Fischerei und Aquakultur in Europa
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Nr. 40 November 2008 E ur opäische KommissionFischerei und Aquakultur in EuropaGemeinsame Marktorganisation für Erzeugnisse der Fischerei und Aquakultur: Zugehörigkeit, Partnerschaftlichkeit und LeistungTreibstoff krise: DringlichkeitsmaßnahmenNatura 2000:Schutz der MeeresgebieteEine Publikation der Europäischen Kommission I Generaldirektion Maritime Angelegenheiten und Fischerei I ISSN 1830-6551 KalenderMessen und Ausstellungen2 KalenderOff-shore Mariculture, Alicante (Spanien), 22.-24. Oktober 20083 LeitartikelAuf dieser internationalen Tagung wird die Entwicklung des Rechtsrahmens und der Techniken der Aquakultur im offenen Meer erörtert. 4-9 Dossier> Ausführlichere Informationen: Die gemeinsame Marktorganisation Tel: +44 17 37 55 98 92E-mail: enquiries@conferencebusiness.co.uk für Erzeugnisse der Fischerei und Website: www.offshoremariculture.com Aquakultur: Zugehörigkeit, NEAFC – Jahresversammlung der Vertragsparteien, Partnerschaftlichkeit und LeistungLondon (Vereinigtes Königreich), 10.-14. November 2008Auf der Jahresversammlung der RFO für die internationalen Gewässer des Nordost-Atlantiks sollen die Leitlinien für die 10 -12 AktualitätBewirtschaftung der für die Flotten der Europäischen Union Treibstoffkrise: bedeutenden Fischbestände aufgestellt werden.> Ausführlichere Informationen: DringlichkeitsmaßnahmenTel: +44 20 76 31 00 16E-mail: info@neafc.org 13-15 Vor OrtWebsite: www.neafc.

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 Europäische Kommission
Nr. 40 November 2008
Fischerei und Aquakultur in Europa
Gemeinsame Marktorganisation für Erzeugnisse der Fischerei und Aquakultur: Zugehörigkeit, Partnerschaftlichkeit und Leistung
Eine Publikation der Europäischen Kommission I Generaldirektion Maritime Angelegenheiten und Fischerei I ISSN 1830-6551
Treibstoffkrise: Dringlichkeitsmaßnahmen Natura 2000: Schutz der Meeresgebiete
Kalender
Messen und Ausstellungen Off-shore Mariculture, Alicante (Spanien), 22 -24. Oktober 2008 . Auf dieser internationalen Tagung wird die Entwicklung des Rechtsrahmens und der Techniken der Aquakultur im offenen Meer erörtert. > Ausführlichere Informationen: Tel: +44 17 37 55 98 92 E-mail: enquiries@conferencebusiness.co.uk Website: www.offshoremariculture.com NEAFC – Jahresversammlung der Vertragsparteien, London (Vereinigtes Königreich), 10.-14. November 2008 Auf der Jahresversammlung der RFO für die internationalen Gewässer des Nordost-Atlantiks sollen die Leitlinien für die Bewirtschaftung der für die Flotten der Europäischen Union bedeutenden Fischbestände aufgestellt werden. > Ausführlichere Informationen: Tel: +44 20 76 31 00 16 E-mail: info@neafc.org Website: www.neafc.org ICCAT – Außerordentliche Sitzung des Ausschusses, Marrakesch (Marokko), 17.-24. November 2008 Diese wichtige Arbeitssitzung der Thunfisch-RFO für den Atlantik beschäftigt sich mit der Überwachung des Wiederherstellungsplans für die Bestände von Rotem Thun im Atlantik und im Mittelmeer. > Ausführlichere Informationen: Tel: +34 91 41 65 600 E-mail: info@iccat.int Website: www.iccat.int
Termine der Institutionen Der Rat der Fischereiminister der 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union tagt an folgenden Tagen : am 17. und 18. November 2008 in Brüssel, vom 17. bis 19. Dezember 2008 in Brüssel.
2   Kalender 3  Leitartikel 4-9  Dossier  Die gemeinsame Marktorganisation  für Erzeugnisse der Fischerei und  Aquakultur: Zugehörigkeit,  Partnerschaftlichkeit und Leistung 10 -12  Aktualität  Treibstoffkrise:  Dringlichkeitsmaßnahmen 13-15   Vor Ort  Natura 2000:  Schutz der Meeresgebiete 16    Kurz gefasst
 Anmerkung für die Leser  Wir würden uns freuen, wenn Sie uns Ihre Kommentare und Anregungen unter folgender Adresse mitteilen: Europäische Kommission –  Generaldirektion Maritime Angelegenheiten und Fischerei – Referat Information, Kommunikation, Beziehungen zwischen den Institutionen, Evaluierung und Programmplanung – Rue de la Loi 200 B-1049 Brüssel oder per Fax (+ 32) 2 299 30 40 – Kennwort Fischerei und Aquakultur in Europa. E-mail: fisheries-magazine@ec.europa.eu
Ausführlichere Informationen zum Thema Maritime Angelegenheiten und Fischerei finden Sie auf den verschiedenen Websites:  http://ec.europa.eu/commission_barroso/borg/index_de.htm http://ec.europa.eu/fisheries http://ec.europa.eu/maritimeaffairs
 Fischerei und Aquakultur in Europa ist ein Magazin, das von der Generaldirektion Maritime Angelegenheiten und Fischerei der Europäischen Kommission veröffentlich t wird. Es ist kostenlos durch einfache Anforderung eines Abonnements erhältlich (siehe Coupon Seite 16). Fischerei und Aquakultur in Europa erscheint fünfmal im Jahr. Es ist ebenfalls auf der Website der GD Maritime Angelegenheiten und Fischerei erhältlich: http://ec.europa.eu/fisheries/publications/magazine_de.htm Herausgeber: Europäische Kommission, Generaldirektion Maritime Angelegenheiten und Fischerei, der Generaldirektor. Haftungsauss chluss: Wenngleich die GD Maritime Angelegenheiten und Fischerei für die allgemeine Erstellung dieses Magazins verantwortlich ist, haftet sie nicht für die Richti gkeit, den Inhalt oder die Ansichten, die in bes-timmten Artikeln zum Ausdruck gebracht werden. Wenn nicht anders angegeben, hat die Kommission die in dieser Veröffentlichung g eäußerten Meinungen in keiner Weise angenommen oder gebilligt, und die Aussagen sind nicht als Ausdruck der Ansichten der Kommission oder der GD Maritime Angelegen heiten und Fischerei zu betrachten. Die Kommission übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit der Angaben in dieser Veröffentlichung, und weder die Kommission no ch eine andere Person, die in ihrem Auftrag handelt, übernimmt die Haftung für deren Gebrauch. © Europäische Gemeinschaften, 2008. Nachdruck mit Quellenangabe gestattet. Foto Titelseite: © Lionel Flageul Gestaltung: Mostra – Printed in Belgium – Gedruckt auf Ninelive 55 chlorfrei gebleichtem Papier
