Was tun gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz? Leitfaden zur Umsetzung der praktischen Verhaltensregeln der Europäischen Gemeinschaft
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WAS TUN GEGEN SEXUELLE BELÄSTIGUNG AM ARBEITSPLATZ? LEITFADEN ZUR UMSETZUNG DER PRAKTISCHEN VERHALTENSREGELN DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT EUROPÄISCHE KOMMISSION WAS TUN GEGEN SEXUELLE BELÄSTIGUNG AM ARBEITSPLATZ? LEITFADEN ZUR UMSETZUNG DER PRAKTISCHEN VERHALTENSREGELN DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT EUROPÄISCHE KOMMISSION Referat V/A/3 — Chancengleichheit für Männer und Frauen Die Autoren : Michael Rubenstein ist Herausgeber der Industrial relations law reports und Mitherausgeber der Equal opportunities review, die beide im Vereinigten König­reich erscheinen. Er ist Autor der Publikation The dignity of women at work: A report on the problem of sexual harassment in the Member States of the European Communities (Die Würde der Frauen am Arbeitsplatz: Bericht über das Problem sexueller Belästigung in den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften), (ISBN 92-825-8764-9, Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften, 1987) sowie von Preventing and remedying sexual harassment at work: A resource manual (Vorbeugung und Abhilfe gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz — Ein Handbuch), (Industrial Relations Services, 1992). Er beriet die Europäische Kommission bei der Ausarbeitung der Praktischen Verhaltensre­geln und Maßnahmen zur Bekämpfung sexueller Belästigungen. Ineke M. de Vries ist Soziologin und Journalistin.

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WAS TUN GEGEN
SEXUELLE BELÄSTIGUNG
AM ARBEITSPLATZ?
LEITFADEN ZUR UMSETZUNG
DER PRAKTISCHEN VERHALTENSREGELN
DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT
EUROPÄISCHE KOMMISSION WAS TUN GEGEN
SEXUELLE BELÄSTIGUNG
AM ARBEITSPLATZ?
LEITFADEN ZUR UMSETZUNG
DER PRAKTISCHEN VERHALTENSREGELN
DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT
EUROPÄISCHE KOMMISSION
Referat V/A/3 — Chancengleichheit für Männer und Frauen Die Autoren :
Michael Rubenstein ist Herausgeber der Industrial relations law reports und
Mitherausgeber der Equal opportunities review, die beide im Vereinigten König­
reich erscheinen. Er ist Autor der Publikation The dignity of women at work: A
report on the problem of sexual harassment in the Member States of the European
Communities (Die Würde der Frauen am Arbeitsplatz: Bericht über das Problem
sexueller Belästigung in den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften),
(ISBN 92-825-8764-9, Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen
Gemeinschaften, 1987) sowie von Preventing and remedying sexual harassment at
work: A resource manual (Vorbeugung und Abhilfe gegen sexuelle Belästigung
am Arbeitsplatz — Ein Handbuch), (Industrial Relations Services, 1992). Er beriet
die Europäische Kommission bei der Ausarbeitung der Praktischen Verhaltensre­
geln und Maßnahmen zur Bekämpfung sexueller Belästigungen.
Ineke M. de Vries ist Soziologin und Journalistin. Sie beriet die Kommission bei
der Ausarbeitung der Praktischen Verhaltensregeln und Maßnahmen zur Bekämp­
fung sexueller Belästigungen. Sie ist Autorin von dem Report EC-Seminar —
Sexual Harassment at Work (Bericht über das EG-Seminar — sexuelle Belästigung
am Arbeitsplatz), (Ministerium für Sozialordnung und Beschäftigung, Niederlande,
1992), von Ongewenst Intiem — eine Broschüre über wirkungsvolle Maßnahmen
auf Unternehmensebene (COB Wirtschafts- und Sozialausschuß, 1992) und Mither­
ausgeberin von Ongewenste Intimiteiten, Gewenste Rechten — über Rechte bei
sexueller Belästigung (Samson H. D. Tjeenk Willink, 1990).
Die Illustrationen auf den Seiten 27 und 115 werden mit der freundlichen Erlaubnis
von Christine Roche verwendet.
Bibliographische Daten befinden sich am Ende der Veröffentlichung.
Luxemburg: Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemein­
schaften, 1994
ISBN 92-826-5223-8
© EGKS-EG-EAG, Brüssel · Luxemburg, 1993
Nachdruck — ausgenommen zu kommerziellen Zwecken — mit Quellenangabe
gestattet.
Printed in Belgium ZUR BENUTZUNG
DIESES LEITFADENS
In diesem Leitfaden wird der Wortlaut der praktischen Verhaltens­
regeln der Kommission zur Bekämpfung sexueller Belästigung in
Fettdruck wiedergegeben. Es wurde eine Numerierung eingeführt,
die der Numerierung der Verhaltensregeln der Kommission ent­
spricht, um die Bezugnahme zu erleichtern.
