Bulletin der Europäischen Gemeinschaften. Nr. 12 1991 24. Jahrgang
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ISSN 0378­3707 Bulletin der Europäischen Gemeinschaften Kommission Nr. 12 Π 1991 24. Jahrgang Das Bulletin der Europäischen Gemeinschaften berichtet monatlich (10 Aus­gaben pro Jahr) über die Tätigkeit der Kommission und der übrigen Gemein­schaftsorgane. Es wird vom Generalsekretariat der Kommission der Europäi­schen Gemeinschaften (Rue de la Loi 200, B-1049 Brüssel) in den Amtsspra­chen der Gemeinschaft herausgegeben. Um das Nachschlagen in den verschiedensprachigen Ausgaben des Bulletins zu erleichtern und ihre Übereinstimmung zu gewährleisten, werden die Texte nach folgendem System numeriert: Die erste Zahl bezeichnet den Teil, die zweite das Kapitel und die letzte Zahl bzw. die beiden letzten Zahlen die lau­fenden Nummern in jedem Kapitel. Verweisungen werden also nach folgen­dem Muster angegeben: Bull. EG 1-1987, Ziff. 1.1.3 bzw. 2.2.36. Beilagen werden in unregelmäßigen Abständen in Form gesonderter, aber zum Bulletin gehörender Hefte veröffentlicht. Sie werden jahrgangsweise ge­sondert durchnumeriert. Sie enthalten amtliche Texte der Kommission (Mit­teilungen an den Rat, Programme, Berichte, Vorschläge). © EGKS-EWG-EAG, Brüssel · Luxemburg, 1991 Nachdruck - ausgenommen zu kommerziellen Zwecken - mit Quellen­angabe gestattet. Printed in Belgium Bulletin der Europäischen Gemeinschaften Kommission EGKS - EWG - EAG Kommission der Europäischen Gemeinschaften Generalsekretariat Brüssel Nr. 12 D 1991 24.

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ISSN 0378­3707
Bulletin
der Europäischen
Gemeinschaften
Kommission
Nr. 12 Π 1991
24. Jahrgang Das Bulletin der Europäischen Gemeinschaften berichtet monatlich (10 Aus­
gaben pro Jahr) über die Tätigkeit der Kommission und der übrigen Gemein­
schaftsorgane. Es wird vom Generalsekretariat der Kommission der Europäi­
schen Gemeinschaften (Rue de la Loi 200, B-1049 Brüssel) in den Amtsspra­
chen der Gemeinschaft herausgegeben.
Um das Nachschlagen in den verschiedensprachigen Ausgaben des Bulletins
zu erleichtern und ihre Übereinstimmung zu gewährleisten, werden die Texte
nach folgendem System numeriert: Die erste Zahl bezeichnet den Teil, die
zweite das Kapitel und die letzte Zahl bzw. die beiden letzten Zahlen die lau­
fenden Nummern in jedem Kapitel. Verweisungen werden also nach folgen­
dem Muster angegeben: Bull. EG 1-1987, Ziff. 1.1.3 bzw. 2.2.36.
Beilagen werden in unregelmäßigen Abständen in Form gesonderter, aber
zum Bulletin gehörender Hefte veröffentlicht. Sie werden jahrgangsweise ge­
sondert durchnumeriert. Sie enthalten amtliche Texte der Kommission (Mit­
teilungen an den Rat, Programme, Berichte, Vorschläge).
© EGKS-EWG-EAG, Brüssel · Luxemburg, 1991
Nachdruck - ausgenommen zu kommerziellen Zwecken - mit Quellen­
angabe gestattet.
