Bulletin der Europäischen Gemeinschaften. Nr. 2 1988 21. Jahrgang
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ISSN 0378-3707 Bulletin der Europäischen Gemeinschaften Kommission Nr. 2 1988 21. Jahrgang Das Bulletin der Europäischen Gemeinschaften berichtet monatlich (11 Ausgaben pro Jahr) über die Tätigkeit der Kommission und der übrigen Gemeinschaftsorgane. Es wird vom Generalsekretariat der Kom­mission der Europäischen Gemeinschaften (Rue de la Loi 200, B-1049 Brüssel) in den Amtssprachen der Gemeinschaft herausgegeben. Der Nachdruck ist nur mit Quellenangabe gestattet. Um das Nachschlagen in den verschiedensprachigen Ausgaben des Bul­letins zu erleichtern und ihre Übereinstimmung zu gewährleisten, werden die Texte nach folgendem System numeriert: Die erste Zahl bezeichnet den Teil, die zweite das Kapitel und die letzte Zahl bzw. die beiden letzten Zahlen die laufenden Nummern in jedem Kapitel. Verweisungen werden also nach folgendem Muster angegeben: Bull. EG 1 -1 987, Ziff. 1.1.3 bzw. 2.2.36. Beilagen werden in unregelmäßigen Abständen in Form gesonderter, aber zum Bulletin gehörender Hefte veröffentlicht. Sie werden jahrgangsweise gesondert durchnumeriert. Sie enthalten amtliche Texte der Kommission (Mitteilungen an den Rat, Programme, Berichte, Vorschläge). Printed in Belgium Bulletin der Europäischen Gemeinschaften Kommission EGKS —EWG —EAG Kommission der Europäischen Gemeinschaften Generalsekretariat Brüssel Nr. 2 1988 21.

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ISSN 0378-3707
Bulletin
der Europäischen
Gemeinschaften
Kommission
Nr. 2 1988 21. Jahrgang Das Bulletin der Europäischen Gemeinschaften berichtet monatlich
(11 Ausgaben pro Jahr) über die Tätigkeit der Kommission und der
übrigen Gemeinschaftsorgane. Es wird vom Generalsekretariat der Kom­
mission der Europäischen Gemeinschaften (Rue de la Loi 200, B-1049
Brüssel) in den Amtssprachen der Gemeinschaft herausgegeben.
Der Nachdruck ist nur mit Quellenangabe gestattet.
Um das Nachschlagen in den verschiedensprachigen Ausgaben des Bul­
letins zu erleichtern und ihre Übereinstimmung zu gewährleisten, werden
die Texte nach folgendem System numeriert: Die erste Zahl bezeichnet
den Teil, die zweite das Kapitel und die letzte Zahl bzw. die beiden letzten
Zahlen die laufenden Nummern in jedem Kapitel. Verweisungen werden
also nach folgendem Muster angegeben: Bull. EG 1 -1 987, Ziff. 1.1.3 bzw.
2.2.36.
Beilagen werden in unregelmäßigen Abständen in Form gesonderter, aber
zum Bulletin gehörender Hefte veröffentlicht. Sie werden jahrgangsweise
gesondert durchnumeriert. Sie enthalten amtliche Texte der Kommission
(Mitteilungen an den Rat, Programme, Berichte, Vorschläge).