Leitartikel
Die gemeinsame Marktorganisation: Anpassung an die Entwicklungen  Die gemeinsame Marktorganisation (GMO) wurde in den siebziger Jahren ins Leben gerufen. Obwohl sie sich seitdem in vielerlei Weise entwickelt und ihr die neue, seit 2000 geltende Verordnung neuen Schwung verliehen hat, ist es wichtig, die neuen Herausforderungen, denen der Markt für Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur heute gegenübersteht, zu erkennen und sich ihnen zu stellen. Die geringeren Erträge bei bestimmten Fischarten, die stabil bleibenden, in einigen Fällen sogar rückläu-figen Preise auf den Fischauktionen sowie die steigenden Betriebskosten aufgrund der Energiekrise sind einige Elemente dieser neuen Herausforderungen. Wenn die steigenden Treibstoffpreise ein strukturelles Phänomen sind, sollte dennoch vermieden werden, dass zu dieser Kostensteigerung auch noch zu niedrige Verkaufspreise hinzukommen. Oder wenn in vielen Fällen der Markt für Meereserzeugnisse zerstückelt wird (sehr viele Erzeuger verkaufen ihre Produkte individuell) und die Nachfrage hingegen immer stärker konzentriert wird, ist es schwierig Antworten zu finden, die die wirtschaftliche Tragfähig-keit bestimmter Fischereiunternehmen sichern könnten. Die Fischer können einen besseren Einfluss auf die Preise erlangen, indem sie sich in Erzeugerorganisationen (EO) zusammenschließen, um die Fang-kampagnen bzw. die Erzeugungsrhythmen in den Fischzuchten besser zu planen und so eine regelmä-ßigere Marktversorgung zu erreichen. So könnte ihr Angebot den Erwartungen der Supermärkte, die in manchen Mitgliedstaaten mittlerweile über 80 % des Fischs vermarkten, besser entgegenkommen. Die EO müssten so die wirtschaftliche Lage der Erzeuger verbessern können. Eine weitere Herausforderung ist die wachsende Bedeutung der Aquakultur: Bis 2010 dürften 50 % der in Europa konsumierten Meereserzeugnisse aus Zuchten und ein großer Teil davon aus Importen stam-men. Diese Erzeugnisse werden oft zu weit niedrigeren Preisen auf den Markt gebracht als die Fischerei-erzeugnisse. Auch diese Tatsache ist in den kommenden Jahren zu berücksichtigen. Und schließlich wird auch der Verbraucher, der zunehmend den „ganzen, frischen“ Fisch zugunsten von Verarbeitungsprodukten liegen lässt, immer anspruchsvoller in Bezug auf Qualität, Ursprung und Rück-verfolgbarkeit. Diese Anforderungen entsprechen Umweltschutzkriterien (nachhaltige Fischerei, biologi-sche Erzeugung, CO2-Fußabdruck usw.), ethischen Kriterien (Beachtung der Rechte und sozialen An-sprüche der Arbeitnehmer, Kauf bei kleinen Erzeugern zu fairen Preisen usw.) und natürlich Geschmacks-, Ernährungs- und Hygienekriterien. Auch diese Erwartungen können leichter im Verband als von einzeln handelnden Erzeugern erfüllt werden. Ohne zu vergessen, dass die GMO Bestandteil der gemeinsamen Fischereipolitik ist, muss sie sich den grundlegenden Herausforderungen wie dem Kampf gegen die Überfischung und die illegale Fischerei stellen, um einem verantwortungsbewussten Verbrauch eine nachhaltige Fischerei gegenüberstellen zu können.  Aus all diesen Gründen hat die Europäische Kommission eine Reihe externer Bewertungen eingeleitet, deren Ergebnisse Anregungen für Überlegungen mit allen Akteuren der Branche – den Erzeugern, den verarbeitenden Betrieben, den Verbrauchern, aber auch mit den Vertreibern, deren Rolle immer ent-scheidender wird – sein werden. Nach dieser Phase plant die Kommission im Jahr 2009 eine Überprü-fung dieses entscheidenden Elements der gemeinsamen Fischereipolitik vorzuschlagen, deren Ausgang für die Zukunft der europäischen Fischerei und Aquakultur entscheidend sein wird.
Die Redaktion
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Dossier
Die gemeinsame Marktorganisation für Erzeugnisse der Fischerei und Aquakultur: Zugehörigkeit, Partnerschaftlichkeit und Leistung
Die Erzeugerorganisationen haben die Aufgabe, die Fangtätigkeiten so zu planen, dass sie bei den Verhandlungen mit den Käufern den besten Preis erhalten.
Die gemeinsame Marktorganisation für Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur (GMO) besteht seit 1970. Sie ist die älteste Säule der gemeinsamen Fischereipolitik. Sie hat sich von einem einfachen Instrument, das den freien Warenverkehr sicherstellen und die Preisstabilität für die Erzeuger gewährleisten sollte, im Zuge der bedeutenden Veränderungen, die sowohl im allgemeinen Kontext als auch im institutionellen Rahmen stattgefunden haben, ständig weiterentwickelt. Heute muss sie mehr und mehr neue Herausforderungen integrieren: die Verknappung der Fischbestände, den wachsenden Einfluss der Großeinkäufer, die sich verändernden Gewohnheiten der Verbraucher, den Anstieg der Aquakultur und der Importerzeugnisse, die steigenden Energie- und Produktionskosten.
