Gemeinschaftliche Förderkonzepte 1989-1991 zur Umstellung der Regionen, die von der rückläufigen industriellen Entwicklung betroffen sind (Ziel Nr. 2)
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Gemeinschaftliche Förderkonzepte 1989-1991 zur Umstellung der Regionen, die von der rückläufigen industriellen Entwicklung betroffen sind (Ziel Nr. 2)

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KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN GEMEINSCHAFTLICHE FÖRDERKONZEPTE 1989-1991 zur Umstellung der Regionen, die von der rückläufigen industriellen Entwicklung betroffen sind (Ziel Nr. 2) BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DOKUMENT EUR 12 Ziel-2-Gebiete Nr. 2 Uneingeschränkt förderungswürdig Nr. 2 Eingeschränkt g KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN GEMEINSCHAFTLICHE FÖRDERKONZEPTE 1989-1991 zur Umstellung der Regionen, die von der rückläufigen industriellen Entwicklung betroffen sind (Ziel Nr. 2) BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DOKUMENT Dieses Dokument wurde für den internen Gebrauch der Kommissions­dienststellen ausgearbeitet. Es wird der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, ist aber nicht als offizielle Stellungnahme der Kommission anzusehen. Diese Veröffentlichung erscheint ebenfalls in folgenden Sprachen: EN ISBN 92-826-0294-X FRN 92-826-0295-8 Bibliographische Daten befinden sich am Ende der Veröffentlichung. Luxemburg: Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften, 1990 ISBN 92-826-0293-1 Katalognummer: CM-46-90-004-DE-C © EGKS-EWG-EAG, Brüssel . Luxemburg, 1990 Nachdruck — ausgenommen zu kommerziellen Zwecken — mit Quellen­angabe gestattet.

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Extrait

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN
GEMEINSCHAFTLICHE
FÖRDERKONZEPTE
1989-1991
zur Umstellung der Regionen,
die von der rückläufigen industriellen
Entwicklung betroffen sind
(Ziel Nr. 2)
BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
DOKUMENT EUR 12
Ziel-2-Gebiete
Nr. 2 Uneingeschränkt
förderungswürdig
Nr. 2 Eingeschränkt g KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN
GEMEINSCHAFTLICHE
FÖRDERKONZEPTE
1989-1991
zur Umstellung der Regionen,
die von der rückläufigen industriellen
Entwicklung betroffen sind
(Ziel Nr. 2)
BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
DOKUMENT Dieses Dokument wurde für den internen Gebrauch der Kommissions­
dienststellen ausgearbeitet. Es wird der Öffentlichkeit zugänglich
gemacht, ist aber nicht als offizielle Stellungnahme der Kommission
anzusehen.
Diese Veröffentlichung erscheint ebenfalls in folgenden Sprachen:
EN ISBN 92-826-0294-X
FRN 92-826-0295-8
Bibliographische Daten befinden sich am Ende der Veröffentlichung.
Luxemburg: Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen
Gemeinschaften, 1990
ISBN 92-826-0293-1
Katalognummer: CM-46-90-004-DE-C
© EGKS-EWG-EAG, Brüssel . Luxemburg, 1990
Nachdruck — ausgenommen zu kommerziellen Zwecken — mit Quellen­
angabe gestattet.
