Chancengleichheit für Frauen und Männer
184 pages
Deutsch

Découvre YouScribe en t'inscrivant gratuitement

Je m'inscris

Découvre YouScribe en t'inscrivant gratuitement

Je m'inscris
Obtenez un accès à la bibliothèque pour le consulter en ligne
En savoir plus
184 pages
Deutsch
Obtenez un accès à la bibliothèque pour le consulter en ligne
En savoir plus

Description

Chancengleichheit für Frauen und Männer Texte aus dem Gemeinschaftsrecht Beschäftigung asoziale Angelegenheiten Europäische Kommission Chancengleichheit für Frauen und Männer Texte aus dem Gemeinschaftsrecht Beschäftigung & soziale Angelegenheiten Gleichbehandlung von Frauen und Männern Europäische Kommission Generaldirektion Beschäftigung, Arbeitsbeziehungen und soziale Angelegenheiten Referat V/D.5 Manuskript abgeschlossen im Juni 1998 Zahlreiche weitere Informationen zur Europäischen Union sind verfügbar über Internet, Server Europa (http://europa.eu.lnt). Bibliographische Daten befinden sich am Ende der Veröffentlichung. Luxemburg: Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften, 1999 ISBN 92-827-7663-8 © Europäische Gemeinschaften, 1999 Nachdruck mit Quellenangabe gestattet. Printed in Germany GEDRUCKT AUF CHLORFREI GEBLEICHTEM PAPIER Vorwort Die Gleichbehandlung von Frauen und Männern ist ein integraler Bestandteil der Sozialpolitik der Europäischen Gemeinschaft. Dieser Aspekt ist von grundlegender Bedeutung für den wirt­schaftlichen Erfolg und den sozialen Zusammenhalt der Gemeinschaft in der Zukunft. Das Prinzip der Gleichbehandlung hat sich von der einzelnen Bestimmung des gleichen Entgelts für gleiche Arbeit, wie sie Artikel 119 des Vertrags vorsieht, zu einem ausgereiften Programm von Chancengleichheitsmaßnahmen entwickelt.

