RECHNUNGSHOF DER EUROPAISCHEN GEMEINSCHAFTEN Jahresbericht gemäß Artikel 78f, Paragraph 5 des EGKS-Vertrages Haushaltsjahr 1978 Jahresbericht gemäß Artikel 78f, Paragraph 5 des EGKS-Vertrages Haushaltsjahr 1978 Diese Veröffentlichung ist auch in folgenden Sprachen erhältlich: DA, EN, FR, IT, NL Luxemburg: Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften, 1981 Inhaltswiedergabe nur mit Quellennachweis gestattet Printed in Luxembourg In Anwendung von Artikel 78 f (5) des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl beschränkt sich der vorliegende Bericht des Rechnungshofes auf die Kontrolle der Ordnungsmäßigkeit der Rechnungsführungsoperationen mit Ausnahme derer, die die Verwaltungsausgaben und -einnahmen betreffen, sowie auf die Ordnungsmäßigkeit der Haushaltsführung der Hohen Behörde in bezug auf die genannten Operationen. Am 8. Mai 1979 hat der Rechnungshof die dem vorliegenden Bericht in der Anlage beigefügte Bilanz sowie die Haushaltsrechnung, welche ausgehend von der Prüfung der Unterlagen und Rechnungsführungsoperationen des Haushaltsjahres 1978 erstellt wurden, erhalten. Zu diesem Zweck wurde eine Gegenüberstellung der Rechnungen mit dem Hauptbuch und den Hilfsbüchern vorgenommen; die Salden der Bankkonten wurden anhand der zum 31. Dezember 1978 erstellten Auszüge nachgeprüft.