Die GMO, was ist das? aufgrund der Überfischung stark gefährdet. Europa importiert mehr als 60 % seines Verbrauchs. Der größte Teil der Produktion 1970 wurde diese Organisation zur Schaffung eines wird von einigen wenigen großen Supermarktketten auf den gemeinsamen Marktes für Fischereierzeugnisse eingerichtet Markt gebracht und die Verarbeitungserzeugnisse machen und später auf die Erzeugnisse aus der Zuchthaltung erweitert. einen bedeutenden Teil des Markts aus. Es ist also nicht Ziel war es, den Erzeugern stabile Preise und korrekte verwunderlich, dass sich diese Politik seit 38 Jahren erheblich Einkommen zu gewährleisten, und das zu vernünftigen Preisen weiterentwickelt hat und im Laufe der Jahre ständig an die für die Verbraucher. Der Organisation lagen die in der ersten wirtschaftlichen Entwicklungen, die Verknappung der Zeit des europäischen Aufbauwerks allgemein üblichen Ressource, die technischen Veränderungen und den Maßnahmen zugrunde. Das war vor allem der Abbau der verstärkten europäischen Aufbau angepasst wurde. tarifären Handelsschranken, um den freien Warenverkehr Ein entscheidender Moment dieser ununterbrochenen zwischen den Mitgliedstaaten zu gewährleisten, und die Entwicklung war zweifelsohne die Verabschiedung einer Erstellung gemeinsamer Regeln für den gesamten Fischmarkt. neuen Verordnung für die GMO im Jahre 2000 ( 1 ), die die GMO seitdem regelt. Damals umfasste die Europäische Gemeinschaft nur sechs  Mitglieder. Man fürchtete keine endgültige Erschöpfung der Die Herausforderungen von heute und morgen Fischbestände. Europa importierte weniger als 30 % seines Fischverbrauchs. Der Vertrieb erfolgte noch über eine Vielzahl Die Herausforderungen, auf die mit der Verordnung von 2000 kleiner Verkaufsstellen und Fisch wurde beinahe ausschließlich reagiert wurde, sind noch immer aktuell, auch wenn neue frisch und ohne industrielle Verarbeitung verzehrt. Heute zählt Herausforderungen hinzugekommen sind, auf die in den Europa 27 Mitgliedstaaten. Mehrere Fischbestände sind kommenden Jahren ebenfalls reagiert werden muss.
(1) Verordnung (EG) Nr. 104/2000 des Rates vom 17. Dezember 1999 über die gemeinsame Marktorganisation für Erzeugnisse der Fisc herei und der Aquakultur.
Die oberste Herausforderung besteht darin, die Interessen der Erzeuger eines der letzten Nahrungsmittel aus der freien Wildbahn mit denen der verarbeitenden Betriebe, der Vertreiber und der Verbraucher in Einklang zu bringen, und das in einer Situation, wo die Fischbestände immer weiter schwinden und oft sogar gefährdet sind. Die gemeinsame Fischereipolitik, zu der die GMO als eine der Säulen gehört, räumt dieser notwendigen Erhaltung der Bestände in der Tat die absolute Priorität ein: ohne Fischbestände kein Markt! Die Vermarktungsstrukturen verändern sich. Die großen Supermarktketten stehen in manchen Mitgliedstaaten bereits für mehr als 80 % der Fischverkäufe. Diese Supermarktketten sind die wichtigsten Käufer von Fischereierzeugnissen geworden. Sie verlangen eine regelmäßige Belieferung und greifen immer mehr auf Einfuhren zurück, um ihren Bedarf zu decken. Dabei entwickelt sich das internationale Angebot an Erzeugnissen der Fischerei und der Aquakultur immer schneller und passt sich immer schneller an. Derzeit werden über 60 % der in der Gemeinschaft konsumierten Fischereier-zeugnisse importiert. Vor 30 Jahren waren nur 30 % des in der Gemeinschaft konsumierten Fischs Einfuhren. Mehr Meereserzeugnisse, von besserer Qualität und mit einer größeren Regelmäßigkeit… Das sind Anforderungen, die die Erzeuger, insbesondere aufgrund des miserablen Zustands der Fischbestände, nur schwer erfüllen können. Hinzu kommt aber auch die Tatsache, dass die Fischereitätigkeit nicht einfach zu planen ist. Die von der Verordnung vorgesehenen operationellen Programme haben zwar dazu beigetragen, die Organisation der Fangtätigkeiten zu verbessern. Aber externe Faktoren wie klimatische und biologische Schwankungen oder auch Maßnahmen zur Erhaltung der Bestände sind manchmal unvorhersehbar und können die Planung der Produktion erschweren. Daneben hat sich der Markt von einem ehemals vom Frischfisch beherrschten Markt zu einem Markt entwickelt, auf dem sich die Nachfrage der Verbraucher immer mehr auf Verarbeitungserzeugnisse ausrichtet, insbesondere auf Fertiggerichte. Die Erwartungen der Verbraucher sind immer mehr gestiegen, nicht nur was die Vielfalt der Produkte angeht, sondern auch in Bezug auf ihre ernährungswissenschaftlichen, diätetischen und hygienischen Eigenschaften. Wie wird der Gemeinschaftsmarkt organisiert? Um diesen Herausforderungen gerecht werden zu können, umfasst die gemeinsame Marktorganisation nach der Verordnung aus dem Jahr 2000 vier wesentliche Instrumente: gemeinsame Vermarktungsnormen für Frischprodukte; die Erzeugerorganisationen (EO), freiwillige Zusammenschlüsse von Fischern, die errichtet wurden, um die Stabilisierung der Märkte zu erleichtern und jähe Schwankungen auf der Nachfrageseite abzufedern; eine Preisstützungsregelung, die die Mindestpreise, unter denen die Fischereierzeugnisse nicht verkauft werden dürfen, festlegt; die EO können finanzielle Beihilfen erhalten, wenn sie Fischereierzeugnisse vom Markt nehmen, sie für eine spätere Nutzung lagern oder verarbeiten müssen; Regeln für den Handelsverkehr mit Drittländern.
