Bulletin der Europäischen Gemeinschaften. Nr. 7/8 1980 13. Jahrgang
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ISSN 0378-3707 Bulletin DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN Kommission Nr. 7/8 1980 13. Jahrgang Das Bulletin der Europäischen Gemeinschaften berichtet monatlich (11 Ausgaben pro Jahr) über die Tätigkeit der Kommission und der übrigen Gemeinschaftsorgane. Es wird vom Generalsekretariat der Kommission der Europäischen Gemeinschaften (rue de la Loi 200, B-1049 Brüssel) in den Amtssprachen der Gemeinschaft sowie in Spanisch herausgegeben. Der Nachdruck ist nur mit Quellenangabe gestattet. Um das Nachschlagen in den verschiedensprachigen Ausgaben des Bul­letins zu erleichtern und ihre Übereinstimmung zu gewährleisten, werden die Texte nach folgendem System numeriert: Die erste Zahl bezeichnet den Teil, die zweite das Kapitel und die letzte Zahl bzw. die beiden letzten Zahlen die laufenden Nummern in jedem Kapitel. Verweisungen werden also nach folgendem Muster angegeben: Bull. EG 1 -1979, Ziff. 1.1.3. bzw. 2.2.36. Beilagen werden in unregelmäßigen Abständen in Form gesonderter, aber zum Bulletin gehörender Hefte veröffentlicht. Sie werden jahrgangsweise gesondert durchnumeriert. Sie enthalten amtliche Texte der Kommission (Mitteilungen an den Rat, Programme, Berichte, Vorschläge). Die Beilagen erscheinen nicht in Spanisch. Printed in Belgium BULLETIN DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl e Wirtschaftsgemeinschaft e Atomgemeinschaft Kommission der Europäischen Gemeinschaften Generalsekretariat Brüssel Nr.

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ISSN 0378-3707
Bulletin
DER EUROPÄISCHEN
GEMEINSCHAFTEN
Kommission
Nr. 7/8 1980
13. Jahrgang Das Bulletin der Europäischen Gemeinschaften berichtet monatlich (11
Ausgaben pro Jahr) über die Tätigkeit der Kommission und der übrigen
Gemeinschaftsorgane. Es wird vom Generalsekretariat der Kommission
der Europäischen Gemeinschaften (rue de la Loi 200, B-1049 Brüssel) in
den Amtssprachen der Gemeinschaft sowie in Spanisch herausgegeben.
Der Nachdruck ist nur mit Quellenangabe gestattet.
Um das Nachschlagen in den verschiedensprachigen Ausgaben des Bul­
letins zu erleichtern und ihre Übereinstimmung zu gewährleisten, werden
die Texte nach folgendem System numeriert: Die erste Zahl bezeichnet
den Teil, die zweite das Kapitel und die letzte Zahl bzw. die beiden letzten
Zahlen die laufenden Nummern in jedem Kapitel. Verweisungen werden
also nach folgendem Muster angegeben: Bull. EG 1 -1979, Ziff. 1.1.3. bzw.
2.2.36.
Beilagen werden in unregelmäßigen Abständen in Form gesonderter, aber
zum Bulletin gehörender Hefte veröffentlicht. Sie werden jahrgangsweise
gesondert durchnumeriert. Sie enthalten amtliche Texte der Kommission
(Mitteilungen an den Rat, Programme, Berichte, Vorschläge). Die Beilagen
erscheinen nicht in Spanisch.
