Beteiligung der Arbeitnehmer an der Vermögensbildung
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Bulletin DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN Beilage 6/79 Beteiligung der Arbeitnehmer an der Vermögensbildung Memorandum der Kommission Kommission der Europäischen Gemeinschaften Beilagen 1979 1 /79 Europäische Union — Jahresberichte für 1978 2/79 Beitritt der Gemeinschaften zur Menschenrechtskonvention -Memorandum der Kommission 3/79 Die Forstpolitik in der Europäischen Gemeinschaft 4/79 Zweites Gemeinschaftsprogramm für die Verbraucher 5/79 Luftverkehr: ein Vorgehen der Gemeinschaft — Memorandum der Kommission 6/79 Beteiligung der Arbeitnehmer an der Vermögensbildung — Memorandum der Kommission Bulletin der Europäischen Gemeinschaften Beilage 6/79 Beteiligung der Arbeitnehmer an der Vermögensbildung (von der Kommission am 27. August 1979 verabschiedetes Memorandum) EUROPÄISCHE GEMEINSCHAFTEN Kommission Diese Veröffentlichung erscheint ebenfalls in folgenden Sprachen : DA ISBN 92-825-1556-7 ENN 92-825-1558-3 FR ISBN 92-825-1559-1 ITN 92-825-1560-5 NL ISBN 92-825-1561-3 Bibliographische Daten befinden sich am Ende der Veröffentlichung. Die in diesem Heft enthaltenen Artikel und Texte dürfen unter Angabe der Quelle ganz oder auszugsweise frei nachgedruckt werden.

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Bulletin
DER EUROPÄISCHEN
GEMEINSCHAFTEN
Beilage 6/79
Beteiligung der
Arbeitnehmer an der
Vermögensbildung
Memorandum der Kommission
Kommission
der Europäischen Gemeinschaften Beilagen 1979
1 /79 Europäische Union — Jahresberichte für 1978
2/79 Beitritt der Gemeinschaften zur Menschenrechtskonvention -
Memorandum der Kommission
3/79 Die Forstpolitik in der Europäischen Gemeinschaft
4/79 Zweites Gemeinschaftsprogramm für die Verbraucher
5/79 Luftverkehr: ein Vorgehen der Gemeinschaft —
Memorandum der Kommission
6/79 Beteiligung der Arbeitnehmer an der Vermögensbildung —
Memorandum der Kommission Bulletin
der Europäischen Gemeinschaften
Beilage 6/79
Beteiligung der Arbeitnehmer
an der Vermögensbildung
(von der Kommission am 27. August 1979
verabschiedetes Memorandum)
EUROPÄISCHE GEMEINSCHAFTEN
Kommission Diese Veröffentlichung erscheint ebenfalls in folgenden Sprachen :
DA ISBN 92-825-1556-7
ENN 92-825-1558-3
FR ISBN 92-825-1559-1
ITN 92-825-1560-5
NL ISBN 92-825-1561-3
Bibliographische Daten befinden sich am Ende der Veröffentlichung.
Die in diesem Heft enthaltenen Artikel und Texte dürfen unter Angabe der Quelle ganz
oder auszugsweise frei nachgedruckt werden.
Printed in the FR of Germany 7979
ISBN 92-825-1557-5 Katalognummer : CB-NF-79-006-DE-C Zusammenfassung
Dieses Memorandum ist das Ergebnis von Arbeiten, die bereits seit einigen Jahren auf der
Grundlage eines Mandats des Rates (Soziale Angelegenheiten) in enger Zusammenarbeit
mit den Sachverständigen der Regierungen und den Sozialpartnern durchgeführt worden
sind.
Außerdem wurde auf der Dreierkonferenz vom 24. Juni 1976 gefordert, daß die Regierungen
und die Sozialpartner geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Vermögensbildung in Arbeit­
nehmerhand zu fördern. Im vierten Programm für die mittelfristige Wirtschaftspolitik wird
der Wunsch zum Ausdruck gebracht, daß dieses Thema im Jahre 1977 erörtert werde und
daß bis 1980 konkrete Reformen in den Mitgliedstaaten in Kraft treten.
