Die Abschaffung der Grenzkontrollen
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DIE VOLLENDUNG DES BINNENMARKTES STAND 31. DEZEMBER 1989 DIE ABSCHAFFUNG DER GRENZKONTROLLEN Warenkontrolle Personenkontrolle Mehrwertsteuer Verbrauchsteuern KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN DEZEMBER 1989 m Juni 1985 hat die Kommission der Europäischen I Gemeinschaften ein Weißbuch mit dem Titel „Die Vollendung des Binnenmarktes" herausgegeben, des­sen Ziel es ist, bis 1992 einen einheitlichen europäi­schen Markt für Waren, Dienstleistungen, Personen und Kapital zu schaffen. Dieses Weißbuch enthält einen detaillierten, gesetzge­benden Zeitplan mit über 300 Maßnahmen und Vor­schlägen. Im Juni 1989 hat die Kommission den „Vierten Bericht über die Durchführung des Weißbuches zur Vollen­dung des Binnenmarktes" veröffentlicht, der den ursprünglichen Zeitplan dess aktualisiert und ändert. Die vorliegende Broschüre gehört zu einer Reihe von fünf Broschüren, in denen die gegenwärtigen Proble­me, die Ziele für 1992 und die Maßnahmen und Vor­schläge des Weißbuches sowie des vierten Berichtes zusammenfassend dargestellt werden. Die komplette Reihe behandelt folgende Themen: Ein gemeinsamer Markt für Dienstleistungen Die Abschaffung der Grenzkontrollen Bedingungen für die industrielle Zusammenarbeit Öffentliches Auftragswesen Eine neue gemeinsame Normungspolitik Gesundheitskontrollen für Pflanzen und Tiere Diese Broschüren werden bis 1992 regelmäßig heraus­gegeben und auf den neuesten Stand gebracht.

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Langue Deutsch
Poids de l'ouvrage 9 Mo

