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Niveau: Supérieur, Licence, Bac+3
1 Université Paul Verlaine – Metz Modalitäten für die Leistungsübersicht CYCLE L = Bachelorstudiengang Adopté par le CEVU du 23/06/09 Adopté par le CA du 07/07/09 Folgende Modalitäten für die Leistungsübersicht fügen sich im ordnungemäßen Rahmen der nationalen Bestimmungen über die Leistungsübersicht ein, die von folgenden Absätzen definiert werden : Bestimmung n° 2002-482 des 8. April 2002 bezieht sich auf die Anwendung des Aufbaus des europäischen Raumes im Bereich der Hochschulstudien an das französische Bildungssystem. Erlass des 23. April 2002 bezieht sich auf Universitätsstudiengänge die zum Bachelordiplom führen. Geändert durch die Bestimmung des 26. August 2008. Für die professionellen Bachelorstudiengänge werden die Modalitäten für die Leistungsübersicht von den Reglementierungen festgelegt und dementsprechend angewendet (Erlass des 17. November 1999). Der Bachelorzyklus ist in 6 Semestern unterteilt. Er läuft im Rahmen der Fachgebiete, Schwerpunkte und Werdegängen ab, bei der die Basis die unité d'enseignement (UE) ist. Die UE sind kapitalisierbar und sind mit den ECTS verbunden. Jedes Semester ist 30 ECTS wert. Der Bachelor wird anerkannt, sobald man 180 ECTS anerkannt bekommt. Die Bestätigung von 120 ECTS ermöglicht den Erhalt eines nationalen Diploms (DEUG, DEUST). In kursiver Schrift : Referenzparagraphe der Bestimmung des 23. April 2002 Einschreibung Die Vor-Ort-Einschreibung erfolgt jährlich. Die genauen Modalitäten der Leistungsübersicht werden von den Ausschüssen längstens bis einem Monat nach Schulbeginn genehmigt.

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  • den verschiedenen

  • und


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Extrait

1
Université Paul Verlaine – Metz
Modalitäten für die Leistungsübersicht
CYCLE L = Bachelorstudiengang
Adopté par le CEVU du 23/06/09
Adopté par le CA du 07/07/09
Folgende Modalitäten für die Leistungsübersicht fügen sich im ordnungemäßen Rahmen der nationalen Bestimmungen
über die Leistungsübersicht ein, die von folgenden Absätzen definiert werden :
Bestimmung n° 2002-482 des 8. April 2002 bezieht sich auf die Anwendung des Aufbaus des europäischen Raumes im
Bereich der Hochschulstudien an das französische Bildungssystem.
Erlass des 23. April 2002 bezieht sich auf Universitätsstudiengänge die zum Bachelordiplom führen.
Geändert durch die Bestimmung des 26. August 2008.
Für die professionellen Bachelorstudiengänge werden die Modalitäten für die Leistungsübersicht von den
Reglementierungen festgelegt und dementsprechend angewendet (Erlass des 17. November 1999).
Der Bachelorzyklus ist in 6 Semestern unterteilt. Er läuft im Rahmen der Fachgebiete, Schwerpunkte und Werdegängen ab,
bei der die Basis die unité d’enseignement (UE) ist. Die UE sind kapitalisierbar und sind mit den ECTS verbunden. Jedes
Semester ist 30 ECTS wert. Der Bachelor wird anerkannt, sobald man 180 ECTS anerkannt bekommt. Die Bestätigung von
120 ECTS ermöglicht den Erhalt eines nationalen Diploms (DEUG, DEUST).
In kursiver Schrift : Referenzparagraphe der Bestimmung des 23. April 2002
Einschreibung
Die Vor-Ort-Einschreibung erfolgt jährlich.
Die genauen Modalitäten der Leistungsübersicht werden von den Ausschüssen längstens bis einem Monat nach
Schulbeginn genehmigt.
Die Anzahl der Einschreibungen die auf den ganzen Bachelorzyklus verteilt sind, wird durch folgende Modalitäten
beschränkt :
- eine zulässige Nichtversetzung für jedes Studienjahr ;
- eine weitere mögliche Einschreibung verteilt auf den ganzen Bachelorzyklus als Ausnahme, die von dem Präsidenten der
Universität ausgesprochen wird.
