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agens Audit & Risk Newsletter 2010 – AUSGABE 3/6 Informationen zu Revision, Risikomanagement und Trainings agens – gedacht, getan AKTUELLES Liebe agens Newsletter Leserinnen und Leser, unser Team möchte Sie auch weiterhin über die Neuigkeiten rund um die Thema Revision und Risikomanagement im Finanzsektor informieren. In dieser Ausgabe bieten wir Ihnen einen Überblick über die Prüfung des Riester-Zulageverfahrens und die Genehmigung sowie Abnahme von Internen Modellen bei Modell-änderung an. Ferner möchten wir Sie auf die Auswirkungen des Bundesdatenschutzgesetzes im Hinblick auf die Revisionsarbeit aufmerksam machen Ich wünsche Ihnen eine angenehme Lektüre. Christof Merz (Geschäftsbereichsleiter) Agenda Schwerpunktthema ................................................................................. 3 Prüfung des Riester-Zulagenverfahrens beim Anbieter ................ 3 Aktuelles ................................................................................................ 6 Interne Modelle - Modelländerung und Genehmigung ................. 6 Auswirkungen der Bundesdatenschutzgesetz(BDSG)-Novelle II auf die Revisionsarbeit im Hinblick auf Datenschutz ......................................................... 7 Fraud-Seminare 2010 ............................................................................................ 9 Studienergebnisse liegen vor ................................................................. ...

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agens Audit & Risk Newsletter 2010 – AUSGABE 3/6


Informationen zu Revision,
Risikomanagement und Trainings
agens – gedacht, getan

AKTUELLES

Liebe agens Newsletter Leserinnen und Leser,
unser Team möchte Sie auch weiterhin über die Neuigkeiten rund um die Thema Revision und
Risikomanagement im Finanzsektor informieren.

In dieser Ausgabe bieten wir Ihnen einen Überblick über die Prüfung des Riester-
Zulageverfahrens und die Genehmigung sowie Abnahme von Internen Modellen bei Modell-
änderung an. Ferner möchten wir Sie auf die Auswirkungen des Bundesdatenschutzgesetzes im
Hinblick auf die Revisionsarbeit aufmerksam machen


Ich wünsche Ihnen eine angenehme Lektüre.



Christof Merz
(Geschäftsbereichsleiter)

Agenda
Schwerpunktthema ................................................................................. 3
Prüfung des Riester-Zulagenverfahrens beim Anbieter ................ 3
Aktuelles ................................................................................................ 6
Interne Modelle - Modelländerung und Genehmigung ................. 6
Auswirkungen der Bundesdatenschutzgesetz(BDSG)-Novelle II auf
die Revisionsarbeit im Hinblick auf Datenschutz ......................................................... 7
Fraud-Seminare 2010 ............................................................................................ 9
Studienergebnisse liegen vor ................................................................................ 10
Literatur ............................................................... 11
Seminartermine ..................................................... 12
Microsoft Excel ....................... 13
Who is Who ........................................................... 15
Impressum ............................................................ 16

agens Audit Newsletter – 2010 – Ausgabe 3/6
2
SCHWERPUNKTHEMA

Schwerpunktthema
Prüfung des Riester-Zulagenverfahrens beim Anbieter
Sogenannte Riester-Produkte haben sich in den letzten Jahren als Wachstumstreiber in der
Finanzdienstleistungsbranche erwiesen. Bei den Riester-Zulagen handelt es sich um die im
Altersvermögensgesetz (AVmG) geregelte staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge.
Steigende Vertragszahlen erfordern einen zunehmenden Automatisierungsgrad bei den Anbie-
tern, um die Zulagenprozesse zu managen.
Mit der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung regelt der Gesetzgeber die Datenübermitt-
lung, die Anzeigepflichten, das Zahlverfahren und die Pflichten des Anbieters im Rahmen des
Zulagenverfahrens. Als Organisationseinheit in der Deutschen Rentenversicherung Bund ist die
Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) mit dem Verfahren der Riester-Zulagen be-
auftragt.
Für die Interne Revision bei den Anbietern gilt es, die internen Prozesse hinsichtlich Ord-
nungsmäßigkeit und Sicherheit zu prüfen. Im Folgenden stellen wir die wesentlich zu betrach-
tenden Prüfungsfelder vor, zeigen die inhärenten Risiken auf und definieren konkrete Ansätze
für die Prüfung.
Prozess der Zulagenverbuchungen (Inkasso)
Ausgangspunkt des Zahlungsverfahrens ist der von einem Anbieter an die ZfA übermittelte
Zulagenantrag (Meldung AZ01) bzw. ein sonstiger Geschäftsprozess (z. B. Überprüfung einer
bereits bewilligten Zulage). Die ZfA berechnet auf dieser Grundlage die Höhe der Zulagen oder
ggf. Rückforderungen. Der Anbieter erhält über jede Berechnung der Zulage eine Mitteilung
über die Höhe der ermittelten Zulage bzw. über die Höhe der zurückgeforderten Zulage als
Datensatz in den sog. ZA02- bzw. ZA03-Meldungen.
Die ZfA überweist die fälligen Zulagen als Gesamtsumme aller für das jeweilige Kalendervier-
teljahr zulagenberechtigter Verträge grundsätzlich an den Anbieter zum 15. des Folgemonats
(15.2., 15.5., 15.8. und 15.11.).
Mit der Überweisung der fälligen Zulagen versendet die ZfA die Zahlungs-Referenzdateien
(ZARA) an den Anbieter. Die ZARA ist eine Einzelfallliste und stellt die Verteilung der überwie-
senen Gesamtsumme auf die einzelnen Verträge dar. Anhand der Referenznummer, die bei der
Überweisung angegeben wird und Bestandteil der ZARA ist, wird die Verbindung zwischen
Überweisung und Referenzdatei eindeutig hergestellt.
Im Bereich der Finanzbuchhaltung ist zu prüfen, wie der Buchhaltungsbeleg generiert wird, wie
der Zahlungseingang auf den entsprechenden Verbindlichkeits- bzw. Verrechnungskonten.
verbucht wird und ob die Verbuchung der Zulagen auf den Verträgen zeitnah stattfindet. Fälle,
bei denen Fehler aus der Zulagenverbuchung nicht bearbeitet werden können, sind in einer
Offenen-Posten-Datei zu führen. Hierüber lassen sich die Fehlerquote sowie Bearbeitungsrück-
stände verfolgen und steuern. Entsprechende Abstimmhandlungen sollten durch die Fachabtei-
lungen vorgenommen werden. Schließlich ist zu prüfen, wie die Generierung der Zahlungsein-
gangsmeldung erfolgt.
Bei der weiteren Prüfung ist ferner darauf zu achten, welchen Umfang manuelle Tätigkeiten,
wie bspw. das Starten von Batch-Programmen und Filetransfers, einnehmen. Alle Programm-
läufe sollten idealerweise zu festgelegten Terminen, soweit wie möglich automatisiert, erfolgen
und nicht individuell vereinbart und manuell gestartet werden.
Schließlich ist eine gesetzeskonforme Archivierung der ZARA-Dateien, Batchprotokolle und
Fehlerlisten nach den Vorschriften der Abgabenordnung und HGB erforderlich. Feststellungen
ergeben sich bspw., wenn Protokolle oder auch verarbeitete ZARA-Dateien nur für einge-
schränkte Zeiträume bereitgestellt werden.