Printed in Belgium Bulletin
der Europäischen
Gemeinschaften
Kommission
EGKS —EWG —EAG
Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Generalsekretariat
Brüssel
Nr. 2 1988 21. Jahrgang
Manuskript abgeschlossen im April 1988 Informationsdienst Bulletin
Leser, die nach Erscheinen dieser Bulletinnummer zu deren Inhalt weitere Informationen
erhalten möchten (Zeitpunkt einer Beschlußfassung durch den Rat, von Stellungnahmen
des Europäischen Parlaments und des Wirtschafts- und Sozialausschusses, Nummer des
entsprechenden Amtsblatts usw.), werden gebeten, sich zu diesem Zweck an den Dokumen­
tationsdienst bei den Presse- und Informationsbüros in Bonn, Berlin und München zu
wenden, die unter folgenden Rufnummern zu erreichen sind:
Bonn: 02 28/53 00 90
Berlin: 30/8 92 40 28
München: 0 89/23 99 29 00
Mitteilung an den Leser (Hinweise und Fußnoten)
(Ziff. ...) = Hinweis auf eine Ziffer innerhalb des vorliegenden Bulletins
(J) = Hinweis auf ein anderes Bulletin, ein Amtsblatt, eine Beilage oder irgendeine andere
Quelle
tlichte Abkürzungen für die Bezeichnung bestimmter Währungseinheiten in den verschiedenen Vereinhe
Spracher der Gemeinschaft:
ECU = Europäische Wahrungseinheit
BFR = Belgische frank / Franc beige
DKR = Dansk krone
DM = Deutsche Mark
DR = Drachma
ESC = Escudo
FF = Franc français
HFL Nederlandse gulden (Hollandse florijn) =
IRL Irish pound / Punt =
LFR Franc luxembourgeois =
LIT = Lira italiana
PTA = Peseta
UKL Pound sterling =
USD United States Dollar Inhalt
EIL WICHTIGE EREIGNISSE
1. Europäischer Rat in Brüssel 8
2. Soziale Dimension des Binnenmarktes 26
3. Sonstige wichtige Daten , 29
TTC II O TÄTIGKEITEN
I CIL £L IM FEBRUAR 1988
1. Schaffung einer Gemeinschaftsstruktur 32
— Wirtschafts- und Währungspolitik
— Binnenmarkt 3
— Unternehmenspolitik4
— Industrielle Strategie und Dienstleistungen 36
— Forschungs- und Technologiepolitik8
— Telekommunikation, Informationsindustrie und Innovation 42
— Zollunion und indirekte Steuern 4
— Wettbewerb 4
— Finanzinstitutionen und Gesellschaftsrecht 50
— Beschäftigung, Bildung und Sozialpolitik
— Maßnahmen im kulturellen Bereich2
— Regionalpolitik 53
— Koordinierung der Strukturinstrumente 54
— Umwelt und Verbraucher5
— Agrarpolitik7
— Fischereipolitik 6
— Verkehrspolitik9
— Energiepolitik 70 2. Auswärtige Beziehungen 71
— Neue multilaterale Handelsverhandlungen 7
— Handelspolitik2
— Beziehungen zu den Industrieländern5
—n zu anderen Ländern und Regionen 77
• Mittelmeerländer
• Länder Asiens8
•r Lateinamerikas 79
• Staatshandelsländer
— Entwicklungspolitik
— Internationale Organisationen und Konferenzen 83
— Diplomatische Beziehungen 84
3. Finanzierung der Gemeinschaftstätigkeiten5
— Haushaltspläne
— Finanztätigkeiten7
4. Politische und institutionelle Fragen 89
— Europäische Politische Zusammenarbeit
— Europapolitik — Beziehungen zwischen den Organen 92
— Institutionen und Organe der Gemeinschaften 93
• Europäisches Parlament 9
• Rat 98
• Kommission 100
• Gerichtshof
• Wirtschafts-und Sozialausschuß 119
• Europäische Investitionsbank 121
5. Statistische Nachrichten5
I fcll- DOKUMENTATION
1. ECU 128
2. Zusätzliche Hinweise auf das Amtsblatt 130
3. Verstoßverfahren 131
4. Eurobarometer3 Beilagen 1987
1/87 Die Einheitliche Akte muß ein Erfolg werden — Arbeitspro­
gramm der Kommission für Europa
2/87 25. März 1987: Dreißigster Jahrestag der Unterzeichnung der
Römischen Verträge
3/87 Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV)
"4/87 Neue Impulse für die Aktion der Europäischen Gemeinschaft
im kulturellen Bereich
Beilagen 1988
1 /88 Arbeitsprogramm der Kommission für 1988
In Vorbereitung TEIL 1
WICHTIGE
EREIGNISSE 1. Europäischer Rat von Brüssel
Es wird ferner eine Obergrenze für die Verpflich­1.1.1. Der Europäische Rat der zwölf
tungsermächtigungen im Jahre 1992 festgesetzt Staats­ bzw. Regierungschefs ist vom 11. bis
und eine geordnete Entwicklung der Verpflich­
13. Februar in Brüssel unter dem Vorsitz n sowie die Aufrechterhaltung
von Bundeskanzler Kohl zusammengetre­ eines genauen Verhältnisses zwischen Verpflich­
ten. Die Tagung endete mit der einvernehm­n und Zahlungsermächtigun­
lichen Annahme aller Schlußfolgerungen zu gen vorgesehen (...).
