Soziale Gemeinschaftspolitik
412 pages
Deutsch
Le téléchargement nécessite un accès à la bibliothèque YouScribe
Tout savoir sur nos offres
412 pages
Deutsch
Le téléchargement nécessite un accès à la bibliothèque YouScribe
Tout savoir sur nos offres

Description

Band 6 JUU 1994 m Dezember 1989 haben die Staats- bzw. Regierungs­Ichefs von elf Mitgliedstaaten die Gemeinschafts­charta der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer angenommen. Die Kommission hat ein Aktionspro­gramm zur Errichtung dieser Sozialcharta veröffent­licht. Im Dezember 1993 hat die Kommission ihren „Dritten Bericht über die Durchführung der Gemein­schaftscharta der Grundrechte der Arbeitnehmer" vorgelegt. Die vorliegende Brochure gehört zu einer Reihe von sechs Broschüren über den Binnenmarkt. Die komplette Reihe behandelt folgende Themen: Ein gemeinsamer Markt für Dienstleistungen Die Abschaffung der Grenzkontrollen Bedingungen für die Unternehmenskooperation Öffentliches Auftragswesen Energiebinnenmarkt Eine neue gemeinsame Normungspolitik Tier- und pflanzengesundheitliche Kontrollen Soziale Gemeinschaftspolitik © EGKS-EG-EAG, Brüssel · Luxemburg, 1994 Der vollständige oder auszugsweise Nachdruck von Beiträgen dieser Broschüre ist — ausgenommen zu kommerziellen Zwecken — mit Quellenangabe gestattet.

