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Publié par | EUROPEAN-COMMISSION-DIRECTORATE-GENERAL-FOR-MARITIME-AFFAIRS-AND-FISHERIES |
Nombre de lectures | 18 |
Langue | Deutsch |
Poids de l'ouvrage | 18 Mo |
Extrait
Grünbuch
Die Zukunft der Gemeinsamen
Fischereipolitik
Bandii
Anwendung der
Europäische Kommission Grünbuch
Die Zukunft der Gemeinsamen
Fischereipolitik
Band II
Anwendung der gemeinschaftlichen Regelung für die Fischerei und die
Aquakultur im Zeitraum 1993-2000
Wirtschaftliche und soziale Lage der Küstenregionen
Lage der Bestände und voraussichtliche Entwicklung
Europäische Kommission Umschlagfoto: © Lionel Flageul
Zahlreiche weitere Informationen zur Europäischen Union sind verfügbar über Internet, Server Europa
(http://europa.eu.int).
Bibliografische Daten befinden sich am Ende der Veröffentlichung.
Luxemburg: Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften, 2001
ISBN 92-894-0913-4
© Europäische Gemeinschaften, 2001
Nachdruck mit Quellenangabe gestattet.
Printed ¡n Italy
GEDRUCKT AUF CHLORFREI GEBLEICHTEM PAPIER Bericht
über die Durchführung der
Gemeinschaftlichen Regelung
fur die Fischerei und die
Aquakultur im Zeitraum
1993-2000 Inhaltsverzeichnis
Einleitung
1 Ressourcenmanagement und Umweltbelange 8
1.1 Die neuen Bewirtschaftungsinstrumente 8
1.2 TAC-Regelung (Total Allowable Catches, zulässige
Gesamtfangmengen) 10
1.3 Technische Maßnahmen1
1.4 Erhaltung der Fischereiressourcen in der Ostsee 12
1.5g dern im Mittelmeer3
1.6 Umweltaspekte
1.7 Wissenschaftlich-technischer und wirtschaftlicher
Fischereiausschuss (STECF) 14
1.8 Dialog 1
1.9 Forschung zur Unterstützung der Gemeinsamen
Fischereipolitik5
2 Überwachung der Gemeinsamen Fischereipolitik 17
2.1 Überarbeitung der Kontrollregelung 18
2.2 Verzeichnis der Verhaltensweisen, die einen ernsthaften
Verstoß gegen die Gemeinsame Fischereipolitik darstellen 19
2.3 Finanzielle Unterstützung 20
2.4 Bewertung
3 Umstrukturierung des Fischereisektors 22
3.1 Mehrjährige Ausrichtungsprogramme (MAP)
3.2 Strukturmaßnahmen3
4 Marktordnung 25
5 Externe Fischereipolitik6
5.1 Bilaterale Fischereiabkommen
5.2 Regionale Fischereiorganisationen (RFO) 2
5.3 Internationale Übereinkünfte 27
6 Verarbeitungsindustrie und Aquakultur8 Einleitung
Gemäß Artikel 14 Absatz 2 der Verordnung Nr. 3760/92 des Rates zur
Einführung einer gemeinschaftlichen Regelung für die Fischerei und die
Aquakultur (') legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem
Rat spätestens zum 31.12.2001 einen Bericht über die Durchführung dieser
Verordnung vor.
Die Kommission hat bereits zwei detaillierte Berichte über die Durch
führung der Verordnung 3760/92 erstellt. Der erste Bericht aus dem Jahr
1996 betraf den Zeitraum 1993-1995 (2), der zweitet aus dem Jahr
2000 den Zeitraum 1996-1998 (3).
Der vorliegende Bericht bietet einen allgemeinen Überblick über die Durch
führung der Verordnung 3760/92 und behandelt die Entwicklungen in der
Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) seit der letzten Reform 1992.
Seit 1992 hat es in der Fischerei auf europäischer und globaler Ebene zahl
reiche Veränderungen und Entwicklungen gegeben. Die Fischereipolitik
muss die Lösung alter und neuer Probleme unter Bedingungen anstreben,
die sich in den letzten zehn Jahren grundlegend verändert haben.
So wird heutzutage den Umweltaspekten der Fischerei viel größere Bedeu
tung beigemessen. Dies kommt sowohl in den Rechtsinstrumenten (Artikel
6 EGV, Habitatrichtlinie, Abkommen über die biologische Vielfalt usw.) als
auch in der Entwicklung und Anwendung neuer Begriffe wie Vorsorgeansatz
oder Okosystemansatz zum Ausdruck.
Außerdem hat sich das rechtliche Umfeld der Fischerei stark gewandelt,
unter anderem durch das Inkrafttreten des Seerechtsübereinkommens der
Vereinten Nationen, die Annahme des UN-Übereinkommens über gebietsü
bergreifende Fischbestände und weit wandernde Fischbestände und des
Verhaltenskodex für verantwortungsvolle Fischerei sowie die laufende
Entwicklung der internationalen Rechtsprechung im Bereich der Fischerei
durch den Internationalen Seegerichtshof.
