Feierliche Sitzungen des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften 1980 und 1981
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ΛΕ%* \CVRIAJÃ -3btfg|^o¿ 1980 und 1981 FEIERLICHE SITZUNGEN des GERICHTSHOFES der EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN 1980 und 1981 INHALT Feierliche Übergabe von zwei Kunstwerken aus der Stiftung Preußischer Kulturbesitz Berlin an den Gerichtshof am 20. Mai 1980 5 Ansprache von Herrn Hans-Jochen Vogel, Bundesminister der Justiz 7 Ansprache von Professor Dr. Werner Knopp, Präsident der Stiftung Preußischer Kulturbesitz 11 Feierliche Sitzung vom 30. Oktober 1980 13 Ansprache des Präsidenten H. Kutscher anläßlich des Amtsantritts des Richters U. Everling5 Ansprache des Kammerpräsidenten Pierre Pescatore anläßlich des Abschieds des Präsidenten Hans Kutscher9 Ansprache des Präsidenten H. Kutscher aus Anlaß seiner Verabschiedung 2Feierliche Sitzung vom 12. Januar 1981 35 Protokoll der feierlichen Sitzung des Gerichtshofes am Montag, dem 12. Januar 1981 um 11 Uhr 37 Ansprache des Präsidenten J. Mertens de Wilmars anläßlich des Amtsantritts des Richters Alexandros Chloros9 Lebenslauf des Herrn Alexandros G. Chloros 43 Ansprache des Herrn Präsidenten J. Mertens de Wilmars aus Anlaß der feierlichen Verpflichtungserklärung des neuen Mitglieds des Rechnungshofes und der Mitglieder der Kommission7 Ansprache des Herrn Gaston Thorn, Präsident der Kommission der Europäischen Gemeinschaften 51 Feierliche Sitzung vom 10. Februar 1981 55 Ansprache des Herrn Präsidenten J.

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ΛΕ%*
\CVRIAJÃ
-3btfg|^o¿
1980 und 1981 FEIERLICHE SITZUNGEN
des
GERICHTSHOFES
der
EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN
1980 und 1981 INHALT
Feierliche Übergabe von zwei Kunstwerken aus der Stiftung Preußischer
Kulturbesitz Berlin an den Gerichtshof am 20. Mai 1980 5
Ansprache von Herrn Hans-Jochen Vogel, Bundesminister der Justiz 7
Ansprache von Professor Dr. Werner Knopp, Präsident der Stiftung Preußischer
Kulturbesitz 11
Feierliche Sitzung vom 30. Oktober 1980 13
Ansprache des Präsidenten H. Kutscher anläßlich des Amtsantritts des Richters
U. Everling5
Ansprache des Kammerpräsidenten Pierre Pescatore anläßlich des Abschieds des
Präsidenten Hans Kutscher9
Ansprache des Präsidenten H. Kutscher aus Anlaß seiner Verabschiedung 2
Feierliche Sitzung vom 12. Januar 1981 35
Protokoll der feierlichen Sitzung des Gerichtshofes am Montag, dem 12. Januar
1981 um 11 Uhr 37
Ansprache des Präsidenten J. Mertens de Wilmars anläßlich des Amtsantritts des
Richters Alexandros Chloros9
Lebenslauf des Herrn Alexandros G. Chloros 43
Ansprache des Herrn Präsidenten J. Mertens de Wilmars aus Anlaß der
feierlichen Verpflichtungserklärung des neuen Mitglieds des Rechnungshofes
und der Mitglieder der Kommission7
Ansprache des Herrn Gaston Thorn, Präsident der Kommission der Europäischen
Gemeinschaften 51
Feierliche Sitzung vom 10. Februar 1981 55
Ansprache des Herrn Präsidenten J. Mertens de Wilmars aus Anlaß der
3 feierlichen Verpflichtungserklärung des Mitglieds der Kommission der
Europäischen Gemeinschaften Poul Dalsager 57
Feierliche Sitzung vom 26. Februar 19819
Ansprache des Präsidenten J. Mertens de Wilmars aus Anlaß des Ausscheidens
des Generalanwalts J. -P. Warner 61
Ansprache des Generalanwalts Jean-Pierre Warner5
Ansprache des Präsidenten J. Mertens de Wilmars aus Anlaß des Amtsantritts
des Generalanwalts Sir Gordon Slynn7
Lebenslauf von Sir Gordon Slynn 71
Feierliche Sitzung vom 18. März 19813
Ansprache des Präsidenten J. Mertens de Wilmars aus Anlaß des Amtsantritts
des Generalanwalts Simone Rozès 75
Lebenslauf von Frau Simone Rozès geb. Ludwig9
Feierliche Sitzung vom 4. Juni 1981 81
Ansprache des Präsidenten J. Mertens de Wilmars aus Anlaß des Amtsantritts
des Generalanwalts P. VerLoren van Themaat und des Richters F. Grévisse 83
Lebenslauf des Herrn P. VerLoren van Themaat 89
Lebenslauf des Herrn Fernand Grévisse 91
Ansprache des Präsidenten J. Mertens de Wilmars aus Anlaß des Amtsantritts
des Kommissars E. Pisani3
Feierliche Sitzung vom 13. Oktober 19815
Rede des Präsidenten J. Mertens de Wilmars zum Gedenken an Herrn Max
Sørensen, Richter am Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften,
verstorben am 11. Oktober 1981 in Risskov (Dänemark) 97
Zusammensetzung des Gerichtshofes 10
Frühere Präsidenten und Mitglieder des GerichtshofesFEIERLICHE ÜBERGABE
VON ZWEI KUNSTWERKEN
aus der
STIFTUNG PREUSSISCHER KULTURBESITZ BERLIN
an den
GERICHTSHOF
am 30. Mai 1980 Ansprache des Bundesministers der Justiz Hans-Jochen Vogel
anläßlich der Übergabe von zwei Skulpturen aus der Stiftung
Preußischer Kulturbesitz, Berlin, als Dauer-Leihgabe an den
Europäischen Gerichtshof in Luxemburg am 30. Mai 1980
Wenn Vertreter der Mitgliedstaaten vor oder im Europäischen Gerichtshof
erscheinen, dann wollen, beantragen oder fordern sie in aller Regel etwas: Daß
eine Klage abgewiesen, daß ihrem Antrag entsprochen, daß dem Verfahrens­
gegner die Kosten auferlegt werden. Ihrer freundlichen Einladung verdanke
ich die Möglichkeit, dieser Regel ohne oder doch mit geringem Risiko
zuwiderhandeln zu können.
