Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Tunesischen RepublikAbkommen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Tunesischen Republik
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Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Tunesischen RepublikAbkommen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Tunesischen Republik

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KOOPERATIONSABKOMMEN zwischen DER EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT und DER TUNESISCHEN REPUBLIK ABKOMMEN zwischen DEN MITGLIEDSTAATEN DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT FÜR KOHLE UND STAHL und DER TUNESISCHEN REPUBLIK SCHLUSSAKTE Unterzeichnet in Tunis am 25. April 1976 KOOPERATIONSABKOMMEN zwischen DER EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT und DER TUNESISCHEN REPUBLIK ABKOMMEN zwischen DEN MITGLIEDSTAATEN DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT FUR KOHLE UND STAHL und DER TUNESISCHEN REPUBLIK SCHLUSSAKTE Unterzeichnet in Tunis am 25. April 1976 INHALT I. KOOPERATIONSABKOMMEN ZWISCHEN DER EUROPAEISCHEN WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT UND DER TUNESISCHEN REPUBLIK Seite Wortlaut des Kooperationsabkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Tunesischen Republik CEE/TN Präambel Titel I : Wirtschaftliche, technische und finanzielle Zusammenarbeit CEE/TN Titel II : Handelspolitische Zusammenarbeit CEE/TN 10 A. Gewerbliche Erzeugnisse CEE/TN 10 B. Landwirtschaftliche Erzeugnisse CEE/TN 16 CEE/TN 32 C. Gemeinsame Bestimmungen 38 CEE/TN Titel III: Zusammenarbeit im Bereich der Arbeitskräfte CEE/TN 1|0 Titel IV : Allgemeine und Schlussbestimmungen ANHAENGE Anhang A : betreffend die Waren nach Artikel 1Ί CEE/TN *J9 Anhang Β : betreffend Olivenöl, anderes als raffiniertes, der Tarifstelle 15.

