Audit Guideline
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Code of Ethics Für Dienstzwecke Code of Ethics IS/CEA Identifier Audit Committee Owner 26. Februar 2008 Erstellungsdatum 3. März 2008 Genehmigt am 4. März 2008 Gültigkeit ab Bis auf Widerruf Gültigkeitsdauer Version 2.0 deutsch, erstellt am 10.11.03, genehmigt am Versionen-Nummer und Historie 18.11.03, gültig ab 19.3.03 GFC-AR Archiviert bei Gez. O. Vock, 3. März 2008 ________________________ Othmar Vock Präsident Audit CommitteeCode of Ethics (d) Gültig ab 4. März 2008 1/5 Code of Ethics Für Dienstzwecke Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 2. Aufrichtiges und ehrliches Verhalten der Covered Officers 3. Vermeidung von Interessenskonflikten 4. Offenlegung 5. Einhaltung von Gesetzen, Vorschriften und Regelungen 6. Berichterstattung und Verantwortlichkeit für die Einhaltung des Kodex 7. Andere Policies und Verfahren 8. Änderungen und Ausserkraftsetzung dieses Kodex 9. Schlussbestimmungen Code of Ethics (d) Gültig ab 4. März 2008 2/5 Code of Ethics Für Dienstzwecke 1 Einleitung Das Audit Committee der Swisscom AG (zusammen mit ihren Konzerngesellschaften nachfolgend die „Gesell-schaft“) hat diesen Code of Ethics (nachfolgend der „Kodex“) erlassen. Der Kodex wendet sich an den CEO und CFO der Swisscom AG, die CEO‘s und CFO‘s der Konzerngesellschaften sowie andere im Bereich Finanzwesen, Rech-nungslegung und Controlling verantwortliche Personen der Gesellschaft (nachfolgend die “Covered Officers”). ...

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Identifier
Owner
Erstellungsdatum
Genehmigt am
Gültigkeit ab
Gültigkeitsdauer
Versionen-Nummer und Historie
Archiviert bei Gez. O. Vock, 3. März 2008 ________________________ Othmar Vock Präsident Audit Committee
Code of Ethics (d)
Code of Ethics
IS/CEA
Audit Committee
26. Februar 2008
3. März 2008
4. März 2008
Bis auf Widerruf
Code of Ethics
Für Dienstzwecke
Version 2.0 deutsch, erstellt am 10.11.03, genehmigt am 18.11.03, gültig ab 19.3.03 GFC-AR
Gültig ab 4. März 2008
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Inhaltsverzeichnis
1.Einleitung
2.Aufrichtiges und ehrliches Verhalten der Covered Officers
3.Vermeidung von Interessenskonflikten
4.Offenlegung
5.Einhaltung von Gesetzen, Vorschriften und Regelungen
6.Berichterstattung und Verantwortlichkeit für die Einhaltung des Kodex
7.Andere Policies und Verfahren
8.Änderungen und Ausserkraftsetzung dieses Kodex
9.Schlussbestimmungen
Code of Ethics (d)
Gültig ab 4. März 2008
Code of Ethics
Für Dienstzwecke
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Code of Ethics
Für Dienstzwecke
1Einleitung Das Audit Committee der Swisscom AG (zusammen mit ihren Konzerngesellschaften nachfolgend die „Gesell-schaft“) hat diesen Code of Ethics (nachfolgend der „Kodex“) erlassen. Der Kodex wendet sich an den CEO und CFO der Swisscom AG, die CEO‘s und CFO‘s der Konzerngesellschaften sowie andere im Bereich Finanzwesen, Rech-nungslegung und Controlling verantwortliche Personen der Gesellschaft (nachfolgend die “Covered Officers”). Der Kodex soll n ehsches Verhalten, einschliesslich die ethische Handhabung von Interessenskonflikten ei rlichesund ethi fördern; llständige, richtige, genaue, rechtzeitige und nachvollziehbare Berichterstattung und Kommunikat vo ion fördern; ie Einhaltung der einschlägigen Gesetze, Vorschriften und Regelungen sicherstellen, sowie d Rechtsverletzungen abhalten. von
Die im Bereich Finanzwesen, Rechnungslegung und Controlling verantwortlichen Personen der Gesellschaft, an die sich dieser Kodex zur Zeit richtet, sind der Head of Group Accounting & Reporting, Head of Group Controlling & Planning, Head of Group Treasury Mergers & Acquisitions and Insurance, Head of Investor Relations, Head of Capital Market & Corporate Law und Head of Group Tax. Das Audit Committee darf nach eigenem Ermessen bestimmen, daß der Kodex auch auf jede andere im Bereich Finanzwesen, Rechnungslegung und Controlling ver-antwortliche Person unter umgehender Mitteilung an diese Person anwendbar ist.
