Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Libanesischen RepublikAbkommen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Libanesischen Republik
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Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Libanesischen RepublikAbkommen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Libanesischen Republik

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KOOPERATIONSABKOMMEN zwischen DER EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT und DER LIBANESISCHEN REPUBLIK ABKOMMEN zwischen DEN MITGLIEDSTAATEN DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT FÜR KOHLE UND STAHL und DER LIBANESISCHEN REPUBLIK SCHLUSSAKTE r~) Unterzeichnet in Brüssel am 3. Mai 1977 KOOPERATIONSABKOMMEN zwischen DER EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT und DER LIBANESISCHEN REPUBLIK ABKOMMEN zwischen DEN MITGLIEDSTAATEN DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT FÜR KOHLE UND STAHL und DER LIBANESISCHEN REPUBLIK SCHLUSSAKTE Unterzeichnet in Brüssel am 3. Mai 1977 INHALT KOOPERATIONSABKOMMEN ZWISCHEN DER EUROPAEISCHEN WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT UND DER LIBANESISCHEN REPUBLIK Seite Wortlaut des Kooperationsabkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Libanesischen Republik Präambel CEE/RL 3 Titel I Wirtschaftliche, technische und finanzielle Zusammenarbeit CEE/RL 6 Titel II : Handelsverkehr CEE/RL 9 A. Gewerbliche Erzeugnisse CEE/RL 10 CEE/RL 11 B. Landwirtschaftliche Erzeugnisse C. Gemeinsame Bestimmungen CEE/RL 22 Titel III: Allgemeine und Schlussbestimmungen CEE/RL 29 ANHAENQE Anhang A: betreffend Waren, die gemäss Artikel 9 nicht unter die Abkommensregelung fallen CEE/RL 35 Anhang B: betreffend Waren nach Artikel 15 CEE/RL 36 Anhang C: Mindestrest zolle, die gemäss Artikel 16 Absatz 4 angewendet werden dürfen CEE/RL 38 PROTOKOLLE Seite Protokoll Nr.