dem Komplex „Die Europäische Akte muß
Die jährlichen Haushaltspläne der Gemein­ein Erfolg werden — eine neue Perspektive
schaften für die Haushaltsjahre 1988 bis für Europa" (1 ). Auch der Rat „Allgemeine
1992 sind innerhalb dieser Obergrenzen Angelegenheiten" hat auf seiner Tagung
festzustellen. vom 22. Februar Einvernehmen in den Fra­
gen erzielt, mit denen der Europäische Rat
ihn befaßt hat. Agrarausgaben
Der erfolgreiche Verlauf des Europäischen
Bezugsrahmen Rates ist für die Gemeinschaft von höchster
Bedeutung. Die Beschlüsse machen den Weg
3. Die jährliche Steigerungsrate der Ausgaben des für die Vollendung des Binnenmarkts und
EAGFL, Abteilung Garantie (...), darf 74% der die flankierende Politik frei. Die Gemein­
jährlichen Steigerungsrate des BSP der Gemein­
schaft verfügt nunmehr über die erforderli­
schaft nicht überschreiten.
chen Mittel, um diese Aufgaben zu erfüllen.
Auf der Grundlage der vom Vorsitz erarbei­ 4. Bei den Ausgaben des EAGFL, Abteilung Ga­
teten Kompromißvorschläge kam eine Eini­ rantie, handelt es sich um die Ausgaben zu Lasten
gung zustande, bei der die Kohärenz sämtli­ der Titel 1 und 2 (EAGFL, Abteilung Garantie)
cher Kommissionsvorschläge in den Punk­ des Einzelplans III, Teil Β des Haushaltsplans,
abzüglich der Beträge, die dem Absatz von AKP­ten Obergrenze der Eigenmittel der Gemein­
Zucker, den Erstattungen im Rahmen der Nah­schaft, Haushaltsdisziplin und Haushalts­
rungsmittelhilfe und den Zahlungen der Erzeuger
führung, System der eigenen Mittel, flankie­ im Rahmen der Zucker­ und Isoglukoseabgaben
rende Politik (einschließlich Reform der entsprechen, sowie abzüglich etwaiger sonstiger
Strukturfonds), Reform der Gemeinsamen Einnahmen, die künftig aus dem Agrarsektor flie­
Agrarpolitik sowie Korrektur der Haus­ ßen.
haltsungleichgewichte gewahrt bleibt.
In den Haushaltsjahren 1988— 1992 sind auch die
Kosten der systematischen Niedrigerbewertung
neuer Lagerbestände, beginnend mit dem Zeit­
punkt der Einlagerung, innerhalb des genannten Schlußfolgerungen des
Rahmenbetrags zu finanzieren. Europäischen Rates (Auszüge) ( 2 )
Der Rat veranschlagt in jedem Jahr die zur Finan­
zierung der Kosten der Niedrigerbewertung der
Haushaltsdisziplin und Bestände erforderlichen Mittel in seinem Haus­
Ha ushaltsführung haltsplanentwurf. Ferner ist die Verordnung 1883/
78 des Rates dahin gehend zu ändern, daß die
Niedrigerbewertung der Bestände in dem betref­
Einleitung fenden Zeitraum zwingend vorgeschrieben wird,
damit bis 1992 eine normale Lage bei den Bestän­
1. Die Haushaltsdisziplin wird gemäß den den erreicht wird.
Schlußfolgerungen des Europäischen Rates von
Brüssel (29. und 30. Juni 1987) (3 ) angewandt.
(') Beilage 1/87 —Bull. EG und Bull. EG 2­1987, Ziff. 1.1.1
Obergrenzen ff.
(2) Einige Textstellcn sind gestrichen worden (...). Außer&

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