Die Vermarktungsnormen Die gemeinsamen Vermarktungsnormen legen die harmonisierten Handelseigenschaften insbesondere für die frischen Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur bei ihrer Erstvermarktung innerhalb der Union fest. Es handelt sich um die Definition von Frischestufen und Größenklassen, verbunden mit Aufmachungsformen. Sie erleichtern die Vermarktungsvorgänge, indem sie die Festlegung gemeinsamer Preise für jede Produktkategorie und die Definition von Güteklassen ermöglichen. Diese Normen werden durch Kennzeichnungspflichten für eine bessere Verbraucherinformation ergänzt. Drei Angaben sind seit dieser Verordnung Pflicht: die Handelsbezeichnung der Art, die Produktionsmethode (in der See oder in Binnengewässern gefangen oder gezüchtet), das Fanggebiet. Die Erzeugerorganisationen Ein Grundgedanke der GMO ist der, dass ein Großteil der Antworten auf die Herausforderungen, denen sich der Fischereisektor gegenüber sieht, bei den Erzeugern selbst liegt. Sie können sich selbst am besten organisieren und sich untereinander abstimmen, um die Maßnahmen für eine rationelle Bewirtschaftung der Bestände umzusetzen, den Fischereierzeugnissen einen Mehrwert hinzuzufügen und zur Stabilisierung des Markts beizutragen. Darum wird den Erzeugerorganisationen (EO) mit der seit 2000 geltenden Verordnung mehr Verantwortung übertragen und eine finanzielle Unterstützung gewährt. Diese EO sind nach Kriterien der Repräsentativität und der Art ihrer Aktivitäten zur Umsetzung der GMO-Mechanismen staatlich anerkannte Organisationen. Konkret können die EO kollektive Maßnahmen treffen, um die Nachhaltigkeit der Fischbestände sicherzustellen, um den Fang der Fische zu vermeiden, die auf dem Markt wenig oder gar nicht verlangt werden, oder auch um den Bedürfnissen des Marktes nicht nur quantitativ sondern auch qualitativ und mit einem regelmäßigen Angebot zu entsprechen. Einige Zahlen zu den EO • Im Jahr 2005 gab es 203 anerkannte EO in 16 Mitgliedstaaten (BE, DK, DE, EL, ES, FI, FR, IE, IT, LV, LT, NL, PL, PT, SE, UK). • 74 % aller EO kommen aus Spanien, Frankreich, Italien, Deutschland und das Vereinigte Königreich. • Die Beteiligung und die Repräsentativität der EO sind von Land zu Land verschieden: In zehn Mitgliedstaaten (BE, DK, DE, ES, FR, LT, NL, PT, SE, UK) sind über 50 % der Fischer Mitglieder einer EO und in drei Mitgliedstaaten (LV, PL, FI) bewegt sich der Organisationsgrad zwischen 12 % und 23 %. • Für die Aquakultur beträgt der Anteil der Erzeuger, die Mitglied einer EO sind, mehr als 75 % in drei Mitgliedstaaten (ES, LT, UK), gegenüber einem Anteil von weniger als 10 % in zwei Mitgliedstaaten (DK, FR).
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Die Verordnung verlangt von den EO die Erstellung und Umsetzung jährlicher operationeller Programme für die Fischerei, in denen die Maßnahmen angegeben sind, mit denen die Fänge den Marktbedürfnissen angepasst werden sollen. Ein operationelles Programm umfasst eine Vermarktungsstrategie, einen Fangplan für die Fischerei bzw. einen Produktionsplan für die Aquakultur, präventive Maßnahmen für die Arten, deren Vermarktung gewöhnlich Schwierigkeiten bereitet, und ein System interner Sanktionen. Die EO können gerade im Einvernehmen mit ihren Mitgliedern die Fangtätigkeiten ihrer Schiffe zeitlich aufteilen. Damit kann der Quotenwettlauf vermieden werden. Die Fischer erhalten die Möglichkeit, ihre Anlandungen zeitlich zu verteilen, und die Aquakulturbetreiber, ihre Produktion über das Jahr zu regulieren, so dass brutale Preisabfälle vermieden werden und für ein stabileres Angebot gesorgt werden kann. Die Anlandungen sind von besserer Qualität und erfolgen regelmäßiger. Das kommt den Erzeugern bei den Preisen, den Händlern mit einem besseren Angebot und den Verbrauchern mit einem besseren Preisleistungsverhältnis zugute. Die EO sind gesetzlich berechtigt, finanzielle Beihilfen für die Durchführung von Plänen zur Qualitätsverbesserung der Erzeugnisse zu erhalten. Dabei geht es z.B. um kürzere Ausfahrten, die Verbesserung der Kistenverpackung an Bord, die Regulierung von Größe und Fettgewebeanteil der gezüchteten Erzeugnisse entsprechend der Nachfrage oder eine bessere Aufmachung und eine reduzierte Bearbeitung im Verlauf der Produktionskette. Darüber hinaus besteht ein finanzieller Anreiz für die Errichtung von branchenübergreifenden Organisationen mit Vertretern der Erzeuger, der verarbeitenden Betriebe und des Vertriebs, um gemeinsame Aktionen durchzuführen. Dazu gehören z.B. die Verbesserung der Kenntnisse und der Transparenz der Produktions- und Vermarktungsprozesse, Marktstudien oder andere Forschungsarbeiten oder auch die Ausarbeitung von Qualitätszeichen und geographischen Angaben. Jeder Mitgliedstaat muss garantieren, dass die auf seinem Gebiet tätigen EO die Regelungen einhalten.
Erzeugerorganisationen in der Europäischen Union – 2005 PTSEUK 17 LTNLPL2520BEDK LV 22 11 1 3 20 DE IT 34 3 EL 541 IE361ES FRFI Belgien (BE) Dänemark (DK) Deutschland (DE) Griechenland (EL) Spanien (ES) Finnland (FI) Frankreich (FR) Irland (IE) Italien (IT) Lettland (LV) Lithauen (LT) Niederlande (NL) Polen (PL) Portugal (PT) Schweden (SE) Vereinigte Königreich (UK)
Preisunterstützung Kurz gesagt handelt es sich um eine Finanzhilfe, die ab dem Zeitpunkt gewährt wird, an dem der Preis für eine Art unter einen Mindestpreis absinkt. Dieser so genannte Rücknahmepreis wird auf Grundlage des Orientierungspreises festgelegt, der jedes Jahr vom Ministerrat bestimmt wird.
Der Markt für Fischereierzeugnisse hat sich in den letzten 30 Jahren stark verändert. Die europäischen Erzeuger haben heute einen Anteil von weniger als 40 % bei der Versorgung der Europäischen Union mit Fisch, Weich- und Schalentieren. Der Rest wird aus Ländern außerhalb der EU importiert.
