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Informations
Publié par | COUNCIL-OF-THE-EUROPEAN-UNION |
Nombre de lectures | 17 |
EAN13 | 928240658 |
Langue | Deutsch |
Poids de l'ouvrage | 10 Mo |
Extrait
RAT DER EUROPAISCHEN GEMEINSCHAFTEN
SAMMLUNG VON TEXTEN
V
KOOPERATION
EWG-ALGERIEN EWG-JORDANIEN EWG-SYRIEN
EWG-ÄGYPTEN EWG-LIBANON EWG-TUNESIE
EWG-ISRAEL EWG-MAROKKO EWG-JUGOSLAWIEN
1. Januar — 31. Dezember 1988 RAT DER EUROPAISCHEN GEMEINSCHAFTEN
SAMMLUNG VON TEXTEN
V
KOOPERATION
EWG-ALGERIEN EWG-JORDANIEN EWG-SYRIEN
EWG-ÄGYPTEN EWG-LIBANON EWG-TUNESIE
EWG-ISRAEL EWG-MAROKKO EWG-JUGOSLAWIEN
1. Januar — 31. Dezember 1988 Diese Veröffentlichung erscheint ebenfalls in den folgenden Sprachen:
ES ISBN 92-824-0656-3
DAN 92-824-0657-1
GR ISBN 92-824-0659-8
ENN 92-824-0660-1
FR ISBN 92-824-0661-X
ITN 92-824-0662-8
NL ISBN 92-824-0663-6
PTN 92-824-0664-4
Bibliographische Daten befinden sich am Ende der Veröffentlichung.
Luxemburg: Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemein
schaften, 1990
ISBN 92-824-0658-X
Katalognummer: BX-56-89-005-DE-C
© EGKS-EWG-EAG, Brüssel - Luxemburg, 1990
Nachdruck — ausgenommen zu kommerziellen Zwecken — mit Quellenangabe
gestattet.
Printed ¡n France INHALTSVERZEICHNIS EWG-ALGERIEN
Seite
ALLGEMEINES
Kooperationsabkommen und dazugehörige Texte
Unterrichtung über den Termin des Inkrafttretens
des am 7. November I983 in Brüssel unterzeichneten
Protokolls zum Kooperationsabkommen zwischen der
Demokratischen Volksrepublik Algerien und der
Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft sowie des am
gleichen Tage unterzeichneten Protokolls zum
Abkommen zwischen der Demokratischen Volksrepublik
Algerien und den Mitgliedstaaten der Europäischen
Gemeinschaft für Kohle und Stahl aufgrund des
Beitritts der Griechischen Republik zur Gemeinschaft 47 - 6
Seite
DIE NUR DIE EWG BETREPPEN
Verordnung (EWG) Nr. 58/88 der Kommission vom
8. Januar 1988 zur Festsetzung des Betrages,
um den der bewegliche Teilbetrag der Abschöpfung
auf Kleie mit Ursprung in Algerien, Marokko und
Tunesien vermindert wird 51
Entscheidung Nr. I63/88/EGKS der Kommission
vom 20. Januar 1988 zur Einführung eines
vorläufigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren
von bestimmtem Warmbreitband aus Eisen oder
Stahl in Rollen mit Ursprung in Algerien,
Mexiko und Jugoslawien3
Verordnung (EWG) Nr. 937/88 der Kommission vom
8. April 1988 zur Pestsetzung des Betrages, um
den der bewegliche Teilbetrag der Abschöpfung
auf Kleie mit Ursprung in Algerien, Marokko
und Tunesien vermindert wird 58
Entscheidung Nr. 979/88/EGKS der Kommission vom
13. April 1988 zur Aenderung der Entschei
dung Nr. 163/88/EGKS über die Einführung eines
vorläufigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren
von bestimmtem Warmbreitband aus Elsen oder
Stahl mit Ursprung in Algerien, Mexiko und
Jugoslawien 61
Entscheidung Nr. 1322/88/EGKS der Kommission
vom 11. Mai 1988 zur Verlängerung der
Geltungsdauer eines vorläufigen Antidumping
zolls auf die Einfuhren von bestimmtem Warm
breitband aus Eisen oder Stahl in Rollen mit
Ursprung in Algerien, Mexiko und Jugoslawien 62 - 7 -