Informations

Publié par
Nombre de lectures 37
Langue Deutsch
Poids de l'ouvrage 47 Mo

Extrait

Band 6 JUU 1994 m Dezember 1989 haben die Staats- bzw. Regierungs­
Ichefs von elf Mitgliedstaaten die Gemeinschafts­
charta der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer
angenommen. Die Kommission hat ein Aktionspro­
gramm zur Errichtung dieser Sozialcharta veröffent­
licht. Im Dezember 1993 hat die Kommission ihren
„Dritten Bericht über die Durchführung der Gemein­
schaftscharta der Grundrechte der Arbeitnehmer"
vorgelegt.
Die vorliegende Brochure gehört zu einer Reihe von
sechs Broschüren über den Binnenmarkt.
Die komplette Reihe behandelt folgende Themen:
Ein gemeinsamer Markt für Dienstleistungen
Die Abschaffung der Grenzkontrollen
Bedingungen für die Unternehmenskooperation
Öffentliches Auftragswesen
Energiebinnenmarkt
Eine neue gemeinsame Normungspolitik
Tier- und pflanzengesundheitliche Kontrollen
Soziale Gemeinschaftspolitik
© EGKS-EG-EAG, Brüssel · Luxemburg, 1994
Der vollständige oder auszugsweise Nachdruck von Beiträgen dieser Broschüre
ist — ausgenommen zu kommerziellen Zwecken — mit Quellenangabe gestattet.
Luxemburg: Amt für amtliche Veröffentlichungen
der Europäischen Gemeinschaften, 1994
Diese Broschüre: ISBN 92-826-7277-8
Satz von 6 Broschüren: ISBN 92-826-7296-4
Printed ¡n Belgium 94 mm im
SOZIALE GEMEINSCHAFTSPOLITIK
Hinweise für den Leser
Ziele dieser Broschüre
— Die europäische Öffentlichkeit informieren über die Vorschlä­
ge und die verabschiedeten Rechtsvorschriften, anhand deren
die Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte der
Arbeitnehmer und das im Anhang des Vertrages über die
Europäische Union enthaltene Protokoll über die Sozialpolitik
praktisch umgesetzt werden sollen.
— Einen Überblick über das Vorgehen der Gemeinschaft in den
einzelnen Bereichen der Sozialpolitik geben.
— Ein Nachschlagewerk mit aktualisierten Angaben zu den
Maßnahmen darstellen, die die Kommission im Rahmen ihres
Aktionsprogramms vorschlägt.
Inhalt
— Kurze Zusammenfassung des gemeinschaftlichen Gesetz­
gebungsverfahrens.
— Einführung in die Problematik der sozialen Dimension des
Binnenmarktes.
— Spezifische Einführungen zu den einzelnen Themen der
Sozialpolitik.
— Informationen über den Stand der EG-Gesetzgebung in den
einzelnen Bereichen vor Verabschiedung der Charta.
— Informationsbögen über vorgeschlagene oder bereits verab­
schiedete Rechtsvorschriften, mit denen die soziale Dimen­
sion des Binnenmarktes ausgestaltet werden soll. Bei noch
nicht verabschiedeten Vorschlägen werden die Stellungnah­
me des Europäischen Parlaments und der Stand des Beschluß­
fassungsverfahrens, bei bereits erlassenen Rechtsakten die
Frist für die Umsetzung in einzelstaatliches Recht sowie
etwaige Folgemaßnahmen und Durchführungsvorschriften der
Kommission angegeben.
Gebrauchsanleitung
— Leser, die mit dem Gesetzgebungsverfahren der Gemein­
schaft nicht vertraut sind, finden zunächst auf Seite iii der
Broschüre sowie im allgemeinen Überblick über die großen
sozialpolitischen Fragen erste Orientierungshilfen (Seite 1).
— Im übrigen lassen sich einzelne Themen gezielt anhand des
Inhaltsverzeichnisses (Seite ix) auffinden.
Jeder zusammenfassenden Darstellung ist eine Angabe zum
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften angefügt. Dies ermög­
licht es dem interessierten Leser, sich eingehender zu informieren.
Auf der dritten Umschlagseite werden die Stellen genannt, über die
Ausgaben des Amtsblattes zu beziehen sind.
BAND 6-JULI 1994- DE Hinweis für den Leser
Diese Veröffentlichung stellt eine Momentaufnahme vom I.Juli 1994 einer sich ständig
wandelnden Lage dar. Sie wurde zu Dokumentationszwecken erstellt; für ihre Verwendung
übernimmt die Kommission keine Verantwortung.
BAND 6-JULI 1994 - DE = Q94MM lili
LEGISLATIVVERFAHREN DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT
ÜBERBLICK
Zum besseren Verständnis der in den Resümees enthaltenen Angaben wird empfohlen, sich mit
den Legislativverfahren der Gemeinschaft vertraut zu machen. Jedes Resümee bezieht sich auf
eine spezifische Maßnahme, die die Verwirklichung des Binnenmarktes erleichtern soll.
Grundsätzlich gilt:
— Die Kommission verfügt über Entscheidungs- und Durchführungsbefugnisse und besitzt