Eine bretonische EO nimmt an der Evaluierung der Bestände teil „Pêcheurs Manche-Atlantique“ ist eine Erzeugerorganisation in der Bretagne. Vor 5 Jahren hat sie eine wissenschaftliche Arbeitsgruppe eingerichtet, um sich an der Verwaltung der Ressource zu beteiligen. Ein gelungenes Experiment, das auch in anderen Regionen Nachahmer finden sollte. Der ehemalige Fischer Maurice Benoish, 66 Jahre Systematische Erfassung alt, war Vorsitzender der Erzeugerorganisation der nichtindustriellen Fischerei von Morbihan und Loire- Um gegen diesen Trend anzugehen, müsste man Atlantique (Organisation des producteurs de la pêche die Produktion steigern. Aber bei schwindenden artisanale du Morbihan et de la Loire-Atlantique – Beständen und rückläufigen Fangquoten ist daran PROMA), der in der Süd-Bretagne, von Concarneau nicht zu denken. Aus diesem Grund investiert bis Saint-Nazaire, bis zu 650 Schiffe angehörten. Seit sich PROMA seit 7 Jahren in die Verwaltung der einigen Jahren hat sich diese EO dem Regionalen Fischbestände. Sie folgt dem Prinzip, dass eine Fonds für die Organisation des Fischmarktes in der bessere Überwachung der Entwicklung der Bestände Bretagne (Fonds régional d’organisation du marché du eine genauere Anpassung der Fangmöglichkeiten poisson de Bretagne – FROM-Bretagne) angenähert, ermöglicht. Und diese Anpassungen gehen nicht eine EO, die eher an der Nordküste tätig ist. Beide immer nach unten, manchmal auch nach oben. EO haben sich in der Union „Pêcheurs Manche-Atlantique“ (PMA) zusammengeschlossen, womit Die wissenschaftliche Arbeitsgruppe der EO wurde sie einer reinen Logik der Konzentration folgten. zu einem Zeitpunkt eingerichtet, an dem die Tiefseefischerei in Frage gestellt wurde. Die betroffenen „Je mehr wir sind, desto flexibler sind wir bei der Schiffe haben daher freiwillig an einem Programm Verteilung der Fangtätigkeiten auf die Schiffe und desto zur Erfassung von Fangdaten und Umweltdaten leichter ist es, die Fangpläne unter uns einzuteilen , in Zusammenarbeit mit dem französischen erklärt Maurice Benoish. Und natürlich profitieren wir Forschungsinstitut Ifremer teilgenommen. Dank der von größenbedingten Kosteneinsparungen, z.B. in der Ergebnisse dieses Programms konnte der Beschluss Verwaltung oder für wissenschaftliche Arbeiten.“ unangemessener Schließungen von Fanggebieten verhindert und die vom CIEM verwendeten Daten Wie alle EO arbeitet auch diese an zwei Fronten. Auf wesentlich verbessert werden. Diese positive der Erzeugerseite organisiert sie die operationellen Erfahrung hat PROMA und ihre Mitglieder dazu Fangpläne und verteilt die Quoten auf die Schiffe, angeregt, diese wissenschaftliche Arbeit auf andere die der EO angehören. Für Maurice Benoish ist diese Bestände ihrer Region wie Hummer, Seehecht erzeugernahe Arbeit eine echte „Direktleitung“ zwischen oder Seezunge auszuweiten, und das stets in der Branche und den (französischen und europäischen) Zusammenarbeit mit dem Forschungsinstitut Ifremer. Fischereibehörden. Diese Direktleitung könnte seiner Meinung nach mehr und besser eingesetzt werden, In der Praxis machen die Fischer der EO freiwillig um die Anwendung der gemeinsamen Fischereipolitik systematische Aufzeichnungen und erfassen ihre und das Verständnis dieser Politik zu verbessern. Fänge nach validierten Verfahren des Ifremer-Instituts. Zur Marktseite hin organisiert die EO den Absatz der „Der Zustand der Bestände und des Ökosystems werden Fänge und verhandelt die Preise mit den Käufern. so auf der Grundlage des Inhalts zehntausender Netze Diese zwei Ausrichtungen der Arbeit der EO sind aber evaluiert, was natürlich einen genaueren Ansatz nicht völlig getrennt voneinander. Denn mit einer ermöglicht. Und es kostet weniger, als ein Forschungsboot intelligenten Ausarbeitung der Fangpläne kann man das hinauszuschicken… Darüber hinaus merken die Fischer, Angebot z.B. so verteilen, dass ein gewisses Preisniveau dass sie die Verwaltung der Bestände etwas angeht und erhalten bleibt, oder eine bestimmte Art besonders sind sich der Lage viel stärker bewusst. In einem solchen dann anbieten, wenn die Nachfrage besonders hoch ist. Kontext werden die Quoten viel besser akzeptiert, wenn sie stark ansteigen, aber auch wenn sie kleiner werden.“ „Der Markt hat sich stark weiterentwickelt , erläutert Maurice Benoish. Die Käufer sind weniger geworden Maurice Benoish war Vorsitzender der euro-und vertreten immer größere Interessen. Und was päischen Vereinigung der EO und er gibt zu, die Preise angeht, so stehen sie unter dem Druck der dass solche Erfahrungen unter den europäischen Einfuhren. Seit 2006 ist der Preis für Fisch nur um Erzeugerorganisationen eher selten sind. Er sieht darin 1 % gestiegen. Das europäische Angebot ist jetzt jedenfalls einen möglichen Weg, um die GMO zu gegenüber dem Import in der Minderheit und wir sind dynamisieren und sie verstärkt in die gemeinsame nur noch eine ergänzende Versorgungsquelle für die Fischereipolitik zu integrieren. Fischgroßhändler, die auch ohne uns auskommen könnten. Wir haben kein Gewicht bei der Preisfestsetzung. Das ist ein besorgniserregendes Phänomen.“
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8 € 000
Wenn die Preise fallen und die Interventionsmechanismen Für Marktrücknahmen, die 8 % des Produktionsvolumens eingeschaltet werden, erhalten die Mitglieder Vergütungen übersteigen (10 % bei Tiefseearten) wird also überhaupt kein von ihrer Erzeugerorganisation. Ausgleich bezahlt. Das steigende Bewusstsein für die Gefahren, die aufgrund Die vom Markt genommenen Produkte können jedoch der Überfischung zahlreicher Arten drohen, hat dazu geführt, trotzdem verkauft werden, um zu Produkten verarbeitet zu dass diese Beihilfen strenger geregelt wurden, um keine werden, die nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt sind Ressourcenverschwendung zu unterstützen. Die im Jahr 2000 (z.B. Tiermehl). Die Erträge aus solchen Verkäufen werden von eingeführte Verordnung sieht daher vor, dass diese Beihilfen den Ausgleichszahlungen abgezogen. nur für punktuell vorkommende übermäßige Anlandungen gewährt werden dürfen, die der Markt nicht aufnehmen kann. Darüber hinaus ist eine „Übertragungsbeihilfe“ vorgesehen, um Um die Erzeuger und ihre Organisationen dazu anzuregen Verschwendungen so gering wie möglich zu halten. Es handelt präventive Maßnahmen zu treffen, um ihre Fänge den sich um eine Finanzbeihilfe für die Verarbeitung und Lagerung, Marktbedürfnissen anzupassen, werden die Hilfen nur für um eine Vermarktung zu einem späteren Zeitpunkt, wenn die