Die Studenten die ihr Studium seit mindestens 3 Jahren unterbrochen haben, sowie die die schon ein L Level (Bachelor)
haben, bekommen das Recht sich wieder neu einzuschreiben, gemäß dem oben genannten Text..
Sitzungen
(article 22 und 29)
Die Fähigkeiten und Kenntnisse werden anhand von regelmäßigen Klassenarbeiten, oder einer Abschlussprüfung bewertet.
Die Klassenarbeit wird u.a den Studenten der L1 im 1. und 2. Semester angeboten. Die zweite Sitzung findet im Juni-Juli
statt. Mindestens eine Ruhewoche wird zu dieser Zeit angesetzt. Für die Ausbildung, die ein Pflichtpraktikum beinhalten,
kann sich der Prüfungsausschuss auch im September zusammensetzen.
Zwei Sitzungen für die Leistungsübersicht werden für jedes Semester organisiert.
2
Anonymität der Prüfungsarbeiten
Die Anonymität der Prüfungsarbeiten ist selbsverständlich, ausser bei den regelmäßigen Klassenarbeiten.
Europäische ECTS
(article 25 à 27)
Die europäischen ECTS sind Teil der UE (Unité d’Enseignement). In der Regel gibt es keine Zuordnung für die EC
(Elément Constitutif). Bitte beachten Sie, dass jegliche Zuordnung von ECTS ein EC kapitalisierbar macht.
Die europäischen ECTS sind in ganze Punkte gegliedert.
Diese Vorschriften betreffen die Ausbildungen die mit dem Erhalt eines französischen Diploms enden.
ECTS, gegebenenfalls durch halbe Punkte, können innerhalb der éléments constitutifs im Rahmen der internationalen
Austausche (u. ERASMUS) vergeben werden.
Validierung – Kapitalisierung- Ausgleichung
(articles 25 à 28)
Unter dem Vorbehalt des Vorhandenseins einer « Mindestnote» (Siehe. Entsprechender Paragraph), gelten folgende
Reglementierungen :
Eine
unité d’enseignement
wurde anerkannt wenn :
- der Durchschnitt der éléments constitutifs, verbunden mit den Koeffizienten, gleich oder höher als 10/20 ist. Dann wird
sie nämlich definitiv anerkannt und kapitalisiert, ohne dass man sich dort wiedereinschreiben muss. Sie ist auf einen
anderen Werdegang übertragbar.
oder
- durch Ausgleichung innherbalb des Semesters oder des Jahrgangs. Dann wird sie nämlich definitiv anerkannt und
kapitalisiert, ohne dass man sich dort wiedereinschreiben muss. Jedoch ist sie nicht auf einen anderen Werdegang
übertragbar, unter Vorbehalt der Ausnahmen, die im Habilitationsbericht der verschiedenen Ausbildungen vermerkt sind.
Ein
élément constitutif
einer UE ist nicht kapitalisierbar. Jedoch behält der Student für das ganze Studienjahr, die EC mit
der Note 10 (oder mehr), es sei denn er verzichtet persönlich darauf.
Ein
Semester
wird bestanden wenn :
- ein Student jede UE anerkannt bekommt (Note der UE mindestens 10/20 sein).
oder
- durch eine Ausgleichung der verschiedenen UE (Notendurschnitt der UE, verbunden mit den Koeffizienten muss
mindestens 10/20 sein).
Die Ausgleichung erfolgt einmal während eines Semesters. Jedoch, und falls die 2 Semester eines selben Jahres (L1, L2
oder L3) nicht bestanden worden sind, wird das Studienjahr durch die Ausgleichung zwischen den verschiedenen UE
anerkannt (Notendurschnitt der UE, verbunden mit den Koeffizienten muss mindestens 10/20 sein)..
Die UE sind an Koeffizienten verbunden, die von 1 bis 3 verlaufen.
Für die Ausbildungen, die ein Pflichtpraktikum beinhalten, wird kein Diplom und keine Ausgleichung erhalten, falls das
Praktikum noch nicht beendet bzw bestätigt wurde (im Rahmen der Reglementierung der Ausbildung).
