Jahresbericht 1996
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Jahresbericht Gemeinschaftliches Sortenamt Jahresbericht 1996 Zahlreiche weitere Informationen zur Europäischen Union sind verfügbar über Internet, Server Europa (http://europa.eu.int). Bibliographische Daten befinden sich am Ende der Veröffentlichung. Luxemburg: Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften, 1998 ISBN 92-9152-002-0 © Europäische Gemeinschaften, 1998 Nachdruck mit Quellenangabe gestattet. Printed in Italy GEDRUCKT AUF CHLORFREI GEBLEICHTEM PAPIER Inhalt EINLEITUNG VON BART KIEWIET - PRÄSIDENT DES GEMEINSCHAFTLICHEN SORTENAMTES 4 VORWORT VON LOUIS VAN EYLEN - VORSITZENDER DES VERWALTUNGSRATES DAS SYSTEM DES GEMEINSCHAFTLICHEN SORTENSCHUTZES 6 DER BEVOLLMÄCHTIGTE 8 DER VERWALTUNGSRAT 9 DAS PERSONAL DES GEMEINSCHAFTLICHEN SORTENAMTES 13 DIE FINANZIELLE SITUATION 14 KONTAKTE ZU ANDEREN ORGANEN UND EINRICHTUNGEN DER EUROPÄISCHEN UNION 17 AUSSENKONTAKTE 19 DAS AMTSBLATT 23 EINGEREICHTE ANTRÄGE 24 HERKUNFTSLAND DER ANTRÄGE 26 ERTEILTER SORTENSCHUTZ 26 27 PRUFUNGSAMTER Einleitung Die Verordnung (EG) Nr. 2100/94 des Rates über den gemeinschaftlichen Sortenschutz („die Grundverord-nung") trat am 1. September 1994 in Kraft. gemeinschaftlichen Sortenschutzes Das System des 1995 in Kraft. Von diesem Tag trat am 27. April m war es möglich, nach Einreichung eines einfachen Antrags Sortenschutz mit Wirkung im gesamten Ge­biet der Europäischen Gemeinschaft zu erhalten.

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Jahresbericht
Gemeinschaftliches
Sortenamt Jahresbericht 1996 Zahlreiche weitere Informationen zur Europäischen Union sind verfügbar über Internet, Server Europa
(http://europa.eu.int).
Bibliographische Daten befinden sich am Ende der Veröffentlichung.
Luxemburg: Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften, 1998
ISBN 92-9152-002-0
© Europäische Gemeinschaften, 1998
Nachdruck mit Quellenangabe gestattet.
Printed in Italy
GEDRUCKT AUF CHLORFREI GEBLEICHTEM PAPIER Inhalt
EINLEITUNG
VON BART KIEWIET - PRÄSIDENT
DES GEMEINSCHAFTLICHEN SORTENAMTES 4
VORWORT
VON LOUIS VAN EYLEN - VORSITZENDER
DES VERWALTUNGSRATES
DAS SYSTEM DES GEMEINSCHAFTLICHEN
SORTENSCHUTZES 6
DER BEVOLLMÄCHTIGTE 8
DER VERWALTUNGSRAT 9
DAS PERSONAL
DES GEMEINSCHAFTLICHEN SORTENAMTES 13
DIE FINANZIELLE SITUATION 14
KONTAKTE ZU ANDEREN ORGANEN UND
EINRICHTUNGEN DER EUROPÄISCHEN UNION 17
AUSSENKONTAKTE 19
DAS AMTSBLATT 23
EINGEREICHTE ANTRÄGE 24
HERKUNFTSLAND DER ANTRÄGE 26
ERTEILTER SORTENSCHUTZ 26
27 PRUFUNGSAMTER Einleitung
Die Verordnung (EG) Nr. 2100/94 des Rates über den
gemeinschaftlichen Sortenschutz („die Grundverord-
nung") trat am 1. September 1994 in Kraft.
gemeinschaftlichen Sortenschutzes Das System des
1995 in Kraft. Von diesem Tag trat am 27. April m
war es möglich, nach Einreichung eines einfachen
Antrags Sortenschutz mit Wirkung im gesamten Ge­
biet der Europäischen Gemeinschaft zu erhalten. Die Durchführung und An­
wendung der gemeinschaftlichen Regelung obliegt einem unabhängigen ge­
meinschaftlichen Amt mit eigener Rechtspersönlichkeit: dem Gemeinschaftli­
chen Sortenamt (das „Amt").