reduzierte Produktionsvolumina gewährt und nehmen Preise besser stehen, zu ermöglichen. Diese Beihilfe ist auf im Übrigen entsprechend den für die Marktrücknahme 18 % der jährlichen zum Verkauf angebotenen Mengen vorgeschlagenen Volumina ab. Je größer die zurückgezogenen beschränkt, abzüglich der Mengen, für die ein Ausgleich für die Mengen sind, desto geringer fällt die Beihilfe aus (siehe Kasten). Marktrücknahme gezahlt wurde. Daneben gibt es auch eine Darüber hinaus ist in der Verordnung eine Übergangsphase Beihilfe zur privaten Lagerhaltung, die für bestimmte bereits an vorgesehen, in der die Beihilfen schrittweise abnehmen. Bord tief gefrorene Erzeugnisse gewährt wird. Diese Beihilfen werden von der Europäischen Gemeinschaft Im Jahr 2000 machten die Beihilfen für Marktrücknahmen den finanziert und betragen insgesamt rund € 10 Millionen pro größten Teil der gewährten Beihilfen aus. Seit 2005 hat sich der Jahr. Es handelt sich also um ein Auffangnetz und nicht um ein Trend umgekehrt und die Übertragungsbeihilfen haben die Preisstützungssystem. Beihilfen für Marktrücknahmen verdrängt. Wie hoch sind die Beihilfebeträge für Manche Fischereierzeugnisse sind auf regionaler oder lokaler Marktrücknahmen? Ebene von großer Bedeutung. Sie können aber nicht in das Gemeinschaftssystem integriert werden, zum einen Für die erste Tranche von 4 % des Volumens, das eine aufgrund der starken Preisunterschiede zwischen den Erzeugerorganisation für die betreffende Art produziert, einzelnen Mitgliedstaaten und Regionen, zum anderen, beträgt der Ausgleich höchstens 85 % des Rücknahmepreises. weil die Gesamtmenge dieser Erzeugnisse, die auf dem Für die zweite Tranche von 4 bis 8 % des Produktionsvolumens Gemeinschaftsmarkt gehandelt werden, zu gering ist. (10 % bei Tiefseearten) betrug der Ausgleich im Jahr 2001 Um auf solche Situationen reagieren zu können, wurde 75 %. Dieser Anteil von 75 % wurde 2002 auf 65 % gesenkt und ein Mechanismus autonomer Marktrücknahmen und liegt seit 2003 bei 55 %. Übertragungen auf regionaler Ebene eingerichtet. Es handelt elstaatliche Aus ertragungsbeihilfen (E1i9nz92-2004)gaben für Marktrücknahmen und Üb € 000 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 Belgien 132 375 17 100 9 33 52 58 57 Dänemark 1 407 3 508 -23 900 100 100 22 10 9 7 24 Deutschland              Griechenland              Spanien  42 105 91 69 176 Frankreich  821 1 000 1 130 1 100 600 400 580 592 718 1 190 933 Irland 334 429 511 1 100 1 130 200 400 1 000 69 70 997 4 257 Italien              Niederlande 29 82 35 200 2 1 15 7 Österreich              Portugal 384 459 404 200 200 200 100 200 123 106 59 85 81 Finnland              Schweden  200 2 340 500 400 300 267 183 Vereinigte Königreich 11 3 1 47 14 11 10 -1 EU insgesamt 2 297 4 856 1 767 3 600 4 906 2 194 1 598 2 055 1 161 1 115 1 952 1 422 1 533
sich um eine Pauschalbeihilfe, die den EO, die diese Erzeugnisse vom Markt nehmen oder übertragen möchten, unter bestimmten Voraussetzungen gewährt wird. In diesem Fall legen die EO die Preise innerhalb bestimmter Grenzen, die in der Verordnung festgelegt sind, selbstständig fest. Die Verordnung legt auch die Höchstmengen fest, für die die Beihilfe gewährt werden kann: Für die Marktrücknahme beträgt die Obergrenze 5 % der betreffenden Erzeugnisse, die von der EO in dem Fischwirtschaftsjahr auf den Markt gebracht werden, wobei der Gesamtbetrag der Beihilfen für die Marktrücknahme und die Übertragung zusammengenommen 10 % nicht überschreiten darf. Handelsverkehr mit Drittländern Die Verordnung sieht auch Maßnahmen vor, die es der verarbeitenden Industrie der EU ermöglichen sollen, ihren Bedarf auf stabile und verlässliche Weise und zu wettbewerbsfähigen Preise zu decken. Sie enthält daher eine Regelung für den Handelsverkehr mit Drittländern, die die Zölle für gewisse Erzeugnisse, die für die Weiterverarbeitung bestimmt sind, aufhebt. Parallel dazu werden Referenzpreise festgelegt, unterhalb derer die Aufhebung bzw. Reduzierung der Zölle nicht mehr gewährt wird. Diese Referenzpreise sollen einen Schutz gegen die Einfuhren zu abnorm niedrigen Preisen bieten und dienen gleichzeitig als Indikatoren für die Entwicklung der Einfuhrpreise und als Warnsystem. Darüber hinaus können bei schweren Marktstörungen, die durch Einfuhren von Fischereierzeugnissen verursacht werden, in Übereinstimmung mit den Regeln der WTO (Welthandelsorganisation) Schutzmaßnahmen oder Anti-Dumping-Maßnahmen ergriffen werden. Das war z.B. beim norwegischen Lachs der Fall, für den ein Mindesteinfuhrpreis auferlegt wurde. Ein ständiger Anpassungsprozess Die seit 2000 geltende Verordnung reagiert zwar auf die wichtigsten Entwicklungen im Fischerei- und Aquakultursektor zu Beginn des 21. Jahrhunderts, doch ist es offensichtlich, dass es neue Veränderungen gibt, die Anpassungen des Sektors erforderlich machen, um eine nachhaltige Fischerei und damit auch einen stabilen und leistungsstarken Markt in den kommenden Jahren sicherstellen zu können. Im Hinblick darauf hat die Kommission 2008 eine Reihe von externen Bewertungen der gemeinsamen Marktorganisation eingeleitet, wobei auch damit verbundene Elemente wie die Versorgung mit und die Vermarktung von Erzeugnissen der Fischerei und der Aquakultur bewertet werden sollen. Diese Bewertungen sollen eine Einschätzung der Effektivität, der Kohärenz und der Stichhaltigkeit der bestehenden Instrumente und Mittel sowie Überlegungen bezüglich ihrer Anpassung ermöglichen, so dass sie den neuen Bedingungen besser gerecht werden. Die Energiekrise, die zunehmende Erzeugung in Aquakulturen, höhere Erwartungen seitens der Verbraucher in Bezug auf Qualität, Information und Rückverfolgbarkeit, eine nachhaltige Bewirtschaftung der geschwächten Bestände – das alles sind Gründe, die eine Befragung der verschiedenen Akteure der gesamten Wertschöpfungskette – von den Erzeugern über die
Ausgaben der Gemeinschaft für Marktrücknahmen und Übertragungsbeihilfen 2000-2005 Millionen €  10 Übertragungsbeihilfen Marktrücknahmen 8 6 4 2 0 2000 2001 2002 2003 2004 2005 Jahr verarbeitenden Betriebe und die Vertreiber bis hin zu den Verbrauchern – rechtfertigen. Diese Befragung gibt ihnen in  den nächsten Monaten Gelegenheit ihre Vorstellungen zu äußern, damit die Kommission vor Ende 2009 einen neuen Rechts-, Finanz- und Verwaltungsrahmen für eine gemeinsame Marktorganisation vorlegen kann, mit dem diese neuen Herausforderungen zu bewältigen sind, aber auch um zu einer angemesseneren Handelspolitik zu gelangen, die die Gemeinschaft in den kommenden Jahren vertreten will.