Die Ausgleichung wird also angewendet :
- Innerhalb der UE, zwischen den verschiedenen EC oder zwischen den verschiedenen Prüfungen der UE ;
- Innerhalb des Semesters, zwischen den verschiedenen UE des Semesters ;
- Innerhalb des Levels zwischen den verschiedenen UE des selben angegliederten Jahres.
Mindestnoten
Es gibt keine Mindestnote im ersten Bachelorjahr oder im Rahmen eines professionellen Bachelors.
Für die anderen Studienjahre, und falls es eine Mindestnote gibt, so wird diese auf 6/20 für eine UE gesetzt..
3
Falls der Student eine Note unterhalb dieser Grenze erhält, so kann es keine Ausgleichung innerhalb dieses Semesters
geben.
Die Reglementierung in jedem Ausbildungsbereich sieht die Anwendung oder die Nichtanwendung dieser Mindestnote
vor.
Progression – Nichtversetzung
(article 28)
Ein Student kann sich für die höhere Stufe eines Werdegangs einschreiben, sobald er die vorige voll und ganz anerkannt
bekommen hat.
Am Ende der 2. Sitzung, falls einem Studenten nur das vorige Semester eines Studienjahres fehlt, so kann er sich trotzdem
in die nächste Stufe einschreiben.
Ein Student der keines der beiden Semester des vorigen Studienjahres vollständig anerkannt bekommen hat, kann sich für
die höhere Stufe einschreiben, falls er 70% der Koeffizienten der UE der Stufe erreicht hat.
Falls sich ein Student zur gleichen Zeit in 2 verschiedenen Stufen einschreibt (L1 und L2 oder L2 und L3), kann die
Anerkennung der 2. Stufe nur erfolgen, sobald die erste abgeschlossen ist.
Weder der Ausschuss noch der Präsident der Universität sind in der Lage diese Reglementierungen zu ändern.
Prüfungsausschuss
(article 30)
Ein Prüfungsausschuss wird von dem Präsidenten der Universität, der sich vorher die Vorschläge von jedem
Ausbdilungsteam angehört hat, ernannt.
Der Ausschuss tagt und stoppt die Noten des Studenten am Ende einer jeden Sitzung eines Semesters. Er äussert sich den
Erhalt der UE, die Anerkennung der Semester, die Anerkennung des Levels, indem er gegebenenfalls die
Ausgleichsreglementierung anwendet (Siehe. Entsprechender Paragraph), und über die Zuordnung der entsprechenden
ECTS.
Das Vorhanden der Möglichkeit (oder eben nicht) dieser « Ausschusspunkte » ist in jeder Reglementierung einer
Ausbildung ausdrücklich vermerkt.
Erhalt des zwischenzeitlichen Diploms des DEUG
Der Ausschuss tagt systematisch am Ende der 4 ersten Semestern des Bachelorstudiums. Dies führt zur Aushändigung des
DEUG.
Um den DEUG zu erhalten muss der Student das erste und das zweite Bachelorjahr bestehen.
Der DEUG wird mit dem Vermerk ausgehändigt :
.
assez bien=befriedigend
falls der Durschnitt 12/20 beträgt, berechnet anhand der Semester 3 und 4,
.
bien=gut
falls der Durschnitt 14/20 beträgt, berechnet anhand der Semester 3 und 4,
.
très bien=sehr gut
falls der Durschnitt 16/20 beträgt, berechnet anhand der Semester 3 und 4.
Falls das Diplom erhalten wurde, wird es sofort bescheinigt.
Erhalt des Bachelordiploms
Um den Bachelor zu erhalten muss der Student jeden Jahrgang bestehen (L1, L2 und L3).
Der Bachelor wird mit dem Vermerk ausgehändigt :
.
assez bien=befriedigend
falls der Durschnitt 12/20 beträgt, berechnet anhand der Semester 5 und 6
.
bien=gut
falls der Durschnitt 14/20 beträgt, berechnet anhand der Semester 5 und 6
4
.
très bien=sehr gut
falls der Durschnitt 16/20 beträgt, berechnet anhand der Semester 5 und 6.
Mitteilung der Prüfungsergebnisse
Nach der Bekanntmachung der Ergebnisse, kann der Prüfungsausschuss die Noten mitteilen.
