Wege zur ausgewogenen Beteiligung von Frauen und Männern an politischen Entscheidungsprozessen
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Wege zur ausgewogenen Beteiligung von Frauen und Männern an politischen EntScheidungsprozessen •"-PCS . ..., ■HB; / ^NH w Ί u m JB ι aj BP^ |1 ¿ χ/ If i/ M t I Beschäftigung asoziale Angelegenheiten ancengleichh eit Auf der Konferenz von Rom, die 1996 unter dem Titel „Frauen für die Erneuerung von Politik und Gesellschaft" stattfand, haben Ministerinnen aus 13 Mitgliedstaaten die „Charta von Rom" unterzeichnet. Der Wortlaut der Charta wird in dem vorlie-geden Leitfaden veröffentlicht. © Carletti Photo Center. Roma Wege zur ausgewogenen Beteiligung von Frauen und Männern an politischen Entscheidungsprozessen Ein Leitfaden für die Verwirklichung von Maßnahmen zur Verbesserung der Teilhabe von Frauen an politischen n von Monique Leijenaar in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Expertinnen-Netzwerk „Frauen in Führungspositionen" Beschäftigung & soziale Angelegenheiten Chancengleichheit Europäische Kommission Generaldirektion Beschäftigung, Arbeitsbeziehungen und soziale Angelegenheiten Referat V/D/5 Manuskript abgeschlossen März 1996 Monique Leijenaar ist Professorin für Politikwissenschaft an der Universität Nimwegen in den Nie­derlanden. Zu ihren Arbeitsschwerpunkten gehören Kommunalpolitik, Wahlsysteme und das Thema Frauen und Politik, wozu sie mehrere Artikel und Bücher veröffentlicht hat. Sie war als Beraterin der niederländischen Regierung und in internationalen Organisationen tätig.

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Wege zur ausgewogenen Beteiligung von
Frauen und Männern an politischen
EntScheidungsprozessen
•"-PCS
. ...,
■HB; / ^NH
w Ί
u
m JB ι aj BP^
|1 ¿ χ/
If i/
M t
I
Beschäftigung asoziale Angelegenheiten
ancengleichh eit Auf der Konferenz von Rom, die 1996 unter dem Titel „Frauen für die Erneuerung
von Politik und Gesellschaft" stattfand, haben Ministerinnen aus 13 Mitgliedstaaten
die „Charta von Rom" unterzeichnet. Der Wortlaut der Charta wird in dem vorlie-
geden Leitfaden veröffentlicht.
© Carletti Photo Center. Roma Wege zur ausgewogenen
Beteiligung von Frauen und
Männern an politischen
Entscheidungsprozessen
Ein Leitfaden für die Verwirklichung von
Maßnahmen zur Verbesserung der
Teilhabe von Frauen an politischen n
von Monique Leijenaar
in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Expertinnen-Netzwerk
„Frauen in Führungspositionen"
Beschäftigung & soziale Angelegenheiten
Chancengleichheit
Europäische Kommission
Generaldirektion Beschäftigung, Arbeitsbeziehungen
und soziale Angelegenheiten
Referat V/D/5
Manuskript abgeschlossen März 1996 Monique Leijenaar ist Professorin für Politikwissenschaft an der Universität Nimwegen in den Nie­
derlanden. Zu ihren Arbeitsschwerpunkten gehören Kommunalpolitik, Wahlsysteme und das
Thema Frauen und Politik, wozu sie mehrere Artikel und Bücher veröffentlicht hat. Sie war als
Beraterin der niederländischen Regierung und in internationalen Organisationen tätig. Von 1992
bis 1996 fungierte sie als niederländische Expertin im Europäischen Expertinnen-Netzwerk „Frauen
in Führungspositionen".
Dieser Bericht wurde für die Generaldirektion „Beschäftigung, Arbeitsbeziehungen und soziale
Angelegenheiten" der Europäischen Kommission erstellt und von ihr finanziert. Er gibt nicht unbe­
dingt die offizielle Haltung der Kommission wieder.