Thunfisch: ein Sonderfall Die Ausgleichszahlung für Thunfisch ist der einzige Interventionsmechanismus, der eine Direktbeihilfe an die Erzeuger darstellt. Sie wurde zugunsten der Thunfisch verarbeitenden Industrie als Ausgleich für den nicht vorhandenen Zollschutz auf Einfuhren eingeführt. Die Ausgleichszahlung wird gewährt, wenn der vierteljährliche Durchschnittspreis des Thunfischs auf dem Gemeinschaftsmarkt und der Einfuhrpreis sich gleichzeitig unter einem Niveau von 87 % des gemeinschaftlichen Erzeugerpreises befinden. Diese Kombination ist die Auslöseschwelle für den Beihilfemechanismus. Die Ausgleichszahlung soll die Erzeuger der Gemeinschaft vor Schwankungen auf dem Weltmarkt schützen, da der Gemeinschafts-markt selbst nur über einen eingeschränkten Schutz verfügt. So wird sie nur gewährt, wenn erwiesen ist, dass die nachteiligen Marktbedingungen auf die Weltmarktpreise zurückzuführen sind und nicht auf einen anomalen Anstieg der Fangmengen in der Union. Seit der Verabschiedung der Verordnung Nr. 104/2000 wurde dieser Mechanismus in den Jahren 2001 (1. Quartal), 2003 (4. Quartal), 2004 (1. und 2. Quartal) und 2007 (1. Quartal) in Gang gesetzt.
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Aktualität
Treibstoffkrise: Dringlichkeitsmaßnahmen
Die Dringlichkeitsmaßnahmen, die die Kommission gegen die Treibstoffkrise vorgeschlagen hat und die zwischenzeitlich von den Staats- und Regierungschefs unterstützt und vom Ministerrat genehmigt wurden, bestehen hauptsächlich aus einer vorübergehenden Anpassung der Verordnung des Europäischen Fischereifonds. Die Mitgliedstaaten werden zwei Jahre lang mehr Spielraum für die finanzielle Unterstützung von Fischern in Schwierigkeiten haben. Seit 2002 ist der Preis für Schiffsdiesel um 240 % gestiegen. Die Ausgaben für Schiffsdiesel machen heute beinahe 30 % des Werts beim ersten Verkauf der Anlandungen aus. Diese Situation wiegt umso schwerer, als die europäischen Fischer keinen ausreichenden Einfluss bei der Aushandlung der Marktpreise für Fisch haben, um diese erhöhten Kosten auf die Käufer abzuwälzen. Also leidet ihre Gewinnspanne, was für bestimmte Fangarten wie z.B. die Schleppnetzfischerei, die viel Energie verbraucht, zu einer schweren Krise führt. Die Erhöhung des Dieselpreises erfolgt in einem wirtschaftlichen Umfeld, das dem europäischen Fischerei -sektor aufgrund des Ungleichgewichts zwischen den verfügbaren Fischbeständen und der Überkapazitäten der Flotte bereits einige Schwierigkeiten bereitet. Die Kommission ist überzeugt, dass eine Lösung nur langfristig, durch fortgesetzte Bemühungen bei der Bewirtschaftung der Fischbestände erreicht werden kann. Denn die Bewirtschaftung üppigerer Fischbestände erfordert weniger Fischereiaufwand und die Schiffe, die diesen Fischereiaufwand betreiben, benötigen also auch weniger Treibstoff. Mittelfristig ist es wünschenswert, dass die Umstrukturierung der Flotte weiter betrieben wird, um ihre Überkapazität zu verringern. Wenn sich weniger Betriebe die Ressource teilen, können diese ihre Gewinne erhöhen und die steigenden Treibstoffpreise besser verkraften. Dies ist das oberste Ziel der von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Beihilfen, die vom Rat nach der Befürwortung des Europäischen Parlaments verabschiedet wurden (Verordnung (EG) Nr. 744/2008 des Rates vom 24. Juli 2008 zur Einführung einer spezifischen Maßnahme zur Förderung der Umstrukturierung der von der Wirtschaftskrise betroffenen Fischereiflotten der Europäischen Gemeinschaft – Amtsblatt der Europäischen Union L202 vom 31.7.2008). Daneben sollen diese Beihilfen kurzfristige und zeitlich beschränkte Erleichterungen für die von dieser Krise betroffenen Fischer und Schiffseigner bringen. Die wichtigste dieser kurzfristigen Maßnahmen ist die Ausweitung der Gewährungsbedingungen der Prämie für eine vorübergehende Einstellung der Fangtätigkeit, die im Rahmen des Europäischen Fischereifonds (EFF) vorgesehen ist. Jeder Schiffseigner kann für einen Zeitraum von drei Monaten, der vor Ende 2008 beginnen muss, eine solche Prämie erhalten, wenn er sich innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten der Verordnung 744/2008 zu Umstrukturierungsmaßnahmen wie Flottenanpassungsprogrammen, Plänen zur Beschränkung des Fischereiaufwands, nationalen Stilllegungsregelungen, Fangplänen oder anderen Umstrukturierungs- / Modernisierungsmaßnahmen verpflichtet. Diese Beihilfe soll nicht den Einkauf von Treibstoff, sondern einen Teil des Grundlohns der Fischer und die Festkosten von Schiffseignern, die ihren Verbrauch durch eine Verringerung ihrer Aktivitäten reduzieren möchten, finanzieren.
