Alternierende Ausbildung
136 pages
Deutsch

Découvre YouScribe en t'inscrivant gratuitement

Je m'inscris

Découvre YouScribe en t'inscrivant gratuitement

Je m'inscris
Obtenez un accès à la bibliothèque pour le consulter en ligne
En savoir plus
136 pages
Deutsch
Obtenez un accès à la bibliothèque pour le consulter en ligne
En savoir plus

Description

Alternierende Ausbildung: Ausbildungsverträge für Jugendliche in der Europäischen Gemeinschaft rt\ Altemierende Ausbildung: Ausbildungsverträge für Jugendliche in der Europäischen Gemeinschaft Eine vergleichende Analyse von Inhalten und der entsprechenden Gesetzgebung ^ Eine Untersuchung von: ■J™ John Murray ^j Institute of Manpower Studies, University of Sussex, Brighton LL für CEDEFOP — Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung £j Herausgeber: Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung Bundesallee 22, D ­ 1000 Berlin 15, Tel.: (030) 8 84 12­0 mW^ Das Zentrum wurde durch Verordnung (EWG) Nr. 337/75 des Rates der Europäischen Gemeinschaften errichtet Berlin 1984 Diese Veröffentlichung erscheint ebenfalls in folgenden Sprachen: EN ISBN 92-825-4209-2 FRN 92-825-4210-6 IT ISBN 92-825-4755-8 Bibliographische Daten befinden sich am Ende der Veröffentlichung Luxemburg: Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemein­schaften, 1985 Design: Jack N. Mohr, Berlin ISBN 92-825-4208-4 Katalognummer: HX-38-83-467-DE-C Der vollständige oder auszugsweise Nachdruck von Beiträgen dieser Veröf­fentlichung ist kostenlos und mit Quellenangabe gestattet Printed in the FR of Germany Vorwort Die hiermit durch CEDEFOP findet. Vieles, was eigentlich einer herausgegebene Untersuchung über rechtlichen Grundlage bedarf und für Form und Inhalt von Schüler bzw.

