Indizes der Zahl der abhängig beschäftigten Personen und der Zahl der Arbeiter, der Bruttolohn- und Gehaltssummen und des geleisteten Arbeitsvolumens (geleistete Arbeitsstunden) der Europäischen Gemeinschaft
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Indizes der Zahl der abhängig beschäftigten Personen und der Zahl der Arbeiter, der Bruttolohn- und Gehaltssummen und des geleisteten Arbeitsvolumens (geleistete Arbeitsstunden) der Europäischen Gemeinschaft

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ISSN 0378-8008 KONJUNKTURINDIKATOREN ΈΆ eurostat FÜR DIE INDUSTRIE Monatlich INDIZES DER ZAHL DER ABHÄNGIG BESCHÄFTIGTEN PERSONEN UND DER ZAHL DER ARBEITER, DER BRUTTOLOHN,- UND GEHALTSSUMMEN UND DES GELEISTETEN ARBEITSVOLUMENS (GELEISTETE ARBEITSSTUNDEN) DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT Methodik und retrospektive Reihen Letzter Stand: 22.12.

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ISSN 0378-8008
KONJUNKTURINDIKATOREN
ΈΆ
eurostat FÜR DIE INDUSTRIE
Monatlich
INDIZES DER ZAHL DER ABHÄNGIG
BESCHÄFTIGTEN PERSONEN UND DER ZAHL
DER ARBEITER, DER BRUTTOLOHN,- UND
GEHALTSSUMMEN UND DES GELEISTETEN
ARBEITSVOLUMENS (GELEISTETE
ARBEITSSTUNDEN) DER EUROPÄISCHEN
GEMEINSCHAFT
Methodik und retrospektive Reihen
Letzter Stand: 22.12.1982
BEILAGE - 1982 eurostat
STATISTISCHES AMT DER EUROPAISCHEN GEMEINSCHAFTEN
L-2920 Luxembourg - Telephon 430 11 ; Telex Comeur Lu 3423
1049 Bruxelles, Berlaymont-Gebäude, Rue de la Loi 200 - Telephon 235 11 11
Luxemburg: Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften, 1982
Inhaltswiedergabe nur mit Quellennachweis gestattet
Printed in Belgium
Diese Veröffentlichung ist bei den auf der dritten Umschlagseite aufgeführten Vertriebsbüros erhältlich INDIZES DER ZAHL PER ABHAENGIG BESCHAEFTIGTEN PERSONEN UND DER ZAHL DER
ARBEITER, DER BRUTTOLOHN- UND GEHALTSSUMMEN UM) DES GELEISTETEN ARBEITS-
VOLUMENS (GELEISTETE ARBEITSSTUNDEN) DER EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFT
Methodik und retrospektive Reihen
Methodische Beilage 1982
Vorwort
Die vorliegende Beilage über die sogenannten "Sozialindikatoren" ist die
dritte in einer Reihe von methodischen Anmerkungen, die zu dem Eurostat-
Monatsbulletin "Konjunkturindikatoren für die Industrie" herausgegeben
werden (die beiden ersten Beilagen über den Produktionsindex und die Indizes
des Umsatzes und der Auftragseingänge sind als Supplemente 1-1978 und
I2-I980 erschienen). Sämtliche, in der Richtlinie 72/2II/EWG vom 30. Mai I972
zur Durchführung koordinierter Konjunkturstatistiken in der Industrie und im
warenproduzierenden Handwerk vorgesehenen Indikatoren werden somit ausführ­
lich behandelt und für einen grossen Leserkreis zugänglich sein.
