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Description

RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN Generalsekretariat — Terminologiedienst COUNCIL OF THE EUROPEAN COMMUNITIES General Secretariat — Terminology Service EG-WÖRTERVERZEICHNIS EUROPEAN COMMUNITIES GLOSSARY ENGLISCH - DEUTSCH ENGLISH - GERMAN Redaktion: Wirtschafts- und Sozialausschuß Compilation: Economic and Social Committee 1989 Bibliographische Daten befinden sich am Ende der Veröffentlichung Cataloguing data can be found at the end of this publication Luxembourg: Office for Official Publications of the European Communities, 1989 Vol. I+II: ISBN 92-824-0616-4- Vol. I: ISBN 92-824-0614-8 Band l/Vol. I - Kat./cat.: BX-17-88-001-2C-C © EGKS-EWG-EAG, Brüssel - Luxemburg, 1989 Nachdruck - ausgenommen zu kommerziellen Zwecken - mit Quellenangabe gestattet © ECSC-EEC-EAEC, Brussels - Luxembourg, 1989 Reproduction is authorized, except for commercial purposes, provided the source is acknowledged Printed in Spain PREFACE Le glossaire anglais-allemand que nous présentons aujourd'hui a été élaboré par Monsieur ZERWES, Chef du Service linguistique du Comité Economique et Social, selon les critères qui avaient présidé à la conception de son glossaire français-allemand. On retrouvera donc dans cet ouvrage les mêmes qualités de fiabilité, de clarté et de précision qui caractérisaient ce dernier glossaire : tous les termes retenus proviennent de documents officiels et les sources de ces traductions sont toujours indiquées.

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Nombre de lectures 8
Langue English
Poids de l'ouvrage 9 Mo

