Die Abwicklung einer Privatinsolvenzoder einer Firmeninsolvenz in der EU
1 page
Deutsch

Die Abwicklung einer Privatinsolvenzoder einer Firmeninsolvenz in der EU

-

Le téléchargement nécessite un accès à la bibliothèque YouScribe
Tout savoir sur nos offres
1 page
Deutsch
Le téléchargement nécessite un accès à la bibliothèque YouScribe
Tout savoir sur nos offres

Description

Die Abwicklung einer Privatinsolvenzoder einer Firmeninsolvenz in der EU ist Sache der einzelnen Länder. Das heißt, jedes Land hat seine eigenen Bestimmungen zur Abwicklung.

Informations

Publié par
Publié le 20 juillet 2015
Nombre de lectures 1
Langue Deutsch

Extrait

Die Abwicklung einer Privatinsolvenzoder einer Firmeninsolvenz in der EU ist Sache der einzelnen Länder. Das heißt, jedes Land hat seine eigenen Bestimmungen zur Abwicklung. Was in Deutschland 6 Jahre dauern kann, kann in England bereits nach 12 Monaten erledigt sein. Das bedeutet nichts anderes, dass sich im Rahmen der Freizügigkeit innerhalb der EU jeder das Land aussuchen kann, in dem die Bedingungen für seinen Fall die günstigsten sind.
Insolvenz kann jeden treen. Dafür gibt es genügend alltäglich Risiken wie Tod, Scheidung, Unglück, Krankheit, Arbeitslosigkeit, Banken, etc. Zu den înanziellen Problemen kommt noch die Abqualiîzierung durch das persönliche Umfeld und die am Arbeitsplatz. Banken kündigen die Konten und Arbeitgeber beschäftigen sich ungern mit Lohnpfändungen. Will man diesem Teufelskreis entkommen, muss man sich in Deutschland einer „Wohlverhaltensphase“ unterwerfen. Diese kann bis zu 6 Jahre dauern und endet mit der Restschuldbefreiung. Alle Beträge, die in dieser Zeit über der Pfändungsgrenze liegen, werden an die Gläubiger weitergeleitet.
Andere Länder sind eher von dem Gedanken geleitet, einen Schuldner so schnell wie möglich wieder arbeitsfähig und damit steuerfähig zu machen. Damit werden auch die Sozialkassen entlastet. Zu diesen Ländern gehört insbesondere England. Deshalb ist das englische Insolvenzrecht schnell, unbürokratisch und garantiert eine weitreichende Befreiung von der Restschuld. Eine Restschuldbefreiung kann bei ordentlicher Abwicklung in England bereits nach 12 Monaten erfolgen.
Im Rahmen der Freizügigkeit in der EU können natürlich auch deutsche Bürger davon Gebrauch machen und die Insolvenz England persönlich einleiten. Die Auagen der englischen Insolvenzordnung sind durchaus erfüllbar. Allerdings sollten das nur diejenigen selbst versuchen, die ausreichende Kenntnisse im englischen Recht und im Amtsenglisch besitzen.
An dieser Stelle setzt der Service von Ambassador Europe an. Ambassador Europe plant gemeinsam mit seinen Mandanten individuell und persönlich den Weg nach England und unterstützt sie fachkundig während der gesamten Zeit des Verfahrens. So soll der Betroene bestmöglich durch das Verfahren geleitet werden, so dass am Ende das gemeinsame Ziel erreicht werden kann: Eine Restschuldbefreiung nach (nur) 12 Monaten.
  • Univers Univers
  • Ebooks Ebooks
  • Livres audio Livres audio
  • Presse Presse
  • Podcasts Podcasts
  • BD BD
  • Documents Documents