D.K. : 669.14.018.29-418: 669.586.5 November 1979 Kontinuierlich feuerverzinktes Blech und Band EURONORM aus unlegierten Baustählen mit vorgeschriebener Mindest-Streckgrenze 148-79 Zulässige Maß- und Formabweichungen Inhalt 1 GELTUNGSBEREICH BREITBAND UND LÄNGSGETEILTES BAND s* 600 mm BREITE 2 BEGRIFFE LÄNGSGETEILTES BAND < 600 mm BREITE UND STÄBE 3 PRÜFUNG DER MASSHALTIGKEIT ANHANG A Gegenüberstellung der in dieser EURONORM verwendeten Be4 BLECH griffe 1 GELTUNGSBEREICH Diese EURONORM gilt für Flachzeug aus unlegierten (') Diese EURONORM gilt für Blech, Breitband (MindestBaustählen mit vorgeschriebener Mindest-Streckgrenze, breite 600 mm), längsgeteiltes Band und Stäbe aus Blech das in kontinuierlichen Verfahren feuerverzinkt wird. Es oder längsgeteiltem Band. Sie gilt nicht für die in EUROeignet sich für Verwendungszwecke, bei denen die Streck NORM 143 erfaßten Erzeugnisse. grenze und Widerstand gegen Korrosion von erster Bedeutung sind. Als Dicke des gelieferten Erzeugnisses gilt die Enddicke nach dem Verzinken. 2 BEGRIFFE Im Rahmen dieser EURONORM gelten folgende Begriffs Erzeugnis, das durch Längsteilen von Breitband entsteht. Dieses Erzeugnis läßt sich in 2 Gruppen unterteilen, je bestimmungen. nachdem ob seine Breite ã 600 mm beträgt oder darunter liegt. Blech ist rechteckiges Flachzeug von mindestens 600 mm Breite, das durch Schneiden von Band oder längsgeteiltem Band entsteht.