Printed in Belgium Inhaltsverzeichnis
Einleitung von Bruce Millan, für die Regionalpolitik zuständiges
Mitglied der Kommission 5
Ziele der Strukturfonds 7
Erstes Verzeichnis der beihilfefähigen Ziel-2-Gebiete — Deutsch­
land 8
Gemeinschaftliche Förderkonzepte für die Umstellung der Regionen
Deutschlands, die von der rückläufigen industriellen Entwicklung
betroffen sind (Ziel Nr. 2) — 1989-1991 11
— Niedersachsen, Emden3
—, Kreis Peine und kreisfreie Stadt Salzgitter . 2
— Bremen 35
— Nordrhein-Westfalen 47
— Rheinland-Pfalz 6
— Saarland 7
— Berlin 8
Bestimmungen, die allen Förderkonzepten gemeinsam sind (Kapitel 4
und 5 der Förderkonzepte) 99
— Gemeinschaftspolitiken und Zusätzlichkeit 101
— Durchführungsbestimmungen 102 Einleitung yon Bruce Millan,
für die Regionalpolitik zuständiges
Mitglied der Kommission
Die Verabschiedung und Veröffentlichung der gemeinschaft­
lichen Förderkonzepte für die Ziel-2-Regionen, weniger als
zwei Monate nach der Verabschiedung derjenigen für Ziel
Nr. 1 (!), beendet die zweite wichtige Phase der konkreten
Durchführung der Reform der gemeinschaftlichen Struktur­
fonds, die 1988 beschlossen wurde. Insgesamt wurden für
Ziel Nr. 2 54 gemeinschaftliche Förderkonzepte erstellt, für
jede Region eines. Zusammen stellen sie bis Ende 1991
Gemeinschaftsmittel in Höhe von 3,9 Mrd ECU für die
Unterstützung vereinbarter prioritärer Maßnahmen bereit,
die den Umstellungserfordernissen jeder einzelnen betroffe­
nen Region direkt zugute kommen sollen.
Die Reform der Strukturfonds war in der Einheitlichen
Europäischen Akte gefordert worden. Die Einheitliche Akte
verpflichtete die Gemeinschaft nicht nur, den Binnenmarkt
bis 1992 zu vollenden, sie schrieb auch vor, den wirtschaft­
lichen und sozialen Zusammenhalt innerhalb der Gemein­
schaft zu stärken, in der Erkenntnis, daß eine Ausweitung
der regionalen Ungleichgewichte den Erfolg des Binnen­
marktes gefährden könnte. Durch die Einheitliche Akte ist
die Gemeinschaft gehalten, die durch den Binnenmarkt
gebotenen Möglichkeiten allen ihren Bürgern zugänglich zu
machen.
Die wichtigsten Gemeinschaftsinstrumente zur Erfüllung
dieser Verpflichtung sind die drei Strukturfonds (der Euro­
päische Fonds für regionale Entwicklung, der Europäische
Sozialfonds und der Europäische Ausrichtungs- und Garan­
tiefonds für die Landwirtschaft, Abteilung Ausrichtung)
sowie eine Reihe von Darlehensinstrumenten (vor allem die
Europäische Investitionsbank, die Europäische Gemein­
schaft für Kohle und Stahl und das Neue Gemeinschaftsin­
strument). Die Einheitliche Akte forderte eine Überprüfung
dieser verschiedenen Instrumente, um sie stärker zu koordi­
nieren und damit effektiver für die strukturellen Probleme
der Gemeinschaft einsetzen zu können.
(') Bereits veröffentlicht. Gleichzeitig beschlossen die Staats- bzw. Regierungschefs
der Gemeinschaft, die Mittel der Strukturfonds zwischen
1987 und 1993 schrittweise zu verdoppeln. Dies bedeutet,
daß die drei wichtigsten Fonds in den fünf Jahren von
1989-1993 mehr als 60 Mrd ECU (zu Preisen von 1989)
aufbringen werden und ihr Anteil am Gemeinschaftshaus­
halt auf 25 % steigen wird.
Das gemeinschaftliche Förderkonzept (GFK) ist eine der
wichtigsten Neuerungen der Reform. Jedes GFK betrifft
eines der fünf gemeinsamen Ziele, die durch die Rahmenve­
rordnung aufgestellt wurden. Ziel Nr. 2 bezweckt die
„Umstellung von Regionen, Grenzregionen oder Teilregio­
nen, einschließlich Arbeitsmarktregionen und städtischen
Verdichtungsräumen, die stark von industriellem Nieder­
gang betroffen sind". Das GFK, das zwischen der Kommis­
sion und den jeweils betroffenen Mitgliedstaaten und Regio­
nen ausgehandelt wird, legt die vereinbarten Prioritäten zur
Umstrukturierung fest, auf die sich die Gemeinschaftshilfe
konzentrieren soll. Es stellt eine indikative Finanzzusage
seitens der Gemeinschaft für einen Zeitraum von drei Jahren
dar und bildet damit eine solide Planungsgrundlage.