Extrait

DIE VOLLENDUNG DES
BINNENMARKTES
STAND 31. DEZEMBER 1989
DIE ABSCHAFFUNG
DER GRENZKONTROLLEN
Warenkontrolle
Personenkontrolle
Mehrwertsteuer
Verbrauchsteuern
KOMMISSION DER
EUROPÄISCHEN
GEMEINSCHAFTEN
DEZEMBER 1989 m Juni 1985 hat die Kommission der Europäischen
I Gemeinschaften ein Weißbuch mit dem Titel „Die
Vollendung des Binnenmarktes" herausgegeben, des­
sen Ziel es ist, bis 1992 einen einheitlichen europäi­
schen Markt für Waren, Dienstleistungen, Personen
und Kapital zu schaffen.
Dieses Weißbuch enthält einen detaillierten, gesetzge­
benden Zeitplan mit über 300 Maßnahmen und Vor­
schlägen.
Im Juni 1989 hat die Kommission den „Vierten Bericht
über die Durchführung des Weißbuches zur Vollen­
dung des Binnenmarktes" veröffentlicht, der den
ursprünglichen Zeitplan dess aktualisiert
und ändert.
Die vorliegende Broschüre gehört zu einer Reihe von
fünf Broschüren, in denen die gegenwärtigen Proble­
me, die Ziele für 1992 und die Maßnahmen und Vor­
schläge des Weißbuches sowie des vierten Berichtes
zusammenfassend dargestellt werden.
Die komplette Reihe behandelt folgende Themen:
Ein gemeinsamer Markt für Dienstleistungen
Die Abschaffung der Grenzkontrollen
Bedingungen für die industrielle Zusammenarbeit
Öffentliches Auftragswesen
Eine neue gemeinsame Normungspolitik
Gesundheitskontrollen für Pflanzen und Tiere
Diese Broschüren werden bis 1992 regelmäßig heraus­
gegeben und auf den neuesten Stand gebracht. Einzel­
heiten über Bezugsmöglichkeiten finden Sie auf der
Innenseite des Rückumschlags.
Diese Veröffentlichung ist auch erhältlich in ES, DA, GR, EN, FR, IT, NL und PT.
© EGKS-EWG-EAG, Brüssel · Luxemburg, 1990
Der vollständige oder auszugsweise Nachdruck von Beiträgen dieser Broschüre
ist — ausgenommen zu kommerziellen Zwecken — mit Quellenangabe gestattet.
Luxemburg: Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften, 1990
Diese Broschüre: ISBN 92-826-0858-1 Katalognummer: CB-29-89-002-DE-C
Satz von 5 Broschüren: ISBN 92-826-0840-9: CB-29-89-000-DE-C
Printed in the FR of Germany KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN
Datenbank für alle
Einfacher Zugriff
Informationen in allen
Amtssprachen der Gemeinsc
Bedeutung und Auswirkungen
der erlassenen Maßnahmen
in der Praxis
„EUROPA OHNE GRENZEN'
ALLES WAS SIE DARÜBER WISSEN SOLLTEN
INFO 92 BERÄT SIE
PRODUZENT DIREKTER ZUGRI
Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Generalsekretariat ■ ] AUF EUROPA
SCAD VI
200,ruedelaLoi
B­1049BRÜSSEL
HOST
Kommission der Europäischen Gemeinschaften Tel.:(322) 2359007
EURO
, rue de la Loi
B­1049 BRÜSSEL
: (322) 235 00 01
92 BESTELLSCHEIN
Zurücksenden an: KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN
EUROBASES
200, rue de la Loi
B-1049 Brüssel
Ich wünsche
D ein Abonnement für INFO 92-Datenbank
J nähere Auskünfte über Inhalt und Verwendungsmöglichkeiten
von SCAD/INFO 92
I I die genauen Abonnement-Bedingungen für SCAD
I I die genauenn für INFO 92
Name.
Straße
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Postleitzahl Ort
Land
Telefon Telex
Datum:
Unterschrift: ISÌ92
DIE ABSCHAFFUNG
DER GRENZKONTROLLEN
Benutzerhinweis
Das Ziel dieser Broschürenreihe ist,
— die interessierte europäische Öffentlichkeit darüber zu infor­
mieren, welche Schritte zur Schaffung des einheitlichen
Marktes unternommen werden;
— die Methoden einzelner Wirtschaftszweige zusammenzufas­
sen;
— einen ersten Hinweis auf Inhalt und gegenwärtigen Stand
jedes Vorschlags zu geben, den die Kommission zur Schaf­
fung des Binnenmarktes 1992 entworfen hat.
Diese Broschüre enthält
— eine kurze Beschreibung des Verfahrens, das die Gemein­
schaft einsetzt, um Rechtsakte zu erlassen und Empfehlun­
gen auszusprechen;
— eine allgemeine Einführung in Fragen und Probleme bei der
Abschaffung der Grenzkontrollen;
— kurze Zusammenfassungen sämtlicher Maßnahmen, die für
die Abschaffung der Grenzkontrollen angenommen oder vor­
geschlagen worden sind. Vorschläge, die im Weißbuch
erwähnt, aber von der Kommission noch nicht veröffentlicht
worden sind, werden in den zukünftigen aktualisierten Bro­
schüren zusammengefaßt.
