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Publié par | COURT-OF-JUSTICE-OF-THE-EUROPEAN-UNION |
Nombre de lectures | 34 |
Langue | Deutsch |
Poids de l'ouvrage | 7 Mo |
Extrait
Gerichtshof
der
Europäischen Gemeinschaften
Begegnung von Justiz und Hochschule
am 27. und 28. September 1976
Berichte
LUXEMBURG Gerichtshof
der
Europäischen Gemeinschaften
ty
VCVHIA/
Begegnung von Justiz und Hochschule
am 27. und 28. September 1 976
Berichte
LUXEMBURG Hinweis
— Die Originalfassung des Berichts (I) von Herrn Kammerpräsidenten H.
Kutscher wurde in deutscher Sprache erstellt.
— Dieg des Berichts (II) von Herrn Professor C. Hamson
wurde in englischer Sprache erstellt.
— Die Originalfassung des Berichts (III) von Herrn F. Dumon, Erster General
anwalt bei der belgischen Cour de Cassation, wurde in französischer
Sprache erstellt.
— Die Originalfassung des Berichts (V) von Herrn Generalanwalt J. P. Warner
wurde in englischer Sprache erstellt.
— Dieg des Berichts (VI) von Herrn Richter P. Pescatore
wurde in französischer Sprache erstellt.
Da die Manuskripte innerhalb sehr kurzer Fristen übersetzt und gedruckt
werden mußten, war es den Verfassern nicht möglich, die Übersetzung ihrer
Texte überprüfen zu lassen. Vorwort
Am Ende einer Tätigkeit, die bald 25 Jahre erreichen wird, hat
der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften den Anstoß zu neuartigen
Überlegungen über seine Auslegungsmethoden gegeben.
Der Zeitpunkt hierfür schien um so günstiger, als der Gerichtshof nach der
Zunahme der Vorabentscheidungsersuchen aufgrund des Vertrages von Rom
nunmehr eine wachsende Zahl von Fragen zur Auslegung des Brüsseler Über
einkommens über die gerichtliche Zuständigkeit auf sich zukommen sieht.
Es lag deshalb in ganz besonderem Maße im Interesse des Gerichtshofes, die
obersten Richter und Staatsanwälte der Mitgliedstaaten mit berufenen Ver
tretern der nationalen Anwaltschaft und bekannten Hochschullehrern zu
sammenzubringen, um seine gesamte Rechtsprechung ihrer Kritik zu unter
breiten. Dies war das Hauptanliegen der Begegnung von Justiz und Hoch
schule, die am 27. und 28. September 1976 im Luxemburg stattfand und mehr
als 150 Teilnehmer zählte.
Es empfahl sich ferner, diese außergewöhnliche Gelegenheit dazu zu nutzen,
den neun Justizministern die Möglichkeit zu bieten, zum erstenmal mit sämt
lichen führenden Vertretern der Rechtsprechung aus den Gemeinschaften zu
sammenzutreffen und sich eine Gesamtbilanz über die Vitalität des Gemein
schaftsrechts in jedem unserer Länder vortragen zu lassen und Vergleiche
anzustellen.
Drei Berichte führten in die Diskussion der Auslegungsmcthoden des Gerichts
hofes ein. Um das Feld der Kritik so weit wie möglich abzustecken, mußten drei
Berichterstatter unterschiedlicher Herkunft herangezogen werden. Während
Herr Kutscher, damals Präsident einer Kammer des Gerichtshofes, die Früchte
seiner reichen Erfahrung zu einem Werk beisteuerte, das er in dessen Mitte
selbst mitgestaltet hatte, kam zwei weiteren Berichterstattern die Aufgabe zu,
ihre Kritik von einer außerhalb dieses Rechtsprechungsorgans stehenden Warte
aus vorzutragen. Ein hoher Angehöriger der Justiz, Herr Dumon, Erster
Avocat général bei der belgischen Cour de Cassation, sowie ein hervorragender
britischer Hochschullehrer, Herr Hamson, vormals Professor in Cambridge, waren in besonderem Maße dazu berufen, sich sowohl zur Lehre als auch zur
Praxis zu äußern, und zwar je nach der Auffassung, die den Juristen der
kontinentalen Staaten oder der Common-Law-Staaten eigen ist.
Auf der Grundlage dieser drei bedeutenden Dokumente wurde unter dem
Vorsitz zunächst von Herrn Generalanwalt Trabucchi, dann von Herrn Kam
merpräsidenten O'Keeffe, eine lebhafte, gehaltvolle und abwechslungsreiche
Diskussion geführt.
Vielfältige Themen wurden dabei behandelt. Zustimmung und Kritik lösten
einander ab, häufig sogar seitens derselben Diskussionsteilnehmer. Auch auf
die Gefahr einer übermäßigen Vereinfachung der Debatte hin seien unter den
am häufigsten angesprochenen Problemen nur die erwähnt, die von Professor
Hamson über die unmittelbare Wirkung der Verträge als Ergebnis des Urteils
in der Rechtssache Van Gend und Loos sowie vom Ersten Avocat général
Dumon über die in dem Urteil Defrenne anerkannte Gleichheit des Entgelts
für Männer und Frauen aufgeworfen wurden. Die Zeit reichte zweifellos
nicht aus, um die Debatte zu Ende zu führen. Zumindest gaben Zahl, Ansehen
und die unterschiedliche nationale Flerkunft der Diskussionsteilnehmer (')
ihrer kritischen Prüfung einen dichten Gehalt in einer beachtlichen geistigen
Gemeinschaft.
