Anhänge zu den Durchführungsvorschriften zum Zollkodex der Gemeinschaften
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EUROPÄISCHE KOMMISSION ANHÄNGE ZU DEN DURCHFÜHRUNGSVORSCHRIFTEN ZUM ZOLLKODEX DER GEMEINSCHAFTEN Stand vom 1.11.1994 • *• • • ••*•* DE EUROPAISCHE KOMMISSION ANHANGE ZU DEN DURCHFÜHRUNGSVORSCHRIFTEN ZUM ZOLLKODEX DER GEMEINSCHAFTEN Stand vom 1.11.1994 • * • • • • * •*•* DE Bibliographische Daten befinden sich am Ende der Veröffentlichung. Luxemburg: Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften, 1995 ISBN 92-827-4189-3 © EGKS-EG-EAG, Brüssel · Luxemburg, 1995 Nachdruck — außer zu kommerziellen Zwecken — mit Quellenangabe gestattet. Printed in Luxembourg HINWEIS Es wird darauf hingewiesen, daß es sich bei diesem Dokument um eine Zusammenstellung insbesondere der Dienststellen der Generaldirektion Zoll und Indirekte Steuern der Kommission handelt, daß es inoffiziell ist und lediglich den Zugang zum gemeinschaftlichen Zollrecht erleichtern soll. Weder die Kommission der Europäischen Gemeinschaften noch andere im Namen der Kommission handelnde Personen sind für die Verwendung der in diesem Dokument enthaltenen Angaben verantwortlich. III ERLÄUTERUNG Diese Veröffentlichung enthält die Anhänge zum Zollkodex der Gemeinschaften (Verordnung (EWG) Nr. 2454/93). Der Text wurde in koordinierte Form gebracht und enthält alle bisherigen Änderungen des ursprünglichen Rechtsakts. Der Haupttext der Verordnung wurde mit Ausnahme der Anhänge schon veröffentlicht.

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EUROPÄISCHE KOMMISSION
ANHÄNGE
ZU DEN
DURCHFÜHRUNGSVORSCHRIFTEN
ZUM
ZOLLKODEX DER
GEMEINSCHAFTEN
Stand vom 1.11.1994
• *•
• •


*•*
DE EUROPAISCHE KOMMISSION
ANHANGE
ZU DEN
DURCHFÜHRUNGSVORSCHRIFTEN
ZUM
ZOLLKODEX DER
GEMEINSCHAFTEN
Stand vom 1.11.1994
• * •
• •
• *