Sujets

Informations

Publié par
Nombre de lectures 25
Langue Deutsch
Poids de l'ouvrage 3 Mo

Extrait

Chancengleichheit für Frauen und Männer
Texte aus dem Gemeinschaftsrecht
Beschäftigung asoziale Angelegenheiten
Europäische Kommission Chancengleichheit für Frauen und Männer
Texte aus dem Gemeinschaftsrecht
Beschäftigung & soziale Angelegenheiten
Gleichbehandlung von Frauen und Männern
Europäische Kommission
Generaldirektion Beschäftigung, Arbeitsbeziehungen
und soziale Angelegenheiten
Referat V/D.5
Manuskript abgeschlossen im Juni 1998 Zahlreiche weitere Informationen zur Europäischen Union sind verfügbar über Internet, Server Europa
(http://europa.eu.lnt).
Bibliographische Daten befinden sich am Ende der Veröffentlichung.
Luxemburg: Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften, 1999
ISBN 92-827-7663-8
© Europäische Gemeinschaften, 1999
Nachdruck mit Quellenangabe gestattet.
Printed in Germany
GEDRUCKT AUF CHLORFREI GEBLEICHTEM PAPIER Vorwort
Die Gleichbehandlung von Frauen und Männern ist ein integraler Bestandteil der Sozialpolitik
der Europäischen Gemeinschaft. Dieser Aspekt ist von grundlegender Bedeutung für den wirt­
schaftlichen Erfolg und den sozialen Zusammenhalt der Gemeinschaft in der Zukunft.
Das Prinzip der Gleichbehandlung hat sich von der einzelnen Bestimmung des gleichen Entgelts
für gleiche Arbeit, wie sie Artikel 119 des Vertrags vorsieht, zu einem ausgereiften Programm
von Chancengleichheitsmaßnahmen entwickelt. Seit Beginn der siebziger Jahre treibt die
Kommission die Entwicklung voran, sei es durch ihre Richtlinienvorschläge, durch Sensibili-
sierungskampagnen oder durch die Mitfinanzierung von Initiativen, und arbeitet darauf hin, die
Wichtigkeit der Gleichberechtigung ins Rampenlicht zu rücken, indem sie den Hauptentschei-
dungstragenden die Bedeutung der Chancengleichheit nahebringt und mit diesen Entschei­n partnerschaftlich zusammenarbeitet. Als wichtige Entscheidungstragende
betrachten wir nicht nur die Mitgliedstaaten, sondern auch regionale und lokale Behörden, Ar­
beitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Führungskräfte in
Unternehmen, die akademische Welt, die Medien und die Bürgerinnen und Bürger Europas
selbst.
Es wurden entscheidende Fortschritte bei den abgeleiteten Rechtsvorschriften erzielt: Mehrere
Richtlinien bilden das gesetzgeberische Grundgerüst für tiefgreifende Veränderungen von Sicht-
und Verhaltensweisen. Durch seine Urteile hat der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaf­
ten dazu beigetragen, das Konzept der Chancengleichheit im Hinblick auf den Zugang zu Be­
schäftigung, sozialer Sicherheit und Arbeitsentgelt zu klären und auszuweiten. Des weiteren ha­
ben die Empfehlungen, Entschließungen und Mitteilungen des Rates und der Kommission dem
Thema weitere Aufmerksamkeit verschafft, indem sie zahlreiche Leitlinien für gutes Verhalten
in der Praxis hervorgebracht und einen Rahmen für weitere Maßnahmen gesteckt haben.
Mit dem Vertrag von Maastricht wurde in Form des unterzeichneten Abkommens über die So­
zialpolitik ein weiteres Verfahren für den Erlaß von Rechtsvorschriften eingeführt. Angesichts
der großen Bedeutung, die die Kommission der Partnerschaft für Chancengleichheit einräumt,
ist es daher wohl kein Zufall, daß der erste von den Sozialpartnern vereinbarte Text, der im Rah­
men des Abkommens über die Sozialpolitik in europäisches Recht überging, das Thema Chan­
cengleichheit betrifft: Gemeint ist der Elternurlaub. Der Vertrag von Amsterdam hat ebenfalls
die Bedeutung der Chancengleichheit verstärkt und neue Perspektiven (Artikel 2, 3, 13 und 141)
eröffnet. Die Gleichstellung von Frauen und Männern gehört nunmehr ausdrücklich zu den Zie­
len der Gemeinschaft und verfügt künftig über eine eigene juristische Grundlage.
Die in dieser Zusammenfassung wiedergegebenen Rechtstexte bilden das Rückgrat der Chan­
cengleichheitspolitik der Gemeinschaft. Für eine wirkliche Förderung der Chancengleichheit
reichen Richtlinien allein jedoch nicht aus. Die Rechtsvorschriften müssen nicht nur auf dem
Papier gut klingen, sondern auch tatsächlich greifen. Zu oft sind sich die Bürgerinnen und Bürger
der ihnen durch Gemeinschaftsrecht eingeräumten Ansprüche nicht bewußt, oder es fällt ihnen
schwer, Zugang zu den Mechanismen der Durchsetzung dieser Rechte zu finden. In Anbetracht