Die individuellen Noten und Ergebnisse werden auf dem espace numérique de travail (ENT) ersichtlich sein.
Ersichtigung der Prüfungsarbeiten
Die Studenten haben das Recht auf Anfrage
(in einer "vernünftigen Zeitspanne"), ihre Prüfungsarbeiten zu ersichtigen,
sowie ein Gespräch mit dem Lehrer zu führen, jedoch vor der nächsten Prüfungssitzung
.
Einschreibung durch Übertragung
Das Ausbildungs- oder pedagogische Team prüft den ehemaligen Werdegang des Studenten, und spricht sich über die
Anfrage aus. Des Weiteren sagen sie ihm, welche UE schon anerkannt wurden und welche noch ausstehen um den
Bachelor zu erhalten.
Inscription par validation d’acquis (Erlass des 23. Ausgust 1985), validation des acquis de l’expérience (décret du 24
avril 2002) ou validation d’études supérieures accomplies en France ou à l’étranger (décret du 16 avril 2002)
Die Anerkennung erfolgt durch ganze UE, als Befreiung, ohne das eine Note vergeben wird. Die entsprechenden ECTS
wurden anerkannt. Jedoch kommen diese UE nicht in die Berechnung der Befreiung vor.
Fehlen
Das Fehlen an einer oder mehreren Klassenarbeiten, kann zu einer später durchgeführten Prüfung führen, sofern der
Student sein Fehlen innerhalb von 8 Tagen samt Entschuldigung begründen.
Das Fehlen an einer Abschlussprüfung kann nicht zu einer Ersatzprüfung führen.
Besonderer Einschreibungsmodus
(article 18)
Dieser Modus beinhaltet :
- spezifische pedagogische Modalitäten : Der betroffene Student bekommt mindestens eine Befreiung der
Unterrichtsanwesenheit anerkannt ; weitere Maßnahmen können durch die Reglementierung der Ausbildung durchgeführt
werden (individuelle Betreuung, Hilfeleistung, usw.) ;
-
spezifische Modalitäten zur Leistungsprüfung : Der betroffene Student bekommt eine Befreiung für die Klassenarbeiten.
Deswegen werden alle anstehenden Leistungsprüfungen als Abschlussprüfungen durchgehen. Der Student kann ebenfalls
erfragen, ob er seinen Werdegang anders aufteilen kann, im Einvernehmen mit dem pedagogischen Team. Die Dauer darf
höchstens 2-Mal so lang sein wie die normale Dauer. Der Ausschuss entscheidet nicht über die Anerkennung der Stufe, in
dem er gegebenenfalls die Ausgleichungsregel anwendet, vor dem Ende der 2 Universitätsjahre.
Spezielle Maßnhamen können für folgende Personen veranlasst werden.
Spezielle Einrichtungen für die sportler
Die Studenten die an Wettkämpfen im semi-professionellen oder professionellen Bereich teilnehmen, können von
besonderen Maßnahmen Gebrauch machen :
Die Bezeichnung« Hochleistungssportler »
die auf die Studenten zutrifft, die auf den nationalen Listen des Ministère de
la Jeunesse et des Sports stehen, oder die eine Ausbildung im sportlichen Bereich absolvieren.
Nach einer Untersuchung der individuellen Situation, kann er veranlassen, dass (
Circulaire n°2006-123 du 1-8-2006)
- Eine Maßnahme zur Anpassung des Werdegangs mit den sportlichen Tätigkeiten genommen wird ;
5
- eine spezifische Organisation des Stundenplans (Rücksichtnahme auf die Trainingseinheiten, Wettkämpfe (Heim-und
Auswärtsspiele) und Prioritätensetzung für die TD und TP Gruppen.
- eine Änderung der Prüfungen (Wahl der Leistungsprüfung, unités d’enseignement (UE) capitalisables, spezielle
Sitzungen), und Bewahrung der bereits erhaltenen, falls die Universität gewechselt wird ;
Diese beiden Statuten führen zu einem Vertrag zwischen dem Studenten und der Universität . Keine besondere Maßnahme
kann ausserhalb dieser Statuten genehmigt werden.
