KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN Generaldirektion Kredit und Investitionen DIE DARLEHEN DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT FÜR KOHLE UND STAHL (EGKS) — Wer kann sie erhalten ? — Welche Vorhaben können mit ihnen finanziert werden? — Welches sind ihre wichtigsten Merkmale? Luxemburg, März 1973 KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN Generaldirektion Kredit und Investitionen DIE DARLEHEN DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT FÜR KOHLE UND STAHL (EGKS) — Wer kann sie erhalten? — Welche Vorhaben können mit ihnen finanziert werden ? — Welches sind ihre wichtigsten Merkmale? Luxemburg, März 1973 Seit dem 1. Januar 1973 sind folgende Länder Mitglieder der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS), der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft (EAG oder Euratom) : KÖNIGREICH BELGIEN DÄNEMARK .. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND FRANZOSISCHE REPUBLIK IRLAND ITALIENISCHE REPUBLIK GROSSHERZOGTUM LUXEMBURG KÖNIGREICH DER NIEDERLANDE VEREINIGTES KÖNIGREICH GROSSBRITANNIEN UND NORDIRLAND. Die vorliegende Schrift beschränkt sich darauf, die Darlehensgewährung durch die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl darzustellen. Auskünfte über andere durch den Vertrag vom 18. April 1951 über die Gründung dieser Gemeinschaft erfasste Bereiche, auch über bestimmte Finanzfragen (Anpassungsbeihilfe für die Arbeitskräfte, Finanzierung der technischen Forschung usw.