Ich fordere nämlich heute nichts — nein, ich bringe etwas. Genauer gesagt,
ich wirke daran mit, daß ein anderer, die Stiftung Preußischer Kulturbesitz,
Ihnen etwas bringt und als Dauerleihgabe überläßt - nämlich ein Relief von
Mataré und eine Skulptur von Uhlmann. Für die Bundesrepublik Deutschland
folge ich damit dem Beispiel anderer Mitgliedstaaten, die schon vorher einen
Beitrag zur künstlerischen Ausgestaltung Ihres Gebäudes geleistet haben.
Der Vorgang böte Anlaß zu mancherlei Reflektionen. Über die
Kunstwerke beispielsweise. Aber diese Betrachtungen möchte ich den Herren
Honisch und Knopp als den dafür Berufeneren überlassen. Sie werden sicher
auch die Künstler würdigen, denen mein Land mit der Auswahl ihrer Werke
gerade für diesen Zweck eine wohlverdiente Genugtuung widerfahren läßt.
Sind doch beide in der Zeit der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft
verfemt worden. Und haben doch beide dessen ungeachtet nach dem
Zusammenbruch der Gewaltherrschaft an der Rückkehr Deutschlands in den
europäischen Lebens- und Kulturraum mitgewirkt und so auf ihre Weise dazu
beigetragen, daß der gemeinsame Weg nach Europa schon knapp ein
Jahrzehnt nach dem Ende des zweiten Weltkrieges beschritten werden
konnte.
Dann ließe sich auch Geistvolles über das Verhältnis zwischen der Kunst
Originalsprache: Deutsch. und dem Recht im allgemeinen und dem Europäischen Gerichtshof im
besonderen sagen. Von juristisch-künstlerichen Doppelbegabungen wie
E. T. A. Hoffmann oder Franz Grillparzer wäre da zu reden oder auch von
personalen, funktionalen und integralen Zusammenhängen zwischen der
Funktion des Gerichts und den Kunstwerken, die sein Gebäude schmücken.
Auch der Satz, den Bundeskanzler Helmut Schmidt bei der Übergabe eines
Werkes von Henry Moore im Bundeskanzleramt in Bonn formulierte, daß
nämlich „ein Kunstwerk uns häufig im Zustand der Fassungslosigkeit treffe",
ließe sich paraphrasieren; so etwa dahin, daß hier eine Parallele zwischen
Kunstwerk und Richterspruch liegen könnte.
Trifft gelegentlich doch auch ein Richterspruch die Beteiligten im
Zustand der Fassungslosigkeit. Und natürlich wäre auch das Urteil des
Gerichtshofes vom 27. Oktober 1977 zu erwähnen, in dem eine knifflige
Frage aus dem Grenzbereich zwischen der Kunst und einer Tarifnummer des
Gemeinsamen Zolltarifs beantwortet wird.
Ich widerstehe allen diesen Versuchungen. Auch der, darüber zu
philosophieren, daß die Bundesrepublik Deutschland Europa gerade zwei
Kunstwerke aus den Beständen der Stiftung Preußischer Kulturbesitz in
Obhut gibt. Immerhin: Preußen, das war ja nicht nur - wie es Theodor
Fontane in einem seiner Romane einmal formuliert hat - eine Armee, die sich
einen Staat hielt. Das war auch Kant, Hardenberg, der Freiherr vom Stein und
die Gebrüder Humboldt, das waren Bismarck, Windthorst, Lassalle und
August Bebel. Das war das Kammergericht, das dem Machtspruch Friedrichs
des Großen im Falle des Müllers Arnold widerstand. Und das waren Dichter,
Maler, Architekten und Bildhauer vom Range eines Heinrich von Kleist,
eines Karl Friedrich Schinkel, eines Andreas Schlüter. Und so ist es nicht ohne
tieferen Sinn, daß der Name Preußen den Untergang dieses Staates gerade in
der Verbindung mit einer Stiftung überdauert hat, deren Aufgabe es ist,
„überregional bedeutsame Kulturgüter des ehemaligen preußichen Staates für
das deutsche Volk zu bewahren, zu pflegen und zu ergänzen". Eine Aufgabe,
die auch eine europäische Komponente nicht aus-, sondern bei richtiger
Betrachtung sogar einschließt.
Dies alles - meine sehr verehrten Damen und Herren - möchte ich beiseite
lassen. Statt dessen möchte ich das formulieren, was ja auch die Überlassung
der Kunstwerke ausdrücken soll: Die Hochachtung und den Respekt meines
Landes vor einer bedeutsamen Institution der Europäischen Gemeinschaft und
den Dank für all das, was Sie, meine Herren Richter und Generalanwälte, was
alle Angehörigen des Gerichts, was Ihre Vorgänger für die Einigung Europas
leisten und geleistet haben. Möge keiner die Funktion des Rechts und den
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