Während der Anlaufzeit mußte das Amt seine Aufgaben mit einem kleinen
Mitarbeiterstab erledigen. Als Mitglied des Verwaltungsrates war ich aus eini­
ger Distanz bestens in der Lage, die großen Anstrengungen der wenigen Mit­
arbeiter bei der Bewältigung der unerwartet großen Zahl der Anträge zu beob­
achten. Nachdem ich zum Präsidenten des Amtes ernannt worden war - eine
Position, die ich seit dem 1. August 1996 innehabe - konnte ich die Leistun­
gen des Personals noch besser beobachten, dem es trotz begrenzter Mittel ge­
lang, das gemeinschaftliche Sortenschutzsystem auf die Beine zu stellen. Bis
Ende 1996 waren 4 553 Anträge eingegangen. In jenem Jahr wurden 1 460
Sortenschutzrechte erteilt. Ich danke den Mitarbeitern dafür, daß sie mit so
viel Einsatz und Professionalität zu den im Jahr 1996 erreichten Fortschritten
beigetragen haben.
Als Präsident habe ich die Zuständigkeiten des Bevollmächtigten Louis Van
Eylen, des belgischen Vorsitzenden des Verwaltungsrates, übernommen. Da
Louis Van Eylen seine Tätigkeiten als Bevollmächtigter mit seinen Aufgaben
auf einzelstaatlicher Ebene vereinbaren mußte, erledigte er einen Großteil sei­
ner Arbeit für das Amt nach Dienstschluß und an Wochenenden. Das Amt ist
für den wichtigen Beitrag dankbar, den Herr Van Eylen für das System des ge­
meinschaftlichen Sortenschutzes geleistet hat.
Wie sich an der Zahl der eingegangenen Anträge zeigt, hatte das System des
gemeinschaftlichen Sortenschutzes sofort Erfolg. Bereits jetzt ist es weltweit
das größte seiner Art. Dieser Sachverhalt erlegt den Mitarbeitern des Amtes
große Verantwortung auf. Wir werden unser Bestes tun, um die Züchter nicht
zu enttäuschen, die ihr Vertrauen in dieses neue Schutzsystem gesetzt haben.
Auf der Konferenz der Regierungsvertreter der Mitgliedstaaten der Europäi­
schen Union am 6. Dezember 1996 wurde Angers definitiv als Sitz des Amtes
gewählt. Das Personal hatte zwar gegenüber den verschiedenen vorgeschla­
genen Städten für den Amtssitz Neutralität gewahrt, nahm aber die Entschei­
dung für Angers positiv auf.
Die Veröffentlichung dieses Jahresberichts erfolgt mit erheblicher Verspätung.
Anderen Aufgaben des Amtes wurde Vorrang eingeräumt. Ich hoffe, daß der
nächste Jahresbericht pünktlicher vorgelegt werden kann.
Bart Kiewiet
Präsident
Gemeinschaftliches Sortenamt
Angers, Februar 1998 Vorwort
Wie aus dem Jahresbericht hervorgeht, betreffen
die Tätigkeiten des Verwaltungsrates im wesentli­
chen Verwaltungs- und Finanzfragen. Die admini­
strative und finanzielle Infrastruktur des Amtes
mußte aus dem Nichts heraus aufgebaut werden.
Obwohl die Kommission hierbei von großer Hilfe
war, verursachte das Fehlen zweckmäßiger, auf
die Aufgaben zugeschnittener Software für das Rechnungsführungssy­
stem zahlreiche Probleme für das Finanzmanagement des Amtes.
Auch was den technischen Teil der Aufgaben betrifft, erschwerte der
Mangel an geeigneter Software die Arbeit der Mitarbeiter des Gemein­
schaftlichen Sortenamtes. Dennoch waren sie imstande, die zahlreichen
eingegangenen Anträge ohne allzu große Verzögerungen zu bearbeiten.
Diesbezüglich konnten sie auf die Unterstützung der nationalen, für Sor-
tenschutzrechte zuständigen Behörden zurückgreifen. Auch in Zukunft
wird die Zusammenarbeit mit den nationalen Behörden für ein reibungs­
loses Funktionieren des Gemeinschaftlichen Sortenamtes von entschei­
dender Bedeutung sein.
