EUROPÄISCHE GEMEINSCHAFTEN soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer Rentner 1976 Merkheft Nr. 4 Merkheft Nr. 4 für Rentner (nur frühere Arbeitnehmer) und Rentenantragsteller, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften wohnen oder sich in einem solchen aufhalten Die Verordnungen Nr. 1408/71 und Nr. 574/72, die der Rat der Europäischen Gemeinschaften in Durchführung des Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft erlassen hat, gewährleisten Ihnen a) die Zahlung der Rente der sozialen Sicherheit, auf die Sie infolge Ihrer Tätigkeit als Arbeitnehmer in einem oder mehreren Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften Anspruch haben; b) Leistungen bei Krankheit oder Mutterschaft (insbesondere ärztliche, fachärztliche und Zahnbehandlung, Arzneimittel, Krankenhausbehandlung usw.) für Sie selbst und Ihre Familienangehörigen; c) Leistungen für Ihre unterhaltsberechtigten Kinder, wie Rentenzuschläge oder Familienbeihilfen (Kindergeld), wenn Sie sich in einem der neun Mitgliedstaaten befinden, und zwar unabhängig davon, ob Sie dort versichert waren oder nicht und ob Sie dort Ihren Wohnsitz haben oder sich nur vorübergehend dort aufhalten. Dieses Merkheft unterrichtet Sie u.a. über Ihre Ansprüche auf Sachleistungen bei Krankheit oder Mutterschaft sowie über die Formalitäten, die Sie erfüllen müssen, um die Leistungen zu erhalten. 1.