AKADEMIE
ZWEITE ABTHEILUNG.
ET ACTA.DIPLOMATARIA
V. BAND.
CODEX WANGIANUS.
STAATSDRUCKEREl.AUS DER K. K. HOF- UND
1852.CODEX WANGIANÜS.
DESURKUNDENBUCH HOCHSTIFTES TRIENT,
BEGONNEN UNTER
FRIEDRICH VON WANGEN,
BISCHÖFE VON TRIENT UND KAISER FRIEDRICHS II. REICHSVICAR
FÜR ITALIEN.
SEINEN NACHFOLGERN.FORTGESETZT VON
HERAUSGEGEBEN UND MIT ANMERKUNGEN HEGLEITET
ftnklf link,
UNTERRICHT.MINISTERIALCONCIPISTEN BEIM K. K. MINISTERIUM FÜR CULTUS UND
AUS DER K. HOF- UND STAATSDRUCKEREI.K.
1852.13
3
3lSEinleitung.
Seitdem der Ulrich IL von Trient durch dieBischof
IL, Salier 31.SchenkungKonrad's des s,vom Mai1027,
die Würde und Macht eines Reichsfürsten erlangt
1
hatte bewegten sich die Geschicke dieses Fürsten-),
thums über ein Jahrhundert lang in geordneten, weder
durch Unruhen im Innern, noch durch äussere Feinde
gestörten Verhältnissen. Wenigstens ist aus diesem
Zeitabschnitte, welcher Periode der salischendieganze
Kaiser sammt ihren ungestümen mitKämpfen den
Petri, so wieNachfolgern die grossartigen Züge der
christlichen Völker nach dem heiligen L/ande in sich
keinebegreift, Kunde zu uns gedrungen, welche uns
zu sagen wüsste , dass diese Bewegun-Kämpfe und
gen ihren Widerhall in dem Striche Landes, der eben
die Brücke von Deutschland nach Italien bildete, ge-
funden und homogene Erscheinungen darin hervorge-
rufen hätten. Man nuriveiss , dass derselbe Bischof
Ulrich IL von demselben ILKaiser Konrad zur Graf-
schaft Trient auch noch jene von Bozen undjene im
Vintschgau, so wie den Besitz desBerges Bitten erhielt
Siehe die Urkunde1) Nr. 1.
'VVI
x und sodann in einem eigenen Vertrage(1028) ,)
istorico-critiche della chiesa Trento. II. V.1) Bonelli , nolizie di
Echtheit dieser Verleihung ist vielfältig angestritten , undpag. 371. Die
—es ist sogar behauptet worden, der Bischof Heinrich II. (1273 1289),
Transsumtum hievonweither am 8. August 12S0 ein aufnehmen Hess, habe
diese Schenkung nachträglich erfunden, um damit gegen den feindlichen
Grafen Meinhdrd II. von Tirol auftreten s« können auch sei es verdäch-;
Wangianus nichttig , dass dieselbe im Codex anzutreffen sei; von der
Ausübung eines Grafschaftsrechtes im Vintschgau durch den Bischof
von Trient sei ohnedies keine Spur zu finden. Wohin diese Einwendun-
gen, wenn man sie mit allen ihren Folgerungen festhalten will, führen
leicht neigen. Original des Codex Wang. enthält,würden, lässt sich Das
mit Ausnahme von Ar. kerne der kaiserlichen Verleihungs-Urkun-2,
—den aus dem einfachen Grunde, weil wie sich aus der Veberschrift des
Codex ergibt— durch denselben nicht so sehr dieRechte des Stiftes gegen-
überdemKaiser, als vielmehr gegenüber den Stiftsvasallen und Unterthanen
zu sichern waren; und die ausnahmsweise Aufnahme der Urkunde Nr. 2
hatte den speciellen Zweck, das Recht auf die Herrschaft Castellaro bei
Mantua gegenüber von eventuellen der Lombarden zu wah-Uebergrifl'en
—ren. Soll nun etwa daraus dass alle die wichtigen kaiserlichenfolgen ,
Verleihungen, wie sie unter Nr. 11, 36, 42 aus einer Sammlung1, 8, 15,
des 14. Jahrhunderts (die sich auch Codex Wangiunus nannte) entnommen
sind, unecht gehalten werden müssen? derfür Was würde ferner Bischof
Heinrich einen Nutzen aus einer erdichteten Urkunde gegenüberfür
seinem mächtigen —Feinde gezogen haben? Dass der Bischof von Trient
im Vintschgau niemals Grafschaftsrechte ausübte, oder dass wenigstens
keine Nachrichten mehr davon zugegeben. Allein dievorhanden sind, wird
Kaiser verliehen oft Schenkungen, nicht realisirt werden konnten, weildie
auf schon vorhandene Hechte keine genommen war. So bewilligteRücksicht
der Kaiser Friedrich vonI. im Jahre 1161 (Urk. Nr. dem Bischöfe6)
Trient eine Erwiderung seiner welches durchGrenzen über ein Gebiet,
den Kaiser Konrad II. ausdrücklich von Feltre vorbehaltendem Bischöfe
war. Kaiser H inrich amV. schenkte dem Bischöfe Hugo von Brixen
17. Juli 1117 die Abtei Discntis A. Diein pago Curiensi (Brixn. Arch. 22).
nntürlivlie Folg,- dieser Schenkungoi war, dass sie nicht geltend ge-
macht werden konnten; soll man aber desshalb alle darauf bezügli-
chen Urkunden als unecht positiveverwerfen? Es lassen sich überdies
Gründe die Echtheitfür der fraglichen Niemand kannUrkunde aufstellen.
läugnen, dass der Bischof Bozenvon Trient Grafschaflsrechte in und um
ausübte (U,k Nr. 39, 68, mit Urkunden72, 82); Rücksicht auf die 91,
122. I2i. 128 wird dies für den Berg Ritten Niemand bestreitenebenfalls
können. Die Erwerbung dieser th'.sRechte ist aber mit der Erwerbung