Mit gewissem Bedauern und gleichzeitig gewisser Erleichterung habe
ich meine Tätigkeit als Bevollmächtigter des Amtes beendet. Die Pio­
nierzeiten des Amtes sind mit der Ernennung meines Kollegen Bart Kie-
wiet zum Präsidenten zu Ende gegangen. Ich wünsche ihm auf seinem
neuen Posten alles Gute. Dasselbe gilt für José Elena, der im Dezember
1996 zum Vizepräsidenten des Amtes ernannt wurde.
Die Wahl der Stadt Angers zum Sitz des Amtes war das Ergebnis eines
langwierigen Entscheidungsprozesses. Viele sachliche und politische
Überlegungen lagen dieser Entscheidung zugrunde. Es gab viele gute
Kandidaten. Aber bei Berücksichtigung aller Aspekte bin ich der Mei­
nung, daß Angers alle Voraussetzungen dafür bietet, daß die Etablierung
des Amtes in dieser Stadt erfolgreich sein wird.
Ich möchte allen Mitarbeitern des Amtes für die Arbeit danken, mit der
sie dem gemeinschaftlichen Sortenschutzsystem zu einem fliegenden
Start verholten haben. Mein Dank gilt auch dem Verwaltungsrat, der dem
Amt und mir die nötige Unterstützung für die Durchführung unserer
Aufgaben entgegenbrachte.
Louis Van Eylen
Vorsitzender des Verwaltungsrates Das System des Gemein­
schaftlichen Sortenschutzes
Am 27. April 1995 traten die materiellrechtlichen und verfahrensrechtli­
chen Teile der Verordnung (EG) Nr. 2100/94 des Rates (die „Grundver­
ordnung") in Kraft, womit das System des gemeinschaftlichen Sorten­
schutzes eingeführt wurde. Vor diesem Zeitpunkt mußten Züchter, die für
das gesamte Gebiet der Europäischen Union den Schutz für eine neue
Sorte erhalten wollten, ihn in jedem einzelnen Mitgliedstaat separat be­
antragen. Nunmehr können Züchter aufgrund eines einzigen Antrags
beim Gemeinschaftlichen Sortenamt (dem „Amt") einen Sortenschutz er­
halten, der ihnen für die jeweilige Sorte alleinige Nutzungsrechte in der
gesamten EU gewährleistet.
Das neue System soll die einzelstaatlichen Systeme weder ersetzen noch
harmonisieren, sondern als Alternative neben ihnen bestehen; allerdings
ist darauf hinzuweisen, daß der Inhaber einer Sorte für dieselbe nicht
gleichzeitig einen gemeinschaftlichen Sortenschutz (CPVR) und ein ein­
zelstaatliches Schutzrecht erhalten kann. Ebensowenig kann ein CPVR
gleichzeitig mit einem Patent Geltung haben. Wo für eine Sorte bereits
ein gemeinschaftliches Schutzrecht besteht, hat ein einzelstaatliches
Schutzrecht oder Patent für diese Sorte keine Wirkung. Wo ein CPVR für
eine Sorte verliehen wird, für die ein einzelstaatliches Schutzrecht oder
Patent bereits besteht, ruht dieses für die Dauer des gemeinschaftlichen
Schutzrechtes.
Nach Erhalt eines Antrags auf einen CPVR muß das Amt feststellen, ob
die Sorte neu ist und den Kriterien Unterscheidbarkeit, Homogenität und
Beständigkeit (,,DUS"-Kriterien) genügt. Das Amt kann eine technische
Prüfung der DUS-Merkmale durch die zuständigen Prüfungsämter in den
Mitgliedstaaten oder durch andere geeignete Stellen weltweit veranlas-sen. Um unnötigen Doppelaufwand zu vermeiden, kann das Amt unter
bestimmten Bedingungen die Ergebnisse einer bereits durchgeführten
amtlichen Prüfung einer Sorte übernehmen.
1996 befand sich das Verfahren zur Auswahl der Prüfungsämter noch in
der Übergangsphase. Dies bedeutete, daß bei Anträgen aus der Gemein­
schaft eine Sorte in der Regel dort geprüft wurde, wo sie bei Bean

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