Der Leser sollte
— mit den Rechtsetzungsverfahren der Gemeinschaft vertraut
sein (Seite iii);
— die allgemeine Einführung zu der Abschaffung der Grenzkon­
trollen lesen, um einen Überblick über die entsprechenden
Fragen zu bekommen (Seite 1);
— die Abschnitte auswählen, die seine Interessengebiete
behandeln (Seite vii).
Die Zusammenfassungen geben den Lesern, die bestimmte Maß­
nahmen genauer studieren möchten, Hinweise auf die jeweiligen
Ausgaben des Amtsblattes der Europäischen Gemeinschaften. Aus­
gaben des Amtsblattes können über die Presse- und Informations­
büros bezogen werden (siehe Rückumschlag). ìB!92
DAS VERFAHREN DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN ZUM ERLASS
EINES RECHTSAKTES
EIN ÜBERBLICK
Zum leichteren Verständnis der in den Zusammenfassungen enthaltenen Einzelhei­
ten empfiehlt es sich, zunächst einen Einblick in das Rechtsetzungsverfahren der
Gemeinschaft zu gewinnen. Jede Zusammenfassung bezieht sich auf eine spezifi­
sche Maßnahme, welche die Schaffung des einheitlichen Marktes erleichtern soll.
Der Vorgang läßt sich wie folgt beschreiben:
— Die Kommission (die sowohl eine ausführende als auch eine administrative Rolle
spielt) gibt den Anstoß zu einem Vorschlag, arbeitet diesen aus und legt ihn dem
Rat vor.
— Das Europäische Parlament (das von den Bürgern der Gemeinschaft gewählt
wird) und der Wirtschafts- und Sozialausschuß (der sich aus Vertretern der
Arbeitgeber, der Gewerkschaften und anderer Interessengruppen zusammen­
setzt) beraten und kommentieren den Vorschlag.
— Der Rat (dessen Mitglieder die Regierungen der Mitgliedstaaten vertreten, norma­
lerweise auf Ministerebene) nimmt den Vorschlag der Kommission an, der dann
ein Rechtsakt wird. In manchen Fällen kann die Kommission diese vollziehende
Gewalt ausüben.
Diese Broschüre enthält Zusammenfassungen verschiedener Arten von Maßnahmen;
ihre Prüfung und Annahme können unterschiedlichen Verfahren folgen. Diese wer­
den im nachstehenden erläutert.
1. RECHTSAKTE UND ANDERE MASSNAHMEN
Verordnungen
Eine Verordnung ist ein allgemein verbindlicher Rechtsakt, der in allen Mitglied­
staaten unmittelbar anzuwenden ist, ohne zuvor in nationales Recht umgesetzt
zu werden. Sowohl der Rat als auch die Kommission können Verordnungen
erlassen.
Richtlinien
Eine Richtlinie ist ein Gemeinschaftsgesetz, das die Mitgliedstaaten zur Verwirk­
lichung eines bestimmten Ziels verpflichtet, wobei jedoch die Wahl der Methode
jedem einzelnen überlassen wird. In der Praxis sind meistens nationale Rechts­
vorschriften zur Umsetzung erforderlich. Dies ist ein wichtiger Punkt, da die von
einer Richtlinie betroffenen Branchen sowohl das nationale Recht als auch die
Richtlinie selbst berücksichtigen müssen.
Entscheidungen
Eine Entscheidung ist für alle Betroffenen verbindlich. Nationale Rechtsvorschrif­
ten zur Umsetzung sind nicht nötig. Die in dieser Broschüre zusammengefaßten
Entscheidungen sind Entscheidungen des Rates, obwohl in bestimmten Fällen
die Kommission befugt ist, anzunehmen.
Empfehlungen
Eine Empfehlung ist nicht verbindlich (sie ist kein Gesetz). Sowohl der Rat als
auch die Kommission können Empfehlungen annehmen.
In dieser Broschüre handelt es sich überwiegend um Richtlinien des Rates. Das EWG­Rechtsetzungsverfahren von Anfang bis Ende
(Richtlinien und Verordnungen)
Das Anhörungsverfahren Das Kooperationsverfahren
/ Ministerrat \^
\ zur /
^vPrüfung/

■ t
VERORDNUNG RICHTLINIE

Anwendung
durch die
Mitgliedstaaten
RICHTLINIE VERORDNUNG
Anwendung
durch die
Mitgliedstaaten
Abb. 1
IV SQ9Î92
2. RECHTSETZUNGSVERFAHREN
Die Entscheidungsverfahren der Gemeinschaft lassen sich am besten veranschaulichen,
indem man die Entwicklung einer Richtlinie darstellt. Der folgende Text sollte in Verbindung
mit Tabelle 1 gelesen werden.
Seit dem Inkrafttreten der Einheitlichen Europäischen Akte gibt es zwei unterschiedliche
Verfahren zur Annahme einer Richtlinie: das Anhörungsverfahren und das Kooperationsver­
fahren. Das jeweils einzuhaltende Verfahren hängt davon ab, auf welchem Ar

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