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KOOPERATIONSABKOMMEN
zwischen
DER EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT
und
DER LIBANESISCHEN REPUBLIK
ABKOMMEN
zwischen
DEN MITGLIEDSTAATEN DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT
FÜR KOHLE UND STAHL
und
DER LIBANESISCHEN REPUBLIK
SCHLUSSAKTE
r~)
Unterzeichnet in Brüssel am 3. Mai 1977 KOOPERATIONSABKOMMEN
zwischen
DER EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT
und
DER LIBANESISCHEN REPUBLIK
ABKOMMEN
zwischen
DEN MITGLIEDSTAATEN DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT
FÜR KOHLE UND STAHL
und
DER LIBANESISCHEN REPUBLIK
SCHLUSSAKTE
Unterzeichnet in Brüssel am 3. Mai 1977 INHALT
KOOPERATIONSABKOMMEN ZWISCHEN DER
EUROPAEISCHEN WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT
UND DER LIBANESISCHEN REPUBLIK
Seite
Wortlaut des Kooperationsabkommens zwischen der
Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und
der Libanesischen Republik
Präambel CEE/RL 3
Titel I Wirtschaftliche, technische und
finanzielle Zusammenarbeit CEE/RL 6
Titel II : Handelsverkehr CEE/RL 9
A. Gewerbliche Erzeugnisse CEE/RL 10
CEE/RL 11 B. Landwirtschaftliche Erzeugnisse
C. Gemeinsame Bestimmungen CEE/RL 22
Titel III: Allgemeine und Schlussbestimmungen CEE/RL 29
ANHAENQE
Anhang A: betreffend Waren, die gemäss Artikel 9
nicht unter die Abkommensregelung
fallen CEE/RL 35
Anhang B: betreffend Waren nach Artikel 15 CEE/RL 36
Anhang C: Mindestrest zolle, die gemäss Artikel 16
Absatz 4 angewendet werden dürfen CEE/RL 38 PROTOKOLLE
Seite
Protokoll Nr. 1 über die technische und finan­
zielle Zusammenarbeit CEE/RL/Pl 1
Protokoll Kr. 2 über die Bestimmung des Begriffs
"Waren mit Ursprung in ..." oder
"Ursprungswaren" und über die
Methoden der Zusammenarbeit der
Verwaltungen CEE/RL/P2 1
Titel I Bestimmung des Begriffs "Waren
mit Ursprung in ..." oder
"Ursprungswaren" CEE/RL/P2 2
Methoden der Zusammenarbeit Titel II
der Verwaltungen CEE/RL/P2 8
Anhang I Erläuterungen 2 22
Anhang II Liste A
Liste der Be­ oder Verarbeitungs­
vorgänge, die zu einem Wechsel
der Tarifnummer führen, den her­
gestellten Waren aber die Eigen­
schaft von Ursprungswaren nicht
oder nur dann verleihen, wenn
bestimmte Voraussetzungen er­
füllt sind CEE/PC
Anhang III: Liste Β
Liste der Be­ und Verarbeitungs­
vorgänge, die keinen Wechsel der
Tarifnummer zur Folge haben, den
hergestellten Waren aber die Ei­
genschaft von Ursprungswaren ver­
leihen CEE/PC 11
Anhang IV : Liste C
Liste der Waren, auf die dieses
Protokoll keine Anwendung findet CEE/PC 18
Anhang V Warenverkehrsbescheinigung
EUR 1 CEE/PC 19
Anhang VI : Formblatt EUR 2 CEE/PC 53 - 3
Seite
II. ABKOMMEN ZWISCHEN DEN MITGLIEDSTAATEN
DER EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFT FUER
KOHLE UND STAHL UND DER
CECA/RL LIBANESISCHEN REPUBLIK
Wortlaut des Abkommens zwischen den Mitgliedstaaten
der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl
und der Libanesischen Republik
Titel I CECA/RL 5 Handelsverkehr
Titel II Allgemeine und Schlussbestimmungen CECA/RL 7
Anhang Liste der in Artikel 1 des Abkom­
mens genannten Waren CECA/RL. 12
III. SCHLUSSAKTE
AF/CEE/RL 1 Wortlaut der Schlussakte
Anhang Gemeinsame Erklärungen der Vertrags­
parteien AF/CEE/RL 7
1. Gemeinsame Erklärung der Vertrags­
parteien zu Artikel 13 Absatz 1 des
AbkommensL 7
2. Gemeinsame Erklärung der Vertrags­
parteien zu Artikel 16 des Abkommens AF/CEE/RL 8
3. Gemeinsame Erklärung der Vertrags­
parteien betreffend landwirtschaft­
liche Erzeugnisse AF/CEE/RL 9
1. Gemeinsame Erklärung der Vertrags­
parteien betreffend die Vorlage des
Abkommens durch die Gemeinschaft
im GATTL 10
5. Gemeinsame Erklärung der Vertrags­
parteien zu Artikel 22 des Abkommens AF/CEE/RL 11
6. Gemeinsame Erklärung der Vertrags­
parteien zur bilateralen Zusammen­
arbeit AF/CEE/RL 12
7. Erklärung der Vertragsparteien über
die Auslegung des im Abkommen ver­
wendeten Begriffs "Vertragsparteien" AF/CEE/RL 13 Seite
Sonstige Erklärungen:
8. Erklärung der Europäischen Wirtschaftsge­
meinschaft über die regionale Anwendung
einiger Bestimmungen des Abkommens AF/CEE/RL 11
9. Erklärung der Europäischen Wirtschafts­
gemeinschaft betreffend die in Artikel 2
des Protokolls Nr. 1 genannte Europäische
Rechnungseinheit AF/CEE/RL 15
10. Erklärung des Vertreters der Bundesrepu­
blik Deutschland über die Bestimmung des
Begriffs "deutscher Staatsangehöriger" AF/CEE/RL 16
11. Erklärung des Vertreters der Bundes­
republik Deutschland zur Geltung des
Abkommens für Berlin AF/CEE/RL 17
12. Erklärung der Europäischen Wirtschafts­
gemeinschaft zu den Artikeln 11 und 16
des Abkommens AF/CEE/RL 18
Briefwechsel:
Briefwechsel betreffend die Zusammenar­
beit im Bereich der Wissenschaft, der
Technologie und des Umweltschutzes AF/CEE/RL 19
Briefwechsel über die Durchführung des
Abkommens im Bereich der wirtschaft­
lichen, technischen und finanziellen
Zusammenarbeit vor Inkrafttreten des
Abkommens AF/CEE/RL 21
Briefwechsel zu den Artikeln 30 und 13
des Abkommens AF/CEE/RL 23 KOOPERATIONSABKOMMEN
ZWISCHEN
DER EUROPAEISCHEN WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT
UND
DER LIBANESISCHEN REPUBLIK
CEE/RL/d 1 SEINE MAJESTAET DER KOENIG DER BELGIER,
IHRE MAJESTAET DIE KOENIGIN VON DAENEMARK,
DER PRAESIDENT DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND,
DER PRAESIDENT DER FRANZOESISCHEN REPUBLIK,
DER PRAESIDENT IRLANDS,
DER PRAESIDENT DER ITALIENISCHEN REPUBLIK,
SEINE KOENIGLICHE HOHEIT DER GROSSHERZOG VON LUXEMBURG,
IHRE MAJESTAET DIE KOENIGIN DER NIEDERLANDE,
IHRE MAJESTAET DIE KOENIGIN DES VEREINIGTEN KOENIGREICHS
GROSSBRITANNIEN UND NORDIRLAND
und
DER RAT DER EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN
einerseits,
DER PRAESIDENT DER LIBANESISCHEN REPUBLIK
andererseits,
CEE/RL/d 2

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