Printed in Belgium BULLETIN
DER
EUROPÄISCHEN
GEMEINSCHAFTEN
Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl e Wirtschaftsgemeinschaft e Atomgemeinschaft
Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Generalsekretariat
Brüssel
Nr. 7/8
1980
Manuskript abgeschlossen im September 1980 13. Jahrgang inhalt
WICHTIGE EREIGNISSE TEIL 1
1. Feststellung des Haushaltsplans 1980 — Vorentwurf des Haushalts­
plans 1981 7
2. Überprüfung der Handelspolitik der Gemeinschaft gegenüber
Japan 12
3. Kampf gegen die innergemeinschaftlichen Handelsschranken . 15
4. Abkommen Gemeinschaft—Rumänien 18
*> TÄTIGKEITEN
T IM JULI/AUGUST 1980
1. Aufbau der Gemeinschaft 24
— Wirtschafts- und Währungspolitik
— Binnenmarkt und gewerbliche Wirtschaft 28
— Zollunion 33
— Wettbewerb
— Finanzinstitutionen und Steuerfragen 41
— Beschäftigung und Sozialpolitik
— Regionalpolitik 47
— Umwelt und Verbraucherschutz 50
— Agrarpolitik 52
— Fischereipolitik
— Verkehrspolitik 61
— Energiepolitik
— Forschungs- und Entwicklungspolitik, Wissenschaft und Bil­
dung5
— Wissenschaftliche und technische Information 70 2. Erweiterung und Außenbeziehungen 71
—g und bilaterale Beziehungen zu den Bewerberlän­
dern 7
— Handelspolitik3
— Entwicklungspolitik7
— Internationale Organisationen und Konferenzen .... 82
— Industrieländer 88
— Mittelmeerländer 90
— Entwicklungsländer1
— Staatshandelsländer2
— Diplomatische Beziehungen
— Europäische politische Zusammenarbeit 9
3. Institutionelle unde Fragen
— Institutionelle Entwicklungen — Europapolitik
— Institutionen und Organe der Gemeinschaften 10
Europäisches Parlament 10
Rat 11
Kommission4
Gerichtshof5
Rechnungshof 13
Wirtschafts- und Sozialausschuß
Europäische Investitionsbank6
— Finanzierung der Gemeinschaftstätigkeiten 140
TEIL 3 DOKUMENTATION
1. Rechnungseinheiten 152
2. Zusätzliche Hinweise auf das Amtsblatt4
3. Verstoßverfahren7
4. Eurobarometer9
Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften Beilagen 1980
1/80 Bericht über die Aussichten für eine Angleichung der Steuersysteme
in der Gemeinschaft Vereinheitlichte Abkürzungen für die Bezeichnung bestimmter Währungseinheiten In den
verschiedenen Sprachen der Gemeinschaft :
BFR = Belgische frank / Franc beige
LFR = Franc luxembourgeois
DKR = Dansk krone
FF = Franc français
DMDeutsche Mark
LIT = Lira Italiana
HFLNederlandse gulden (Hollandse florijn)
UKL = Pound sterling
IRL = Irish pound
USDUnited States Dollar 1. Feststellung des
Haushaltsplans 1980
Vorentwurf des
Haushaltsverfahren 1980 und 1981 s 1981
1.1.1. Im Juli 1980 fanden zwei wichtige Als der Rat den Haushaltsentwurf (e) am
Ereignisse statt: der Abschluß des Haus­ 23. November in zweiter Lesung prüfte,
haltsverfahrens für 1980, das im Dezem­ bestätigte er seine Absicht, sich strikt an
ber 1979 nach der globalen Ablehnung des den gemäß Artikel 203 des Vertrages für
Haushaltsentwurfs für 1980 durch das die nichtobligatorischen Ausgaben festge­
Europäische Parlament unterbrochen wor­ setzten Höchstsatz zu halten. Er erklärte
den war, und die Vorlage der Vorentwurfs sich also nur mit einigen der vorgeschlage­
des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr nen Änderungen einverstanden, die sich
1981 durch die Kommission. praktisch auf die Höhe der „Manövrier­
marge" des Parlaments beliefen.
Nach der zweiten Lesung, die das Euro­
Abschluß des Haushaltsverfahrens päische Parlament auf seiner Dezember­
Tagung 1979 vornahm, beschloß es mit für 1980
qualifizierter Mehrheit die globale Ableh­
nung des Haushaltsentwurfs (7), da es den
1.1.2. Am 9. Juli 1980 hat der Präsident
Standpunkt vertrat, daß die von ihm für
des Europäischen Parlaments gemäß Arti­
die Verabschiedung des Haushaltsplans
kel 203 Absatz 7 des EWG­Vertrags fest­
gestellten Bedingungen nicht erfüllt waren.
