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Publié par | EUROPEAN-COMMISSION |
Nombre de lectures | 32 |
Langue | Deutsch |
Poids de l'ouvrage | 31 Mo |
Extrait
ISSN 0378-3707
Bulletin
DER EUROPÄISCHEN
GEMEINSCHAFTEN
Kommission
Nr. 4 1979
12. Jahrgang Das Bulletin der Europäischen Gemeinschaften berichtet monatlich (11
Ausgaben pro Jahr) über die Tätigkeit der Kommission und der übrigen
Gemeinschaftsorgane. Es wird vom Generalsekretariat der Kommission
der Europäischen Gemeinschaften (rue de la Loi 200, B-1049 Brüssel) in
den Amtssprachen der Gemeinschaft sowie in Spanisch herausgegeben.
Der Nachdruck ist nur mit Quellenangabe gestattet.
Um das Nachschlagen in den verschiedensprachigen Ausgaben des Bul
letins zu erleichtern und ihre Übereinstimmung zu gewährleisten, werden
die Texte nach folgendem System numeriert: Die erste Zahl bezeichnet
den Teil, die zweite das Kapitel und die letzte Zahl bzw. die beiden letzten
Zahlen die laufenden Nummern in jedem Kapitel. Verweisungen werden
also nach folgendem Muster angegeben: Bull. EG 1-1979, Ziff. 1.1.3. bzw.
2.2.36.
Beilagen werden in unregelmäßigen Abständen in Form gesonderter, aber
zum Bulletin gehörender Hefte veröffentlicht. Sie werden jahrgangsweise
gesondert durchnumeriert. Sie enthalten amtliche Texte der Kommission
(Mitteilungen an den Rat, Programme, Berichte, Vorschläge). Die Beilagen
erscheinen nicht in Spanisch.
Printed in Belgium BULLETIN
DER
EUROPÄISCHEN
GEMEINSCHAFTEN
Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl e Wirtschaftsgemeinschaft e Atomgemeinschaft
Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Generalsekretariat
Brüssel
Nr. 4
1979
Manuskript abgeschlossen Im Mai 1979 12. Jahrgang inhalt
TEIL 1 WICHTIGE EREIGNISSE
1. Griechenland : Abschluß der Beitrittsverhandlungen — Eine
Gemeinschaft der Zehn ab 1. Januar 1981 7
2. Tokio-Runde : Abschluß der multilateralen Verhandlungen —
Gesamtergebnisse — „Auflegen der Vereinbarungen zur Para
phierung" 9
3. Gemeinschaft und europäische Menschenrechtskonvention —
Memorandum der Kommission zum etwaigen Beitritt der Gemein
schatten 17
4. Wettbewerbspolitik : Bericht 1978 — Die von der Kommission
durchgeführten Maßnahmen 20
TÄTIGKEITEN
IM APRIL 1979
1. Aufbau der Gemeinschaft8
— Wirtschafts- und Währungspolitik
— Binnenmarkt und gewerbliche Wirtschaft 29
— Zollunion 33
— Wettbewerb4
— Beschäftigung und Sozialpolitik 37
— Umwelt und Verbraucherschutz 41
— Agrarpolitik 45
— Fischereipolitik 50
— Verkehrspolitik2
— Energiepolitik
— Forschungs- und Entwicklungspolitik, Wissenschaft und Bildung 56
— Wissenschaftliche und technische Information und Informations
management 61 2. Erweiterung und Außenbeziehungen 62
— Beitrittsverhandlungen
— Bilaterale Beziehungen zu den Bewerberländern .... 6
— Handelspolitik 63
— Entwicklungspolitik6
— Seerecht 70
— Internationale Organisationen 71
— Bilaterale und regionale Beziehungen
— Politische Zusammenarbeit9
3. Institutionelle und politische Fragen 8
—e Entwicklung — Europapolitik
— Institutionen und Organe der Gemeinschaften2
Europäisches Parlament
Rat 98
Kommission 100
Gerichtshof 102
Rechnungshof9
Wirtschafts- und Sozialausschuß 10
Europäische Investitionsbank 115
— Finanzierung der Gemeinschaftstätigkeiten
DOKUMENTATION
1. Rechnungseinheiten 126
2. Zusätzliche Hinweise auf das Amtsblatt 130
3. Verstoßverfahren 133
Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften Beilagen 1979
1/79 Europäische Union — Jahresberichte für 1978
2/79 Beitritt der Gemeinschaften zur Menschenrechtskonvention
Memorandum der Kommission /
1
WICHTIGE
EREIGNISSE Vereinheitlichte Abkürzungen für die Bezeichnung bestimmter Währungseinheiten in den
verschiedenen Sprachen der Gemeinschaft :
BFR = Belgische frank / Franc beige
LFR = Franc luxembourgeois
DKR = Dansk krone
FF = Franc français
DM = Deutsche Mark
LIT = Lira italiana
HFL = Nederlandse gulden (Hollandse florijn)
UKL = Pound sterling
IRL = Irish pound
USD = United States Dollar 1. Griechenland :
Abschluß der Bei
trittsverhandlungen
Beitritt Griechenlands
Ganz wesentliche, ja entscheidende FortEine Gemeinschaft der Zehn
schritte in den Bereichen Übergangsmaß
ab 1. Januar 1981
nahmen, Landwirtschaft und Sozialpoli
tik (4) wurden auf der 10. Ministertagung
am 20. Dezember 1978 in Brüssel erzielt. 1.1.1. Am 1. Januar 1981 wird Griechen
land der zehnte Mitgliedstaat der Gemein
Die Ministerkonferenz vom 3. April
schaft. Die Beitrittsverhandlungen wurden
dauerte kaum eine Stunde. Ihr waren aber
anläßlich einer Konferenz auf Minister
eine intensive Koordinierung zwischen den
ebene am 3. April 1979 in Luxemburg mit
Mitgliedstaaten und umfangreiche Vorbe
einer Einigung über die noch offenen Pro
reitungen der griechischen Delegation und
bleme abgeschlossen. So kann nunmehr der
der Gemeinschaft vorausgegangen. Vize
Beitrittsvertrag in Kürze unterzeichnet wer
präsident Natali und die Kommissions
den. Diese Unterzeichnung soll am 28. Mai
dienststellen hatten insbesondere den Auf
in Athen stattfinden.