*•*
DE Bibliographische Daten befinden sich am Ende der Veröffentlichung.
Luxemburg: Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften, 1995
ISBN 92-827-4189-3
© EGKS-EG-EAG, Brüssel · Luxemburg, 1995
Nachdruck — außer zu kommerziellen Zwecken — mit Quellenangabe gestattet.
Printed in Luxembourg HINWEIS
Es wird darauf hingewiesen, daß es sich bei diesem Dokument um eine
Zusammenstellung insbesondere der Dienststellen der Generaldirektion Zoll und
Indirekte Steuern der Kommission handelt, daß es inoffiziell ist und lediglich den
Zugang zum gemeinschaftlichen Zollrecht erleichtern soll.
Weder die Kommission der Europäischen Gemeinschaften noch andere im Namen
der Kommission handelnde Personen sind für die Verwendung der in diesem
Dokument enthaltenen Angaben verantwortlich.
III ERLÄUTERUNG
Diese Veröffentlichung enthält die Anhänge zum Zollkodex der Gemeinschaften
(Verordnung (EWG) Nr. 2454/93). Der Text wurde in koordinierte Form gebracht
und enthält alle bisherigen Änderungen des ursprünglichen Rechtsakts.
Der Haupttext der Verordnung wurde mit Ausnahme der Anhänge schon
veröffentlicht.
Koordinierter Text
Die Änderungen wurden nach folgenden Regeln in den Rechtstext aufgenommen:
1. IntegrierungderÄnderung
— Eine Änderung in Form einer geänderten Fassung des ursprünglichen Textes
oder einer Ergänzung ist wie folgt gekennzeichnet:
„Änderungstext" [Nr.]
Eine Änderung wird durch Anführungszeichen im neuen Text und einer Nummer
in Klammern kenntlich gemacht. Folgt auf die Anführungszeichen keiner
in [ ], so gelten sie als Teil des Wortlauts.
— Eine Änderung, durch die lediglich ein Teil des ursprünglichen Textes
aufgehoben wird, ist wie folgt gekennzeichnet:
„..."[Nr.]
2. Ursprung der Änderung
Über den Ursprung der Änderung gibt die Nummer in eckigen Klammern
unmittelbar nach dem neuen Wortlaut Auskunft. Diese Nummer enthält Hinweise
auf den Änderungsakt auf Seite 1. Die nachstehende kodifizierte Fassung wird von der Kommission zur Information veröffentlicht. Hierdurch werden keine anderen Rechte oder Pflichten begründet als jene, die aus
den rechtmäßig erlassenen und veröffentlichten Rechtstexten folgen. Nur letztere sind gültig.
VERZEICHNIS DER ANHANGE
Nummer Bezeichnung Seite
Verbindliche Zolltarifauskunft
Erteilungsvordruck 3
13 2 Echtheitszeugnis Tafeltrauben „Empereur"
15 3 Bescheinigung für „Käsefondue" genannte Zubereitungen
17 4 g der Ursprungsbezeichnung Tokayer (Aszu, Szamorodni)
19 5 Echtheitszeugnis Bourbon-Whiskey
21 6 s für finnischen Wodka
7 25 Echtheitszeugnis Tabak
8 27 Reinheitszeugnis Nitrat aus Chile
9 Einleitende Bemerkungen zu den Listen der Be- oder Verarbeitungen, die einer hergestellten
Ware den Ursprung verleihen oder nicht verleihen, sofern sie an Vormaterialien ohne
Ursprungseigenschaft vorgenommen werden 29
Liste der Be- oder Verarbeitungen, die der hergestellten Ware die Ursprungseigenschaft bzw. 10
keine Ursprungseigenschaft verleihen, sofern sie an Vormarerialien ohne Ursprungseigen­
32 schaft vorgenommen werden. Spinnstoffe und Waren daraus des Abschnitts XI
11 Liste der Be- oder Verarbeitungen, die der hergestellten Ware die Ursprungseigenschaft bzw.
keine Ursprungseigenschaft verleihen, sofern sie an Vormaterialien ohne Ursprungseigen­
schaft vorgenommen werden. Andere Waren als Spinnstoffe und Waren daraus des
Abschnitts XI 37
12 Ursprungszeugnis und Antrag auf Ursprungszeugnis 41
13 s für die Einfuhr landwirtschaftlicher Erzeugnisse in die Europäische Wirt­
schaftsgemeinschaft 47
14 Einleitende Bemerkungen zu den drei Präferenzsystemen 49
15 Liste der Be- oder Verarbeitungen, die an Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft
vorgenommen werden müssen, um der hergestellten Ware diet zu
verleihen (APS) 54
16 Be- oder Verarbeitungen, die von der regionalen Kumulierung ausgeschlossen sind (APS) 94
17 Vordruck des Ursprungszeugnisses nach Formblatt A 94
18 Vordruck APR 99
19 Liste der Be- oder Verarbeitungen, die an Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft
vorgenommen werden müssen, um der hergestellten Ware diet zu
verleihen (Besetzte Gebiete) 105
20 Liste der Be- oder Verarbeitungen, die an Vormaterialien ohnet
vorgenommen werden müssen, um der hergestellten Ware die Ursprungseigenschaft zu
verleihen (Republiken Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Slovenien und ehemalige jugosla­
wische Republik Mazedonien) 144
21 186 Warenverkehrsbescheinigung EUR.l und Antrag
22 Formblatt EUR.2 191
23 Erläuternde Anmerkungen zur Ermittlung des Zollwerts 195
24 Anwendung allgemein anerkannter Buchführungsgrundsätze für die Ermittlung des Zoll­
werts 201
25 201 In den Zollwert einzubeziehende Luftfrachtkosten
VII Die nachstehende kodifizierte Fassung wird von der Kommiss ¡uri zur Information veröffentlicht. Hierdurch werden keine anderen Rechte oder Pflichten begründet ala jene, die aus
den rechtmäßig erlassenen und veröffentlichten Rechtstexten folgen. Nur letztere sind gültig.
Nummer Bezeichnung Seite
26 Klasseneinteilung der Waren, die Gegenstand der Durchschnittswerte je Einheit sind 258
27 Handelszentren, die bei der Berechnung der Preise je Einheit für jede Position der g zu berücksichtigen sind 261
28 Anmeldung der Angaben über den Zollwert — D.V.l — 265
29 267 Ergänzungsblatt — D.V.l bis —
30 Gepäckanhänger, der an in einem Gemeinschaftsflughafen aufgegebenem Gepäck anzubrin­
gen ist 269
31 Einheitspapier 273
32 r — Anmeldung für Datenverarbeitung 289
33 Einheitspapier — Ergänzungsvordruck 297
34 313 r —k
35 Angabe der Exemplare der Vordrucke gemäß den Anhängen 31 und 33, auf denen die
Eintragungen in Durchschrift erscheinen müssen 321
Angabe der Exemplare der Vordrucke gemäß den Anhängen 32 und 34, auf denen die 36
322 Eintragungen in Durchschrift erscheinen müssen
37 Merkblatt zum Einheitspapier 323
38 336 Codes, die auf dem Einheitspapier zu verwenden sind
39 Liste der Erdölerzeugnisse, für welche die Voraussetzungen für die Zulassung zu einer
343 zolltariflichen Abgabenbegünstigung aufgrund ihrer besonderen Verwendung gelten
40 Liste der für Luftfahrzeuge, Schiffe und Bohrinseln vorgesehenen Waren, für welche die
Voraussetzungen für die Zulassung zu einer Abgabenbegünstigung aufgrund ihrer besonde­
ren Verwendung gelten 345
41 Liste der Waren, für die gemäß den Artikeln 291 bis 304 die Voraussetzungen für die
Zulassung zu einer zolltariflichen Abgabenbegünstigung aufgrund ihrer besonderen Verwen­
347 dung nicht gelten
347 42 Gelber Klebezettel
43 Vordruck T2M 349
44 Anmerkungen, die auf Seite 2 des Deckblatts des Carnets, das die Vordrucke T2M enthält,
353 aufzunehmen sind
355 45 Ladeliste
357 46 T.C.10 — Grenzübergangsschein
359 47 T.C.ll — Eingangsbescheinigung
361 48 Muster Bürgschaftserklärung — Gesamtbürgschaft —
49 363 Musterg Vordruck — Einzelbürgschaft —
365 50 Muster Bürgschaftserklärung — Pauschalbürgschaft —
367 51 T.C.31 — Bürgschaftsbescheinigung
52 Liste der Waren, bei deren Versand eine Erhöhung des Betrags der Pauschalbürgschaft in
Betracht kommen kann 368
53 369 Liste der Waren, bei deren Versand die Gesamtbürgschaft zu erhöhen ist
54 370 T.C.32 — Sichcrheitstitel (Pauschalbürgschaft)
55 Befreiung von der Sicherheitsleistung — Verpflichtungserklärung 371
VIII

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