In der vorliegenden Veröffentlichung werden folgende Sozialindikatoren
behandelt:
- Index der Zahl der abhängig beschäftigten Personen
-x der Zahl der Arbeiter
- Index der Bruttolohn- und Gehaltssummen
-x des geleisteten Arbeitsvolumens (geleistete Arbeitsstunden)
Nur der erste und dritte Index werden regelmässig in Form von vierteljähr­
lichen Indizes in dem Monatsbulletin erfasst. Die beiden anderen nur unvoll­
ständigen Indizes werden vorläufig nicht veröffentlicht und durch die Indizes
der wertmässigen Ein- und Ausfuhren ersetzt. Diese Indizes können jedoch in der
Datenbank "CRONOS" des Statistischen Amtes der Europäischen Gemeinschaften
abgefragt werden, die über das Datenübertragungsnetz EURONET zugänglich ist. 2 -
INHALTSVERZEICHNIS
Seite
Vorwort 1
Inhaltsverzeichnis 2
METHODIK 3
I Die Sozialindikatoren von EUROSTAT 4
Einführung 4
Art der kurzfristigen Indikatoren 4
Erhebungsbereich 5
Erhebungseinheiten 5
Definitionen 5
Die Bedeutung der Sozialindikatoren im System
der kurzfristigen Indikatoren 8
Die Basisreihen 10
Die EUROSTAT-Indizes 11
Verbreitung 12
II Quellen und Methoden der nationalen Sozialindikatoren 13
BR Deutschland 13
Frankreich 17
Italien 20
Niederlande 22
Belgien 24
Luxemburg 26
Vereinigtes Königreich 28
Irland 30
Dänemark 32
ANLAGEN 35
Text der Richtlinie 72/211/EWG vom 30. Mai 1972 Anlage I 36
Minimumliste der Industriezweige für die Aufstellung e II
von anderen Indikatoren als den Produktionsindizes 38
Anlage III Systematik dere und Gewichtungen 40 e IV Verzeichnis der in der Datenbank CRONOS verfügbaren
Reihen 44
Anlage V Wichtigste retrospektive Reihen
51 - 3 -
METHODIK - 4 -
I Die EUROSTAT-Sozialindikatoren
Einführung
Am 30. Mai 1972 nahm der Rat der Europäischen Gemeinschaften eine Richtlinie
zur Durchführung koordinierter Konjunkturstatistiken in der Industrie und im
warenproduzierenden Handwerk an (Gesamttext der Richtlinie Nr. 72/211/EWG
siehe Anlage ï) und entsprach damit der Notwendigkeit, den Verantwortlichen
der Industriepolitik ein kurzfristiges statistisches Instrument zur Ver­
fügung zu stellen, das hinreichend nach den einzelnen Industriezweigen unter­
gliedert war und die wesentlichsten Tatbestände umfasste. Eines der wesent­
lichen Ziele dieser Richtlinie bestand in der Koordination der Aufstellungs­
und Darstellungsmethoden der Statistiken (die auf nationaler Ebene bereits
häufig erstellt wurden), um so eine bessere Vergleichbarkeit zwischen den
einzelnen Mitgliedstaaten zu erreichen.
Die in dieser Richtlinie vorgesehenen wesentlichen Tatbestände sind einer­
seits der Index der industriellen Erzeugung, der Umsatz und die Auftragsein­
gänge, die monatlich zu erfassen sind, und andererseits die Sozialindikatoren
(Zahl der abhängig beschäftigten Personen, darunter die der Arbeiter; Brutto­
lohn- und Gehaltssummen; geleistetes Arbeitsvolumen), die mindestens viertel­
jährlich zu ermitteln sind.
In diesem System der kurzfristigen Indikatoren nehmen die Sozialindikatoren
einen besonderen Platz ein, da sie sich nur auf das Arbeitskräftepotential
(Arbeitskräfte im weitesten Sinne) als Produktionsfaktor konzentrieren,
während die anderen Indikatoren die Entwicklung von Produktion und Nachfrage
verfolgen.
Die für die Erfassung der Daten verantwortlichen Mitgliedstaaten, die häufig
zusätzliche Daten bei der Industrie für ihren Eigenbedarf erheben, übermitteln
im Rahmen der Richtlinie das von ihnen ermittelte Zahlenmaterial an EUROSTAT,
das wiederum diese Ergebnisse durch Bildung von Indizes für ein einziges
Referenz jähr und in Anlehnung an die NACE vereinheitlicht.