Im informativen Teil der Begegnung, dem der zweite Tag gewidmet war,
konnten vor derselben Zuhörerschaft, der sich die Justizminister der Mitglied
staaten oder deren Vertreter angeschlossen hatten (-), die verschiedenen Be
kundungen der Vitalität des Gemeinschaftsrechts erörtert werden.
(') Trotz eines ausgefüllten Zeitplanes konnten das Wort erpreifen:
Herr Olmi, Generaldirektor des Juristischen Dienstes der Kommission der EG ; Sir Walker-
Smith, Vorsitzender des Rechtsausschusses des Europäischen Parlaments; Vicomte Gans-
hof van der Meersch, ehemals Procureur general bei der Gour de Gassation beige; Pro
fessor Van Gerven, Löwen; Professor Lando, Kopenhagen; Professor Boerncr, Köln;
Rechtsanwalt Deringer, Köln; Herr Monguilan, Erster Präsident der Cour de Cassation
de France; Herr Touffait, Procureur general hei der ("our de Cassation de France; Herr
Bellet, Kammerpräsident bei der Cour de Cassation de France; Professor Vedel, Paris;
Professor Teitgen, Paris; Rechtsanwalt Catalano, Rom; Professor Monaco, Rom; Senator
Bosco, Rom; Professor Ubertazzi, Mailand; Conseiller Liesch, Luxemburg; Professor
Verloren van Themaat, Utrecht; Professor Schermers, Amsterdam; Lord Denning, Master
of the Rolls, London; Professor Lipstein, Cambridge; Professor Graveson, London;
Professor Lawton, Belfast.
(2) Herr van Agt für die Niederlande; Lord Elwyn-Jones für Großbritannien und Lord King
Murray; Herr Møller für Dänemark; Herr Erkel für die Bundesrepublik Deutschland;
Herr Guichard für Frankreich; Herr Cooney für Irland ; Herr Bonifacio für Italien und Herr
Krieps für Luxemburg. Zunächst waren die Minister über die Ergebnisse der Debatte vom Vortag
über die Auslegungsmethoden des Gerichtshofes zu unterrichten. Diese Auf
gabe kam dem Richter Mertens de Wilmars zu.
Dann schilderte Generalanwalt J. P. Warner die Entwicklung der Tätigkeit
des Gerichtshofes seit ihren Anfängen, während Herr Gundelach, Mitglied
der Kommission, die Auslegungsschwierigkeiten aufzeigte, die sich auch der
Kommission bieten.
Schließlich war ein Gesamtüberblick über die Voraussetzungen zu geben, unter
denen die Verträge und Verordnungen von den nationalen Gerichten ange
wandt werden. Diese Aufgabe war dem Richter Pescatore anvertraut, der die
jeweilige Entwicklung der nationalen Rechtsprechung, die erzielten Fort
schritte und die hier und da noch bestehenden Schwierigkeiten unterstrich.
In einer reich belegten und scharfsinnigen Ansprache zeigte dann Herr van
Agt, Vorsitzender des Rates der Justizminister der Gemeinschaft, die Inte-
grationsentwicklung durch die Rechtsprechung des Gerichtshofes und der
nationalen Gerichte und sprach ihnen das Vertrauen der Mitgliedstaaten aus.
Welche Schlußfolgerungen lassen sich aus einer solchen Begegnung ziehen?
Zunächst kann die Originalität der auf diese Weise erprobten Formel für neue
Entwicklungen beibehalten werden. Es erscheint zweckmäßig, ein Recht
sprechungswerk, das den Weg zu einer engeren Zusammenarbeit zwischen
Lehre und Praxis dem Gerichtshof und den nationalen Rechtsprechungs
organen zu öffnen in der Lage ist, der konstruktiven Kritik einer solchen Ver
sammlung zu unterbreiten. Einige Teilnehmer hatten sogar die Absicht, diese
Methode in ihrem eigenen Bericht zu übernehmen.
Diese auf höchstem Niveau abgehaltene Begegnung hat ferner die wesent
lichen Aspekte des Gemeinschaftsrechts deutlich gemacht. Die so häufig für
notwendig erklärte Einheit der Rechtsprechung hat gezeigt, wie sehr eine
solche Zuhörerschaft den Grundlagen eines allen Mitgliedstaaten gemein
samen Rechts verbunden war, das die Vereinigung ihrer Staatsangehörigen
in den Bindungen eines einheitlich ausgelegten und angewendeten Gesetzes
ermöglicht.
Die enge Zusammenarbeit zwischen den nationalen Gerichten und dem Ge
richtshof erwies sich im übrigen als entscheidender Faktor für den Erfolg des
Gemeinschaftsrechts. Die dazu ergangene Rechtsprechung wurde nämlich
aufgrund einiger tausend Fragen, die mehrere hundert Gerichte gestellt hatten,
in einer Atmosphäre gegenseitigen Vertrauens nach und nach ausgebildet. In Wahrheit war der nationale Richter aufgrund seiner Initi