Ein objekt ist erst dann fertig wenn die bauabnahme erfolgt ist
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Ein Objekt ist erst dann fertig, wenn die Bauabnahme erfolgt ist. Wer ein Objekt baut, egal ob ein Einfamilienhaus oder einen Bürokomplex, möchte es natürlich so schnell wie möglich beziehen.

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Publié le 20 juillet 2015
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Langue Deutsch

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Ein Objekt ist erst dann fertig, wenn die Bauabnahme erfolgt ist.
Wer ein Objekt baut, egal ob ein Einfamilienhaus oder einen Bürokomplex, möchte es natürlich so schnell wie möglich beziehen. Bevor das jedoch erfolgt ist jeder Bauherr dazu verpLichtet, den Bau abzunehmen. Diese sogenannte „Bauabnahme“ hat eine enorme rechtliche Bedeutung weil mit ihr die Ausführungsphase endet.
An dieser Stelle geht das Objekt mit allen Rechten und PLichten an den Auftraggeber (Bauherr) über. Es beginnt nicht nur die Phase der Gewährleistung sondern es wird auch die Zahlung der Vergütung an den Bauunternehmer fällig. Nicht zuletzt kehrt sich nach der Bauabnahme die Beweislast um. Vor der Bauabnahme musste der Bauunternehmer beweisen, dass seine eistungen frei von Mängeln sind, danach ist der Bauherr in der PLicht.
Das Ganze hat auch einen versicherungsrechtlichen Aspekt. Vor der Bauabnahme ist das Objekt durch den Bauunternehmer versichert gegen Diebstahl und Sturmschäden. Danach muss sich der Bauherr selbst darum kümmern.
Es ist oFensichtlich, dass ein Bauherr, sofern er nicht selbst vom ach ist, mit dieser Situation komplett überfordert ist. Es passiert leider immer wieder, dass Bauunternehmer versuchen, diesen Umstand auszunutzen, indem sie den Bauherrn zu einer schriftlichen, formlosenBauabnahmeüberreden wollen.
Um diesen komplexen Prozess ordentlich und schnellst möglichst abzuwickeln, empfehlen sich folgende Maßnahmen. Optimal wäre es, wenn ein Bausachverständiger bereits die Bauphase begleitet hat. Eine solche Baubegleitung lässt Mängel bereits im Ansatz erkennen, die dann ohne Probleme schnell beseitigt werden können.
Bei der Abnahme selbst soll derBausachverständigeebenfalls anwesend sein. Er hat eine entsprechende Checkliste und achtet darauf, dass ein ordnungsgemäßes Abnahmeprotokoll erstellt wird. Die konstatierten Mängel müssen nachgebessert werden, was zu einem erneuten Abnahmetermin führt. Auch dabei sollte der Spezialist anwesend sein um zu kontrollieren, dass die Nachbesserung korrekt durchgeführt wurde.
Sicherheitshalber sollte man bereits vor Baubeginn den Bauvertrag von einem ProI überprüfen lassen. Diesem fallen fehlende eistungen ebenso auf wie überzogene Zahlungspläne oder ein sehr vage formulierter ertigstellungstermin.
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