dieser Situation wird verständlich, daß eine der wichtigsten Prioritäten des Aktionsprogramms
der Gemeinschaft für Chancengleichheit darauf abzielt, ein stärkeres Engagement der Rechts­
anwältinnen und Rechtsanwälte in diesem Bereich zu fördern, die Verfahren für die Durchset­
zung des Gemeinschaftsrechts zu verbessern und die Qualität und Quantität der Informationen
über europäisches Recht und europäische Sozialpolitik zu erhöhen.
3 Uns ist bewußt, daß trotz all dieser Rechtsvorschriften noch viel zu tun bleibt, und wir werden
auch in Zukunft unsere Bemühungen in diesem Bereich ausweiten, in dem die Europäische
Kommission fortbestehende Ungleichheiten anspricht. Die Situation der Frauen auf dem Ar­
beitsmarkt ist ein Paradebeispiel für fortbestehende Ungleichheit: Noch immer sind mehr Frauen
als Männer arbeitslos, Frauen stellen den größten Anteil der Langzeitarbeitslosen, sie haben häu­
fig niedrig qualifizierte, schlecht bezahlte und unsichere Arbeitsplätze, und in allen Regionen
der Union gibt es immer noch Unterschiede beim Arbeitsentgelt für Frauen und Männer.
Als Antwort auf diese Herausforderungen hat die Kommission zusätzlich zu ihrem Gesetzge­
bungsprogramm eine Reihe mehrjähriger Aktionsprogramme auf den Weg gebracht — Program­
me, in deren Rahmen politische Maßnahmen zur Behandlung der spezifischen Probleme ent­
wickelt und finanzielle Mittel und Unterstützung für innovative transnationale Maßnahmen im
Bereich der Chancengleichheit bereitgestellt werden.
Wirkliche Gleichheit kann nur erreicht werden, wenn wir als Gemeinschaft die Chancengleich­
heit zu einer Priorität für jede Person machen — und zwar in allen politischen Bereichen, auf
allen Ebenen, auf europäischer, nationaler und lokaler Ebene. Die Einbeziehung des Chancen­
gleichheitsaspekts in alle politischen Bereiche auf allen Ebenen bezeichnen wir als „Main­
streaming". Der Grundsatz des „Mainstreaming" ist tonangebend für die Durchführung unseres
Vierten Aktionsprogramms und bildet einen Grundsatz, den ich mit meinen Kolleginnen und
Kollegen in der Kommission aktiv befolge. Unser Ziel ist es, für die Einbindung der Chancen­
gleichheit in alle Politiken zu sorgen und sie als gemeinsame Stoßrichtung der Gemeinschafts­
maßnahmen zu verankern. Aus diesem Grunde überprüfen die Kommissionsdienststellen zur
Zeit ihre politischen Konzepte und Maßnahmen, in denen die Chancengleichheit eine Rolle
spielt oder spielen könnte. Die Ergebnisse dieser Überprüfung sollen die Grundlage für neue
Ideen zu der Frage bilden, wie die Belange von Frauen in breitere politische Bereiche einge­
bunden werden können.
Genau diese Kombination aus Rechtsvorschriften, Mainstreaming und praktischen Initiativen
wird zum Gedeihen und zur Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union beitragen und uns
ermöglichen, die Begabungen von Frauen und Männern voll auszuschöpfen. Chancengleichheit
ist der Schlüssel zum Aufbau einer Gesellschaft, die den Beitrag der Frauen gleich dem der Män­
ner schätzt — und die bereit ist, eine Balance zwischen beruflichen und familiären Verpflich­
tungen zu schaffen. Chancengleichheit fördert eine Kultur, die die Würde von Frauen und
Männern respektiert und beide Geschlechter gleichermaßen an Führungsaufgaben und Entschei-
dungsprozessen beteiligt.
Das große Ziel der Europäischen Gemeinschaft muß sein, daß die Mädchen und Jungen im näch­
sten Jahrhundert ihre Zukunft nicht durch ihre Geschlechtszugehörigkeit begrenzt sehen, son­
dern die volle Breite von Möglichkeiten für ihre Ausbildung und ihren Beruf nutzen können,
ohne dabei auf Hindernisse oder Vorurteile zu stoßen.
Pádraig Flynn
Mitglied der Europäischen Kommission,
zuständig für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten Inhalt
Vertrag
— Vertrag von Amsterdam zur Änderung der Verträge zur Gründung der Europäischen
Gemeinschaften, unterzeichnet in Amsterdam am 2. Oktober 1997, Artikel 2, 3, 13
und 141 —ABl. C 340 vom 10.11.1997 11
Richtlinien
— Richtlinie des Rates vom 15. Dezember 1997 über die Beweislast bei Diskriminierung
aufgrund des Geschlechts (97/80/EG) — ABL L 14 vom 20.1.1998 15
— Richtlinie des Rates vom 15. Dezember 1997 zur Änderung und Ausdehnung der
Richtlinie 96/34/EG zu der von UNI

  • Univers Univers
  • Ebooks Ebooks
  • Livres audio Livres audio
  • Presse Presse
  • Podcasts Podcasts
  • BD BD
  • Documents Documents