Der Student stellt eine Bewerbungsakte für den Schulbeginn zusammen, die an die Komission für den Leistungssport
zugesandt wird. Die Entscheidungen der Komission werden dem Studenten und den Verantwortlichen der Ausbildung
mitgeteilt.
Besondere Einrichtungen für behinderte Studenten
Référence : décret 2005-1617 et circulaire 2006-215
Die Studenten die davon betroffen sind, weisen eine Behinderung während der Prüfungen auf, wie sie im Erlass L. 114 des
code de l’action sociale et des familles, vermerkt ist, und der folgendes besagt :
Eine Behinderung entspricht jegliche Einschränkung zur Teilnahme am Gesellschaftsleben, die eine Person wegen einer
substantiellen Veränderung, längerfristig oder für immer erdulden muss. Hierzu zählt die Einschränkung der körperlichen,
mentalen, kognitiven oder psyschichen Funktionen und/oder Fähigkeiten
”.
Die Personen, die eine besondere Maßnahme oder Bedingung für Prüfungen oder Aufnahmeprüfungen beziehen möchten,
müssen ihre Anfrage dem SIUMPPS, service inter-universitaire de médecine préventive, während der Einschreibung, oder
spätestens, innerhalb von 2 Monaten vor der ersten Prüfung, zukommen lassen.
Der Hausarzt begrüsst die Maßnahmen die genommen werden und die ihm erforderlich vorkommen :
- wegen der besonderen Situation der Person ;
- wegen der aktualisierten medizinischen Informationen, die auf sein Verlangen zugesandt werden ;
- indem die Bedingungen des schulischen Verlaufs und u.a auch wegen der Maßnahmen, die er in der Vergangenheit schon
bezogen berücksichtigt werden.
- indem er sich auf die beschriebenen klinischen Elemente, die im guide barème für die Bewertung der Einschränkungen
und Behinderungen der betroffenen Personen stehen bezieht
Der Bescheid gibt Details über die besonderen Bedingungen des Prüfungsverlaufs, :
- die
angepasste Prüfungsdauer, in dem die Art der Prüfung beschrieben wird (schriftlich, mündlich) ;
- der Zugang zu den Sällen/Räumen ;
- die Installierung des Materials im Prüfungsraum ;
- das Nutzen von Hilfsmaschinen oder Informatikunterlagen;
- das Sekretariat oder die Hilfeleistung;
- das Schreibmaterial für die Blindenschrift,
- Die Betreuung durch einen Experten für Kommunikationsarten ;
- Die Anpassung während der Aushändigung der Prüfungsunterlagen ;
- sämtliche andere Maßnahmen, die von dem Arzt für wichtig und/oder nützlich befunden wird.
Der Bescheid gibt asserdem Auskunft darüber, ob es dem Studenten gestattet ist:
- eine angepasste Prüfung zu erhalten, je nach den Möglichkeiten die die Reglementierung jeder Prüfung vorsieht ;
- für eine Prüfung oder einen Teil einer Prüfung befreit zu werden, je nach den Möglichkeiten die die Reglementierung
jeder Prüfung vorsieht ;
- die Abläufe der Prüfungen, das selbe Jahr, während der normalen Sitzung und den Erastzprüfungen zu verteilen, falls eine
Prüfung als Ersatzprüfung verläuft ;
- die Abläufe der Prüfungen auf mehrere jährliche und de facto aufeinanderfolgende Sitzungen in den vorgesehenen
Prüfungsreglementierungen, zu verteilen ;
- die erhaltenen Noten bei Prüfungen und UE für einen Zeitraum von 5 Jahren im Rahmen der vorgesehenen Modalitäten
der Reglementierungen sämtlicher Prüfungen, beizubehalten.
6
Der Arzt schickt den Bescheid, auf dem eine Empfehlung (die an den Präsidenten der Universität geht) einer Einrichtung
vermerkt ist. Letzterer entscheidet über die bewilligten Einrichtungen und bescheidet seine Entscheidung dem Bewerber,
indem er sich auf den Bescheid des Arztes beruft. Diese Mitteilung wird der Verwaltung und dem verantwortlichen
Dozenten der Ausbildung weitergeleitet, damit sie die nötigen Bestimmungen durchführen können.
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