Extrait

RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN
Generalsekretariat — Terminologiedienst
COUNCIL OF THE EUROPEAN COMMUNITIES
General Secretariat — Terminology Service
EG-WÖRTERVERZEICHNIS
EUROPEAN COMMUNITIES GLOSSARY
ENGLISCH - DEUTSCH
ENGLISH - GERMAN
Redaktion: Wirtschafts- und Sozialausschuß
Compilation: Economic and Social Committee
1989 Bibliographische Daten befinden sich am Ende der Veröffentlichung
Cataloguing data can be found at the end of this publication
Luxembourg: Office for Official Publications of the European Communities, 1989
Vol. I+II: ISBN 92-824-0616-4- Vol. I: ISBN 92-824-0614-8
Band l/Vol. I - Kat./cat.: BX-17-88-001-2C-C
© EGKS-EWG-EAG, Brüssel - Luxemburg, 1989
Nachdruck - ausgenommen zu kommerziellen Zwecken - mit Quellenangabe
gestattet
© ECSC-EEC-EAEC, Brussels - Luxembourg, 1989
Reproduction is authorized, except for commercial purposes, provided the source is
acknowledged
Printed in Spain PREFACE
Le glossaire anglais-allemand que nous présentons aujourd'hui
a été élaboré par Monsieur ZERWES, Chef du Service linguistique
du Comité Economique et Social, selon les critères qui avaient
présidé à la conception de son glossaire français-allemand.
On retrouvera donc dans cet ouvrage les mêmes qualités de
fiabilité, de clarté et de précision qui caractérisaient ce
dernier glossaire : tous les termes retenus proviennent de
documents officiels et les sources de ces traductions sont
toujours indiquées.
Il s'agit là d'un travail solide, résultant du dépouillement
d'un nombre considérable de documents, et minutieux, les
différentes acceptions d'un terme étant illustrées par des
exemples appropriés.
Il ne fait pas de doute que ce glossaire anglais-allemand
apportera une contribution importante à la définition et à
l'harmonisation de la terminologie communautaire.
L. CUBY
Chef du Service de terminologie Vorwort zur ersten Auflage
Den meisten Benutzern dieses Werkes wird mein franzö^is ch­deut­
sches EG­Wörterverzeichnis (3. Auflage ­ 1984) bekannt sein.
Dieses hatte ein positives Echo, auch über die
EG­Überse tzungsdienstehinaus. Da Englisch fürden deutschen
EG­Übersetzer die ζ we i twi cht igst e Sprache ist, wurde ich oft
gefragt, wann denn mit einem englisch­deutschen Wörterverzeichnis
zu rechnen sei, das ich ja schon für 1986 angekündigt hatte.
Eine Frage, die ich mir natürlich auch selbst gestellt habe und
auf die letztendlich nur das Arbeiten mit dem Werk eine Antwort
geben kann, muss 1988 lauten: Ist eine solche Publikation nicht
anachronistisch angesichts der "Konkurrenz" von
Terminologiebanken wie "Eurodicautom"und terminologisch
ergiebigen Bankenwie "Celex"? Lohnt sich da noch die Mühe des
jahrelangen Auswertens und Schreibens?
Solange nicht jeder Übersetzer an seinem Arbeitsplatz über ein
eigenes Terminal Zugang zu den genannten und anderen Datenbanken
hat, wird man diese Frage wohl mit "Ja" beantworten müssen, zumal
sich im Umgang mit der französisch­deutschen Terminologie
erwiesen hat, wie vorteilhaft es ist, zahlreiche Zwei f eLsfälle
beim Umgang mit Gerne i ns c ha f t s t ex t en durch Nachschlagen in einem
einzigen Werk klären zu können.
Nach dieser Vorbemerkung darf ich auf die Besonderheiten dieses
Wörterverzeichnisses hinweisen, deren Kenntnis fur den Benutzer
hilfreich sein dürfte.
1. Das Verzeichnis ist nicht fachspezi f i s c h, sondern umfaßt
thematisch und terminologisch die Gemeinschaftstätigkeit von
"Abfälle" bis "Zucker". Wegen der Lücken, die es bei dieser
Themenspanne zwangsläufig aufweisen muß, kann es
selbstverständlich nur neben anderenHilfsmitteln benutzt
werden. Besonders willkommen dürfte es für alle diejenigen
sein, die nicht in den Gerne i ns c ha f t s i ns t i t ut ionen tätig sind,
sondern in Unternehmen, Verbänden und Behörden mit
Gerne i ηs c h a f t s t ex t en arbeiten, ohne daß ihnen
Spezi a11 ermi nolog i enund ein Terminologie­Terminalzur
Verfügung stehen.
2. Es ist von keinem Terminologen, sondern von einem im täglichen
Übersetzungsgeschaft Stehenden nebenberuflich erstellt. Darum
finden sich in ihm manche Ausdrücke, die der Terminologe
vielleicht festzuhalten zögern wurde, die mir aber als
Formuli e rungs h i l f e , als Bestätigung für den erfahrenen
Übersetzer in möglichen Zwei f elsfällen, als Anregung gerade
fur jungere oder "branchenfremde" Kollegen oder aber wegen
ihrer Eigenschaft als Titel von Dokumenten oder Überschriften
von Kapiteln wichtig erschienen. VI
Der Verfasser ist Leiter eines relativ kleinen Sprachendien­
stes, in dem eine Spezialisierung kaum durchführbar und darum
die Rückgri f fmög l i c h kei t auf eine gesicherte Geme i ns c h af t st er-
minologie als Voraussetzung fur eine terminologisch
einwandfreie Arbeit und einen vielfältigen Arbeitseinsatz
besonders wichtig ist.
Diese gesicherte Gerne i ns c haf t s t ermino log i e habe ich weitestge­
hend durch Auswertung von Rechtsakten der Gemeinschaft zu
erreichen versucht. Die ausgewerteten Texte wurden durch­
laufend numeriert; diese Nummern erscheinen in Klammern hinter
dem deutschen Ausdruck, womit der Kontext ersichtlich und zur
Not ein Nachschlagen (auch für andere Sprachen) möglich wird.
Maximal habe ich drei Fundstellen = Zahlen festgehalten. Bei
den Verträgen ist der Artikel jeweils m i t au fgeführt.
Vom Rat verabschiedete Texte machen den allergrößten Teil der
ausgewerteten Dokumente aus; hinzu kommen aus dem Gemein­
schaf tsbere i c h verschiedene Dokumente der Kommission und
Veröffentlichungen des Statistischen Amtes der EG. Die Auswer­
tung internationaler Übereinkommen interessierte mich beson­
ders in den Bereichen Mee resve rschmutzung und Seeschiffahrt
(u.a. MARPOL-Übere inkommen und UN-Seerechtsübereinkommen);
hinzu kommt das GATT (mit Art i ke I -Angabe) . Für den Bankbereich
boten sich Berichte der Bundesbank und der Kreditanstalt für
Wiederaufbau an, für den wissenschaftlichen Bereich Veröffent­
lichungen des Forschungsministeriums, speziell zur Genetik
Aufsätze aus "Spektrum der Wissenschaft" ("Scientific Ameri­
can"). Hinzu kommen Fachausdrücke aus "Lebende Sprachen", mit
Zustimmung des Verlages Langenscheidt aufgenommen, dem ich
hierfür dankbar bin. Damit wurde von den Quellen her ein
grösserer Fundus erschlossen, der nicht EG-Terminologie im
Sinne des Wortes ist, um so mehr aber für den EG-Übersetzer
hilfreiche Terminologie.
Diesen Brückenschlag zwischen Übersetzern aus Brussel und der
Bundesrepublik, die herzlich wenig voneinander wissen, halte
ich für wichtig: Beide Teile geben und nehmen, und beide
gewinnen dadurch. Bei all denen, die mir Unterlagen zur Aus­
wertung gesandt haben, möchte ich mich an dieser Stelle herz­
lich bedanken.
4. Zum Grad der Verbindlichkeit der Ausdrücke nur folgendes:
Jeder Übersetzer kann aus dem EG-Recht (etwa Agrarverordnungen
oder We 11bewerbsre c h t ) eine ganze Reihe von Begriffen aufzäh­
len, fur die es nur eine einzige Entsprechung in jeder anderen
Sprache gibt; jede noch so "richtige" Phantasieübersetzung ist
fehl am Platz. Hier müssen wir genau sein; das Wörterverzeich­
nis soll diese präzisen Begriffe finden helfen. In zahlreichen
Fällen wird der Übersetzer dagegen die ihm hier gebotenen
Ausdrucke lediglich als Formulierungshilfe benutzen oder auch
beiseite lassen. Den kreativen Spielraum in unserer Arbeit
sollten wir uns durch keine Terminologie nehmen lassen!

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