Printed in Belgium Bulletin
der Europäischen
Gemeinschaften
Kommission
EGKS - EWG - EAG
Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Generalsekretariat
Brüssel
Nr. 12 D 1991 24.Jahrgang
Manuskrjpt abgeschlossen im Januar 1992 Informationsdienst Bulletin
Leser, die nach Erscheinen dieser Bulletinnummer zu deren Inhalt weitere Informationen er­
halten möchten (Zeitpunkt einer Beschlußfassung durch den Rat, von Stellungnahmen des
Europäischen Parlaments und des Wirtschafts­ und Sozialausschusses, Nummer des entspre­
chenden Amtsblatts usw.), werden gebeten, sich zu diesem Zweck an den Dokumentationsdienst
bei den Vertretungen der Kommission in Bonn, Berlin und München zu wenden, die unter fol­
genden Rufnummern zu erreichen sind:
Bonn: 02 28/53 00 90
Berlin: 0 30/8 96 09 30
München: 0 89/6 09 30
Mitteilung an den Leser (Hinweise)
(—*■ Ziff....) = Hinweis auf eine Ziffer innerhalb des vorliegenden Bulletins
Vereinheitlichte Abkürzungen für die Bezeichnung bestimmter Währungseinheiten in den verschie­
denen Sprachen der Gemeinschaft:
ECU = Europäische Währungseinheit
BFR = Belgische frank/Franc belge
DKR = Dansk krone
DM = Deutsche Mark
DR = Drachma
ESC = Escudo
FF = Franc français
HFL = Nederlandse gulden (Hollandse florijn)
IRL = Irish pound/Punt
LFR = Franc luxembourgeois
LIT = Lira italiana
PTA = Peseta
UKL = Pound sterling
USD = United States Dollar Inhalt
I — Europäischer Rat von Maastricht 7
TCI! 1 TÄTIGKEITEN
IM DEZEMBER 1991
Wichtige Ereignisse 14
1. Fortschritte auf dem Weg zur Europäischen Union 17
— Wirtschafts-und Währungsunion
— Politische Union9
2. Einheitlicher Binnenmarkt und gemeinschaftlicher
Wirtschafts- und Sozialraum 20
— Wirtschafts- und Währungspolitik
— Binnenmarkt1
— Wettbewerb 3
— Unternehmenspolitik, Industriepolitik
und Dienstleistungen7
— Forschungs- und Technologiepolitik 39
— Telekommunikation, Informationsdienste und
-industrie 4
— Verkehrspolitik3
— Energiepolitik8
— Koordinierung der Strukturpolitik 51
— Soziale Dimension 52
— Regionalpolitik 60
— Agrarpolitik
— Fischereipolitik 76
— Umwelt 88
— Verbraucherpolitik 95
— Audiovisuelle Medien, Information, Kommunikation,
Kultur
3. Rolle der Gemeinschaft in der Welt7
— Europäische Freihandelsassoziation (EFTA) 9
— Sowjetunion und Länder Mittel- und Osteuropas— Mittelmeerländer und Länder des Nahen
und Mittleren Ostens 102
— Vereinigte Staaten, Japan und andere Industrieländer 104
— Länder Asiens und Lateinamerikas
—r in Afrika, im karibischen Raum und im
Pazifischen Ozean (AKP) sowie Überseeische Länder
und Gebiete (ÜLG)5
— Allgemeine Entwicklungszusammenarbeit 108
— Handelspolitik 112
— Internationale Organisationen und Konferenzen 117
— Menschenrechte in der Welt9
— Diplomatische Beziehungen
4. Zusammenarbeit der Regierungen 120
— Europäische Politische Zusammenarbeit
—t der Regierungen in anderen
Bereichen 124
5. Finanzierung der Gemeinschaftstätigkeiten 125
— Haushaltspläne
— Finanztätigkeiten9
— Europäische Investitionsbank
6. Statistische Nachrichten 133
7. Institutionen und Organe der Gemeinschaften 136
— Europäisches Parlament
— Rat 138
— Kommission 142
— Gerichtshof und Gericht erster Instanz 14
— Wirtschafts- und Sozialausschuß9
— Beratender Ausschuß der EGKS 150
DOKUMENTATION
1. Ecu 154
2. Vertragsverletzungsverfahren 156
3. Zusätzliche Hinweise auf das Amtsblatt 161
4. Index 16Beilagen 1991
1/91 Arbeitsprogramm der Kommission für 1991
2/91 Regierungskonferenz: Beiträge der Kommission