Eine weitere wichtige Neuerung der Reform ist die „Part­
nerschaft". Sie bedeutet, daß die regionalen und lokalen
Gebietskörperschaften bei der Planung und Durchführung
von Entwicklungsmaßnahmen für ihre jeweiligen Gebiete
eng mit der Kommission und den nationalen Behörden
zusammenarbeiten. Auf der Basis der GFK sollen alle an
der Partnerschaft Beteiligten Programme und Projekte ent­
wickeln, um die im GFK aufgestellten Prioritäten in kon­
krete Maßnahmen umzusetzen.
Das gemeinschaftliche Förderkonzept ist damit für einen
Zeitraum von drei Jahren der Schlüssel zu gemeinschaftli­
chen Fördermitteln für die regionale und soziale Umstruktu­
rierung der betroffenen Regionen. Mit dem Beschluß, die
GFK in dieser Form zu veröffentlichen, möchte ich ihre
Bedeutung einer Leserschaft nahebringen, die weit über die
amtlichen Kreise in Brüssel und den nationalen Hauptstäd­
ten hinausgeht.
Ich freue mich darauf, mit allen zusammenzuarbeiten, die an
der durch die Reform eingeführten Partnerschaft beteiligt
sind, um den gemeinschaftlichen Förderkonzepten zum
Erfolg zu verhelfen und für mehr Wohlstand in den Regio­
nen zu sorgen.
Bruce Millan Ziele der Strukturfonds
Die Politik, die die Gemeinschaft mit Hilfe der Strukturfonds, der EIB
und der sonstigen vorhandenen Finanzinstrumente verfolgt, unterstützt
die Erreichung des in den Artikeln 130 a und 130 c des Vertrages
niedergelegten allgemeinen Zielrahmens, indem sie zur Verwirklichung
von fünf vorrangigen Zielen beiträgt. Diese vorrangigen Ziele sind :
1. Förderung der Entwicklung und der strukturellen Anpassung der
Regionen mit Entwicklungsrückstand („ Ziel Nr. 1 ") ;
2. Umstellung der Regionen, Grenzregionen oder Teilregionen (einschließ­
lich Arbeitsmarktregionen und städtische Verdichtungsräume, die von
der rückläufigen industriellen Entwicklung schwer betroffen sind („ Ziel
Nr. 2");
3. Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit („Ziel Nr. 3");
4. Erleichterung der Eingliederung der Jugendlichen in das Erwerbsle­
ben („Ziel Nr. 4");
5. im Hinblick auf die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik
a) beschleunigte Anpassung der Agrarstrukturen („Ziel Nr. 5a");
b) Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums („Ziel
Nr. 5 b")
Ziel-2-Gebiete
Bundesrepublik Deutschland
1 Berlin (West)
2 Salzgitter, krfr. St.
3 Peine
4 Emden, krfr. St.
5 Bremen, krfr. St.
6 Bremerhaven, krfr. St.
7 Duisburg, krfr. St.
8 Essen, krfr. St.
9 Oberhausen, krfr. St.
10 Wesel
11 Aachen
12 Heinsberg
13 Bottrop, krfr. St.
14 Gelsenkirchen, krfr. St.
15 Borken
16 Recklinghausen
17 Bochum, krfr. St.
18 Dortmund, krfr. St.
19 Hamm, krfr. St.
20 Herne, krfr. St.
21 Ennepe-Ruhr-Kreis
22 Unna
23 Pirmasens, krfr. St.
24 Zweibrücken, krfr. St.
25 Pirmasens
26 Saarbrücken, Stadtv.
27 Saariouis
Ziel Nr. 2
O Ziel Nr. 2 teilw. Erstes Verzeichnis der beihilfefähigen Ziel-2-Gebiete
Deutschland
Beihilfefahige Gebiete
Nr.
Niveau-III-Region Beihilfefahige Teile (NUTS Gesamte Niveau-III-
Region mit innerhalb der HD
Ausnahme von Niveau-III-Region
Regi

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