Weitere Anpassungen der EFF-Verordnung sollen es den Mitgliedstaaten ermöglichen, die staatlichen Beihilfen für Investitionen in umweltfreundlichere Ausrüstungen oder Ausrüstungen mit geringerem Energieverbrauch zu erhöhen. Daneben wurden Änderungen vorgenommen, um es dem EFF zu ermöglichen, zur Finanzierung von Energie-Audits, von Beratungskosten für Umstrukturierungen und von Pilotprojekten in Bezug auf die Erprobung von technischen Ausrüstungen, die auf eine Senkung des Energieverbrauchs oder der den Klimawandel begünstigenden Emissionen der Fischereiflotten abzielen, beizutragen. Im Übrigen wird die Möglichkeit, Hilfsmaßnahmen für ein frühzeitiges Ausscheiden aus dem Fischereisektor, einschließlich des Vorruhestands, auf andere Arbeitnehmer des Fischereisektors ausgedehnt. Diese Ausdehnung gilt nicht für die im Aquakultursektor und der verarbeitenden Industrie tätigen Arbeitnehmer. Das Problem der Überkapazitäten in Angriff nehmen Die Kommission will dem Sektor jedoch vor allem helfen, aus seiner finanziellen Unsicherheit herauszukommen, indem er selbst seine Umstrukturierung weiter vorantreibt und seine Reaktionsfähigkeit verstärkt. Dafür wurden weitere Änderungen an den Regeln des EFF eingeführt, die darauf abzielen, die Reduzierung der Fischereikapazitäten zu fördern und zu beschleunigen. Das wichtigste Instrument zur Erreichung dieses Ziels, niedergelegt in der Verordnung 744/2008, ist das Flottenanpassungsprogramm (FAP). Ein FAP ist ein Umstrukturierungsrahmen, der für Flotten oder Flottensegmente vorgesehen ist, deren Energiekosten durchschnittlich mindestens 30 % der gesamten Produktionskosten ausmachen. Die Mitgliedstaaten können einen oder mehrere FAP für ihre Flotten oder Flotten-segmente festlegen und jeder FAP muss spätestens bis zum 31. Dezember 2012 zu einem dauerhaften Abbau von mindestens 30 % der ursprünglichen Fangkapazitäten in BRZ und kW der betroffenen Schiffe geführt haben (mindestens 20 % für Mitgliedstaaten, deren Flotte weniger als 100 aktive Fischereifahrzeuge oder 12 000 BRZ umfasst, und für FAP, die ausschließlich Schiffe betreffen, deren Länge 12 Meter nicht übersteigt). Die Schiffseigner, die an einem FAP teilnehmen, haben Anspruch auf bestimmte zusätzliche Beihilfen. Zunächst einmal wird ihnen eine weitere Laufzeit für eine vorübergehende Einstellung der Fangtätigkeiten vor oder während der Umstrukturierungsmaßnahmen gewährt. Diejenigen, die ihre Fangtätigkeiten einstellen wollen, haben uneingeschränkten Anspruch auf die Prämien für die endgültige Einstellung der Fangtätigkeit des EFF. Diejenigen, die ihre Fangtätigkeiten weiterhin ausüben möchten, haben Anspruch auf eine größere staatliche Beihilfe für die Investitionen in Ausrüstungen,
Fanggeräte oder einen Motorentausch, die darauf abzielen, die Energieeffizienz des Fischereifahrzeugs deutlich zu verbessern und seine Emissionen zu verringern. Die Verordnung sieht außerdem die Gewährung von staatlichen Beihilfen an die Schiffseigner vor, die ein oder mehrere Fischereifahrzeuge im Rahmen eines FAP endgültig stilllegen und sie durch ein neues Fischereifahrzeug mit geringerer Fangkapazität und geringerem Treibstoffverbrauch ersetzen (diese Möglichkeit wird als „teilweise Stilllegung“ definiert). Für den Erhalt dieser Beihilfen müssen zwei Bedingungen erfüllt sein. Erstens müssen sowohl das stillgelegte Schiff als auch das es ersetzende Schiff ein und dasselbe Fanggerät benutzen. Zweitens müssen mindestens 70 % der Flotte, die dieses Fanggerät in dem betreffenden Mitgliedstaat benutzen, von dem entsprechenden FAP betroffen sein. Unter diesen Bedingungen können die Schiffseigner, die eine teilweise Stilllegung vorweisen, für die Differenz zwischen der stillgelegten Fangkapazität und der einem neuen Fischereifahrzeug zugewiesenen Fangkapazität eine Beihilfe
für die endgültige Stilllegung erhalten, wobei die Fangkapazität des neuen Fischereifahrzeugs allerdings 40 % der stillgelegten Fangkapazität nicht überschreiten darf. Um die Mitgliedstaaten bei der Finanzierung dieser Maßnahmen zu unterstützen, hat die Europäische Kommission beschlossen, den möglichen Anteil des EFF an der Gesamtsumme dieser staatlichen Beihilfen auf 95 % zu erhöhen. Gewöhnlich liegt die Beteiligung des EFF je nach Maßnahme zwischen 15 und 85 %. Damit die Mitgliedstaaten diese Fonds schnell bereitstellen können, verdoppelt die Kommission die Vorfinanzierung des EFF, die sie ihnen überweist. Um das Problem an der Wurzel zu packen, muss auch der Erstverkaufswert von Fisch angehoben werden. Daher will die Europäische Kommission Projekte in den Bereichen Marktanalyse, Preisbeobachtung, Versorgung usw. einleiten. Außerdem wurden die Mitgliedstaaten aufgefordert, den EFF und die Mechanismen der gemeinsamen Marktorganisation für ehrgeizigere Ziele einzusetzen und Initiativen in diesen Bereichen zu finanzieren.
Die Kommission schlägt Dringlichkeitsmaßnahmen vor, um die Fischer und Schiffseigner zu entlasten, die ihren Energieverbrauch senken möchten.
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