Zahlreiche weitere Informationen zur Europäischen Union sind verfügbar über Internet,
Server Europa (http://europa.eu.int).
Bibliographische Daten befinden sich am Ende der Veröffentlichung.
Luxemburg: Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften, 1997
ISBN 92-827-9831-3
© Europäische Gemeinschaften, 1997
Nachdruck mit Quellenangabe gestartet.
Printed in Italy Inhalt
Einleitung 5
Historischer Hintergrund
Anliegen und Inhalt dieses Leitfadens 6
Teil I: Hintergrund 9
Kapitel 1: Die Bedeutung einer ausgewogenen Mitwirkung
von Frauen und Männern: Problembestimmung 9
1.1 Angaben zur Zahl der Frauen im politischen Entschei-
dungsprozeß 9
1.2 Argumente für die Bedeutung der Teilhabe von Frauen
am politischen Entscheidungsprozeß 12
Kapitel 2: Erläuterungen zur Unterrepräsentation der Frauen:
relevante Faktoren 17
2.1 Wege in die gesetzgebenden Körperschaften 18
2.2 Rekrutierung9
2.3 Auswahl 22
2.4 Wahl5
Fazit Teil I7
Teil II: Instrumentarium 31
Kapitel 3: Wege zur ausgewogenen Beteiligung von Frauen
und Männern: Politikinstrumente1
3.1 Forschung, Statistik und Monitoring 33
3.2 Sensibilisierung6
3.3 Erweiterung der Rekrutierungsbasis 40
3.4 Anpassung der Auswahlverfahren in den politischen Par­
teien 45
3.5 Gesetzgebung 50 Kapitel 4: Ein integriertes Gleichstellungskonzept: umfassen­
de Aktionsprogramme 55
4.1 Die inhaltliche Gestaltung des Nationalen Aktionsplans 56
4.2 Das belgische Aktionsprogramm 60
4.3 Das niederländischem1
4.4 Das schwedischem3
4.5 Die Aktivitäten der Europäischen Kommission 65
Abschließende Bemerkungen 69
Anmerkungen 71
Anhänge5
I. Empfehlung des Rates vom 2. Dezember 1996 über die ausgewogene
Mitwirkung von Frauen und Männern am Entscheidungsprozeß 77
II. Charta von Rom — „Frauen für die Erneuerung von Politik und
Gesellschaft" 83
III. Verweise auf einschlägige Quellen7
IV.e aufe europäische Publikationen 89 Einleitung
Historischer Hintergrund
In ganz Europa stellt sich heute das Problem, daß Frauen an zentraler Stelle in die
politische Entscheidungsfindung einbezogen werden müssen. So beträgt der
durchschnittliche Frauenanteil in den Parlamenten der EU-Länder (Zweite und
Erste Kammer) 15 Prozent und in den Regierungen 16 Prozent. Allerdings gibt es
zwischen den Ländern erhebliche Unterschiede sowohl in der zahlenmäßigen
Vertretung als auch in der Bereitschaft zur Verbesserung der Teilnahme der
Frauen am politischen Leben. In Belgien beispielsweise ist es mittlerweile Gesetz,
daß 33 Prozent der von den politischen Parteien aufgestellten Kandidaten Frauen
sein müssen. In Italien wurde eine vergleichbare Gesetzgebung, die 1993 für die
Kandidaten bei Kommunalwahlen eingeführt worden war, 1995 für verfassungs­
widrig erklärt. Bis 1996 gab es in Luxemburg keinerlei politische Konzeption, die
sich mit dieser Frage auseinandersetzte. Im März 1996 allerdings nahm das
luxemburgische Parlament einen Antrag an, der auf die verfassungsmäßige
Einführung von Quoten und die Erzielung eines Verhältnisses bei der Mitwirkung
von 40 % / 60 % hinarbeitet.