Art der kurzfristigen Indikatoren
Das Hauptziel der Richtlinie von 1972 besteht in der Aufstellung von Reihen,
die es ermöglichen, die kurzfristige Entwicklung der betreffenden Indikatoren
zu verfolgen. Natürlich sind die Ergebnisse von Vollerhebungen bei sämtlichen
Betrieben eines Industriezweiges als zuverlässige Ergebnisse anzusehen, aber
auch Vollerhebungen, selbst Stichprobenerhebungen, bei Betrieben, die eine
bestimmte Grösse überschreiten, können den Zielsetzungen gerecht werden. In
der Richtlinie sind deshalb nur ein Mindesterhebungsbereich (Unternehmen mit
20 oder mehr Beschäftigten), deren "repräsentative" Ergebnisse zu erfassen
sind, sowie die Uebermittlung von "Indikatoren" (absolute Zahlen oder Indizes)
vorgeschrieben. Unabhängig von der Art der übermittelten Daten setzt EUROSTAT
diese Angaben in Indizes für ein einziges Basisjahr um. Die Indizes können
je nach Bedarf mit den gemäss der am 6. Juni 1972 vom Rat angenommenen Richt­
linie Nr. 72/22I/EWG über die Durchführung koordinierter jährlicher Erhebungen
.über die Tätigkeit der Industrie ermittelten Daten kombiniert werden. Im - 5 -
Rahmen dieser Richtlinie werden fast vollständige Daten über u.a. die
Zahl der beschäftigten Personen, die Arbeiter sowie Löhne und Gehälter
nach Industriezweigen ermittelt, da sämtliche Unternehmen in der EWG mit
20 oder mehr Beschäftigten befragt werden (siehe die jährliche EUROSTAT-
Veröffentlichung "Struktur und Tätigkeit der Industrie").
Erhebungsberei ch
Die Indizes werden für sämtliche industriellen Tätigkeiten im Sinne der
Abteilungen 1 bis 4 der Allgemeinen Systematik der Wirtschaftszweige in
den Europäischen Gemeinschaften (NACE-Ausgabe 1970) ermittelt. Auszüge aus
der NACE bis auf die Ebene der dreistelligen Gruppen sowie die Definition
der Erzeugnisgruppen (Grundstoff- und Produktionsgüter, Investitionsgüter
und Verbrauchsgüter) sind im Anhang zu dem Monatsbulletin Nr.5-1982
"Konjunkturindikatoren für die Industrie" zu finden.
Anmerkung; Die gleichen Sozialindikatoren werden für den Sektor Baugewerbe
(Abteilung 5 der NACE), gemäss einer Richtlinie von 1978
(Nr. 78/166/EWG) zur Durchführung koordinierter Konjunktur­
statistiken in diesem Sektor, ermittelt.
Erhebungseinheiten
Gemäss dem Wortlaut der Richtlinie von 1972 soll sich die Statistik auf
Unternehmen mit 20 oder mehr beschäftigten Personen erstrecken, auch wenn
die Grunddaten im Interesse einer schnelleren Bereitstellung der Ergebnisse
auf der Basis von repräsentativen Stichproben eingeholt werden können.
Statistische Einheit, auf der die Erhebungen basieren, ist die fachliche
Einheit, die wie folgt definiert ist: "... Unternehmen oder die - unter
Umständen räumlich getrennten - Unternehmensteile, die ein- und dieselbe,
durch die Art der hergestellten Güter oder Dienstleistungen oder durch die
Gleichförmigkeit des Produktionsprozesses charakterisierte und anhand einer
Systematik der Wirtschaftszweige definierte Tätigkeit ausüben". In der
Praxis (siehe Kapitel II: "Quellen und Methoden der nationalen Sozialindi­
katoren") hal

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