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Publié par | COUNCIL-OF-THE-EUROPEAN-UNION |
Nombre de lectures | 19 |
Langue | Deutsch |
Poids de l'ouvrage | 4 Mo |
Extrait
RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN
PROTOKOLLE
ZUM KOOPERATIONSABKOMMEN
EWG—ÄGYPTEN
SOWIE
ANDERE GRUNDLEGENDE TEXTE
Brüssel 1991 RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN
PROTOKOLLE
ZUM KOOPERATIONSABKOMMEN
EWG—ÄGYPTEN
SOWIE
ANDERE GRUNDLEGENDE TEXTE
Brüssel 1991 Bibliographische Daten befinden sich am Ende der Veröffentlichung
Luxemburg: Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften, 1991
ISBN 92-824-0849-3
Katalognummer: BX-60-90-151-DE-C
© EGKS-EWG-EAG, Brüssel · Luxemburg, 1991
Nachdruck — ausgenommen zu kommerziellen Zwecken — mit Quellenangabe gestattet.
Printed In Belgium Ill
INHALTSVERZEICHNIS
Señe
Zusatzprotokoll zum Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Wirt
schaftsgemeinschaft und der Arabischen Republik Ägypten Im Anschluß an den
Beitritt der Republik Griechenland zur Gemeinschaft
(unterzeichnet am 12.12.1980 In Brüssel) 1
Präambel 2
TitelI:Anpassungen6
TitelII:Übergangsma8nahmen6
TitelIII:Allgemeine und Schußbestimmungen14
Anhang I16
Anhang II 31
Zusatzprotokoll zum Abkommen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen
Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Arabischen Republik ÄgyptenIm
Anschlußanden Beitritt der Republik Griechenland zur Gemeinschaft (unterzeichnet
am12.12.1980 In Brüssel, In Kraft getreten am 1.3.1988)35
Präambel36
TitelI:Anpassungen37
77fe/ //: Übergangsmaßnahmen38
77fe/ III: Allgemeine und Schlußbestimmungen 41
Zusatzprotokoll zum Kooperationsabkommenzwischen der EuropäischenWirt
schaftsgemeinschaft undderArabischenRepublik Ägypten (unterzeichnetam
25.6.1987 In Brüssel, In Kraftgetretenam1.7.1988)43
Anhang A 49
AnhangΒ50
GemeinsameErklärung der Vertragsparteien zu den Artikeln 1 und 2 des Zusatzprotokolls 51 eErklärung der n betreffend Frühkartoffeln der Tarifstelle 07.01
AIIexa)des Gemeinsamen Zolltarifs51
Erklärungdes Vertreters der Bundesrepublik Deutschland über die Bestimmungdes
Begriffs .deutscher Staatsangehöriger" 51
Erklärung des Vertreters derBundesrepublikDeutschland zur Geltung des Zusatzprotokolls
für Berlin 51IV
Señe
Protokoll zu dem Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschafts
gemeinschaft und der Arabischen Republik Ägypten Im Anschluß an den Beitritt des
Königreichs Spanien und der Portugiesischen Republik zur Gemeinschaft
(unterzeichnet am 25.6.1987 In Brüssel) 53
Präambel 54
77fe/ /; Anpassungen9
77fe/ //; Übergangsmaßnahmen9
Kapitel I: Für das Königreich Spanien geltende Bestimmungen 59
Kapitel II: Für die Portugiesische Republik geltenden 71
Titel III: Allgemeine und Schlußbestimmungen 81
Anhänge I bis XIII 84
Protokoll zu dem Abkommen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen
Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Arabischen Republik Ägypten Im
Anschluß an den Beitritt des Königreichs Spanien und der Portugiesischen Republik
zur Gemeinschaft (unterzeichnet am 25.6.1987 In Brüssel) 171
Präambel 172
Titel I: Anpassungen4
77fe/ //.· Übergangsmaßnahmen5