agens Audit Newsletter – 2010 – Ausgabe 3/6
3
SCHWERPUNKTHEMA


Aus Feststellungen im Bereich des Inkassos können sich Risiken mit Blick auf fehlende Nach-
vollziehbarkeit, Transparenz, Ordnungsmäßigkeit, Zeitgerechtigkeit und Effizienz der Verarbei-
tung von Zulagenbuchungen ergeben.
Prozess der Rückzahlungen und Korrekturen (Exkasso)
Die ZfA fordert im Falle schädlicher Verwendung oder bei notwendigen Korrekturen zu unrecht
gutgeschriebene oder ausgezahlte Zulagen zurück. Der Anbieter hat nach Ablauf eines Kalen-
dervierteljahres die ihm einzeln im Laufe des Kalendervierteljahres mitgeteilten Rückforde-
rungs- und Rückzahlungsbeträge bis zum 10. Kalendertag des folgenden Monats in einem Ge-
samtbetrag bei der ZfA anzumelden und an diese abzuführen. Die Mitteilung an den Anbieter
erfolgt einzelfallbezogen, d. h. für jeden Vertrag, der eine Rückforderung (Korrektur) oder
Rückzahlung (schädliche Verwendung) nach sich zieht, erfolgt eine Mitteilung über den gefor-
derten Betrag (Meldung ZA06).
Als Antwort auf die ZA06-Meldung der ZfA wird zunächst vom Anbieter pro Vertrag eine AZ03-
Meldung an die ZfA versendet, in der der tatsächliche Rückzahlungsbetrag mitgeteilt wird. Die
Ermittlung des Gesamtbetrages ist Aufgabe des Anbieters. Zeitgleich zur Überweisung muss
der Anbieter eine Rückzahlungs-Referenzdatei (AZRR) mit den Einzelfällen an die ZfA übermit-
teln.
Die ihm im Kalendervierteljahr mitgeteilten Forderungsbeträge hat der Anbieter bis zum
10. Kalendertag des dem Kalendervierteljahr folgenden Monats in einem Betrag zurückzuzah-
len. Wird am jeweiligen Fälligkeitstag nicht oder in nicht ausreichender Höhe gezahlt, entste-
hen Säumniszuschläge.
Es ist zu prüfen, inwieweit die jeweiligen Vorgänge manuell bearbeitet werden. Auch wenn die
finanziellen Folgen für das Unternehmen als nicht bedeutend erachtet werden, so können
durch eine manuelle Führung der Rückforderungen Probleme und Risiken entstehen:
Falscher Ausweis des Gesamtguthabens im jährlichen Kontoauszug für den Kunden
Hoher Aufwand für die korrekte Vertragsabrechnung bei bestimmten Geschäftsvorfällen,
wie z. B. Todesfälle oder Übertragung auf einen anderen Vertrag
Mögliche Zahlung zu hoher Beträge an die ZfA mit aufwändigem Rückbuchungsprozess
bei Unstimmigkeiten.
Es ist zu prüfen, ob alle Vorgänge in der Vergangenheit vollständig bearbeitet werden konnten
oder ob Meldesätze an die ZfA aufgrund von Problemen nicht erstellt werden konnten und die
ZfA hierüber in Kenntnis gesetzt worden ist. Es bestehen die Risiken, dass Zulagenmeldungen
mit großen Volumina nicht verarbeitet und die Beträge nicht an die ZfA zurückgezahlt werden
können. In der Folge resultieren hieraus die wesentlichen Risiken, dass gegen gesetzliche An-
forderungen verstoßen wird und dass ggf. Säumniszuschläge an die ZfA fällig werden.
Es ist weiter zu prüfen, ob die Gesamtsumme der Zahlungsausgänge rechtzeitig ermittelt und
mit der bereits geleisteten Auszahlung abgeglichen werden kann. Probleme in diesem Bereich
können dazu führen, dass Überzah

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