In den meisten europäischen Ländern errangen die Frauen ihr Wahlrecht um das
Jahr 1920. Vorausgegangen war ein jahrelanger Kampf, in dem man sich mit der
von den Gegnern des Frauenwahlrechts vorrangig vertretenen Auffassung aus­
einanderzusetzen hatte, daß die Frau ihre eigentliche Rolle in der Familie zu
spielen habe. Mit dem Frauenwahlrecht wurden gleichzeitig Fragen dahin
gehend laut, welche Konsequenzen eine Verdoppelung der Wählerschaft mit sich
bringt. Seitdem hat es unentwegt Diskussionen über die Rolle der Frauen in der
Politik gegeben. Dabei steht man ihrer politischen Integration heute im allge­
meinen sehr viel positiver gegenüber als vor 75 Jahren, und es wird nur noch
recht selten die Meinung vertreten, Frauen hätten in der Politik nichts zu suchen.
Es ist sogar weithin anerkannt, daß durch eine unausgewogene Vertretung der
Frauen in politischen Entscheidungsgremien der Demokratie Abbruch getan
wird. In der gegenwärtigen Diskussion geht es daher in erster Linie nicht darum,
ob, sondern wie die Frauen stärker ins politische Leben einbezogen werden
können.
Diese positive Einstellung findet ihren Niederschlag auch in den offiziellen
Erklärungen und Entschließungen internationaler Gremien. Bereits 1966 wurde
im UN-Konvention über bürgerliche und politische Rechte festgestellt: „Die
Vertragsstaaten verpflichten sich, die Gleichberechtigung von Mann und Frau bei
der Ausübung aller in diesem Pakt festgelegten bürgerlichen und politischen
Rechte sicherzustellen." Auf europäischer Ebene verabschiedete der Ministerrat
am 27. März 1995 eine Entschließung, in der es heißt: „Der Rat... erklärt, daß das
Ziel der ausgewogenen Mitwirkung von Frauen und Männern am Entscheidungs-prozeß... in allen Lebensbereichen eine wesentliche Vorbedingung für die Gleich­
stellung von Frauen und Männern ist; daß es erforderlich ist, nach Kräften auf
eine Änderung der Strukturen und des Bewußtseins hinzuwirken, ohne die sich
eine echte Gleichstellung von Frauen und Männern beim Zugang zu den
Entscheidungsgremien im politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen
Bereich nicht erreichen läßt."
Die jüngste internationale Übereinkunft zu dieser Problematik wurde auf der von
den Vereinten Nationen veranstalteten Vierten Weltfrauenkonferenz in Peking
getroffen und fand Eingang in deren Aktionsplattform. Sie sieht folgende seitens
der Regierungen zu ergreifende Maßnahmen vor: „Verpflichtung, das Ziel eines
gleichen Anteils von Frauen und Männern in Regierungsorganen und -ausschüs-
sen sowie in der öffentlichen Verwaltung und in der Justiz zu erreichen, unter
anderem auch Festlegung spezifischer Zielwerte und Durchführung von Maß­
nahmen zur merklichen Erhöhung des Frauenanteils mit dem Ziel,... eine gleiche
Vertretung von Frauen und Männern... herbeizuführen" (Abs 190a) und „Ergrei­
fung von Maßnahmen, gegebenenfalls auch in Wahlsystemen, die die politischen
Parteien ermutigen, durch Wahl bzw. nicht durch Wahl zu besetzende Ämter im
gleichen Verhältnis und auf gleicher Ebene mit Frauen zu besetzen wie mit
Männern".
Schließlich gibt es noch einen Vorschlag der Kommission für eine Empfehlung
des Rates über die ausgewogene Mitwirkung von Frauen und Männern am
Entscheidungsprozeß. Demzufolge sollte der Rat der Europäischen Union den
Mitgliedstaaten empfehlen, eine integrierte Strategie zu verfolgen und geeignete
Maßnahmen zu konzipieren oder durchzuführen, um Rechts- und Verwaltungs­
vorschriften zu erlassen oder entsprechende Anreize zu schaffen, mit denen sich

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