77fe/ ///: Allgemeine und Schlußbestimmungen 179
Anhang 181
Erklärung des Vertreters der Bundsrepublik Deutschland über die Bestimmung des Begriffs
„deutscher Staatsangehöriger"2
Erklärung des Vertreters der Bundesrepublik Deutschland zur Geltung der Protokolle für
Berlin3
(Zweites) Protokoll über die finanzielle und technische Zusammenarbeit zwischen
der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Arabischen Republik Ägypten
(unterzeichnet am 25.5.1982 In Brüssel, In Kraft getreten am 1.1.1983) 185
Drittes) Protokoll über die finanzielle und technische Zusammenarbeit zwischen der
ÍLuropäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Arabischen Republik Ägypten
(unterzeichnet am 26.10.1987 In Brüssel, In Kraft getreten am 1.8.1988) 193
Beschluß Nr. 1/80 des Kooperationsrates EWG—Ägypten zur Festlegung der Ge
schäftsordnung des aufgrund des Kooperationsabkommens zwischen der Euro
päischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Arabischen Republik Ägypten eingesetz
ten Kooperationsrates 203 Zusatzprotokoll
zum Kooperationsabkommen zwischen der
Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft
und der Arabischen Republik Ägypten
im Anschluß an den Beitritt der
Republik Griechenland zur Gemeinschaft -2-
SEINE MAJESTAET DER KOENIG DER BELGIER,
IHRE MAJESTAET DIE KOENIGIN VON DAENEMARK,
DER PRAESIDENT DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND,
DER PRAESIDENT DER FRANZOESISCHEN REPUBLIK,
DER PRAESIDENT IRLANDS,
DER PRAESIDENT DER ITALIENISCHEN REPUBLIK,
SEINE KOENIGLICHE HOHEIT DER GROSSHERZOG VON LUXEMBURG,
IHRE MAJESTAET DIE KOENIGIN DER NIEDERLANDE,
IHRE MAJESTAET DIE KOENIGIN DES VEREINIGTEN KOENIGREICHS
GROSSERITANNIEN UND NORDIRLAND,
deren Staaten Vertragsparteien des Vertrags zur Gründung der
Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft sind,
DER PRAESIDENT DER REPUBLIK GRIECHENLAND,
die den Europäischen Gemeinschaften beitritt,
und der RAT DER EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN
einerseits und
DER PRAESIDENT DER ARABISCHEN REPUBLIK ÄGYPTEN
andererseits, IN ERWAEGUNG des Beitritts der Republik Griechenland zu den
Europäischen Gemeinschaften am 1. Januar 1981,
GESTUETZT AUF das am 18. Januar 1977 in Brüssel unterzeichnete
Kooperationsabkommen zwischen der EuropSischen Wirtschafts
gemeinschaft und der Arabischen Republik Ägypten, nachstehend
"Abkommen" genannt,
HABEN BESCHLOSSEN, die Anpassungen und Uebergangsmassnahmen
zum Abkommen im Anschluss an den Beitritt der Republik Griechen
land zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft im gegenseitigen
Einvernehmen festzulegen,
HABEN BESCHLOSSEN, dieses Protokoll zu schliessen, und
haben zu diesem Zweck zu ihren Bevollmächtigten ernannt:
SEINE MAJESTAET DER KOENIG DER BELGIER:
IHRE MAJESTAET DIE KOENIGIN VON DAENEMARK:
DER PRAESIDENT DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND: DER PRAESIDENT DER FRANZOESISCHEN REPUBLIK:
DER PRAESIDENT IRLANDS:
DER PRAESIDENT DER ITALIENISCHEN REPUBLIK:
SEINE KOENIGLICHE HOHEIT DER GROSSHERZOG VON LUXEMBURG:
IHRE MAJESTAET DIE KOENIGIN DER NIEDERLANDE:
IHRE MAJESTAET DIE KOENIGIN DES VEREINIGTEN KOENIGREICHS
GROSSBRITANNIEN UND NORDIRLAND: