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agens Audit & Risk Newsletter 2010 – AUSGABE 4/6 Informationen zu Revision, Risikomanagement und Trainings agens – gedacht, getan AKTUELLES Liebe agens Newsletter Leserinnen und Leser, unser Team möchte Sie weiter über Neuigkeiten rund um das Thema Revision und Risikoma-nagement informieren. Diesmal haben wir unseren Schwerpunkt auf das Thema „Schutzbedarfsanalyse in Anlehnung an die Vorgehensweise des BSI“ gesetzt. Ferner möchten wir Sie auf die geplanten Änderun-gen der Eigenkapitalregeln für Finanzinstitute (Basel III) und die Verschärfung der Anforderun-gen an die Verhinderung betrügerischer Handlungen aufmerksam machen. Wir bieten Ihnen zusätzlich die Möglichkeit, mit uns in Dialog zu treten und über die Themen, die Sie interessieren, zu diskutieren. Dafür lade ich Sie herzlich zum agens Bankentrendtag 2010, der am 22./23. September 2010 in Frankfurt am Main stattfinden wird, ein. Sprechen Sie uns an! Ich wünsche Ihnen eine angenehme Lektüre. Christof Merz (Geschäftsbereichsleiter) Agenda Schwerpunktthema ................................................................................. 3 Quantitative Impact Study 5 ................... 3 Aktuelles ................................................................................................ 8 Basel III ............... 8 Risikoberichterstattung gegenüber BaFin nach § 55c VAG – Erfahrungsbericht ........... 11 Anforderungen an die Verhinderung betrügerischer Handlungen 13 ...

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2010 AUSGABE 4 /6 agens Audit & Risk Newsletter   Informationen zu Revision, Risikomanagement und Trainings
agens gedacht, getan
 A K T U E L L E S  Liebe agens Newsletter Leserinnen und Leser, unser Team möchte Sie weiter über Neuigkeiten rund um das Thema Revision und Risikoma-nagement informieren. Diesmal haben wir unseren Schwerpunkt auf das Thema „Schutzbedarfsanalyse in Anlehnung an die Vorgehensweise des BSI“ gesetzt.  Ferner möchten wir Sie auf die geplanten Änderu n-gen der Eigenkapitalregeln für Finanzinstitute (Basel III) und die Verschärfung der Anforderu n-gen an die Verhinderung betrügerischer Handlungen aufmerksam machen. Wir bieten Ihnen zusätzlich die Möglichkeit, mit uns in Dialog zu treten und über die Themen, die Sie interessieren, zu diskutieren. Dafür lade ich Sie herzlich zum agens Bankentrendtag 2010, der am 22./23. September 2010 in Frankfurt am Main stattfinden wird, ein. Sprechen Sie uns an! Ich wünsche Ihnen eine angenehme Lektüre.   
Christof Merz (Geschäftsbereichsleiter) Agenda
 
Schwerpunktthema ................................................................................. 3  Quantitative Impact Study 5 ................................................................................... 3  Aktuelles ................................................................................................ 8  Basel III ............................................................................................................... 8  Risikoberichterstattung gegenüber BaFin nach § 55c VAG  Erfahrungsbericht ........... 11  Anforderungen an die Verhinderung betrügerischer Handlungen ................................ 13  agens Risk Manager mit eigenem Web-Auftritt ........................................................ 15  Fraud-Grundlagen-Seminar am 25.11.2010 in Köln.................................................. 16  Intensiv-Workshop „Risikoorientierte Revisionsplanung im Krankenhaus“ .................. 17  Literatur ...............................................................................................18  Seminartermine .....................................................................................19  Microsoft Excel.......................................................................................20  Who is Who ...........................................................................................22  Impressum ............................................................................................ 23   agens Audit Newsletter 2010 Ausgabe 4/6
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 S C H W E R P U N K T H E M A  Schwerpunktthema Quantitative Impact Study 5 QIS 5 Fünfte quantitative Auswirkungsstudie zu Solvency II Hintergrund zur fünften quantitativen Auswirkungsstudie QIS 5 Die fünfte quantitative Auswirkungsstudie wird von der EU-Kommission als die letzte breit an-gelegte Studie vor der Umsetzung der Solvency II Richtlinie angekündigt. Entsprechend hoch sind die Anforderungen an die Qualität der Ergebnisse. Je besser die Vorgaben in den Technical Specifications in den Berechnungen umgesetzt werden, desto realitätsnäher ist die Einschä t-zung der Auswirkungen und desto solider ist die Grundlage, auf der gegebenenfalls Anpassu n-gen vorgenommen werden können. Die EU-Kommission erwartet, dass mindestens 60 % aller europä ischen Versicherer und min-destens 75 % aller europäischen Versicherungsgruppen an der Studie teilnehmen. Die Versicherer haben bis Ende Oktober dieses Jahres Gelegenheit ihre Ergebnisse an CEIOPS zu leiten, Versicherungsgruppen bis Mitte November. Die Erge bnisse sollen Ende April 2011 veröffentlicht werden.
 
 Abbildung 1: Zeitstrahl für Solvency II und QIS5:  Rahmen für einheitliche Aufsichtsstandards Mit der Verabschiedung der Richtlinie 2009/138/EC (Solvency II Rahmenrichtlini e) wurde durch das Europäische Parlament und die EU-Kommission der Rahmen für einheitliche Aufsichtssta n-dards innerhalb der Europäischen Union geschaffen. Bis zum April 2011 sollen die Regelungen der Richtlinie durch Durchführungsmaßnahmen auf europäischer Ebene weiter ausgestaltet werden. Das so geschaffene neue Aufsichtsregime Solvency II soll bis spätestens zum Jahre 2013 europaweit in nationales Recht umgesetzt und implementiert werden. Commitee of European Insurance and Occupational Pensions Supervisor s Der Zusammenschluss der europäischen Aufsichtsbehörden, das Commitee of European Ins u-rance and Occupational Pensions Supervisors (kurz CEIOPS), berät die europäische Kommiss i-agens Audit Newsletter 2010 Ausgabe 4/6 3
 S C H W E R P U N K T H E M A  on auf allen Stufen des Gesetzgebungsverfahrens zu Solvency II. Unter anderem ha t es im Auftrag der EU-Kommission bereits vier quantitative Auswirkungsstudien (QIS) durchgeführt, die die Entwicklung der Vorgaben zur Eigenmittel - und Solvenzkapitalermittlung von Einzelun-ternehmen und Gruppen begleitet haben. Grundlage der fünften quantitativen Auswirkungsstudie sind die Technical Specific a-tions Die Grundlage für die nun anstehende fünfte qu antitative Auswirkungsstudie (QIS 5) bilden die von der EU-Kommission herausgegebenen Technical Specifications (TS), die weitgehend den gegenwärtigen Stand der quantitativen Anforderungen von Solvency II widerspiegeln, aller-dings noch keine endgültige Festlegung darstellen. Die Datenerhebung zu der von CEIOPS im Auftrag der EU-Kommission geleitete Studie wird auf nationaler Ebene von den jeweiligen Au f-sichtsbehörden durchgeführt.
 
Abbildung 2: Zeitplan QIS5  Teilnahme an der Auswirkungsstudie  Alle Lebens-, Kranken-, Schaden-/Unfall- und Rückversicherer sowie Versicherungs-gruppen unter deutscher Finanzaufsicht sind aufgerufen, an der von der BaFin an gelei-teten deutschen Teiluntersuchung zur QIS5 teilzunehmen. Das schließt grundsätzlich auch Versicherer ein, die nach Art ihres Geschäftes nicht unter die So l-vency II Rahmenrichtlinie fallen. Für diese kann jedoch keine spartenspezifische Hilf e-stellung gegeben werden.  Teilgruppen von internationalen Versicherungsgruppen unter deutscher Finanzaufsicht sind ebenfalls zur Teilnahme eingeladen.  Die Teilnahme an der QIS5 setzt nicht die Teilnahme an einer bisher durchgeführten QIS voraus. Die Teilnahme ist freiwillig. Die Bereitschaft zur Teilnahme gegenüber der BaFin bedeutet keine Verpflichtung Ergebnisse einzureichen. Die bei der BaFin eing e-reichten Ergebnisse haben auch keine aufsichtsrechtlichen Maßnahmen gegenüber dem teilnehmenden Unternehmen zur Folge.  Ziele, die mit der fünften quantitativen Auswirkungsstudie erreicht werden sollen . Weiterentwicklung und Nachkalibrierung der Solvabilitätsanforderungen Wie bereits bei den vorangegangenen Quantitativen Auswirkungsstudien, wird bei QIS5 die agens Audit Newsletter 2010 Ausgabe 4/6 4
 S C H W E R P U N K T H E M A  Solvenzanforderungen unter Solvency I mit den voraussichtlichen Solvenzanforderungen unter Solvency II in der Europäischen Union vergleichen. Letztere wurden seit der vierten quantitati-ven Auswirkungsstudie aus dem Jahr 2008 weiterentwickelt und nachkalibr iert.
Abbildung 3: Entwicklung der Zinsstrukturkurve unter QIS4 und QIS5  Ergebnisse von QIS5 beeinflussen die Durchführungsmaßnahmen zu Solvency II Die Ergebnisse der Untersuchung werden die Diskussion um die Durchführungsmaßnahmen zu Solvency II, die auf der Rahmenrichtlinie aufsetzen, wesentlich beeinflussen. Adressaten der Ergebnisse sind die politischen Entscheidungsträger, die Aufsichtsbehörden und die Intere s-senvertreter in der Versicherungswirtschaft. Kalibrierungs- und Umsetzungstest für die Spezifikationen bzgl. der Solvabilitätsbe-rechnung Die Ergebnisse der letzten quantitativen Auswirkungsstudie QIS4 haben die Notwendigkeit für weitere Adjustierungen aufgezeigt, sei es im Hinblick auf die Kalibrierung der einzelnen Par a-meter, aber auch im Hinblick auf einige grundsätzliche Aspekte der Formel. Die Aufseher sehen in der Finanzkrise weitere Indikatoren, die Kapitalanforderungen zu verschärfen. Die fünfte Quantitative Auswirkungsstudie ist vor allem ein Kalibrierungs - und Umsetzungstest für die Spezifikationen (Technical Specifications = TS), die die technische Grundlage für die Durchführungsmaßnahmen und spätere aufsichtsrechtliche Le itlinien zu Solvency II bilden. Das bedeutet, dass in der QIS5 die Kalibrierung der Solvenzberechnung auf ihre Auswir kungen auf die Solvenzposition der Versicherer getestet und die Bewertungsprinzipien auf ihre Praxistau g-lichkeit überprüft werden sollen. Information über den aktuellen Umsetzungsstand von Solvency II Darüber hinaus dient die fünfte Quantitative Auswirkung sstudie zur Information der Teilneh-mer über ihren derzeitigen Umsetzungsstand von Solvency II und die unternehmensspezif i-schen Auswirkungen.   
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 S C H W E R P U N K T H E M A  Anstehende Aufgaben für die fünfte Quantitative Auswirkungsstudie Solvenzbilanz Zur Bestimmung der QIS5-Solvenzbilanz sind die folgenden Aufgaben auszuführen:  Neubewertung der versicherungstechnischen Verpflichtungen  Neubewertung der Aktiva und sonstigen Passiva  Neubestimmung der Eigenmittel  Berechnung der Solvenzkapitalanforderung (SCR=Solvency Capital Required)  Berechnung der Mindestkapitalanforderung (MCR=Minimum Capital Required) Die Anleitungen für diese Aufgaben finden Teilnehmer in den von der EU -Kommission heraus-gegebenen Technical Specifications von QIS5. Verwendung Standardmodell versus internes Modell Die Rahmenrichtlinie Solvency II gibt für die Berechnung des SCR (Solvency Capital Required) einen Standardansatz, die sogenannte „Standardformel“ vor.  Darüber hinaus gestattet die Richtlinie die Verwendung von internen Modellen für Teile der SCR-Berechnung bzw. für die vollständige SCR-Berechnung. Die Verwendung von internen Modellen ist dabei an die Genehmigung durch die Aufsichtsb e-hörde gebunden. Teilnehmer an dieser Studie, die die Verwendung eines internen Modells planen, sollten sowohl die Ergebnisse für die Standardformel als auch die Ergebnisse für ihr internes Modell einre i-chen. Einzelunternehmensbewertung versus Gruppenbewertung In Versicherungsgruppen sollte sowohl eine Bewertung auf Einzelunternehmensebene als auch eine Gruppenbewertung vorgenommen werden. Ergebnisse nationaler Teilgruppen werden ebenfalls entgegengenommen. Verwendung der Bilanzzahlen zum 31.12 Die Berechnungen für die QIS5 sollten möglichst auf de n Bilanzzahlen zum 31.12.2009 aufset-zen. Falls dies nicht möglich oder praktikabel ist, kann auch die Bilanz aus dem Jahr 2008 analysiert werden. Innerhalb einer Versicherungsgruppe sollte eine einheitliche Wahl getroffen werden, falls auch die Gruppe teilnimmt. Noch ausstehende Aufgabenpakete  Verbesserung der operativen Prozesse  Verfeinerung der Modelle  Einbindung der Modelle in die Risikomanagementabläufe  Frühzeitige Identifizierung der Risiken unter den aktuellen Anforderungen des Solvency II-Rahmenwerks  Um ungewollte Risiken zu reduzieren und damit wertvolles Aktionärskapital zu schonen, müssen noch folgende Maßnahmen getroffen werden: o  Hedging-Programmen für Marktrisiken o  Umschichtungen im Wertpapierportfolio o  Rückversicherungskonstruktionen o  Berücksichtigung entsprechender risikoadäquater Ansätze in der Pr o-duktentwicklung auf langfristige Sicht
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 Kalibrierung ökonomischer Stressszenarien  Einführung einer Illiquiditätsprämie  Bei Kapitalanlagen sind beispielsweise Abhängigkeiten zwischen Aktienanlagen und festverzinslichen Anlagen zu prüfen, auf Risikomodulebene zum Beispiel Abhängigkeiten zwischen Lebens- und Scha-den/Unfallversicherungsunternehmen.  Das versicherungstechnische Risiko für Lebensversicherer: Dieses Risikomodul quantifiziert Gefahren, die versicherungstechnisch mit dem Zeichnen und Verwalten von Lebensgeschäft ve rbunden sind. Der Fokus liegt insbesondere auf der Unsicherheit in biometrischen Erwartu n-gen, Kostensätzen, Ausübungsannahmen über Versicherungsnehmero p-tionen und Stornoerwartungen. In QIS4 standen alle Untermodule auf einer Ebene und korrelierten somit untereinander. Dieser Ansatz wird unter QIS5 beibehalten . Das Risikokapital SCR(Life) ergibt sich durch die Aggregation der Risik o-kapitalien aus den biometrischen Risiken sowie Storno -, Kostenrisiken und Katastrophenrisiko: Sterblichkeitsrisiko Life(mort) Langlebigkeitsrisiko Life(long) Invaliditätsrisiko Life(dis) Stornorisiko Life(lapse) Kostenrisiko Life(exp) Katastrophenrisiko Life(CAT) Revisionsrisiko Life(rev)
 Zusammenfassung QIS5 wird die letzte offiziell von der EU -Kommission mit Unterstützung durch CEIOPS durchge-führte Studie vor der Umsetzung der Solvency II Richtlinie sein, mit Hilfe der die Versich e-rungsunternehmen die Höhe ihres benötigten Solvenzkapitals berechnen können, noch bevor das neue Aufsichtssystem endgültig in Kraft trete n wird. Damit ist QIS5 vor allem ein Kalibri e-rungs- und Umsetzungstest für die Technical Specifications, welche die technische Grundlage  zu Solvency II bilden, und soll somit das Ziel von Solvency II, ein adäquates und risikosensit i-ves System zur ganzheitlichen Unternehmenssteuerung darzustellen, erreichen.   Ansprechpartner: Christof Merz (Geschäftsbereichsleiter) und Torsten Gillesen (Geschäftsbe-reichsleiter)    
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 A K T U E L L E S  Aktuelles Basel III Finanzstabilität Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht erarbeitet derzeit das neue Regelwerk „Basel III . Grundsätzlich sollen mit Basel III die Qualitätsanforderungen an das Eigenkapital verschärft und bessere Liquiditätsvorschriften eingeführt werden. Dahinter steckt die Motivat ion, Banken einerseits für eine nächste Finanzkrise widerstandsfähiger zu machen und andererseits eine zu große Risiko-Bereitschaft einzudämmen. Eigenkapital Nach dem derzeit gültigen Regelwerk teilen sich die bankenaufsichtlichen Eigenmittel auf drei Säulen auf:  Tier 1 Kernkapital  hartes Kernkapital wie klassische Aktien und einbehaltene Gewinne  hybrides Kernkapital wie z. B. nachrangige Bankschuldverschreibungen  Tier 2 Ergänzungskapital Klasse 1 - z. B. Vorsorgereserven gemäß 340f HGB   Klasse 2 - z. B. längerfristig nachrangige Verbindlichkeiten  Tier 3  Drittrangmittel wie kurz- bis mittelfristige nachrangige Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mindestens zwei, aber weniger als fünf Jahren. Mit Basel III sollen nun diese Drittrangmittel abgeschaff t werden. In der Konsequenz müssen Marktpreisrisiken mit „härterem“ Kapital unterlegt werden. Dieses soll in Tier 1 verstärkt we r-den und als "predominant part" = hartes Kernkapital 50 bis 85 Prozent des Kernkapitals au s-machen. Dem hybriden Kernkapital werden zukünftig drei wesentliche Merkmale abverlangt. Es muss  effektiv eingezahlt worden sein  dauerhaft zur Verfügung stehen und  nötigenfalls zur Verlustabdeckung dienen können. Bei Tier 2 entfällt weiterhin die Aufteilung in Ergänzungskapital erster und zweiter Klasse. Mit diesem Vorgehen folgt man den Vorgaben der G20 Staats - und Regierungschefs, die im April 2009 in London und im September 2009 in Pittsburgh wesentliche Anford erungen für das Eigenkapital definiert haben:  Vereinfachung der Struktur des aufsichtlichen Kapitals  Verbesserung der Qualität des aufsichtlichen Kapitals  Verbesserung der Transparenz des aufsichtlichen Kapitals. Exkurs, Internationale Gremien Das Financial Stability Board (FSB) ist ein globales Gremium, das sich aus hochrangigen Ve r-tretern von Finanzministerien, Zentralbanken und Aufsichtsbehörden der G20 -Länder und Spa-nien sowie aus Vertretern der Europäischen Kommission, der internationalen Standardsette r (u. a. BCBS, IAIS, IOSCO) und bedeutender Finanzinstitutionen (u. a. IWF, Weltbank, BIS, EZB) zusammensetzt. Das in Basel ansässige Gremium wurde 1999 als Financial Stability F o-rum (FSF) unter anderem unter dem Eindruck der Asienkrise gegründet und im Ap ril 2009 zum FSB umgewandelt. Seine Aufgabe, die Stabilität des Finanzsystems durch Informationsau s-tausch und Kontrolle zu fördern, nimmt es durch das Plenum, ein Steerin g Committee, drei ständige Ausschüsse und verschiedene Arbeitsgruppen wahr. Das Gremiu m dient als interna-tionaler Koordinator der Arbeiten der nationalen Aufsichtsbehörden und der internationalen abe 4/6 agens Audit Newsletter 2010 Ausg 8
 A K T U E L L E S  Standardsetter. Im Jahr 2009 stand die Finanzmarktkrise eindeutig im Mittelpunkt der Arbeiten des FSB.
Quellen: Jahresbericht 2009, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Bonn  
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 A K T U E L L E S  Liquidität Bei der Frage der Leverage Ratio, einem ausdrücklichen Auftrag des G20 -Gipfels in Pittsburgh, ist Basel III noch nicht allzu weit gelangt. Die Leverage Ratio gibt an, wie stark eine Bank im Vergleich zu ihrem risikogewichteten Eigenkapital verschuldet ist. Gewünscht wird hier, dass die Banken weltweit einen bestimmten Verschuldungsgrad nicht überschreiten und damit kein übersteigertes Risiko mehr eingehen können. Eine Verbindlichkeit dieser V erschuldungsquote wird aktuell zwischen Banken und deren Aufsehern umfangreich diskutiert. Auswirkungsstudien Derzeit laufen zahlreiche Auswirkungsstudien (quantity impact studies), die den Effekt von Basel III auf Kreditinstitute sichtbar machen sollen. Deren quantitative Ergebnisse werden der-zeit noch ausgewertet, liefern aber eine erste Orientierung. Dem zufolge würde der Return on Equity (RoE) essenziell reduziert werden. Dabei wären briti-sche und europäische Banken wesentlich stärker betroffen als U S-amerikanische. Der Hinter-grund liegt u. a. an deren vermehrter Zuwendung zum Kapitalmarkt. US-amerikanische Ban-ken haben in vielen Fällen im Zuge der Finanzkrise ihre Eigenkapitalerfordernisse bereits ve r-mehrt über den Kapitalmarkt decken können und auße rdem zu einem großen Teil auch die Staatshilfen bereits zurückgezahlt. Eine Aufrechterhaltung des RoE-Niveaus auf dem bisherigen Niveau (ca. 13,3 Prozent) würde daher besonders für europäische Banken eine bedeutende Preiserhöhung mit sich führen. Ins -gesamt würden die Banken laut einer separaten Studie einer amerikanischen Investmentg e-sellschaft ca. 162 Milliarden Euro zusätzliches Kapital benötigen. Zeitplan Bis dato gilt das Basel III-Regelwerk noch als Arbeitsfassung. Für Herbst 2010 wird erwartet, dass sich der Baseler Ausschuss auf Vorschläge zu den zahlenmäßigen Anforderungen an Kap i-tal und Liquidität, der sogenannten „Kalibrierung“ , einigen wird. Eine endgültige Umsetzung ist dann stufenweise bis Ende 2012 vorgeseh en (unter der Voraussetzung, dass eine wirtschaftli-che Erholung eingetreten ist).   Ansprechpartner: Björn Regge (Senior Berater)   
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 A K T U E L L E S  Risikoberichterstattung gegenüber BaFin nach § 55c VAG   Erfahrungsbericht 
Die MaRisk sowie die dazugehörigen gesetzlichen Regelungen sind zwischenzeitlich seit mehr als 1 ½ Jahren in Kraft. Die meisten Versicherungsunternehmen haben bereits zum zweiten Mal den nach § 55c VAG erforderlichen Risikobericht an die BaFin versandt. Aus den Rückläufen, Fragen sowie dem Jahresbericht der BaFin aus 2009 lassen sich erste Rückschlüsse über die Schwerpunkte der Prüfungen, aufsichtsrechtlich erwartete Mindestinhalte und zukünftige Ve r-besserungspotenziale ableiten.  Die BaFin führt in ihrem Jahresbericht 2009 aus, dass die Darstellung innerhalb der Berichte häufig sehr kompakt mittels Grafiken und Diagrammen erfolgt. Dies ist für den internen Leser oftmals ausreichend, für aufsichtsrechtliche Zwecke sind die Inhalte jedoch nicht immer ve r-ständlich. Im Gegensatz hierzu werden Berichte, die (fast) ausschließlich aus Textform bestehen seitens der BaFin zwar als verständlich beschrieben, gleichzeitig erschweren diese aber auch die g e-zielte Suche nach Informationen. Sofern die gewählte Darstellung sehr stark quantitativen Charakter hat, werden Risiken mit ei-nem erheblichen Anteil an Expertenschätzungen, wie z. B. dem Reputationsrisiko oder dem Rechtsrisiko als Teil der Operationellen Risiken, aus Sicht der BaFin nicht immer ausreichend dargestellt. Im Gegensatz dazu werden bei zu starker Ausrichtung auf qualitative Risikoanal y-sen die quantitativen Elemente oftmals nicht hinreichend gewürdigt. Aus aufsichtsrechtlicher Sicht erhalten Risikoberichte von daher sinnvollerweise eine Mischung aus qualitativen und quantitativen Darstellungsarten. Für quantifizierbare Risiken wie das Marktrisiko eignet sich somit eine Erläuterung in Textform, die anhand von Tabellen und Grafi-ken für die wichtigsten Kenngrößen zusätzlich veranschaulicht werden. Zusatzinformationen wie Zeitreihen, Sensitivitätsanalysen etc. waren nach Aussage der BaFin in der Regel im Anhang zu finden. Das gleiche galt für ein eventuell beigefügtes Risikoinventar. Da ausgehend von den MaRisk VA alle wesentlichen Risiken zu steuern sind, berichten einige Unternehmen nur über Risiken der Kategorien „wesentlich“ oder höher. Aus Sicht der BaFin ist es bei der Risikoberichterstattung jedoch ratsam, zumindest über alle typischen Risiken zu i n-formieren. Hierdurch soll sichergestellt werden, das s der Vorstand über vorhandene Gefahren in Kenntnis gesetzt wird. Die BaFin führt in ihrem Jahresbericht 2009 zudem aus, dass die meisten Unternehmen dar ü-ber hinaus über alle identifizierten Risiken berichten. Das erfolgte z. B. in Form eines beigefüg-ten Risikoinventars. Andere stellten die Risiken aber auch als Punkte in einem Diagramm dar. Die meisten Risikoberichte lieferten zudem Informationen über die Risikolage nach Einbezi e-hung von risikoreduzierenden Maßnahmen. Die Effizienz dieser Maßnahmen lässt sich aus Sic ht der BaFin jedoch nicht aus den Berichten ableiten. Dies liegt oftmals an der fehlenden vergle i-chenden Brutto- und Nettodarstellung der Risiken. Ein Mangel, den fast alle Berichte aufweisen, ist die fehlende Darstellung von Abhängigkeiten innerhalb der Risiken. Für die Risikosteuerung und die Risikostrategie sind solche Abhängi g-keitsanalysen aus Sicht der BaFin sehr wichtig. Am häufigsten waren Abhängigkeiten noch i n-nerhalb des Marktrisikomoduls zu finden. Die meisten Unternehmen berichteten üblicherweise auch über die Auslastung der wesentl i-chen Limite in Form eines Ampelsystems. Häufigste Triggergröße war nach Auskunft der BaFin in 2009 das erforderliche Risikokapital, ergänzt um andere, zum Teil nur wenig risikosensitive Kenngrößen. Die Schwellen für gelbe und rote Warnstufen hängen dabei stark mit der gewünschten Ausla s-tung des Risikokapitals ab, so dass Branchenstandards seitens der Aufsicht bislang nicht zu er-kennen sind. agens Audit Newsletter 2010 Ausgabe 4/6
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