Die Probleme, die im Rahmen der GFP zu lösen sind, haben sich seit 1992
wenig geändert; da sie aber nie richtig angegangen wurden, stellen sie sich
nunmehr mit besonderer Schärfe: Die Bestände befinden sich außerhalb
biologisch sicherer Grenzen und die Fangflotten weisen übermäßige Kapa
zitäten auf. Neue Fischereinationen und die Globalisierung der Märkte
bedrohen die Wettbewerbsfähigkeit und den Fortbestand zahlreicher
Sektoren der europäischen Fischwirtschaft. Die spektakuläre Entwicklung
der Aquakultur hat neue Möglichkeiten geschaffen, wirft jedoch auch neue
Probleme beim Verbraucher- und Umweltschutz auf.
Die gemeinschaftliche Rahmenregelung für Fischerei und Aquakultur wurde
I') ABI. L 389/1 vom 31.12.1992.
unter völlig anderen Voraussetzungen konzipiert und konnte deshalb nicht
(2) KOMI96) 363 endg. vom
immer die passenden Lösungen für Probleme liefern, die erst in den letzten 227.1996.
zehn Jahren aufgetaucht sind. Die Bestandserhaltung z. B. ist weiterhin ein
I3) KOM(20D0)15endg.vom
Schwachpunkt. Die erforderlichen Managementinstrumente standen zwar 24.1.2000.
Grünbuch — Die Zukunft der Gemeinsamen Fischereipolitik, Band II bereit, am politischen Willen, sie auch einzusetzen, fehlte es jedoch. Und das
obwohl die Palette der verfügbaren Instrumente im Zuge der Reform von
1992 durch die Möglichkeit mehrjähriger Managementmaßnahmen und
einer besseren Verbindung zwischen den Bestandserhaltungs- und den
Strukturaspekten der GFP erweitert wurde.
Die Reformdebatte bietet die Gelegenheit, die Mängel der derzeitigen Rege
lung aufzuzeigen und die erforderlichen Änderungen vorzunehmen, damit
die GFP den Herausforderungen des neuen Jahrtausends begegnen kann.
Grünbuch — Die Zukunft der Gemeinsamen Fischereipolitik, Band II Ressourcenmanagement
und Umweltbelange
1.1 Die neuen
Bewirtschaftungsinstrumente
H Verordnung (EG) Nr. 3690/93 des
In der Verordnung Nr. 3760/92 sind Regelungen zur Begrenzung des
Rates vom 20. Dezember 1993 zur
Einführung einer Fischereiaufwandes als Mittel zur Steuerung der Befischung und zur
gemeinschaftlichen Regelung über Verknüpfung der Flottenpolitik mit TAC und Quoten vorgesehen. Bei Erlass
die Mindestangaben in
dieser Grundverordnung stellten diese Regelungen zusammen mit der Fanglizenzen (ABI. L 341 vom
31.12.1993). Einführung eines mehrjährigen Rahmens für die Bewirtschaftungsmaß
nahmen (Ziele und Strategien) eine Neuerung dar. Verordnung (EG) Nr. 1627/94 des
Rates vom 27. Juni 1994 zur
Festlegung allgemeiner Bevor eine Regelung zur Begrenzung des Fischereiaufwandes eingeführt
Bestimmungen über die speziellen
werden konnte, mussten Instrumente zur Beschränkung des Zugangs zur
Fangerlaubnisse (ABI. L171 vom
6.7.1994). Fischerei generell und auch zu bestimmten Fischereien festgelegt werden.
Deshalb wurden Vorschriften über Lizenzen für den Zugang zur kommerzi
Verordnung (EG) Nr. 3317/94 des
Rates vom 22. Dezember 1994 zur ellen Fischerei und spezifische Fangerlaubnisse für einzelne Fischereien
Festlegung allgemeiner
eingeführt (4).
Bestimmungen über die
Genehmigung der Fischerei in den
Anschließend wurde die Grundlage für die Einführung von AufwandsregeGewässern eines Drittlandes im
Rahmen eines
lungen für die westlichen Gemeinschaftsgewässer im Atlantik (5) geschaffen;
Fischereiabkommens (ABI. L 350
ein ähnlicher Ansatz wurde für die Ostsee gewählt (6).
vom 31.12.1194).
(D) Verordnung (EG) Nr. 685/95 des Mit der Aufwandsregelung für die westlichen Gewässer wurde ein dreifaches
Rates vom 27. März 1995 zur
Ziel verfolgt. Zunächst sollten die Voraussetzungen für die vollständige InteSteuerung des Fischereiaufwandes
in bestimmten Fanggebieten und gration Spaniens und Portugals im Hinblick auf die Bestimmungen für den
in Bezug auf bestimmte
Zugang zu den Gemeinschaftsgewässern geschaffen werden. Dieses Ziel
Fischereiressourcen der
Gemeinschaft (ABI. L 71 vom wurde vollständig erreicht.
31.3.1995, S. 5).
Das zweite Ziel bestand in der Festsetzung von Obergrenzen für den Fische
Verordnung (EG) Nr. 2027/95 des
Rates vom 15. Juni 1995 zur reiaufwand beim Fang von Grundfischarten; sie hätten zusammen mit der
Einführung einer Regelung zur TAC- und Quotenregelung zur Bestandserhaltung vor allem bei der Mehr
Steuerung des Fischereiaufwandes
artenfischerei beitragen sollen. Die schließlich vereinbarten Obergrenzen in bestimmten Fanggebieten und
für bestimmte Fischereiressourcen waren jedoch nur für Spanien verbindlich, und da sie nicht angepasst
der Gemeinschaft (ABI. L199 vom
wurden, um Effizienzsteigerungen auszugleichen,