Sujets

Informations

Publié par
Nombre de lectures 16
Langue Deutsch
Poids de l'ouvrage 17 Mo

Extrait

Alternierende Ausbildung:
Ausbildungsverträge
für Jugendliche in der
Europäischen Gemeinschaft
rt\ Altemierende Ausbildung:
Ausbildungsverträge für Jugendliche
in der Europäischen Gemeinschaft
Eine vergleichende Analyse von Inhalten
und der entsprechenden Gesetzgebung ^ Eine Untersuchung von:
■J™ John Murray
^j Institute of Manpower Studies, University of Sussex, Brighton
LL für
CEDEFOP — Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung
£j Herausgeber:
Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung
Bundesallee 22, D ­ 1000 Berlin 15, Tel.: (030) 8 84 12­0 m
W^ Das Zentrum wurde durch Verordnung (EWG) Nr. 337/75 des
Rates der Europäischen Gemeinschaften errichtet
Berlin 1984 Diese Veröffentlichung erscheint ebenfalls in folgenden Sprachen:
EN ISBN 92-825-4209-2
FRN 92-825-4210-6
IT ISBN 92-825-4755-8
Bibliographische Daten befinden sich am Ende der Veröffentlichung
Luxemburg: Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemein­
schaften, 1985
Design: Jack N. Mohr, Berlin
ISBN 92-825-4208-4
Katalognummer: HX-38-83-467-DE-C
Der vollständige oder auszugsweise Nachdruck von Beiträgen dieser Veröf­
fentlichung ist kostenlos und mit Quellenangabe gestattet
Printed in the FR of Germany Vorwort
Die hiermit durch CEDEFOP findet. Vieles, was eigentlich einer
herausgegebene Untersuchung über rechtlichen Grundlage bedarf und für
Form und Inhalt von Schüler bzw. Studenten einerseits und
für andere Arbeitnehmer andererseits Ausbildungsverträgen für Jugendliche
geregelt ist in punkto Rechte und in alternierender Ausbildung soll in
Pflichten der jeweiligen Anlehnung an die Aufgaben von
Vertragspartner, bleibt für den CEDEFOP
Lehrling bzw. Auszubildenden unklar,
woraus für alle Beteiligten Nachteile a) den Informations­ und
entstehen. Erfahrungsaustausch zwischen den
Mitgliedstaaten der EG durch Diese Untersuchung soll
vergleichende Untersuchungen auf Überlegungen derjenigen
dem Gebiet der Berufsbildung unterstützen, die sich auf Seiten der
voranbringen und gesetzgebenden Instanzen, der
Tarifvertragsparteien, aber auch der
Jugendlichen selbst Gedanken b) Entscheidungshilfen für die EG­
machen, wie man aus den Ansätzen Kommission und zuständige andere
der Nachbarländer lernen kann, ob EG­Organe liefern helfen, und zwar
eine Erneuerung der Rechtslage im Hinblick auf deren Aufgaben der
betrieben werden sollte u. a. m. Verbesserung und Angleichung der
Die Jugendlichen ihrerseits sind Lebens­ und Arbeitsbedingungen,
natürlich aufgrund der gegenwärtigen wie sie in den Römischen Verträgen
Lage am Arbeitsmarkt schnell und postuliert wurden.
gerne bereit, jede
Ausbildungsmöglichkeit Gerade die berufliche
anzunehmen, die mit einem Einstieg Erstausbildung der Jugendlichen in
ins Arbeitsleben und einer gewissen Form der Lehre ist in allen
Bezahlung verbunden ist. Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich
Längerfristig werden sich diese geregelt mit jeweils verschiedenen
Jugendlichen jedoch Rechten und Pflichten, die einerseits
vergegenwärtigen, daß ihnen einige für den Auszubildenden und
Rechte hier und da vorenthalten andererseits für den
werden, die sich andere Ausbildungsbetrieb verbindlich sind.
Arbeitnehmergruppen oder auch die Vielfach sind diese Regelungen
Studenten meist schon errungen noch eine Widerspiegelung der ■c haben. traditionell schwachen Position, die
frühe Schulabgänger ohne Die Frage, die sich nun an die EG­ O
weiterführende akademische Organe stellt, die sich vielfach und
Vorbildung am Arbeitsmarkt wiederholt zum qualitativen und
einnehmen, was seinen Ausdruck quantitativen Ausbau der beruflichen
sowohl in häufig wenig detaillierten Erstausbildung der Jugendlichen
gesetzlichen Regelungen als auch in auch in Form der alternierenden
tarifvertraglichen Bestimmungen Ausbildung bekannt haben (vgl. Heft £ Nr. 12/1983 der Zeitschrift
„Berufsbildung" über das Thema), ist,
ob und inwieweit sie selbst tätig
werden sollten, um eine gewisse
Angleichung der gesetzlichen und
rechtlichen Rahmenbedingungen zu
betreiben.
Die hiermit vorgelegte
Untersuchung von John Murray stellt
eine gute Entscheidungsgrundlage
hierfür dar. Wir danken ihm als Autor
ganz besonders sowie seinen
Kolleginnen und Kollegen vom
Institute of Manpower Studies,
Brighton, für die zuverlässige und
schnelle Durchführung der
schwierigen Aufgabe, eine solche
Analyse ohne vorhergehende
länderspezifische Monographien in
der vorliegenden Weise abgewickelt
zu haben.
Wir wünschen ihr eine möglichst
weite Verbreitung insbesondere in den
Mitgliedstaaten, die ihre
Gesetzgebung oder tarifvertraglichen
Regelungen bezüglich der Lehr- und
Ausbildungsverträge zu erneuern bzw.
zu ändern gedenken.
BURKART SELLIN
Projektleiter Inhaltsverzeichnis
Seite 8 Danksagung
13 1 — Einleitung und Ansatz g 13 a)
Untersuchungsziele 14 b)
15 Arbeitsschritte c)
15 Abgrenzung der Untersuchung d)
17 Ansatz e)
2­ Vertragliche Regelung alternierender Ausbildung
in den Mitgliedstaaten 20
Einleitung 20 a)
Alternierende Ausbildung nach Einzelstaaten 21 b)
i) Belgien 22
ii) Dänemark 25
iii) Frankreich 30
iv) Bundesrepublik Deutschland 37
v) Griechenland 42
vi) Irland 45
vii) Italien 47
viii) Luxemburg 53
ix) Niederlande 57
x) Vereinigtes Königreich 59
Die Bedeutung von Ausbildungsprogrammen fürSchulabsolventen 69 c)
3­ Der Ausbildungsvertrag: Grundlegende rechtliche Vorschriften
und Bestimmungen 70 C
.C 71 Einleitung a)
72 Grundlegende rechtliche Vorschriften und Bestimmungen b) υ 83 Zusammenfassung c)
Φ 4 — Vertragliche Vorschriften und Klauseln 84
ü a) Einleitung 85
b) Vorschriften und Klauseln 87
c) Zusammenfassung 113