Initiativrecht: Sie erarbeitet die Entwürfe von Vorschlägen, die sie dem Rat vorlegt.
— Der Rat, in dem Vertreter der einzelnen Mitgliedstaaten mit Ministerrang vereinigt sind,
erläßt auf der Grundlage dieser Vorschläge zusammen mit dem Parlament und der
Kommission Rechtsakte der Gemeinschaft.
— Das (von den Bürgern der Gemeinschaft gewählte) Europäische Parlament prüft diese
Vorschläge und nimmt innerhalb seiner Zuständigkeit an der Verabschiedung der
gemeinschaftlichen Rechtsakte teil.
— Der Wirtschafts- und Sozialausschuß (bestehend aus Vertretern von Arbeitgeberorganisatio­
nen, Gewerkschaften und sonstigen Interessengruppen) muß zu bestimmten Vorschlägen
gehört werden.
— Der Ausschuß der Regionen, dem Vertreter der regionalen und lokalen Gebietskörper­
schaften angehören, hat ebenfalls in bestimmten Bereichen eine beratende Funktion.
1. RECHTSAKTE UND ANDERE MASSNAHMEN
Verordnungen
Eine Verordnung ¡st ein allgemein verbindlicher Rechtsakt, der in allen Mitgliedstaaten
unmittelbar anzuwenden ist, ohne zuvor in nationales Recht umgesetzt zu werden. Sowohl
der Rat als auch die Kommission können Verordnungen erlassen.
Richtlinien
Eine Richtlinie ist ein Gemeinschaftsgesetz, das die Mitgliedstaaten zur Verwirklich ung eines
bestimmten Ziels verpflichtet, wobei jedoch die Wahl der Methode jedem einzelnen
überlassen bleibt. In der Praxis sind meistens nationale Rechtsvorschriften zur Umsetzung
erforderlich. Dies ist ein wichtiger Punkt, da die von einer Richtlinie betroffenen Branchen
sowohl das nationale Recht als auch die Richtlinie selbst berücksichtigen müssen.
Entscheidungen
Eine Entscheidung ¡st für alle Betroffenen verbindlich. Nationale Rechtsvorschriften zur
Umsetzung sind nicht nötig. Die in dieser Broschüre zusammengefaßten Entscheidungen
sind Entscheidungen des Rates, obwohl in bestimmten Fällen die Kommission befugt ist,
Entscheidungen anzunehmen.
Empfehlungen
Eine Empfehlung ist nicht verbindlich (sie ist kein Gesetz). Sowohl der Rat als auch die
Kommission können Empfehlungen annehmen.
In dieser Broschüre handelt es sich überwiegend um Richtlinien des Rates.
BAND 6-JULI 1994- DE IM Das EG-Rechtsetzungsverfahren von Anfang bis Ende
(Richtlinien und Verordnungen)
Das Anhörungsverfahren Das Kooperationsverfahren
1. Lesung
Annahme einer
Stellungnahme
gemeinsamen
des Europäischen Stellungnahme
Parlaments
durch den Ministerral j
/Prüfung des gemein-V 2. Lesung
samen Standpunkts \^
durch das y~~
^Europäische Parlament/
Vorlage / \
des Vorschlags
Abänderungen \ zur Prüfung
des Europaischen \ / beim Rat
Parlaments \ /
\ Rechtsakt
angenommen
Rechtsakt
Rechtsakt
nicht
angenommen
Rechtsakt
angenommen
_/ des Vorschlags
~N zur Prüfung
Rechtsakt
Rechtsakt
nicht
angenommen
angenommen
IV BAND 6-JULI 1994 - DE 941 Hill:
Mitentscheidungsverfahren
1. Lesung
Annahme
einer gemeinsamen
Stellungnahme
durer· den Ministerrat ,
3rüfung des gemein-N.
ssamea n Standpunkts >. /2. Lesung durch das /
\
Europäische Parlament/ Parlament beab­
sichtigt, den gemein­
samen Standpunkt
abzulehnen
Rechtsakt
nicht
angenommen
Rechtsakt
angenommen
BAND 6 - JULI 1994 - DE 2. LEGISLATIVVERFAHREN
Zum besseren Verständnis der gemeinschaftlichen Beschlußverfahren empfiehlt es sich, die
einzelnen Etappen bis zur Verabschiedung eines Rechtsaktes zu verfolgen (siehe dazu auch
die schematischen Übersichten auf den vorhergehenden Seiten).
Seit Inkrafttreten des Vertrages über die Europäische Union am 1. November 1993 gibt es vier
verschiedene Verfahren für den Erlaß von Rechtsakten: das Konsultationsverfahren, das
Zustimmungsverfahren, das Verfahren der Zusammenarbeit und das Mitentscheidungs­
verfahren.
Welches Verfahren jeweils zur Anwendung gelangt, hängt davon ab, welcher Artikel des EU-
Vertrags dem Vorschlag — jeder Rechtsakt des Rates beruht auf einem Vorschlag der
Kommission — zugrunde liegt.
Beim Konsultationsverfahren fordert der Rat das Europäische Parlament und in den meisten
Fällen auch den Wirtschafts- und Sozialausschuß zur Stellungnahme auf. Nach Vorlage
dieser Stellungnahme kann die Kommission, wenn sie dies wünscht, ihren Vorschlag ändern.
Dieser wird anschlie

  • Univers Univers
  • Ebooks Ebooks
  • Livres audio Livres audio
  • Presse Presse
  • Podcasts Podcasts
  • BD BD
  • Documents Documents