gestellt, daß der Gesamthaushaltsplan der
Europäischen Gemeinschaften für das Im Anschluß an diese Abstimmung gab
Haushaltsjahr 1980 endgültig festgestellt Präsident Jenkins vor dem Parlament die
war (*). Hierdurch wurde ein Verfahren Versicherung ab, daß die Kommission alles
abgeschlossen, das seit dem Sommer 1979 tun würde, um eine Lösung für diese Krise
mehrmals unterbrochen worden war. zu finden (7). Nach Maßgabe des Vertrages
wurden von der Kommission alle erforder­
Am 16. Mai 1979 (2) hatte die Kommission lichen Vorkehrungen getroffen, damit die
den Vorentwurf des Gesamthaushaltsplans Ausgaben ab 1. Januar 1980 nach dem
für das Haushaltsjahr 1980 verabschiedet System der vorläufigen Zwölftel monatlich
und der Haushaltsbehörde am 14. Juni ausgeführt werden könnt (8).
zugeleitet (3). Am 11. September (*) stellte
der Rat den Entwurf des Haushaltsplans Gemäß ihrer gegenüber dem Parlament
auf, der gegenüber dem Vorentwurf der eingegangenen Verpflichtung hat sodann
Kommission einige Kürzungen enthielt. die Kommission dem Parlament am
Auf seiner Tagung vom 5. und 7. Novem­
ber (5) nahm das Europäische Parlament in 0 Ziff. 2.3.6 und 2.3.70; ABl. C 197 vom 4.8.1980
und L 242 vom 15.7.1980. erster Lesung die Debatte und Abstimmung
0 Bull. EG 5­1979, Ziff. 1.5.1 bis 1.5.12 und über den Haushaltsentwurf 1980 vor und
2.3.98.
stellte dabei im Rahmen seiner Entschei­ Π Bull. EG 6­1979, Ziff. 2.3.61.
dungsbefugnis die ursprünglich vorgesehene Π Bull. EG 9­1979, Ziff. 2.3.78.
Höhe verschiedener vom Rat gekürzter O ABl. C 302 vom 3.12.1979; Bull. EG 11­1979,
Ziff. 2.3.6 bis 2.3.9 und 2.3.71. Mittel wieder her. Außerdem legte es in
0 Bull. EG 11­1979, Ziff. 2.3.72. einer Entschließung die Bedingungen fest,
Π ABl. C 4 vom 7.1.1980; Bull. EG 12­1979,
von denen es die Annahme des Haushalts­ Ziff. 2.3.4, 2.3.5 und 2.3.95.
plans abhängig machen wollte. (8) Bull. EG 12­1979, Ziff. 2.3.96.
Bull. EG 7/8-1980 Haushaltsverfahren 1980 und 1981 Haushaltsverfahren 1980 und 1981
14. Februar neue Haushaltsvorschläge vor­ Diese Erhöhung erscheint etwas gemäßigter,
gelegt, um das Haushaltsverfahren wieder wenn man berücksichtigt, daß das Haus­
in Gang zu bringen (x). Am 20. Juni (2) haltsverfahren für das Haushaltsjahr 1980
schließlich hat der Rat dem Europäischen in einer Krise stattfand und daß im Laufe
Parlament einen neuen Entwurf des dieses Verfahrens zahlreiche Kürzungen
Gesamthaushaltsplans vorgelegt, der von vorgenommen wurden. Die Übertragung
diesem auf einer Sondertagung am 26. und einiger Ausgaben im Jahr 1980 wird daher
27. Juni geprüft wurde (3). Es legte darauf­ im Jahr 1981 einen normalen Ausgleich
hin einen Änderungsvorschlag sowie Abän­ finden. Eine weitere Ursache der Erhö­
derungsanträge vor. hung ist die bevorstehende Erweiterung
der Gemeinschaft um Griechenland ab Am 30. Juni hat der Rat (4) diese Abände­
1. Januar 1981. Der Haushaltsplan 1981 rungsanträge angenommen, den Änderungs­
muß infolgedessen den Bedarf einer Zehner­vorschlag des Parlaments dagegen abge­
gemeinschaft decken. lehnt.
Auch folgende beide Faktoren spielen eine Schließlich hat das Europäische Parlament
entscheidende Rolle bei der Bestimmung am 9. Juli (5) mit sehr großer Mehrheit die
der Höhe des Haush

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