trag, die Lösungen für die Haushaltspro
bleme mit Zahlenangaben zu untermauern.
Im Anschluß an diese Tagung auf Minister
ebene fand am 6. April eine Tagung der Abschluß der mehr als
Stellvertreter statt, die von der Ministerzweieinhalbjährigen Verhandlungen
konferenz angesetzt worden war, um
bestimmte Punkte zu klären und einigen 1.1.2. Die Tagung vom 3. April bezeichnet
Texten ihre endgültige Fassung zu geben, den erfolgreichen Abschluß eines am 12.
ohne die Ergebnisse der Ministertagung Juni 1975 eingeleiteten Verfahrens. An die
jedoch noch in Frage zu stellen. sem Tag nämlich hatte Griechenlad seinen
Beitrittsantrag gestellt i1). In ihrer Stellung
nahme vom 28. Januar 1976 (2) hatte die
Kommission eine „eindeutig positive" Ant Positive Ergebnisse in allen Bereichen
wort auf den griechischen Antrag und die
Eröffnung der Verhandlungen über den Bei 1.1.3. Die schwierigsten noch offenen Pro
tritt Griechenlands empfohlen. Am 9. Fe
bleme — für die auf den Tagungen vom
bruar 1976 hatte der Rat seinerseits den
3. und 6. April Lösungen gefunden wur
griechischen Antrag befürwortet. Am
den — betrafen budgetåre Fragen sowie
27. Juli 1976 (3) wurden die Verhandlun
einige Aspekte des sozialen Bereichs und
gen in Brüssel durch eine Ministerkonfe
die außenpolitischen Verpflichtungen der
renz eröffnet, auf der beide Parteien über
Gemeinschaft.
einkamen, in den Verhandlungen davon
Haushaltsprobleme und eigene Mittel: auszugehen, daß Griechenland den ge
Während einer Übergangszeit von fünf meinschaftlichen Besitzstand vorbehalt
Jahren wird Griechenland eine degressive lich der erforderlichen Übergangsbestim
mungen übernimmt.
0 Bull. EG 6-1975, Ziff. 1201 bis 1212. Die Verhandlungen erforderten bis zu
0. EG 1-1976,. 1101 bis 1111 und Beilage
ihrem Abschluß 24 Tagungen auf Minister
2/76 — Bull. EG.
ebene und 24 Tagungen auf Stellvertreter (8) Bull. 7/8-1976, Ziff. 1201 bis 1205.
ebene (Botschafter). (4) Bull. EG 12-1978, Ziff. 1.2.1 bis 1.2.3.
Bull. EG 4-1979 Beitritt Griechenlands Beitritt Griechenlands
In einer Pressekonferenz vom 4. April 1979 Erstattung seiner auf der Grundlage des
begrüßte Herr Natali diese Einigung, die er Faktors Bruttosozialprodukt/Mehrwert
als ausgewogen bezeichnete, und betonte steuer berechneten Zahlungen gewährt (im
im übrigen, daß der Beitritt Griechenlands ersten Jahr 70 %, dann 50 %, 30 %, 20 %
den ersten Schritt hin zu einer Gemeinschaft bzw. 10 %). Ferner werden die im Dezem
darstellt, die sich bewußter ihrer mittel-ber vereinbarten Maßnahmen für Baum
meerischen Komponente zuwendet. wolle, Feigen und getrocknete Weintrauben
mit Beginn des ersten Wirtschaftsjahrs
nach dem Beitritt angewendet. Ferner
wurde beschlossen, die erste Annäherung
bei der Beihilfe für die Olivenölerzeugung
im Vorgriff schon am 1. Januar 1981 statt
am 1. November 1981, wenn das erste
Wirtschaftsjahr nach dem Beitritt eigent
lich beginnt, vorzunehmen (die zweite An
näherung erfolgt nach wie vor mit Beginn
des zweiten Wirtschaftsjahres).
Geht man also von einem hypothetischen
Haushalt für 1979 aus, so steht Griechen
land im ersten Jahr nach seinem Beitritt
ein Betrag von netto 80 Millionen ERE zur
Verfügung.
Soziale Angelegenheiten: Die letzten Pro
bleme wurden geklärt. Hinsichtlich des
Zugangs für Familienangehörige griechi
scher Arbeitnehmer, die in einem anderen
Mitgliedstaat beschäftigt sind,