Die Kommentare des Verfassers zu den praktischen Verhaltensre­
geln und die dadurch aufgeworfenen Themen erscheinen in
Normalschrift unmittelbar nach dem jeweiligen Abschnitt der
praktischen Verhaltensregeln.
Beispiele interessanter Initiativen in den einzelnen Mitgliedstaa­
ten erscheinen nach den Kommentaren zum jeweiligen Abschnitt
ab Abschnitt 1.2. VORWORT
Im Laufe des letzten Jahrzehnts haben in der Europäischen
Gemeinschaft immer mehr Frauen eine Berufstätigkeit aufgenom­
men. Sie sind zu einem unverzichtbaren Teil des Arbeitskräftepo­
tentials geworden, und werden trotz der Rezession dies wohl
auch längerfristig bleiben.
Aber viele müssen sich mit der besonderen Belastung am
Arbeitsplatz auseinandersetzen, wo sie Belästigungen ausgesetzt
sind, nur weil sie Frauen sind.
Unerwünschte „persönliche Aufmerksamkeit" oder sexuell
gefärbtes Verhalten, durch das Kolleginnen belästigt werden, sind
keineswegs neu, doch werden sie in den Betrieben und von den
Gewerkschaften erst seit kurzem ernstgenommen.
Vor der sexuellen Belästigung die Augen zu verschließen, kostet
Zeit und Geld. Die Organisationen sollten sich ernsthaft Gedanken
machen über sich kumulierende Kosten, die entstehen durch die
Ersetzung von betroffenem Personal, das Krankengeld für Ange­
stellte, die wegen des dadurch verursachten Stresses abwesend
sind, und die Auswirkungen geringerer individueller und kollekti­
ver Produktivität, Einbußen an Arbeitsmoral und Effizienz von
Teams am Arbeitsplatz, die zu Buche schlagen.
Hinzuzufügen wären die Kosten für Ermittlung und Verteidigung
bei Beschwerden, Gerichtskosten sowie Kosten, die den Unter­
nehmen durch den Verlust an öffentlichem Ansehen entstehen,
wenn derartige Vorfälle bekannt werden.
Wenn sich diejenigen, die mit Personalangelegenheiten zu tun
haben, der potentiellen negativen Dynamik infolge sexueller Belä­
stigung bewußt werden, können sie sonst unerklärliche Leistungs­
abfälle leichter verstehen und rechtzeitig etwas unternehmen, um
wieder gute Arbeitsbedingungen herzustellen.
Durch ihre Entschließung vom Mai 1990 zum Schutz der mensch­
lichen Würde am Arbeitsplatz unterstützen die Minister der Euro-Was tun gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz'·.
päischen Gemeinschaft die in vielen Kreisen unternommenen Bemü­
hungen, das Arbeitsumfeld für beide Geschlechter angenehmer zu
gestalten. Die Kommission hat ihrerseits beigetragen durch eine
Empfehlung und durch die Aufstellung praktischer Verhaltensregeln
und Maßnahmen in diesem Bereich.
Dieser illustrative Leitfaden zu den praktischenn zur
Bekämpfung sexueller Belästigung am Arbeitsplatz ist gedacht als
praktisches und pragmatisches Handbuch. Er vereint Auszüge aus
politischen Erklärungen, Programmen für die Chancengleichheit,
Gesetzen und Gerichtsfällen — reale Beispiele, wie Menschen sich
darum bemühen, dieses Problem aus der Welt zu schaffen.
Wir hoffen, daß dieser Leitfaden den Arbeitgebern, den Gewerkschaf­
ten, den Arbeitnehmervertretern und den Frauenorganisationen hilft,
eine Strategie auszuarbeiten, um das Bewußtsein für unvertretbares
Verhalten zu schärfen, zu verhindern, daß ein solches Verhalten
auftritt, und auf konstruktive Weise mit Problemen umzugehen, falls
sie auftreten.
Agnès HUBERT
Leiterin des Referats „Chancengleichheit" INHALT
1 Einleitung 9
2 Begriffsbestimmung 21
3 Rechtslage und Pflichten auf der Arbeitgeberseite 29
4 Tarifverhandlungen 43
5 Empfehlungen für die Arbeitgeberseite 47
5.A Vermeidung 51
5.B Verfahren 65
6 Empfehlungen für Gewerkschaften 89
7 Arbeitnehmerpflichten 99
Anhang 103
Empfehlung der Kommission vom 27. November 1991 zum
Schutz der Würde von Frauen und Männern am Arbeits­
platz5
Erklärung des Rates vom 19. Dezember 1991 zur Durchfüh­
rung der Empfehlung der Kommission zum Schutz der
Würde von Frauen und Männern am Arbeitsplatz, einschließ­
lich des Verhaltenskodex gegen sexuelle Belästigung .... 109
Entschließung des Rates vom 29. Mai 1990 zum Schutz der
Würde von Frauen und Männern am Arbeitsplatz 111

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