2Aufrichtiges und ehrliches Verhalten der Covered Officers
Jeder Covered Officer hat sich gegenüber der Gesellschaft integer zu verhalten. Integrität beinhaltet insbesondere aufrichtiges und ehrliches Verhalten, wobei die Vertraulichkeit von Informationen gemäss den internen Unter-nehmensvorgaben einzuhalten ist. Täuschung und die Missachtung von Prinzipien sind mit Integrität nicht ver-einbar. Ausserdem hat jeder Covered Officer die Einhaltung der Gesetze, Vorschriften, Regelungen, Rechnungsle-gungsstandards und die internen Policies und Directives der Gesellschaft zu beachten und sich an hohe ge-schäftsethische Standards zu halten.
3Vermeidung von Interessenskonflikten
Geschäfte müssen immer im wohlverstandenen Interesse der Gesellschaft getätigt werden. Covered Officers sind verpflichtet, jedwelche Tätigkeiten zu vermeiden, die zu einem Interessenskonflikt mit der Gesellschaft führen könnten. Ein Interessenskonflikt besteht insbesondere, wenn die Privatinteressen einer Person in irgendeiner Wei-se mit den Interessen der Gesellschaft kollidieren bzw. wenn ein solcher Anschein erweckt wird. Eine Konfliktsitu-ation kann entstehen, wenn ein Covered Officer Handlungen vornimmt oder Interessen wahrnimmt, die es für ihn schwierig machen, seine Aufgaben in der Gesellschaft objektiv und effektiv zu erfüllen. Interessenskonflikte kön-nen beispielsweise entstehen, wenn ein Covered Officer oder ein Mitglied seiner Familie aufgrund seiner Stellung in der Gesellschaftihm nicht zustehende persönliche Vorteile erhält.
Das Wohl der Gesellschaft darf persönlichem Gewinn und Vorteil nicht untergeordnet werden.
Ein Covered Officer ist verpflichtet, jede wesentliche Transaktion oder Beziehung, welche bei vernunftgemässer Betrachtung zu einem Interessenskonflikt führen könnte, mit dem General Counsel zu besprechen.
Code of Ethics (d)
Gültig ab 4. März 2008
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Code of Ethics
Für Dienstzwecke
Eindeutige Interessenskonflikte, die, soweit wesentlich, in jedem Fall mit dem General Counsel besprochen wer-den sollen, sind zum Beispiel:  einemUnternehmen zu haben, das Lieferant oder Kunde der Gesell-Massgebliche Eigentumsrechte an schaft ist;
in einem Beratungs- oder Angestelltenverhältnis zu einem Kunden, Lieferanten oder Konkurrenten zu stehen;
ed Officer daran hindert,die nötige eine Tätigkeit ausserhalb der Gesellschaft auszuüben, die einen Cover Zeit und den erforderlichen Aufwand für die Erfüllung seiner Pflichten gegenüber der Gesellschaft aufzu-bringen;
andere als bloss symbolische Anerkennungen im geschäftsüblichen Rahmen darstellende Geschenke oder Dienste von einem Unternehmen anzunehmen, das mit der Gesellschaft Geschäfte tätigt oder solche an-strebt;
eine Position in der Gesellschaft innezuhaben, in welcher der Covered Officer ein Familienmitglied über-wacht oder überprüft oder einen Einfluss auf die Arbeitsbewertung sowie Salär oder Bonusregelungen dieses Familienmitgliedes hat;
einen Verkauf an oder einen Kauf von der Gesellschaft zu tätigen, ausgenommen zu den gleichen Bedin-gungen und Konditionen wie dies Personen in vergleichbaren Positionen erlaubt wäre.
Bezüglich Interessenkonflikten sind Handlungen eines Familienmitglieds eines Covered Officers dessen eigenen Handlungen gleichgestellt.