5 — g 114
a) g 115 "(5
b) Regelungsgrad 117
c) Folgerung 123
Literaturverzeichnis 124 Verzeichnis der Übersichten
Übersicht Seite
2.1 Lehrlingsausbildung: Die wichtigsten Merkmale und Gesetze, Belgien 23
2.2 Gesetzlich geregelte vertragsbezogene Berufsausbildung
Jugendlicher, Dänemark: Die wichtigsten Merkmale und Gesetze 26
2.3 Gesetzlich geregelteeg
Jugendlicher, Frankreich: Hauptmerkmale 31
2.4 Die wichtigsten Gesetze zur Regelung der Ausbildungsverträge
für Jugendliche, Frankreich 32
2.5 Gesetzlich geregelte vertragsbezogene Berufsbildung
Jugendlicher, Bundesrepublik Deutschland8
2.6 Lehrlingsausbildung in Griechenland: Wichtigste Merkmale
und Gesetze 43
2.7 Lehrlinge im ersten Ausbildungsjahr in Griechenland, 1978—1981 44
2.8 Gesetzliche Lehrlingsausbildung, Irland: Grundzüge 45
2.9 Die wichtigsten Gesetze zur Berufsbildung, Italien8
2.10 Lehrlingsausbildung, Italien: Grundzüge 49
2.11 Vertraglich geregelte Berufsausbildung, Luxemburg:
Hauptzüge und wichtigste Gesetze 54
2.12 Schülerim Altervon 12—19Jahren nach Schultyp, 1978/79, Luxemburg 55
2.13 Lehrlingsausbildung in den Niederlanden: Grundzüge 57
2.14 Anzahl der Neueintritte in Ausbildungsprogramme 66
2.15 Summarische Darstellung der Verfügbarkeit von
Ausbildungssystemen fürSchulabsolventen
3.1 Bestimmung von Eignungskriterien für Parteien eines
Ausbildungsvertrages in nationalen Gesetzen 7
3.2 Gesetzliche und vertragliche Regelungen zur Vertragsübertragung 78
3.3 Weitere Bestlmmungenzur Vertragsgestaltung 80
6 Übersicht Seite
4.1 Beschäftigungsbedingungen 88
4.2 BestimmungenzurAusbildung 91
4.3(a) Pflichten des Arbeitgebers: Entlohnung, Erstattung von Auslagen,
94 Spesen, Urlaub, Gesundheit und Sicherheit
4.3(b) Pflichten des Arbeitgebers: Ausbildung 98
4.3(c) Pflichten des : Moralische, soziale und
allgemeine Verpflichtungen 100
C
4.4(a) Pflichten des Auszubildenden: Arbeit 104 φ
4.4(b) Pflichten des : Ausbildung 106
J3
4.4(c) Pflichten des Auszubildenden: Allgemeines 108 υ
■■■ι
4.5 Pflichten von Eltern/Erziehungsberechtigten/gesetzlichen
Vertretern (Lehrverträge) 112 $2
Φ
η
ο
^,
Φ
*U
(0
■ ■■
C
.C
υ
■■■ι
Φ
Β
J>
> Danksagung
Dieser Bericht konnte nur aufgrund Tabellen. Ich entschuldige mich vorab
großzügiger Hilfe von einer Vielzahl bei denjenigen, deren Mitwirkung hier
von Personen aus den Mitgliedstaaten nicht offen erwähnt wurde, hoffe
realisiert werden. Die Hilfe erstreckte jedoch, daß sie davon ausgehen, daß
sich ebenso auf die Übersendung von ihre Mitwirkung gleichwohl mit
Unterlagen, Gesetzestexten, besonderem Dank angenommen
Statistiken und anderer Materialien wurde.
wie die Gewährung von Zeit zur
Diskussion von Fragen. Herr Werner
Rasmussen vom Dänischen
Erzie

  • Univers Univers
  • Ebooks Ebooks
  • Livres audio Livres audio
  • Presse Presse
  • Podcasts Podcasts
  • BD BD
  • Documents Documents