Seite
Verordnung (EWG) Nr. 2030/88 der Kommission vom
8. Juli 1988 zur Festsetzung des Betrages, um
den der bewegliche Teilbetrag der Abschöpfung
auf Kleie mit Ursprung in Algerien, Marokko und
Tunesien vermindert wird 63
Entscheidung Nr. 2132/88/EGKS der Kommission
vom 18. Juli 1988 zur Einführung eines
endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren
von bestimmten Coils aus Eisen oder Stahl mit
Ursprung in Algerien, Mexiko und Jugoslawien
und über die endgültige Vereinnahmung der
vorläufigen Antidumpingzölle auf diese
Einfuhren 65
Verordnung (EWG) Nr. 3098/88 der Kommission vom
7. Oktober I988 zur Festsetzung des Betrages,
um den der bewegliche Teilbetrag der Abschöpfung
auf Kleie mit Ursprung in Algerien, Marokko und
Tunesien vermindert wird7
Verordnung (EWG) Nr. Ί01Ί/88 des Rates
vom 21. Dezember I988 zur Aenderung der g (EWG) Nr. 1511/76 über die
Einfuhren von Olivenöl mit Ursprung in
Algerien 69
Beschluss eS/ó^/EWG des Rates vom
21. Dezember I988 über den Abschluss des
Abkommens in Form eines Briefwechsels
zwischen der Europäischen Wirtschafts
gemeinschaft und der Demokratischen Volks
republik Algerien zur Festsetzung des vom
1. November I987 bis 31. Dezember 1990
geltenden Zusatzbetrags, der bei der Einfuhr
in die Gemeinschaft von nicht behandeltem
Olivenöl mit Ursprung in Algerien von der
Abschöpfung abzuziehen ist 70
Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der
Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Demo
kratischen Volksrepublik Algerien zur Festsetzung
des vom 1. November I987 bis 31· Dezember 1990
geltenden Zusatzbetrags, der bei der Einfuhr in
die Gemeinschaft von nicht behandeltem Olivenöl
mit Ursprung in Algerien von der Abschöpfung
abzuziehen ist 71 Seite
Beschluss 88/646/EWG des Rates vom
21. Dezember 1988 über den Abschluss des
Abkommens in Form eines Briefwechsels
zwischen der Europäischen Wirtschafts
gemeinschaft und der Demokratischen Volks
republik Algerien über die Einfuhr von
Tomatenkonzentraten mit Ursprung in Algerien
in die Gemeinschaft 73
Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen
der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und
der Demokratischen Volksrepublik Algerien über
die Einfuhr von Tomatenkonzentraten mit Ursprung
in Algerien in die Gemeinschaft4
Beschluss 88/647/EWG des Rates vom
21. Dezember 1988 über den Abschluss des
Abkommens in Form eines Briefwechsels
zwischen der Europäischen Wirtschafts
gemeinschaft und der Demokratischen Volks
republik Algerien hinsichtlich der Einfuhr
haltbar gemachter Fruchtsalate mit Ursprung
in Algerien in die Gemeinschaft · 76
Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen
der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und
der Demokratischen Volksrepublik Algerien
hinsichtlich der Einfuhr haltbar gemachter
Fruchtsalate mit Ursprung in Algerien in die
Gemeinschaft 77
Verordnung (EWG) Nr. 4 222/88 des Rates vom
19· Dezember I988 zur Eröffnung, Aufteilung
und Verwaltung eines Gemeinschaftszoll
kontingents für bestimmte Weine mit Ursprungs
bezeichnung mit Ursprung in Algerien (I989) 79