4Offenlegung
Jeder Covered Officer ist verpflichtet, sich mit den für ihn geltenden Bestimmungen der Gesellschaft betreffend Offenlegungsverfahren und -kontrollen so vertraut zu machen, dass die öffentliche Berichterstattung der Gesell-schaft und die Einreichung von Dokumenten der Gesellschaft bei der SWX im Einklang mit den entsprechend an-wendbaren Gesetzen, Bestimmungen und Richtlinien erfolgen können. Ausserdem ist jeder Covered Officer, der für die Kommunikation der Gesellschaft hinsichtlich des allgemeinen Geschäftsganges, der Finanzergebnisse, der Ertragslage und der Geschäftserwartungen verantwortlich ist, im Rahmen seines Tätigkeitsbereichs verpflichtet, sich mit anderen Personen innerhalb der Gesellschaft zu beratschlagen und andere angemessene Offenlegungs-massnahmen im Hinblick auf eine vollständige, richtige, genaue, rechtzeitige und nachvollziehbare Berichterstat-tung und Kommunikation zu ergreifen.
Jeder Covered Officers hat die Pflicht, die vorgeschlagene Offenlegung in Bezug auf Genauigkeit und Vollständig-keit kritisch und genau zu überprüfen (oder, sofern angebracht, diese Aufgabe an Dritte zu delegieren).
Ferner ist jeder Covered Officer gehalten, keine falschen Darstellungen über die Gesellschaft zu kommunizieren oder andere dazu anzustiften. Dies trifft auf Kommunikation innerhalb oder ausserhalb der Gesellschaft zu, ein-schliesslich der Kommunikation mit der Revisionsstelle der Gesellschaft und den Behörden oder anderen Auf-sichts- oder Regulierungsstellen.
Code of Ethics (d)
Gültig ab 4. März 2008
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5Einhaltung von Gesetzen, Vorschriften und Regelungen
Code of Ethics
Für Dienstzwecke
Die Gesellschaft tritt entschieden für die Einhaltung der Gesetze, Vorschriften und Regelungen ein. Es ist die per-sönliche Verantwortung eines jeden Covered Officer, die durch Gesetze, Vorschriften und Regelungen auferlegten Standards und Beschränkungen, einschliesslich solcher hinsichtlich der Buchführung und –prüfung, einzuhalten.
6Berichterstattung und Verantwortlichkeit für die Einhaltung des Kodex
Der General Counsel ist verantwortlich, diesen Kodex auf bestimmte Situationen, in denen Fragen an ihn gestellt werden, anzuwenden, und hat die Befugnis, bei auftretenden Fragen den Kodex auszulegen. Jeder Covered Officer, der Kenntnis einer gegenwärtigen oder potenziellen Verletzung dieses Kodex erlangt, ist gehalten, umgehend den General Counsel zu informieren; unterlässt er dies, verletzt er den Kodex..
Ein Covered Officer darf keine Vergeltungsmassnahmen gegen einen Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin o-der einen Covered Officer treffen, welcher in gutem Glauben eine vermutete Verletzung gemeldet hat.
Die Gesellschaft wird gemäss den nachfolgenden Bestimmungen für die Einhaltung und Durchsetzung dieses Ko-dex sorgen:
ƒAktuelle oder potenzielle Verstösse gegen diesen Kodex werden durch den General Counsel dem Audit Com-mittee gemeldet.
ƒDas Audit Committee wird alles Erforderliche vorkehren, um die ihm gemeldeten Verstösse gegen diesen Ko-dex zu untersuchen.
ƒSofern das Audit Committee der Ansicht ist, dass ein Verstoss vorliegt, wird es die ihm erforderlich erschei-nenden disziplinarischen oder vorsorglichen Massnahmen (bis zur Entlassung) durch die nach Organisations-reglement und GZO der Swisscom AG zuständigen Organe oder Personen ergreifen lassen. Das Audit Commit-tee wird den Verwaltungsrat der Swisscom AG über jegliche Verstösse und die als Reaktion darauf veranlass-ten disziplinarischen oder vorsorglichen Massnahmen informieren.
7Andere Policies und Verfahren
Die internen Policies und Directives der Gesellschaft sind separate Vorgaben und nicht Bestandteil dieses Kodex.
8Änderungen und Ausserkraftsetzung dieses Kodex
Änderungen dieses Kodex und die Ausserkraftsetzung einzelner Bestimmungen können nur vom Audit Commit-tee nach Beratung mit dem General Counsel vorgenommen werden.
9Schlussbestimmungen
Der vorliegende Kodex ist vom Audit Committee in der Sitzung vom 3. März 2008 revidiert und auf den 4. März 2008 in Kraft gesetzt worden.
Code of Ethics (d)
Gültig ab 4. März 2008
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