DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION JHB J^^^^k 1 "Tu iiniSlV iE! . · IWmrf L/mL· ^i\ olit, ( ψ Jttstiis-Lipsiiis-Cebäiide in Brüssel, Sitz des Rates ER RAT besteht aus je einem Vertreter jedes Mitgliedstaats auf Ministerebene, der befugt ist, für die jeweilige Regierung verbindlich zu handeln. Die Mitglieder des Rates sind somit vor ihren nationalen Das Europäische Parlament nimmt Parlamenten und vor der Öffentlich aktiv am Rechtsetzungsverfahren teil. keit politisch verantwortlich. Bei einer Vielzahl von Fragen (Vollendung des Binnenmarktes, Die Zusammensetzung jeder Verbraucherschutz, transeuropäische Ratstagung ändert sich je nach Netze, Bildung, Gesundheit usw.) Beratungsgegenstand, was jedoch werden die gemeinschaftlichen keinen Einfluß auf die Einheit des Rechtsvorschriften vom Parlament Rates als Organ hat: So tagen die und vom Rat im sogenannten Außenminister in der Mitentscheidungsverfahren gemeinZusammensetzung des Rates sam erlassen. Auch der „Allgemeine Angelegenheiten", um Haushaltsplan der Union wird vom die Außenbeziehungen oder allgeEuropäischen Parlament und vom Rat meine politische Fragen zu behanverabschiedet. deln, während die für Wirtschaftsund Finanzfragen zuständigen Die Sozialpartner und andere Minister als Rat „Wirtschafts- und Interessengruppen werden über den Finanzfragen" zusammentreten.