EUROPÄISCHE GEMEINSCHAFTEN Die soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer Familienangehörige Merkheft Nr. 5 1976 Merkheft Nr. 5 für Familienangehörige eines Arbeitnehmers, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften wohnen als der Arbeitnehmer selbst Die Ansprüche der Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen im Bereich der sozialen Sicherheit sind in den Verordnungen Nr. 1408/71 und Nr. 574/72 geregelt, die der Rat der Europäischen Gemeinschaften in Durchführung des Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft erlassen hat; nach diesen Verordnungen haben Familienangehörige eines beschäftigten oder arbeitslosen Arbeitnehmers Anspruch auf Leistungen der sozialen Sicherheit in dem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften, in dem sie wohnen, auch wenn der Arbeitnehmer selbst in einem anderen Mitgliedstaat versichert ist. Das vorliegende Merkheft unterrichtet Sie über Ihre Ansprüche und über die Formalitäten, die zu erfüllen sind, wenn Sie folgende Leistungen erhalten wollen : a) Sachleistungen bei Krankheit oder Mutterschaft (insbesondere Behandlung durch einen praktischen Arzt oder Facharzt, Arzneimittel, Zahnbehandlung, Krankenhausbehandlung usw.); b) Kindergeld und andere Familienleistungen.