Lage und Entwicklungstendenzen in den Mitgliedstaaten (!)
In allen Mitgliedstaaten wurden, teilweise seit langem, auf dem Gebiet der individuellen
Sparförderung und der Bildung von Wohnungseigentum zahlreiche Maßnahmen in Kraft ge­
setzt: Steuerbegünstigungen. Sparprämien, Bardarlehen, Zinszuschüsse usw. In fast allen
Mitgliedsländern sind in irgendeiner Form zunehmend Anstrengungen zum Ausbau und zur
Vervollständigung dieser Maßnahmen gemacht worden, die auf die nationalen Strukturen,
Besonderheiten und Möglichkeiten Rücksicht nahmen: Jugendsparen, Bausparpläne,
indexgebundene Sparmöglichkeiten usw.
Darüber hinaus sind in einigen Mitgliedsländern andere spezifische Formen zugunsten der
Arbeitnehmer entwickelt worden, die aber von verschiedenen Voraussetzungen ausgehen,
etwa — bei den wichtigsten — von der paritätisch ausgehandelten Formel für eine Ver­
mögensleistung, die vom Arbeitgeber im wesentlichen zu seinen Lasten in Form eines Pau­
schalbetrags in absoluter Höhe gezahlt wird (wie das 624-DM-Gesetz in der BR Deutsch­
land) oder von der obligatorischen Formel einer Beteiligung der Arbeitnehmer an den Gewin­
nen der Unternehmen (mit Festlegungsfrist), die teilweise vom Staat finanziert wird (fran­
zösische Verordnung zur Beteiligung der Arbeitnehmer am Vermögenszuwachs der Unter­
nehmen). Verschiedene Regelungen zur freiwilligen Gewinnbeteiligung sind in den Nieder­
landen, der Bundesrepublik Deutschland und im Vereinigten Königreich vorhanden, ihre
tatsächliche Anwendung ist jedoch beschränkt. In Frankreich wäre außerdem der Ausbau
von Regelungen für Belegschaftsaktien, die in einigen öffentlichen Unternehmen vorge­
schrieben und im privaten Bereich freiwillig sind, zu erwähnen. Ähnliche, wenn auch fakul­
tative, Belegschaftsaktiensysteme bestehen ebenfalls in Dänemark, dem Vereinigten König­
reich und der Bundesrepublik Deutschland.
In jüngster Zeit konnte man ein Interesse verschiedener Regierungen, Berufsverbände, Ge­
werkschaftskreise und politischer Gruppen an diesen Problemen feststellen, die sich in den
verschiedensten Studien, Plänen, Positionspapieren und Gesetzesvorschlägen niederge­
schlagen haben. Eine Reihe von Entwürfen mit weiterreichenden Plänen im Rahmen der
Vermögensbildung und -Verteilung sind dabei entwickelt worden. Dies betrifft insbesondere:
— den Gesetzentwurf der dänischen Regierung aus dem Jahre 1973, der die Einrichtung
eines zentralen Fonds für die Beteiligung der Arbeitnehmer an den Investitionen und den
Gewinnen vorsieht. Dieser Entwurf ist Teil einer bestimmten Modellvorstellung einer Wirt­
schaftsdemokratie ; er ist im folgenden jedoch noch nicht zur Entscheidungsreife gelangt ;
(') Beschreibender Anhang zu diesem Memorandum: „Systeme zur Förderung der Vermögensbildung in Arbeit­
nehmerhand".