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KOOPERATIONSABKOMMEN
zwischen
DER EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT
und
DER TUNESISCHEN REPUBLIK
ABKOMMEN
zwischen
DEN MITGLIEDSTAATEN DER
EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT FÜR KOHLE UND STAHL
und
DER TUNESISCHEN REPUBLIK
SCHLUSSAKTE
Unterzeichnet in Tunis am 25. April 1976 KOOPERATIONSABKOMMEN
zwischen
DER EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT
und
DER TUNESISCHEN REPUBLIK
ABKOMMEN
zwischen
DEN MITGLIEDSTAATEN DER
EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT FUR KOHLE UND STAHL
und
DER TUNESISCHEN REPUBLIK
SCHLUSSAKTE
Unterzeichnet in Tunis am 25. April 1976 INHALT
I. KOOPERATIONSABKOMMEN ZWISCHEN DER
EUROPAEISCHEN WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT
UND DER TUNESISCHEN REPUBLIK
Seite
Wortlaut des Kooperationsabkommens zwischen der
Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der
Tunesischen Republik
CEE/TN Präambel
Titel I : Wirtschaftliche, technische und finanzielle
Zusammenarbeit CEE/TN
Titel II : Handelspolitische Zusammenarbeit CEE/TN 10
A. Gewerbliche Erzeugnisse CEE/TN 10
B. Landwirtschaftliche Erzeugnisse CEE/TN 16
CEE/TN 32
C. Gemeinsame Bestimmungen
38 CEE/TN
Titel III: Zusammenarbeit im Bereich der Arbeitskräfte
CEE/TN 1|0
Titel IV : Allgemeine und Schlussbestimmungen
ANHAENGE
Anhang A : betreffend die Waren nach Artikel 1Ί CEE/TN *J9
Anhang Β : betreffend Olivenöl, anderes als raffiniertes,
der Tarifstelle 15.07 A II des Gemeinsamen
Zolltarifs CEE/TN 51 - 2 -
Seite
Anhang C-l : betreffend die Mindestpreise für
Sardinen, zubereitet oder haltbar
gemacht, der Tarifnummer 16.04 D
des GZT, mit Ursprung in Tunesien
(vom 1.7.1976 bis zum 30.6.1977) CEE/TN 53
Anhang C-2 : betreffend die Mindestpreise für
Sardinen, zubereitet oder haltbar
gemacht, der Tarifnummer 16.0Ί D
des GZT, mit Ursprung in Tunesien
(vom 1.7.1977 bis zum 30.6.1978) CEE/TN
55
Anhang C-3 : betreffend die Mindestpreise für
Sardinen, zubereitet oder haltbar
gemacht, der Tarifnummer 16.0^ D
des GZT, mit Ursprung in Tunesien
(vom 1.7.1978 bis zum 30.6.1979) CEE/TN 57
Anhang D : Bescheinigung der Ursprungsbe­
zeichnung CEE/TN r>9
PROTOKOLLE
Protokoll Nr. 1 über die technische und finanzielle
Zusammenarbeit CEE/TN/PI 1
über die Bestimmung des Begriffs Protokoll Nr. 2
"Waren mit Ursprung in ..." oder
"Ursprungswaren" und über die Metho­
den der Zusammenarbeit der Verwal­
tungen CEE/TN/P2 1
Titel I Bestimmung des Begriffs "Waren mit
Ursprung in ..." oder "Ursprungs-
waren" CEE/TN/P2 1
Titel II Methoden der Zusammenarbeit der Ver­
waltungen CEE/TN/P2 9
Erläuterungen 2 26 Anhang I
Anhang II Liste A
Liste der Be- oder Verarbeitungevor­
gänge, die zu einem Wechsel der
Tarifnummer führen, den hergestellten
Waren aber die Eigenschaft von
"Ursprungswaren" nicht oder nur dann
verleihen, wenn bestimmte Voraus­
setzungen erfüllt sind CEE/PC Seite
Anhang III : Liste Β
Liste der Be­ und Verarbeitungsvor­
gänge, die keinen Wechsel der Tarif­
nummer zur Folge haben, den herge­
stellten Waren aber die Eigenschaft
von "Ursprungswaren" verleihen CEE/PC 69
Anhang IV : Liste C
Liste der Waren, auf die dieses Proto­
koll keine Anwendung findet CEE/PC 76
Anhang V : Warenverkehrsbescheinigung EUR 1 CEE/PC 77
CEE/PC 81 Anhang VI : Formblatt EUR 2
Anhang VII : Modell der Erklärung CEE/PC 83
Anhang VIII: Auskunftsblatt CEE/PC 85
Anhang IX : Gemeinsame Erklärung CEE/TN/P2 87
II. ABKOMMEN ZWISCHEN DEN MITGLIEDSTAATEN
DER EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFT FUER
KOHLE UND STAHL UND DER TUNESISCHEN
REPUBLIK CECA/TN
Wortlaut des Abkommens zwischen den Mitgliedstaaten
der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl
und der Tunesischen Republik
Titel I : Handelspolitische Zusammenarbeit CECA/TN
Titel II : Allgemeine und Schlussbestimmungen CECA/TN
Anhang : Liste der in Artikel 1 des Abkommens
CECA/PC/TN 10
genannten Waren III. SCHLUSSAKTE
Seite
Wortlaut der Schlussakte AF/CEE/TN 1
Anhang - Gemeinsame Erklärungen der Vertragsparteien AF/CEE/TN 7
1.e Erklärung dern
zu Artikel 12 Absatz 1 des Abkommens AF/CEE/TN 7
2. Gemeinsame Erklärung der Vertragsparteien
zu Artikel 15 des Abkommens AF/CEE/TN 8
3. Gemeinsame Erklärung dern
zu Artikel 15 des Abkommens betreffend die
Waren der Tarifstelle 08.02 ex A, ex B,
ex C und D des Gemeinsamen Zolltarifs AF/CEE/TN 9
Ί. Gemeinsame Erklärung der Vertragsparteien
zu Anhang Β betreffend Olivenöl, anderes
als raffiniertes, der Tarifstelle 15.07 A II
des Gemeinsamen Zolltarifs AF/CEE/TN 10
5. Gemeinsame Erklärung der Vertragsparteien
betreffend den Olivenölsektor AF/CEE/TN 11
6. Gemeinsame Erklärung der n
über Weine mit Ursprungsbezeichnung AF/CEE/TN 12
7. Gemeinsame Erklärung der Vertragsparteien
betreffend landwirtschaftliche Erzeugnisse AF/CEE/TN 13
8. Gemeinsame Erklärung der n
zu den Konsultationen nach Artikel 13, 2Ί,
AF/CEE/TN 11 27, 48 und Ί9 des Abkommens
9. Gemeinsame Erklärung der Vertragsparteien
betreffend die Vorlage des Abkommens durch
die Gemeinschaft im GATT AF/CEE/TN 15
10. Erklärung der Vertragsparteien über die
Auslegung des im Abkommen verwendeten
Begriffs "Vertragsparteien" AF/CEE/TN 16 Seite
- Sonstige Erklärungen:
1. Erklärung der Europäischen Wirtschaftsgemein­
schaft zu Artikel 20 Absatz 2 des Abkommmens AF/CEE/TN 17
2. Erklärung dern­
schaft über die regionale Anwendung einiger
Bestimmungen des Abkommens AF/CEE/TN 18
3. Erklärung der Europäischen Wirtschaftsgemein­
schaft betreffend die in Artikel 2 des Proto­
kolls Nr. 1 genannte Rechnungseinheit AF/CEE/TN 19
4. Erklärung des Vertreters der Bundesrepublik
Deutschland über die Bestimmung des Begriffs
"deutscher Staatsangehöriger" AF/CEE/TN 20
5. Erklärung des Vertreters derk
Deutschland zur Geltung des Abkommens für
Berlin AF/CEE/TN 21
- Briefwechsel:
1. Briefwechsel betreffend die Zusammenarbeit
im Bereich der Wissenschaft, der Technolo­
gie und des Umweltschutzes AF/CEE/TN 22
2. Briefwechsel über Artikel 15 des Abkommens
betreffend die Waren der Tarif­
stelle 08.02 ex A, ex B, ex C und D des
Gemeinsamen Zolltarifs AF/CEE/TN 2H
3· Briefwechsel zu den Artikeln 15 und 49
des Abkommens AF/CEE/TN 26
4.l betreffend die in der
Gemeinschaft beschäftigten tunesischen
28 Arbeitnehmer AF/CEE/TN
5. Briefwechsel über die Durchführung des
Abkommens im Bereich der wirtschaftlichen,
technischen und finanziellen Zusammen­
arbeit vor Inkrafttreten des Abkommens AF/CEE/TN 30 Seite
6. Briefwechsel über Waren aus bestimmten
Ursprungs- und Herkunftsländern, für die bei
der Einfuhr in einen Mitgliedstaat eine
Sonderregelung gilt AF/CEE/TN 32
7. Briefwechsel über Artikel 34 und 53 des
AF/CEE/TN 34 Abkommens

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