3/91 Die europäische Industriepolitik für die 90er Jahre
4/91 Beseitigung der Steuerschranken für die grenzüberschreitende
Tätigkeit der Unternehmen
5/91 Die künftige Entwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik I — Europäischer Rat von Maastricht
schlossenheit bekräftigte, zu substantiellen und Maastricht, 9. und 10. Dezember
ausgewogenen Ergebnissen zu gelangen, die mit
den Zielen der Europäischen Gemeinschaften 1.1. Die Tagung der Staats- bzw. Regierungs­
vereinbar sind. chefs der Mitgliedstaaten fand unter dem Vor­
sitz des Ratspräsidenten und niederländischen
Im Hinblick auf die Zusammenarbeit in den Be­
Ministerpräsidenten R. Lubbers in Anwesenheit
reichen Justiz und innere Angelegenheiten be­
von Kommissionspräsident J. Delors und Kom­
auftragte der Rat die für Einwanderungsfragen
missionsvizepräsident F. Andriessen statt. Ihr
zuständigen Minister, das Arbeitsprogramm
ging eine Ansprache des Präsidenten des Euro­
durchzuführen, das sie für den Einwanderungs­
päischen Parlaments. E. Barón Crespo, voraus,
und Asylbereich vorgeschlagen haben, und be­
der den Standpunkt seines Organs zu den Ver­
auftragte den Vorsitz des Ministerrats, nach ei­
tragsentwürfen für die Politische Union und die
ner Lösung für das letzte Problem zu suchen, das
Wirtschafts- und Währungsunion darlegte.
einer Unterzeichnung des Übereinkommens der
Mitgliedstaaten über das Überschreiten der Wichtigstes Ergebnis dieses neuerlichen euro­
Außengrenzen im Wege steht. Er beauftragte
päischen Gipfels ist die Einigung der Staats­
ferner die Minister der Trevi-Gruppe, zusam­bzw. Regierungschefs über den Entwurf eines
men mit der Kommission die erforderlichen Vertrags über die Europäische Union. Insbeson­
Maßnahmen für die Errichtung der Europäi­dere ist festzuhalten, daß die Wirtschafts- und
schen Polizeibehörde (Europol) zu treffen, und Währungsunion nun in einen irreversiblen und
bestand auf der raschen Errichtung der Europäi­
progressiven Prozeß eingetreten ist, da die ein­
schen Drogen-Beobachtungsstelle. Darüber hin­heitliche Währung spätestens am 1. Januar 1999
aus forderte er eine Prüfung der Folgen, die der
in Kraft treten und zum 1. Juli 1999 ein Verfah­
Entwurf eines Vertrages über die Europäische ren für den Übergang zur dritten Phase einge­
Union' für die Organisation der Arbeiten in die­
führt werden soll. Außerdem wurde im Bereich
sem Bereich haben wird. der Politischen Union ein qualitativer Fortschritt
erzielt, da in den Vertrag über die Politische
Im Bereich der Außenbeziehungen äußerte der Union die gemeinsame Außen- und Sicherheits­
Rat seine Besorgnis über die kritische Nahrungs­
politik aufgenommen wurde, die alle Bereiche
mittelversorgung in Moskau und St. Petersburg
der Außen- und Sicherheitspolitik abdeckt und
und stimmte konkreten Hilfsmaßnahmen für die
eine systematische Zusammenarbeit der Mit­
betroffene Bevölkerung zu.
gliedstaaten bei der Lenkung ihrer Politik be­
gründet.
Im Rahmen der Europäischen Politischen Zu­
sammenarbeit nahm der Rat eine Reihe von Er­
Der Europäische Rat hat ferner beschlossen,
klärungen an, insbesondere zu dem Friedens­
dem Vertrag ein Protokoll beizufügen, in dem
prozeß im Nahen Osten, zur Entwicklung der
elf Mitgliedstaaten ermächtigt werden, die Ein­
Lage in der Sowjetunion sowie zu Rassismus und
richtungen, Verfahren und Mechanismen der
Fremdenfeindlichkeit. Unter Hinweis auf die

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