S. 6/79 — gesetzliche Vorschläge der deutschen Bundesregierung aus dem Jahre 1974 zur Ver­
mögensbildung der Arbeitnehmer über eine Beteiligung an den Unternehmensgewinnen
mittels überbetrieblicher Fonds. Wegen der ungünstigen Wirtschaftslage und rechtlicher und
praktischer Schwierigkeiten wurde die Erörterung dieser Vorschläge zunächst zurückge­
stellt ;
— das Programm der niederländischen Regierung aus dem Jahre 1976 zur Beteiligung der
Arbeitnehmer am Kapitalzuwachs der Unternehmen, das 1978 in stark abgeänderter Form
Gegenstand zweier Gesetzentwürfe der heutigen Regierung gewesen ist ;
— den Gesetzentwurf der französischen Regierung vom Oktober 1978, der die Ausgabe von
Gratisaktien an die Belegschaft von an der Börse notierten Industrie- und Handelsunter­
nehmen vorschreibt.
Problematik und Schlußfolgerungen
Der mit dem Titel „Die Problematik der Vermögenspolitik" (') bezeichnete Teil dieses
Memorandums ist ein zusammenfassendes Dokument, das die Ziele, Hauptprobleme und
Grundentscheidungen darstellt, die mit der Durchführung einer derartigen Politik einher­
gehen.
Diese Problematik bildet die Grundlage für die „Schlußfolgerungen" (2), die keine formellen
Vorschläge der Kommission enthalten, sondern für die Zukunft wünschenswerte Leitlinien
angeben, wobei insbesondere bestimmten Ansätzen und Verfahren der Vorzug gegeben
wird. Diese Leitlinien könnten die Grundlage für eine umfassende Diskussion in den interes­
sierten Kreisen bilden und der Vermögenspolitik auf Gemeinschaftsebene einen neuen
Impuls geben.
Der erste Komplex der von der Kommission herausgestellten Leitlinien sollte auf eine Ver­
stärkung des sozialen Aspekts der Systeme zur Förderung des individuellen Sparens abzielen :
— Festsetzung von Einkommenshöchstgrenzen für die Begünstigten, um im wesentlichen
relativ einkommensschwache Bevölkerungsgruppen zu fördern :
— Anwendung von Sparprämien anstelle von Steuervergünstigungen :
— Festlegung der gesparten Beträge auf ungefähr fünf Jahre ;
— freie Wahl bei den Anlageformen :
— Schutz der Sparbeträge gegen Inflation ;
— Beseitigung von Bestimmungen, die eine Behinderung der Freizügigkeit von Personen
darstellen können.
Der zweite Komplex von Leitlinien zielt auf die Entwicklung von Systemen der finanziellen
Beteiligung der Arbeitnehmer ab.
Die Kommission hat selbstverständlich die Möglichkeit beibehalten, der zufolge die Arbeit­
geber den Beschäftigten ihres Unternehmens für einen bestimmten Zeitraum festgelegte
Pauschalleistungen zusätzlich zu ihrem Lohn zählen. Diese Leistungen werden in Ver­
mögensbildungsverträgen oder -abkommen vereinbart.
(') Ziff. 8 bis 46.
(2) Ziff. 47 bis 49.
S. 6/79 Der weitestgehende Ansatz bestünde vielmehr in der Beteiligung der Arbeitnehmer am
Gewinn, dem Vermögenszuwachs oder dem Kapital der Unternehmen. Diese Beteiligung
könnte auf dem Gesetzeswege zur Pflicht gemacht werden oder aber der freien Aushand­
lung der Sozialpartner — in einem gesetzlichen Rahmen, der die Anwendung einer der­
artigen Regelung erleichtern würde — überlassen bleiben.
Dieser Ansatz würde es ermöglichen, entweder die in Frage kommenden Beträge den Be­
schäftigten der betroffenen Unternehmung vorzubehalten oder ein Clearingsystem zu schaf­
fen. Die Kommission schlägt einen beide Möglichkeiten berücksichtigenden Ansatz vor. dem
zufolge ein bestimmter Teil der für die Vermögensbildung vorgesehenen Mittel der Beleg­
schaft der betroffenen Unternehmung zugeteilt wird und der andere Teil einem oder mehre­
ren überbetrieblichen Fonds zufließt. Diese Konstruktion würde es gestatten, das Entstehen
von zu großen Unterschieden zwischen den Beschäftigten verschiedener Un

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